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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00 (EN)<br />

fl-spiegel<br />

durchgeführt hat. Ferner muss er eine Übersicht über die erhaltenen Beschwerden, die<br />

Anträge auf EG-Baumusterprüfbescheinigungen, die die Stelle abgelehnt hat, oder frühere<br />

Bescheinigungen, die sie widerrufen hat, beinhalten. Hat sich das Kompetenzniveau von NN<br />

auf irgendeine Weise verändert, so ist dies ebenfalls in dem Bericht festzuhalten.<br />

NN ist verpflichtet, über alle Entwicklungen von Bedeutung <strong>für</strong> das Direktorat Arbeitsaufsicht<br />

Bericht zu erstatten, darunter:<br />

- Verträge mit Unterauftragnehmern. Aufgaben, die an Unterauftragnehmer vergeben<br />

wurden, müssen genau spezifiziert werden.<br />

- alle erheblichen Änderungen der Kompetenz der benannten Stelle, darunter Faktoren<br />

betreffend die Gr<strong>und</strong>lage, auf der ihre Akkreditierung beruht.<br />

- Ablehnung eines Antrags auf EG-Baumusterprüfbescheinigung.<br />

- Widerruf einer EG-Baumusterprüfbescheinigung.<br />

4.2 Aufbewahrung der Dokumente<br />

Die Details einer EG-Baumusterprüfbescheinigung sowie diesbezügliche technische<br />

Unterlagen müssen <strong>für</strong> den Regelungszeitraum im Zusammenhang mit der jeweiligen<br />

Produktart, normalerweise <strong>für</strong> zehn Jahre, aufbewahrt werden. Auf Ersuchen muss dem<br />

Direktorat Arbeitsaufsicht <strong>und</strong> dem Direktorat Waren- <strong>und</strong> Elektrizitätsaufsicht Einsicht in<br />

die Dokumentation gewährt werden.<br />

4.3 Marktaufsicht<br />

Vgl. Punkt 3.1 oben betreffend Aufträge <strong>und</strong> die Rolle der Marktaufsichtsbehörden. Die<br />

Marktaufsichtsbehörden stellen sicher, dass den Vorschriften Rechnung getragen wird <strong>und</strong><br />

dass alle betroffenen Parteien, vom Hersteller <strong>und</strong> der benannten Stelle bis zum Importeur<br />

<strong>und</strong> Händler, das Direktorat Arbeitsaufsicht <strong>und</strong> das Direktorat Waren- <strong>und</strong><br />

Elektrizitätaufsicht umgehend in Kenntnis setzen, sollten sie einen Verstoß gegen das<br />

Abkommen über Maschinen, z. B. unrechtmäßige Verwendung der CE-Kennzeichnung,<br />

feststellen.<br />

4.4 Unterstützung der Behörden bei technischen Fragen<br />

NN unterstützt die Behörden bei Fragen betreffend die Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung der<br />

Vorschriften im Kompetenzbereich <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage der Erfahrung von NN.<br />

5 KONTROLLE UND WIDERRUF DER AKKREDITIERUNG<br />

5.1 Kontrolle<br />

Das Direktorat Arbeitsaufsicht stellt sicher, dass die benannte Stelle über die erforderliche<br />

Kompetenz verfügt, um die Bewertungen, mit denen sie beauftragt wird, durchzuführen. Das<br />

Direktorat Arbeitsaufsicht kann die Arbeit einer benannten Stelle direkt oder anhand der von<br />

ihr vorgelegten Berichte überprüfen. Vgl. Punkt 4 betreffend die Verpflichtungen gegenüber<br />

den <strong>für</strong> die Benennung zuständigen Behörden.<br />

5.2 Widerruf<br />

Wird NN den Anforderungen der produktbezogenen Vorschriften oder anderen anwendbaren<br />

Vorschriften nicht gerecht, so kann das Ministerium <strong>für</strong> Kommunalwesen <strong>und</strong> Regionen<br />

verlangen, dass die Vorschriften innerhalb einer vereinbarten Frist zu erfüllen sind oder die<br />

Akkreditierung der benannten Stelle gemäß dem Abkommen über Maschinen Art. 6 Abs. 3<br />

<strong>und</strong> dem „Act on Notified Bodies“ widerrufen. Das Ministerium <strong>für</strong> Kommunalwesen <strong>und</strong><br />

Regionen kann die Akkreditierung einer benannten Stelle aufgr<strong>und</strong> einer wesentlichen

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