PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ... PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
– Verbindung zur Akkreditierung, falls angewendet Wird eine Verbindung zur Akkreditierung hergestellt, so wird sie von der zuständigen Behörde festgelegt. – Spezifische Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen? Die zuständige Behörde kann spezifische Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen festlegen. Es handelt sich um eine Frage von wesentlicher Bedeutung für Irland, da einige spezialisierte Tests an Unterauftragnehmer, die sich in manchen Fällen im Ausland befinden, vergeben werden. 3 - Kontrolle / Überwachung – Verantwortlichkeit für die Kontrolle • für die Benennung zuständige Stelle Die Verantwortung für die Kontrolle obliegt der für die Benennung zuständigen Stelle. • Akkreditierungsstelle (falls anwendbar) Das irische National Accreditation Board (NAB) würde – falls anwendbar – die relevanten Leitlinien bei der Kontrolle der Leistung benannter Stellen befolgen. – Praktische Aspekte • Mittel zur Überwachung (begleitende Bewertungen, Audits, Prüfung der Dokumente, etc.) Die zuständige Behörde kann alle vorgenannten Mittel zur Überwachung einsetzen (begleitende Bewertungen, Audits, Prüfung der Dokumente). So können Audits beispielsweise von der zuständigen Behörde selbst oder von einer staatlichen Stelle unter ihrer Leitung durchgeführt werden. • Häufigkeit – der Überwachung Die Häufigkeit variiert entsprechend den Anforderungen der Richtlinie und den von der zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen. – der Neubewertung, falls anwendbar 5/8
Auch hier variiert die Häufigkeit entsprechend den Anforderungen der Richtlinie und den von der zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen. – Berichterstattung • schriftliche Berichte? – Inhalt – Häufigkeit Die zuständige Behörde kann die Vorlage schriftlicher Berichte verlangen (Inhalt, Häufigkeit etc.), es besteht jedoch keine grundsätzliche Notwendigkeit schriftlicher Berichte auf nationaler Ebene. • Mitteilung über unrechtmäßige Verwendung des CE-Zeichens bzw. von einer benannten Stelle erteilter Bescheinigungen Die zuständige Behörde ist für die Behandlung von Mitteilungen über unrechtmäßige Verwendung des CE-Zeichens bzw. von einer benannten Stelle erteilter Bescheinigungen verantwortlich. – Überwachung von Unteraufträgen Die Überwachung von Unteraufträgen kann durch das Ministerium oder die staatliche Stelle erfolgen, die für die betreffende Richtlinie zuständig sind. 6/8
- Seite 115 und 116: The monitoring of the bodies aims t
- Seite 117 und 118: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 119 und 120: vereinbarten Umfang zu kontrolliere
- Seite 121 und 122: Schlussfolgerungen 18. Es liegen ni
- Seite 123 und 124: FINNLAND Herrn Evangelos Vardakas E
- Seite 125 und 126: 2. Verteilung der Zuständigkeit -2
- Seite 127 und 128: 6. Die aktuelle Lage 7. Mechanismen
- Seite 129 und 130: Von der Akkreditierungsstelle der S
- Seite 131 und 132: Aufbauorganisation Akkreditierungsv
- Seite 133 und 134: Akkreditierungslogos Nur akkreditie
- Seite 135 und 136: Meldeverfahren Möchte der Antragst
- Seite 137 und 138: Schulung von Sachverständigen Der
- Seite 139 und 140: Akkreditierung von Zertifizierungss
- Seite 141 und 142: Es wird jedoch ausdrücklich darauf
- Seite 143 und 144: Sektorenerweiterungsverordnung (SEV
- Seite 145 und 146: Normative Grundlagen Maß- und Eich
- Seite 147 und 148: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 149 und 150: -2- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 151 und 152: -4- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 153 und 154: -6- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 155 und 156: Art.8 Der König bestimmt das Datum
- Seite 157 und 158: -10- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 159 und 160: -12- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 161 und 162: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 163 und 164: Eine Akkreditierung kann von Prüf-
- Seite 165: 2 - Bewertung und Akkreditierung -
- Seite 169 und 170: Eine Haftpflichtversicherung wird f
- Seite 171 und 172: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 1 (47
- Seite 173 und 174: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 3 (47
- Seite 175 und 176: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 5 (47
- Seite 177 und 178: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 7 (47
- Seite 179 und 180: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 9 (47
- Seite 181 und 182: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 11 (4
- Seite 183 und 184: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 13 (4
- Seite 185 und 186: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 15 (4
- Seite 187 und 188: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 17 (4
- Seite 189 und 190: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 19 (4
- Seite 191 und 192: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 21 (4
- Seite 193 und 194: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 23 (4
- Seite 195 und 196: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 25 (4
- Seite 197 und 198: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 27 (4
- Seite 199 und 200: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 29 (4
- Seite 201 und 202: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 31 (4
- Seite 203 und 204: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 33 (4
- Seite 205 und 206: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 35 (4
- Seite 207 und 208: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 37 (4
- Seite 209 und 210: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 39 (4
- Seite 211 und 212: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 41 (4
- Seite 213 und 214: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 43 (4
- Seite 215 und 216: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 45 (4
Auch hier variiert die Häufigkeit entsprechend den Anforderungen der Richtlinie <strong>und</strong> den<br />
von der zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen.<br />
– Berichterstattung<br />
• schriftliche Berichte?<br />
– Inhalt<br />
– Häufigkeit<br />
Die zuständige Behörde kann die Vorlage schriftlicher Berichte verlangen (Inhalt,<br />
Häufigkeit etc.), es besteht jedoch keine gr<strong>und</strong>sätzliche Notwendigkeit schriftlicher<br />
Berichte auf nationaler Ebene.<br />
• Mitteilung über unrechtmäßige Verwendung des CE-Zeichens<br />
bzw. von einer benannten Stelle erteilter Bescheinigungen<br />
Die zuständige Behörde ist <strong>für</strong> die Behandlung von Mitteilungen über unrechtmäßige<br />
Verwendung des CE-Zeichens bzw. von einer benannten Stelle erteilter Bescheinigungen<br />
verantwortlich.<br />
– Überwachung von Unteraufträgen<br />
Die Überwachung von Unteraufträgen kann durch das Ministerium oder die staatliche<br />
Stelle erfolgen, die <strong>für</strong> die betreffende Richtlinie zuständig sind.<br />
6/8