PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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Eine Akkreditierung kann von Prüf- <strong>und</strong> Kalibrierstellen, die von<br />
Herstellerorganisationen betrieben werden, sowie von Ministerien,<br />
Bildungseinrichtungen <strong>und</strong> privatwirtschaftlichen Prüf-/Kalibrierdiensten beantragt<br />
werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann jede Organisation, die mit der Prüfung, Überwachung oder<br />
Kalibrierung in einem beliebigen Technologiebereich befasst ist, eine Akkreditierung <strong>für</strong><br />
ihre Arbeit beantragen.<br />
Das National Accreditation Board (NAB) ist eine unabhängige staatliche Stelle, die unter<br />
der Leitung von Forfas, einer anderen staatlichen Behörde zur Überwachung von<br />
Forschung <strong>und</strong> Entwicklung in Irland steht.<br />
Forfas untersteht dem Ministerium <strong>für</strong> Unternehmen, Handel <strong>und</strong> Beschäftigung der<br />
irischen Regierung.<br />
– Zuständige Behörden:<br />
• <strong>für</strong> die Notifizierung<br />
Die <strong>für</strong> die Notifizierung verantwortlichen Behörden variieren je nach der betreffenden<br />
Richtlinie. In den meisten Fällen handelt es sich um Ministerien, wobei die<br />
Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die Bewertung <strong>und</strong> Erstellung einer Empfehlung in einem<br />
bestimmten Bereich an eine staatliche Stelle übertragen werden kann.<br />
• <strong>für</strong> die Benennung (Anerkennung)<br />
Die <strong>für</strong> die Benennung zuständige Behörde ist jene Stelle, der die Verantwortung <strong>für</strong> die<br />
Notifizierung im Rahmen der jeweiligen Richtlinie obliegt.<br />
• <strong>für</strong> die Bewertung (einschließlich Überwachung)<br />
Die <strong>für</strong> die Bewertung zuständige Behörde ist jene Stelle, die die<br />
Konformitätsbewertungsstelle benannt <strong>und</strong> notifiziert hat.<br />
– Verbindung zwischen Behörden <strong>und</strong> benannter Stelle<br />
• Vertrag / Gesetz / Sonstiges?<br />
Die Behörden gehen neben den im Rahmen der Notifizierung, Benennung, Bewertung<br />
etc. notwendigen Verbindungen normalerweise keine formalen Verbindungen mit der<br />
benannten Stelle ein.<br />
Die zuständige Behörde kann allerdings bereits die der notifizierten unabhängigen<br />
staatlichen Stelle übergeordnete Behörde sein. So hat z. B. das Ministerium <strong>für</strong><br />
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