PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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4.2 Benennung Seite 6 Die anerkannten (akkreditierten) Stellen werden von den zuständigen Behörden in der Regel von den Akkreditierungsstellen dem zuständigen Bundesministerium bezw. BMWi für einen bestimmten Aufgabenbereich und für ein bzw. mehrere Konformitätsbewe r- tungsverfahren benannt. Der Umfang der Benennung stützt sich auf die im Anerke n- nungsverfahren (Akkreditierungsverfahren) festgestellte Kompetenz hinsichtlich der konkreten Aufgabenbereiche nach den einschlägigen produktbezogenen Richtlinien. 4.3 Notifizierung Nach Abschn. 6.2 des Leitfadens für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien handelt es sich bei der Notifizierung um die Unterrichtung der Kommission und der anderen Mitgliedstaaten darüber, dass eine die Anforderungen erfüllende Stelle dafür benannt wurde, die Konformitätsbewertung g e- mäß einer Richtlinie vorzunehmen. In Deutschland erfolgt die Notifizierung von den zu- ständigen Fachministerien zentral über das für die verwaltungsmäßige Abwicklung zu- ständige Bundeswirtschaftsministerium an die Europäische Kommission. 5. Schlussbemerkung Die in Deutschland angewandten Akkreditierungsverfahren beschränken sich nicht auf die im "Blue Guide" aufgeführten EG-Richtlinien, sondern kommen auch in anderen Rechtsgebieten zur Anwendung, wie Umwelt, ökologischer Landbau, Lebensmittel, Gefahrstoffe, GLP, Kraftfahrzeuge und Meßeinrichtungen. Es ist geplant, diese Bere i- che in einer erweiterten Beschreibung miteinzubeziehen.

Begutachtung von Prüflaboratorien DIN EN 45003 Abschn. 5 /05.95 Akkreditierung von Prüflaboratorien DIN EN 45003 Abschn. 6 /05.95 Betrieb von Prüflaboratorien DIN EN 45001 /05.90 Prüflaboratorien Anforderungen an Akkreditierungsstellen DIN EN 45003 Abschn. 4 /05.95 Begutachtung von Prüflaboratorien DIN EN 45002 Abschn. 7-14/05.95 Betrieb von Zert.- Stellen für Produkte Zertifizieren und Prüfen DIN EN 45011 /03.98 Betrieb von Inspektionsstellen Prüfen und Zertifizieren DIN EN 45004 /06.95 Zertifizierungsstellen Betrieb von Zert.-Stellen für QS-Systeme DIN EN 45012 /03.98 Anforderungen an Akkreditierungsstellen DIN EN 45010 /03.98 Begutachtung von Zertifizierungsstellen DIN EN 45010 /03.98 Akkreditierung von Zertifizierungsstellen DIN EN 45010 /03.98 Betrieb von Zert.-Stellen für Personen DIN EN 45013 /05.90 Normen (harmonisiert / nicht harmonisiert ) zur Präzisierung der Mindestkriterien für benannte Stellen Seite 7 Anlage 1

4.2 Benennung<br />

Seite 6<br />

Die anerkannten (akkreditierten) Stellen werden von den zuständigen Behörden in der<br />

Regel von den Akkreditierungsstellen dem zuständigen B<strong>und</strong>esministerium bezw. BMWi<br />

<strong>für</strong> einen bestimmten Aufgabenbereich <strong>und</strong> <strong>für</strong> ein bzw. mehrere Konformitätsbewe r-<br />

tungsverfahren benannt. Der Umfang der Benennung stützt sich auf die im Anerke n-<br />

nungsverfahren (Akkreditierungsverfahren) festgestellte Kompetenz hinsichtlich der<br />

konkreten Aufgabenbereiche nach den einschlägigen produktbezogenen Richtlinien.<br />

4.3 Notifizierung<br />

Nach Abschn. 6.2 des Leitfadens <strong>für</strong> die Umsetzung der nach dem neuen Konzept <strong>und</strong><br />

dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien handelt es sich bei der Notifizierung um die<br />

Unterrichtung der Kommission <strong>und</strong> der anderen Mitgliedstaaten darüber, dass eine die<br />

Anforderungen erfüllende Stelle da<strong>für</strong> benannt wurde, die Konformitätsbewertung g e-<br />

mäß einer Richtlinie vorzunehmen. In Deutschland erfolgt die Notifizierung von den zu-<br />

ständigen Fachministerien zentral über das <strong>für</strong> die verwaltungsmäßige Abwicklung zu-<br />

ständige B<strong>und</strong>eswirtschaftsministerium an die Europäische Kommission.<br />

5. Schlussbemerkung<br />

Die in Deutschland angewandten Akkreditierungsverfahren beschränken sich nicht auf<br />

die im "Blue Guide" aufgeführten EG-Richtlinien, sondern kommen auch in anderen<br />

Rechtsgebieten zur Anwendung, wie Umwelt, ökologischer Landbau, Lebensmittel,<br />

Gefahrstoffe, GLP, Kraftfahrzeuge <strong>und</strong> Meßeinrichtungen. Es ist geplant, diese Bere i-<br />

che in einer erweiterten Beschreibung miteinzubeziehen.

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