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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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– Verbindung zur Akkreditierung, falls angewendet<br />

Wird eine Verbindung zur Akkreditierung hergestellt, so wird sie von der zuständigen<br />

Behörde festgelegt.<br />

– Spezifische Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen?<br />

Die zuständige Behörde kann spezifische Anforderungen an die Vergabe von<br />

Unteraufträgen festlegen. Es handelt sich um eine Frage von wesentlicher Bedeutung <strong>für</strong><br />

Irland, da einige spezialisierte Tests an Unterauftragnehmer, die sich in manchen Fällen<br />

im Ausland befinden, vergeben werden.<br />

3 - Kontrolle / Überwachung<br />

– Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die Kontrolle<br />

• <strong>für</strong> die Benennung zuständige Stelle<br />

Die Verantwortung <strong>für</strong> die Kontrolle obliegt der <strong>für</strong> die Benennung zuständigen Stelle.<br />

• Akkreditierungsstelle (falls anwendbar)<br />

Das irische National Accreditation Board (NAB) würde – falls anwendbar – die<br />

relevanten Leitlinien bei der Kontrolle der Leistung benannter Stellen befolgen.<br />

– Praktische Aspekte<br />

• Mittel zur Überwachung (begleitende Bewertungen, Audits,<br />

Prüfung der Dokumente, etc.)<br />

Die zuständige Behörde kann alle vorgenannten Mittel zur Überwachung einsetzen<br />

(begleitende Bewertungen, Audits, Prüfung der Dokumente).<br />

So können Audits beispielsweise von der zuständigen Behörde selbst oder von einer<br />

staatlichen Stelle unter ihrer Leitung durchgeführt werden.<br />

• Häufigkeit<br />

– der Überwachung<br />

Die Häufigkeit variiert entsprechend den Anforderungen der Richtlinie <strong>und</strong> den von der<br />

zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen.<br />

– der Neubewertung, falls anwendbar<br />

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