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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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Eine Akkreditierung kann von Prüf- <strong>und</strong> Kalibrierstellen, die von<br />

Herstellerorganisationen betrieben werden, sowie von Ministerien,<br />

Bildungseinrichtungen <strong>und</strong> privatwirtschaftlichen Prüf-/Kalibrierdiensten beantragt<br />

werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann jede Organisation, die mit der Prüfung, Überwachung oder<br />

Kalibrierung in einem beliebigen Technologiebereich befasst ist, eine Akkreditierung <strong>für</strong><br />

ihre Arbeit beantragen.<br />

Das National Accreditation Board (NAB) ist eine unabhängige staatliche Stelle, die unter<br />

der Leitung von Forfas, einer anderen staatlichen Behörde zur Überwachung von<br />

Forschung <strong>und</strong> Entwicklung in Irland steht.<br />

Forfas untersteht dem Ministerium <strong>für</strong> Unternehmen, Handel <strong>und</strong> Beschäftigung der<br />

irischen Regierung.<br />

– Zuständige Behörden:<br />

• <strong>für</strong> die Notifizierung<br />

Die <strong>für</strong> die Notifizierung verantwortlichen Behörden variieren je nach der betreffenden<br />

Richtlinie. In den meisten Fällen handelt es sich um Ministerien, wobei die<br />

Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die Bewertung <strong>und</strong> Erstellung einer Empfehlung in einem<br />

bestimmten Bereich an eine staatliche Stelle übertragen werden kann.<br />

• <strong>für</strong> die Benennung (Anerkennung)<br />

Die <strong>für</strong> die Benennung zuständige Behörde ist jene Stelle, der die Verantwortung <strong>für</strong> die<br />

Notifizierung im Rahmen der jeweiligen Richtlinie obliegt.<br />

• <strong>für</strong> die Bewertung (einschließlich Überwachung)<br />

Die <strong>für</strong> die Bewertung zuständige Behörde ist jene Stelle, die die<br />

Konformitätsbewertungsstelle benannt <strong>und</strong> notifiziert hat.<br />

– Verbindung zwischen Behörden <strong>und</strong> benannter Stelle<br />

• Vertrag / Gesetz / Sonstiges?<br />

Die Behörden gehen neben den im Rahmen der Notifizierung, Benennung, Bewertung<br />

etc. notwendigen Verbindungen normalerweise keine formalen Verbindungen mit der<br />

benannten Stelle ein.<br />

Die zuständige Behörde kann allerdings bereits die der notifizierten unabhängigen<br />

staatlichen Stelle übergeordnete Behörde sein. So hat z. B. das Ministerium <strong>für</strong><br />

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