PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ... PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
DAS IRISCHE SYSTEM FÜR DIE BENENNUNG, NOTIFIZIERUNG, BEWERTUNG UND KONTROLLE / ÜBERWACHUNG DER KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN 1 - Rollen und Verantwortlichkeit – Allgemein • Koordinierung: zentralisiertes / dezentralisiertes System Das irische System ist dezentralisiert. Die jeweiligen Ministerien (oder staatlichen Stellen) sind verantwortlich für die Benennung, Notifizierung, Bewertung und Kontrolle / Überwachung. Im allgemeinen stützen sich die Ministerien (oder andere staatliche Stellen) auf die Dokumente der Kommission oder mit letzterer verbundener Institutionen. Insbesondere Dokumente wie der Verhaltenskodex und relevante Certif-Dokumente können bei der Festlegung der Anforderungen an benannte Stellen berücksichtigt werden. Die Ministerien prüfen darüber hinaus die Dokumente, die zur Umsetzung der einzelnen Richtlinien erstellt wurden. • Rolle der Akkreditierung Die Akkreditierung gehört zu den Faktoren, denen das Ministerium (die staatliche Stelle) bei der Notifizierung oder Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle sowie bei der Überwachung der Leistung der benannten Stellen Rechnung trägt. Einer Akkreditierung wird besondere Bedeutung beigemessen, wenn sie den von der Richtlinie abgedeckten Bereich betrifft. Gleichgültig, ob eine Akkreditierung vorhanden (und anwendbar) ist oder nicht, das Ministerium oder die sonst zuständige Behörde verlangt, dass richtlinienspezifische Anforderungen erfüllt sein müssen. Benannte Stellen müssen nachweisen, dass sie über eine geeignete Organisationsstruktur und spezifische technische Fähigkeiten verfügen. • Beziehung zwischen der Akkreditierungsstelle und den staatlichen Behörden Das National Accreditation Board (NAB - Nationale Akkreditierungsstelle) ist die irische Organisation, die für die Akkreditierung nach der harmonisierten europäischen Normenreihe EN 45000 sowie nach den relevanten Normen und Leitlinien der Internationalen Normungsorganisation (ISO) zuständig ist. 1/8
Eine Akkreditierung kann von Prüf- und Kalibrierstellen, die von Herstellerorganisationen betrieben werden, sowie von Ministerien, Bildungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Prüf-/Kalibrierdiensten beantragt werden. Grundsätzlich kann jede Organisation, die mit der Prüfung, Überwachung oder Kalibrierung in einem beliebigen Technologiebereich befasst ist, eine Akkreditierung für ihre Arbeit beantragen. Das National Accreditation Board (NAB) ist eine unabhängige staatliche Stelle, die unter der Leitung von Forfas, einer anderen staatlichen Behörde zur Überwachung von Forschung und Entwicklung in Irland steht. Forfas untersteht dem Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung der irischen Regierung. – Zuständige Behörden: • für die Notifizierung Die für die Notifizierung verantwortlichen Behörden variieren je nach der betreffenden Richtlinie. In den meisten Fällen handelt es sich um Ministerien, wobei die Verantwortlichkeit für die Bewertung und Erstellung einer Empfehlung in einem bestimmten Bereich an eine staatliche Stelle übertragen werden kann. • für die Benennung (Anerkennung) Die für die Benennung zuständige Behörde ist jene Stelle, der die Verantwortung für die Notifizierung im Rahmen der jeweiligen Richtlinie obliegt. • für die Bewertung (einschließlich Überwachung) Die für die Bewertung zuständige Behörde ist jene Stelle, die die Konformitätsbewertungsstelle benannt und notifiziert hat. – Verbindung zwischen Behörden und benannter Stelle • Vertrag / Gesetz / Sonstiges? Die Behörden gehen neben den im Rahmen der Notifizierung, Benennung, Bewertung etc. notwendigen Verbindungen normalerweise keine formalen Verbindungen mit der benannten Stelle ein. Die zuständige Behörde kann allerdings bereits die der notifizierten unabhängigen staatlichen Stelle übergeordnete Behörde sein. So hat z. B. das Ministerium für 2/8
- Seite 111 und 112: Summary of national notification sy
- Seite 113 und 114: The main requirement lies in assess
- Seite 115 und 116: The monitoring of the bodies aims t
- Seite 117 und 118: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 119 und 120: vereinbarten Umfang zu kontrolliere
- Seite 121 und 122: Schlussfolgerungen 18. Es liegen ni
- Seite 123 und 124: FINNLAND Herrn Evangelos Vardakas E
- Seite 125 und 126: 2. Verteilung der Zuständigkeit -2
- Seite 127 und 128: 6. Die aktuelle Lage 7. Mechanismen
- Seite 129 und 130: Von der Akkreditierungsstelle der S
- Seite 131 und 132: Aufbauorganisation Akkreditierungsv
- Seite 133 und 134: Akkreditierungslogos Nur akkreditie
- Seite 135 und 136: Meldeverfahren Möchte der Antragst
- Seite 137 und 138: Schulung von Sachverständigen Der
- Seite 139 und 140: Akkreditierung von Zertifizierungss
- Seite 141 und 142: Es wird jedoch ausdrücklich darauf
- Seite 143 und 144: Sektorenerweiterungsverordnung (SEV
- Seite 145 und 146: Normative Grundlagen Maß- und Eich
- Seite 147 und 148: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 149 und 150: -2- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 151 und 152: -4- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 153 und 154: -6- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00
- Seite 155 und 156: Art.8 Der König bestimmt das Datum
- Seite 157 und 158: -10- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 159 und 160: -12- ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-0
- Seite 161: EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIRE
- Seite 165 und 166: 2 - Bewertung und Akkreditierung -
- Seite 167 und 168: Auch hier variiert die Häufigkeit
- Seite 169 und 170: Eine Haftpflichtversicherung wird f
- Seite 171 und 172: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 1 (47
- Seite 173 und 174: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 3 (47
- Seite 175 und 176: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 5 (47
- Seite 177 und 178: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 7 (47
- Seite 179 und 180: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 9 (47
- Seite 181 und 182: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 11 (4
- Seite 183 und 184: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 13 (4
- Seite 185 und 186: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 15 (4
- Seite 187 und 188: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 17 (4
- Seite 189 und 190: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 19 (4
- Seite 191 und 192: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 21 (4
- Seite 193 und 194: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 23 (4
- Seite 195 und 196: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 25 (4
- Seite 197 und 198: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 27 (4
- Seite 199 und 200: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 29 (4
- Seite 201 und 202: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 31 (4
- Seite 203 und 204: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 33 (4
- Seite 205 und 206: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 35 (4
- Seite 207 und 208: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 37 (4
- Seite 209 und 210: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 39 (4
- Seite 211 und 212: Anlage 5 DAR-Geschäftsstelle 41 (4
DAS IRISCHE SYSTEM FÜR DIE BENENNUNG, NOTIFIZIERUNG,<br />
BEWERTUNG UND KONTROLLE / ÜBERWACHUNG DER<br />
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN<br />
1 - Rollen <strong>und</strong> Verantwortlichkeit<br />
– Allgemein<br />
• Koordinierung: zentralisiertes / dezentralisiertes System<br />
Das irische System ist dezentralisiert. Die jeweiligen Ministerien (oder staatlichen<br />
Stellen) sind verantwortlich <strong>für</strong> die Benennung, Notifizierung, Bewertung <strong>und</strong> Kontrolle /<br />
Überwachung.<br />
Im allgemeinen stützen sich die Ministerien (oder andere staatliche Stellen) auf die<br />
Dokumente der Kommission oder mit letzterer verb<strong>und</strong>ener Institutionen. Insbesondere<br />
Dokumente wie der Verhaltenskodex <strong>und</strong> relevante Certif-Dokumente können bei der<br />
Festlegung der Anforderungen an benannte Stellen berücksichtigt werden. Die<br />
Ministerien prüfen darüber hinaus die Dokumente, die zur Umsetzung der einzelnen<br />
Richtlinien erstellt wurden.<br />
• Rolle der Akkreditierung<br />
Die Akkreditierung gehört zu den Faktoren, denen das Ministerium (die staatliche Stelle)<br />
bei der Notifizierung oder Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle sowie bei der<br />
Überwachung der Leistung der benannten Stellen Rechnung trägt.<br />
Einer Akkreditierung wird besondere Bedeutung beigemessen, wenn sie den von der<br />
Richtlinie abgedeckten Bereich betrifft.<br />
Gleichgültig, ob eine Akkreditierung vorhanden (<strong>und</strong> anwendbar) ist oder nicht, das<br />
Ministerium oder die sonst zuständige Behörde verlangt, dass richtlinienspezifische<br />
Anforderungen erfüllt sein müssen. Benannte Stellen müssen nachweisen, dass sie über<br />
eine geeignete Organisationsstruktur <strong>und</strong> spezifische technische Fähigkeiten verfügen.<br />
• Beziehung zwischen der Akkreditierungsstelle <strong>und</strong> den<br />
staatlichen Behörden<br />
Das National Accreditation Board (NAB - Nationale Akkreditierungsstelle) ist die irische<br />
Organisation, die <strong>für</strong> die Akkreditierung nach der harmonisierten europäischen<br />
Normenreihe EN 45000 sowie nach den relevanten Normen <strong>und</strong> Leitlinien der<br />
Internationalen Normungsorganisation (ISO) zuständig ist.<br />
1/8