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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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2.3 Der Deutsche Akkreditierungsrat (<strong>DAR</strong>)<br />

8 (19)<br />

Infolge der Forderungen des Marktes wird auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich<br />

akkreditiert. Die deutsche Wirtschaft hat dementsprechend Akkreditierungsstellen <strong>für</strong><br />

Prüflaboratorien, Inspektionsstellen <strong>und</strong> Zertifizierungsstellen aufgebaut.<br />

Ein solches System mit mehreren Akkreditierungsstellen sowohl im gesetzlich geregelten wie<br />

im privaten Bereich erfordert Koordinierung. Dazu wurde der <strong>DAR</strong> im März 1991 gegründet.<br />

Er ist ein gemeinsam von Staat <strong>und</strong> Wirtschaft getragenes Gremium. In ihm arbeiten auf<br />

freiwilliger Basis Akkreditierungs-/Anerkennungsstellen im gesetzlich geregelten <strong>und</strong> nicht<br />

geregelten Bereich zusammen sowie andere das Akkreditierungs- <strong>und</strong> Anerkennungswesen<br />

fördernde Institutionen <strong>und</strong> Ministerien. Das <strong>DAR</strong>-Plenum bildet die Gesprächsplattform<br />

zwischen diesen Bereichen.<br />

Die Aufgaben des <strong>DAR</strong> sind,<br />

- die in Deutschland tätigen Stellen auf dem Gebiet der Akkreditierung <strong>und</strong><br />

Anerkennung von Laboratorien <strong>und</strong> Zertifizierungs- <strong>und</strong> Inspektionsstellen zu<br />

koordinieren, soweit sie im <strong>DAR</strong> vertreten sind;<br />

- die deutschen Interessen mit der Zustimmung des nicht geregelten <strong>und</strong> geregelten<br />

Bereiches in nationalen, europäischen <strong>und</strong> internationalen Einrichtungen<br />

wahrzunehmen, die sich mit allgemeinen Fragen der Akkreditierung bzw.<br />

Anerkennung beschäftigen;<br />

- <strong>und</strong> ein zentrales Akkreditierungs-/Anerkennungsregister zu führen.<br />

Der <strong>DAR</strong> selbst führt keine Akkreditierungen oder Anerkennungen durch. Die <strong>DAR</strong>-<br />

Geschäftsstelle befindet sich im Referat S.42 "Konformitätsbewertung; Internationale Regeln<br />

<strong>und</strong> Kooperation" in der <strong>B<strong>und</strong>esanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Materialforschung</strong> <strong>und</strong> -prüfung (BAM), Berlin.<br />

Alle Akkreditierungsstellen, die im <strong>DAR</strong> vertreten sind, arbeiten auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

internationalen Normung (EN 45000er Reihe bzw. 17000er Reihe) <strong>und</strong> von <strong>DAR</strong>-<br />

Beschlüssen. Sie dürfen deshalb mit Zustimmung des <strong>DAR</strong> die <strong>DAR</strong>-Urk<strong>und</strong>e zur<br />

Akkreditierung verwenden.<br />

Die Struktur <strong>und</strong> Arbeitsweise des deutschen Akkreditierungssystems sowie Zuständigkeiten<br />

<strong>und</strong> die Funktionsweise des <strong>DAR</strong> sind in einer Systembeschreibung dokumentiert, die unter<br />

http://www.dar.bam.de/qm.html öffentlich zugängig ist.<br />

Nähere Informationen findet man in Anlage 3 (Systemhandbuch des <strong>DAR</strong>) <strong>und</strong> Anlage 3a<br />

(Verfahrensregeln des <strong>DAR</strong>).<br />

Nachdem der <strong>DAR</strong> über 10 Jahre erfolgreich u.a. mit großer internationaler Anerkennung<br />

gearbeitet hatte, gab es Beschwerden von neu gegründeten Akkreditierungsstellen, die ohne<br />

Kompetenzbeweis <strong>und</strong> mit Hinweis auf das B<strong>und</strong>eskartellamt in den <strong>DAR</strong> aufgenommen<br />

werden wollten. Das B<strong>und</strong>eskartellamt forderte im Gegensatz zum europäischen Konsens<br />

Wettbewerb zwischen den Akkreditierungsstellen.<br />

Da Klage gegen den <strong>DAR</strong> erhoben wurde (alle Klagen wurden inzwischen beigelegt bzw.<br />

erfolgreich abgewendet), hatten einige staatliche Akkreditierungsstellen Bedenken wegen<br />

möglicher Haftungsprobleme <strong>und</strong> haben deshalb die Mitgliedschaft im <strong>DAR</strong> niedergelegt.<br />

Durch diese Situation <strong>und</strong> Probleme bei der Koordination auf freiwilliger Basis zwischen den<br />

Stellen im gesetzlich geregelten <strong>und</strong> nicht geregelten Bereich, wurden die Forderungen nach<br />

einem Akkreditierungsgesetz lauter.<br />

BAM S.42 Mai 2005

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