PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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– Verbindung zur Akkreditierung, falls angewendet<br />
Wird eine Verbindung zur Akkreditierung hergestellt, so wird sie von der zuständigen<br />
Behörde festgelegt.<br />
– Spezifische Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen?<br />
Die zuständige Behörde kann spezifische Anforderungen an die Vergabe von<br />
Unteraufträgen festlegen. Es handelt sich um eine Frage von wesentlicher Bedeutung <strong>für</strong><br />
Irland, da einige spezialisierte Tests an Unterauftragnehmer, die sich in manchen Fällen<br />
im Ausland befinden, vergeben werden.<br />
3 - Kontrolle / Überwachung<br />
– Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die Kontrolle<br />
• <strong>für</strong> die Benennung zuständige Stelle<br />
Die Verantwortung <strong>für</strong> die Kontrolle obliegt der <strong>für</strong> die Benennung zuständigen Stelle.<br />
• Akkreditierungsstelle (falls anwendbar)<br />
Das irische National Accreditation Board (NAB) würde – falls anwendbar – die<br />
relevanten Leitlinien bei der Kontrolle der Leistung benannter Stellen befolgen.<br />
– Praktische Aspekte<br />
• Mittel zur Überwachung (begleitende Bewertungen, Audits,<br />
Prüfung der Dokumente, etc.)<br />
Die zuständige Behörde kann alle vorgenannten Mittel zur Überwachung einsetzen<br />
(begleitende Bewertungen, Audits, Prüfung der Dokumente).<br />
So können Audits beispielsweise von der zuständigen Behörde selbst oder von einer<br />
staatlichen Stelle unter ihrer Leitung durchgeführt werden.<br />
• Häufigkeit<br />
– der Überwachung<br />
Die Häufigkeit variiert entsprechend den Anforderungen der Richtlinie <strong>und</strong> den von der<br />
zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen.<br />
– der Neubewertung, falls anwendbar<br />
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