PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ... PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
Beispiele für mit Richtlinien befasste Stellen 87/404/EWG (Einfache Druckbehälter) Joe O’Shea – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug) Shane McHugh – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 89/336/EWG (Elektromagnetische Verträglichkeit) Des Moore – „Communications Section“, Ministerium für öffentliche Unternehmen 90/385/EWG (Aktive implantierbare medizinische Geräte) Siobhan Phelan – Ministerium für das Gesundheitswesen und für Kinder (unterstützt vom „Irish Medicines Board“) 90/396/EWG (Gasverbrauchseinrichtungen) Joe O’Shea – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 94/9/EG (Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) „Health and Safety Authority“ (Gesundheits- und Sicherheitsbehörde), erstattet dem Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung Bericht 94/25/EG (Sportboote) Eilis O’Connor – Ministerium für die Marine und für Naturressourcen 95/16/EG (Aufzüge) Joe O’Shea – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 96/98/EG (Schiffsausrüstung) Eilis O’Connor – Ministerium für die Marine und für Naturressourcen 97/23/EG (Druckgeräte) Joe O’Shea – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 98/37/EG (Maschinen) Joe O’Shea – Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung 1999/5/EG (Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) Des Moore – „Communications Section“, Ministerium für öffentliche Unternehmen (wird in Kürze in das „Office of The Director of Telecommunications Regulation“ (ODTR) eingegliedert) -1-
Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 1 (47) 2004-12-21 Internationale Akkreditierungssysteme im Vergleich (Informationen aus: Umfrage durchgeführt in November 2004, in 2000 sowie aus Original-Homepages der jeweiligen AS) EUROPA - Westeuropa BELGIEN http://beltest.fgov.be/intro_en.htm Name BELAC Ziel der Akkreditierung "Ein Produkt, dessen Eigenschaften laut seiner Spezifikation in einer akkreditierten Stelle geprüft bzw. bestätigt worden sind, hat einen angemessenen/ höheren Stellenwert auf dem Markt." Grundlage/Organisation Gesetz: (SOGS N020) 0-01 Law of 20 July 1990 on the accreditation of certification and inspection bodies, as well as of testing laboratories, 0-02 Royal Decree of 24 January 1991 creating the National Council for Accreditation and Certification. Grundlage: EN 45000 ff. / ISO/IEC 17000 ff. BELAC ist eine Behörde, welche dem nat. Wirtschaftsministerium unterstellt ist. BELAC ist das Dach und der Koordinator der Tätigkeiten der früheren AS: BKO/OBE, BELTEST und BELCERT (die zur Zeit die maßgebenden AS bleiben) Zusammenarbeit mit den Behörden Alle Akkreditierungen, die im Rahmen des BELAC-System durchgeführt und ausgestellt wurden, werden von allen nat. Behörden anerkannt. Bei der Akkreditierung im harmonisierten und nichtharmonisierten gesetzlich geregelten Bereich sind die Anforderungen aus den RL-en in die Begutachtung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde bereits integriert. Notifizierung durch Ministry of Foreign Affairs auf der Grundlage der Akkreditierung Mitgliedschaft in europäischen/ EA (MLA) internationalen Gremien der ILAC (MLA) Akkreditierung IAF (MLA) Finanzierung der Akkreditierungsstelle Es gibt eine Gebührenordnung – siehe Kap. 3.4 im BELAC-QMH (http://belac.fgov.be/obe/docs_pdf/1-01_NL.PDF ) Nationale Koordinierung bei mehreren 3 AS unter dem Dach von BELAC (welches in beiden Bereichen agieren): Akkreditierungsstellen BELTEST BELCERT BKO/OBE (Metrologie.) Anzahl der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Akkreditierungsstelle Anzahl der akkreditierten Stellen (Stand: 01/2000) 150 Prüflaboratorien 36 Inspektionsstellen 16/4 Zertifizierungsstellen für QMS nach ISO 9000/QS-9000 1 Zertifizierungsstelle für QS AQAP 9 Zertifizierungsstellen für Produkte 7 Zertifizierungsstellen für UMS 6 Umweltauditoren nach EMAS Akkreditierungsprogramm Akkreditierung von Prüflaboratorien Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien Akkreditierung von Inspektionsstellen Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für QMS Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Produkte Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personen Sektoren
- Seite 119 und 120: vereinbarten Umfang zu kontrolliere
- Seite 121 und 122: Schlussfolgerungen 18. Es liegen ni
- Seite 123 und 124: FINNLAND Herrn Evangelos Vardakas E
- Seite 125 und 126: 2. Verteilung der Zuständigkeit -2
- Seite 127 und 128: 6. Die aktuelle Lage 7. Mechanismen
- Seite 129 und 130: Von der Akkreditierungsstelle der S
- Seite 131 und 132: Aufbauorganisation Akkreditierungsv
- Seite 133 und 134: Akkreditierungslogos Nur akkreditie
- Seite 135 und 136: Meldeverfahren Möchte der Antragst
- Seite 137 und 138: Schulung von Sachverständigen Der
- Seite 139 und 140: Akkreditierung von Zertifizierungss
- Seite 141 und 142: Es wird jedoch ausdrücklich darauf
- Seite 143 und 144: Sektorenerweiterungsverordnung (SEV
- Seite 145 und 146: Normative Grundlagen Maß- und Eich
- Seite 147 und 148: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 149 und 150: -2- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 151 und 152: -4- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 153 und 154: -6- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 155 und 156: Art.8 Der König bestimmt das Datum
- Seite 157 und 158: -10- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 159 und 160: -12- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 161 und 162: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 163 und 164: Eine Akkreditierung kann von Prüf-
- Seite 165 und 166: 2 - Bewertung und Akkreditierung -
- Seite 167 und 168: Auch hier variiert die Häufigkeit
- Seite 169: Eine Haftpflichtversicherung wird f
- Seite 173 und 174: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 3 (47
- Seite 175 und 176: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 5 (47
- Seite 177 und 178: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 7 (47
- Seite 179 und 180: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 9 (47
- Seite 181 und 182: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 11 (4
- Seite 183 und 184: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 13 (4
- Seite 185 und 186: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 15 (4
- Seite 187 und 188: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 17 (4
- Seite 189 und 190: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 19 (4
- Seite 191 und 192: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 21 (4
- Seite 193 und 194: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 23 (4
- Seite 195 und 196: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 25 (4
- Seite 197 und 198: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 27 (4
- Seite 199 und 200: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 29 (4
- Seite 201 und 202: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 31 (4
- Seite 203 und 204: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 33 (4
- Seite 205 und 206: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 35 (4
- Seite 207 und 208: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 37 (4
- Seite 209 und 210: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 39 (4
- Seite 211 und 212: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 41 (4
- Seite 213 und 214: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 43 (4
- Seite 215 und 216: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 45 (4
- Seite 217 und 218: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 47 (4
- Seite 219 und 220: ILAC, September 2004 2 (3) Anlage 6
Anlage 5<br />
<strong>DAR</strong>-Geschäftsstelle 1 (47) 2004-12-21<br />
Internationale Akkreditierungssysteme im Vergleich (Informationen aus: Umfrage durchgeführt in November 2004, in 2000 sowie aus Original-Homepages der jeweiligen AS)<br />
EUROPA - Westeuropa<br />
BELGIEN<br />
http://beltest.fgov.be/intro_en.htm<br />
Name BELAC<br />
Ziel der Akkreditierung<br />
"Ein Produkt, dessen Eigenschaften laut seiner Spezifikation in einer akkreditierten Stelle geprüft bzw. bestätigt worden sind, hat einen angemessenen/<br />
höheren Stellenwert auf dem Markt."<br />
Gr<strong>und</strong>lage/Organisation<br />
Gesetz:<br />
(SOGS N020)<br />
0-01 Law of 20 July 1990 on the accreditation of certification and inspection bodies, as well as of testing laboratories,<br />
0-02 Royal Decree of 24 January 1991 creating the National Council for Accreditation and Certification.<br />
Gr<strong>und</strong>lage: EN 45000 ff. / ISO/IEC 17000 ff.<br />
BELAC ist eine Behörde, welche dem nat. Wirtschaftsministerium unterstellt ist.<br />
BELAC ist das Dach <strong>und</strong> der Koordinator der Tätigkeiten der früheren AS: BKO/OBE, BELTEST <strong>und</strong> BELCERT (die zur Zeit die maßgebenden AS bleiben)<br />
Zusammenarbeit mit den Behörden Alle Akkreditierungen, die im Rahmen des BELAC-System durchgeführt <strong>und</strong> ausgestellt wurden, werden von allen nat. Behörden anerkannt.<br />
Bei der Akkreditierung im harmonisierten <strong>und</strong> nichtharmonisierten gesetzlich geregelten Bereich sind die Anforderungen aus den RL-en in die Begutachtung<br />
in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde bereits integriert.<br />
Notifizierung durch Ministry of Foreign Affairs auf der Gr<strong>und</strong>lage der Akkreditierung<br />
Mitgliedschaft in europäischen/<br />
EA (MLA)<br />
internationalen Gremien der<br />
ILAC (MLA)<br />
Akkreditierung<br />
IAF (MLA)<br />
Finanzierung der Akkreditierungsstelle Es gibt eine Gebührenordnung – siehe Kap. 3.4 im BELAC-QMH (http://belac.fgov.be/obe/docs_pdf/1-01_NL.<strong>PDF</strong> )<br />
Nationale Koordinierung bei mehreren 3 AS unter dem Dach von BELAC (welches in beiden Bereichen agieren):<br />
Akkreditierungsstellen<br />
BELTEST<br />
BELCERT<br />
BKO/OBE (Metrologie.)<br />
Anzahl der Mitarbeiter in der<br />
Geschäftsstelle der Akkreditierungsstelle<br />
Anzahl der akkreditierten Stellen<br />
(Stand: 01/2000)<br />
150 Prüflaboratorien<br />
36 Inspektionsstellen<br />
16/4 Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> QMS nach ISO 9000/QS-9000<br />
1 Zertifizierungsstelle <strong>für</strong> QS AQAP<br />
9 Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> Produkte<br />
7 Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> UMS<br />
6 Umweltauditoren nach EMAS<br />
Akkreditierungsprogramm<br />
Akkreditierung von Prüflaboratorien<br />
Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien<br />
Akkreditierung von Inspektionsstellen<br />
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> QMS<br />
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> Produkte<br />
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen <strong>für</strong> Personen<br />
Sektoren