PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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DAR-2-GL-01 • Verfahrensregeln des Deutschen Akkreditierungsrates 6 Geschäftsstelle und Geschäftsgang Der DAR richtet die Geschäftsstelle unter der Leitung eines Geschäftsführers ein. Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind: − Unterstützung des Vorsitzenden; − Durchführung der Sitzungen des DAR; − zentrale Anlaufstelle für Fragen des deutschen Akkreditierungswesens; − zentrale Registrierung der im Rahmen des DAR erfolgten Akkreditierungen und Anerkennungen; − Vorlage des Finanzplanes und Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten. Die Geschäftsstelle ist bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin eingerichtet. Die Geschäftsstelle kann sich nach Beschluss des DAR und der Zustimmung der Betroffenen organisatorischer Einrichtungen der von den Mitgliedern des DAR vertretenen Stellen bedienen. 7 Zeichen Der DAR führt in spezifizierter Form als einheitliches Zeichen den Bundesadler und ein markenrechtlich geschütztes Logo. Die im DAR vertretenen Akkreditierungsstellen können auf Akkreditierungsurkunden den Bundesadler in der vom DAR vorgegebenen Form („Hinweise für die Verwendung der Akkreditierungsurkunde des Deutschen Akkreditierungsrates“, DAR-3-EM-03 und „Hinweise zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde und des Akkreditierungszeichens des Deutschen Akkreditierungsrates“, DAR3-EM-04) und unter Hinweis auf ihre Vertretung im DAR verwenden. Der DAR trägt dafür Sorge, dass mit dem Bundesadler und dem DAR-Logo kein Missbrauch getrieben wird. 8 Finanzierung Die zur Führung der Geschäftsstelle erforderlichen Mittel werden in der haushaltsmäßigen Verantwortung der BAM in Abstimmung mit dem Geschäftsführer im Grundhaushalt der BAM veranschlagt und bewirtschaftet. Die privaten Akkreditierungsstellen aus dem gesetzlich nicht geregelten Bereich beteiligen sich an der Finanzierung der Kosten der Geschäftsstelle des DAR (Personal- und Sachkosten) und teilen sich die Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem DAR aus dem nicht geregelten Bereich entstehen (z. B. für Rechtsberatung, Schadenersatzforderung, etc.). Einzelheiten werden zwischen BAM und dem Kreis der Betroffenen im Rahmen von gleichlautenden Verträgen mit der BAM festgelegt. Version 6.0 � Bestätigt am 11.03.2005 Seite 5 von 6 Seiten Copyright DAR-Geschäftsstelle, BAM, Berlin - Nachdruck und Vertrieb nur mit Genehmigung des Herausgebers

DAR-2-GL-01 • Verfahrensregeln des Deutschen Akkreditierungsrates Verpflichtende Regeln des DAR ∗ Anlage zu DAR-2-GL-01 „Verfahrensregeln des Deutschen Akkreditierungsrates“ Die verpflichtenden Regeln des DAR sind identisch mit der DIN EN ISO/IEC 17011 "Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren" in der jeweils gültigen Fassung. Diese ersetzt die bisherigen Normen für Akkreditierungsstellen zur Akkreditierung von Laboratorien, Zertifizierungsstellen, Inspektionsstellen (DIN EN 45003:1995, DIN EN 45010:1998, DIN V 55390:1998). Es wird gefordert, dass die von den Akkreditierungsstellen akkreditierten Stellen die Anforderungen nach einschlägigen DIN- und ISO-Normen in der jeweils gültigen Fassung einhalten, das sind für: Kalibrier- und Prüflaboratorien: DIN EN ISO/IEC 17025: 2000 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien", Inspektionsstellen: DIN EN ISO/IEC 17020 (2004) "Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen" Zertifizierungsstellen für Produkte: DIN EN 45011 (1998) "Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben" Zertifizierungsstellen für Managementsysteme: DIN EN 45012 (1998) "Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Qualitätsmanagementsysteme begutachten und zertifizieren" Zertifizierungsstellen für Personen: DIN EN ISO/IEC 17024: 2003, "Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren" Weiterhin gehört dazu die Einhaltung der Regeln in Bezug auf die Verwendung der DAR-Insignien: DAR-3-EM-03 „Hinweise für die Verwendung der Akkreditierungsurkunde des Deutschen Akkreditierungsrates“ DAR-3-EM-04 „Hinweise zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde und des Akkreditierungszeichens des Deutschen Akkreditierungsrates“ ∗ Diese Liste enthält die derzeit gültigen einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen und die DAR-Regeln, die in der Sitzung des DAR am 18.12.2003 als verpflichtend gemäß § 3, DAR-2-GL-01 beschlossen wurden. Version 6.0 � Bestätigt am 11.03.2005 Seite 6 von 6 Seiten Copyright DAR-Geschäftsstelle, BAM, Berlin - Nachdruck und Vertrieb nur mit Genehmigung des Herausgebers

<strong>DAR</strong>-2-GL-01 • Verfahrensregeln des Deutschen Akkreditierungsrates<br />

6 Geschäftsstelle <strong>und</strong> Geschäftsgang<br />

Der <strong>DAR</strong> richtet die Geschäftsstelle unter der Leitung eines Geschäftsführers ein.<br />

Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:<br />

− Unterstützung des Vorsitzenden;<br />

− Durchführung der Sitzungen des <strong>DAR</strong>;<br />

− zentrale Anlaufstelle <strong>für</strong> Fragen des deutschen Akkreditierungswesens;<br />

− zentrale Registrierung der im Rahmen des <strong>DAR</strong> erfolgten Akkreditierungen <strong>und</strong> Anerkennungen;<br />

− Vorlage des Finanzplanes <strong>und</strong> Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten.<br />

Die Geschäftsstelle ist bei der <strong>B<strong>und</strong>esanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialforschung</strong> <strong>und</strong> -prüfung in<br />

Berlin eingerichtet. Die Geschäftsstelle kann sich nach Beschluss des <strong>DAR</strong> <strong>und</strong> der Zustimmung<br />

der Betroffenen organisatorischer Einrichtungen der von den Mitgliedern des <strong>DAR</strong> vertretenen<br />

Stellen bedienen.<br />

7 Zeichen<br />

Der <strong>DAR</strong> führt in spezifizierter Form als einheitliches Zeichen den B<strong>und</strong>esadler <strong>und</strong> ein markenrechtlich<br />

geschütztes Logo.<br />

Die im <strong>DAR</strong> vertretenen Akkreditierungsstellen können auf Akkreditierungsurk<strong>und</strong>en den B<strong>und</strong>esadler<br />

in der vom <strong>DAR</strong> vorgegebenen Form („Hinweise <strong>für</strong> die Verwendung der Akkreditierungsurk<strong>und</strong>e<br />

des Deutschen Akkreditierungsrates“, <strong>DAR</strong>-3-EM-03 <strong>und</strong> „Hinweise zur Verwendung<br />

der Akkreditierungsurk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> des Akkreditierungszeichens des Deutschen Akkreditierungsrates“,<br />

<strong>DAR</strong>3-EM-04) <strong>und</strong> unter Hinweis auf ihre Vertretung im <strong>DAR</strong> verwenden.<br />

Der <strong>DAR</strong> trägt da<strong>für</strong> Sorge, dass mit dem B<strong>und</strong>esadler <strong>und</strong> dem <strong>DAR</strong>-Logo kein Missbrauch getrieben<br />

wird.<br />

8 Finanzierung<br />

Die zur Führung der Geschäftsstelle erforderlichen Mittel werden in der haushaltsmäßigen Verantwortung<br />

der BAM in Abstimmung mit dem Geschäftsführer im Gr<strong>und</strong>haushalt der BAM veranschlagt<br />

<strong>und</strong> bewirtschaftet.<br />

Die privaten Akkreditierungsstellen aus dem gesetzlich nicht geregelten Bereich beteiligen sich<br />

an der Finanzierung der Kosten der Geschäftsstelle des <strong>DAR</strong> (Personal- <strong>und</strong> Sachkosten) <strong>und</strong><br />

teilen sich die Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem <strong>DAR</strong> aus dem nicht geregelten Bereich<br />

entstehen (z. B. <strong>für</strong> Rechtsberatung, Schadenersatzforderung, etc.). Einzelheiten werden<br />

zwischen BAM <strong>und</strong> dem Kreis der Betroffenen im Rahmen von gleichlautenden Verträgen mit<br />

der BAM festgelegt.<br />

Version 6.0 � Bestätigt am 11.03.2005 Seite 5 von 6 Seiten<br />

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