PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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DAR-HANDBUCH SYSTEM-BESCHREIBUNG Inhalt 0. Ziel und Zweck der System-Beschreibung 1. Das deutsche Akkreditierungssystem 2. Organisation und Arbeitsweise des DAR 3. Definitionen 4. Akkreditierungsverfahren 4.1. Allgemeine Regelungen 4.2. Antrag auf Akkreditierung 4.3. Begutachtung 4.4. Entscheidung über die Akkreditierung 4.5. DAR-Akkreditierungsurkunde 4.6. Überwachung und Verlängerung 5. Begutachter und Begutachterschulung 6. Zentrales deutsches Akkreditierungs-/Anerkennungsregister 7. Kontrolle des Systems 8. Beschwerdeverfahren Anlagen-Verzeichnis geändert am ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 2 (13) 4. Ausgabe vom: 04.03.2004 Copyright DAR-Geschäftsstelle, BAM, Berlin - Nachdruck und Vertrieb nur mit Genehmigung des Herausgebers
DAR-HANDBUCH SYSTEM-BESCHREIBUNG 0 Ziel und Zweck der System-Beschreibung geändert am ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 3 (13) 4. Ausgabe vom: 04.03.2004 Die System-Beschreibung dokumentiert die Struktur und Arbeitsweise des deutschen Akkreditierungssystems sowie die Zuständigkeiten und die Funktionsweise des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR). Sie hat das Ziel, das deutsche Akkreditierungssystem transparent zu machen und einen Vergleich mit anderen nationalen Akkreditierungssystemen zu erleichtern. In der vorliegenden Beschreibung sowie in den Anlagen sind alle wesentlichen Funktionen, Aufgaben, Beschlüsse und Festlegungen des Deutschen Akkreditierungsrates enthalten. Die System-Beschreibung wird halbjährlich durch die Geschäftsstelle des DAR auf Aktualität überprüft und einem Änderungsdienst unterworfen (Kapitel Änderungsdienst). 1 Das deutsche Akkreditierungssystem Ausgangspunkt der deutschen Akkreditierungspolitik ist die mit dem "Globalen Konzept für Zertifizierung und Prüfwesen" von der EU-Kommission angestrebte Zielstellung, Vertrauen in das Prüf- und Zertifizierungswesen der EU-Staaten, sowie Bedingungen für die grundsätzliche gegenseitige Anerkennung der Konformitätsnachweise sowohl im gesetzlich geregelten als auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich zu schaffen. Das deutsche Akkreditierungssystem geht von folgenden Grundsätzen aus: 1. Die fast hundertjährigen Erfahrungen der deutschen Industrie, der Behörden und von deutschen Institutionen bei der Anerkennung von Prüfstellen, Laboratorien, Überwachungsgemeinschaften und Zertifizierungsstellen sollen für das deutsche Akkreditierungssystem genutzt werden. 2. Das deutsche System verfolgt mit der Akkreditierung vor allem das Ziel : - die Qualität und Fachkompetenz deutscher Laboratorien und Zertifizierungsstellen zu erhöhen und zu bestätigen und damit - die Konkurrenzfähigkeit und Anerkennung deutscher Produkte auf den europäischen und internationalen Märkten zu sichern. 3. Die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse und Zertifikate in Europa soll durch eine sehr enge Zusammenarbeit der Fachleute in nationalen und internationalen Ausschüssen auf spezifischen Gebieten erreicht werden. Im gesetzlich geregelten Bereich besteht die Forderung, entsprechend den EU-Richtlinien Konformitätsbewertungsverfahren durch die von der Bundesregierung bei der EU-Kommission notifizierten Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen durchführen zu lassen. Solche Stellen sollen in Deutschland die Anforderungen der DIN EN 45 000 Reihe/DIN EN ISO/IEC 17000 Reihe erfüllen. Der hoheitliche Akt der Anerkennung bzw. Akkreditierung liegt hier bei der entsprechenden Bundes- oder Landesbehörde oder einer von ihr beauftragten Akkreditierungsstelle. In Folge der Forderungen des Marktes wird auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich akkreditiert. Die deutsche Wirtschaft hat dementsprechende Akkreditierungsstellen für Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen aufgebaut. Im Kalibrierwesen arbeitet der Deutsche Kalibrierdienst als ein gemeinsames Projekt von Staat und Wirtschaft. 2 Organisation und Arbeitsweise des DAR Der DAR wurde im März 1991 gegründet. Er ist ein gemeinsam von Staat und Wirtschaft getragenes Gremium mit koordinierenden Aufgaben. Er arbeitet nach abgestimmten Verfahrensregeln, die in der Anlage DAR-2-GL-01 dokumentiert sind. Mitglieder des DAR können sein: Akkreditierungs-/Anerkennungsstellen sowie andere Institutionen, die die Akkreditierungspolitik in Deutschland aktiv beeinflussen und die Beiträge zur Koordination des deutschen Akkreditierungssystems sowie zur Außenvertretung leisten können. Die Mitglieder wenden das DAR-Regelwerk an. Copyright DAR-Geschäftsstelle, BAM, Berlin - Nachdruck und Vertrieb nur mit Genehmigung des Herausgebers
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SYSTEM-BESCHREIBUNG<br />
0 Ziel <strong>und</strong> Zweck der System-Beschreibung<br />
geändert am<br />
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4. Ausgabe vom: 04.03.2004<br />
Die System-Beschreibung dokumentiert die Struktur <strong>und</strong> Arbeitsweise des deutschen Akkreditierungssystems<br />
sowie die Zuständigkeiten <strong>und</strong> die Funktionsweise des Deutschen Akkreditierungsrates (<strong>DAR</strong>).<br />
Sie hat das Ziel, das deutsche Akkreditierungssystem transparent zu machen <strong>und</strong> einen Vergleich mit anderen<br />
nationalen Akkreditierungssystemen zu erleichtern.<br />
In der vorliegenden Beschreibung sowie in den Anlagen sind alle wesentlichen Funktionen, Aufgaben,<br />
Beschlüsse <strong>und</strong> Festlegungen des Deutschen Akkreditierungsrates enthalten.<br />
Die System-Beschreibung wird halbjährlich durch die Geschäftsstelle des <strong>DAR</strong> auf Aktualität überprüft <strong>und</strong><br />
einem Änderungsdienst unterworfen (Kapitel Änderungsdienst).<br />
1 Das deutsche Akkreditierungssystem<br />
Ausgangspunkt der deutschen Akkreditierungspolitik ist die mit dem "Globalen Konzept <strong>für</strong> Zertifizierung <strong>und</strong><br />
Prüfwesen" von der EU-Kommission angestrebte Zielstellung, Vertrauen in das Prüf- <strong>und</strong> Zertifizierungswesen<br />
der EU-Staaten, sowie Bedingungen <strong>für</strong> die gr<strong>und</strong>sätzliche gegenseitige Anerkennung der<br />
Konformitätsnachweise sowohl im gesetzlich geregelten als auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich zu<br />
schaffen.<br />
Das deutsche Akkreditierungssystem geht von folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen aus:<br />
1. Die fast h<strong>und</strong>ertjährigen Erfahrungen der deutschen Industrie, der Behörden <strong>und</strong> von deutschen<br />
Institutionen bei der Anerkennung von Prüfstellen, Laboratorien, Überwachungsgemeinschaften <strong>und</strong><br />
Zertifizierungsstellen sollen <strong>für</strong> das deutsche Akkreditierungssystem genutzt werden.<br />
2. Das deutsche System verfolgt mit der Akkreditierung vor allem das Ziel :<br />
- die Qualität <strong>und</strong> Fachkompetenz deutscher Laboratorien <strong>und</strong> Zertifizierungsstellen zu erhöhen <strong>und</strong> zu<br />
bestätigen <strong>und</strong> damit<br />
- die Konkurrenzfähigkeit <strong>und</strong> Anerkennung deutscher Produkte auf den europäischen <strong>und</strong><br />
internationalen Märkten zu sichern.<br />
3. Die gegenseitige Anerkennung der Prüfergebnisse <strong>und</strong> Zertifikate in Europa soll durch eine sehr enge<br />
Zusammenarbeit der Fachleute in nationalen <strong>und</strong> internationalen Ausschüssen auf spezifischen Gebieten<br />
erreicht werden.<br />
Im gesetzlich geregelten Bereich besteht die Forderung, entsprechend den EU-Richtlinien<br />
Konformitätsbewertungsverfahren durch die von der B<strong>und</strong>esregierung bei der EU-Kommission notifizierten<br />
Prüflaboratorien, Zertifizierungs- oder Überwachungsstellen durchführen zu lassen.<br />
Solche Stellen sollen in Deutschland die Anforderungen der DIN EN 45 000 Reihe/DIN EN ISO/IEC 17000<br />
Reihe erfüllen.<br />
Der hoheitliche Akt der Anerkennung bzw. Akkreditierung liegt hier bei der entsprechenden B<strong>und</strong>es- oder<br />
Landesbehörde oder einer von ihr beauftragten Akkreditierungsstelle.<br />
In Folge der Forderungen des Marktes wird auch im gesetzlich nicht geregelten Bereich akkreditiert. Die<br />
deutsche Wirtschaft hat dementsprechende Akkreditierungsstellen <strong>für</strong> Prüflaboratorien <strong>und</strong> Zertifizierungsstellen<br />
aufgebaut.<br />
Im Kalibrierwesen arbeitet der Deutsche Kalibrierdienst als ein gemeinsames Projekt von Staat <strong>und</strong> Wirtschaft.<br />
2 Organisation <strong>und</strong> Arbeitsweise des <strong>DAR</strong><br />
Der <strong>DAR</strong> wurde im März 1991 gegründet. Er ist ein gemeinsam von Staat <strong>und</strong> Wirtschaft getragenes Gremium<br />
mit koordinierenden Aufgaben.<br />
Er arbeitet nach abgestimmten Verfahrensregeln, die in der Anlage <strong>DAR</strong>-2-GL-01 dokumentiert sind.<br />
Mitglieder des <strong>DAR</strong> können sein: Akkreditierungs-/Anerkennungsstellen sowie andere Institutionen, die die<br />
Akkreditierungspolitik in Deutschland aktiv beeinflussen <strong>und</strong> die Beiträge zur Koordination des deutschen<br />
Akkreditierungssystems sowie zur Außenvertretung leisten können.<br />
Die Mitglieder wenden das <strong>DAR</strong>-Regelwerk an.<br />
Copyright <strong>DAR</strong>-Geschäftsstelle, BAM, Berlin - Nachdruck <strong>und</strong> Vertrieb nur mit Genehmigung des Herausgebers