25.02.2013 Aufrufe

PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-9-<br />

ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00 (EN)<br />

fl-spiegel<br />

BENENNUNG VON NN ALS KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE<br />

Anhang II<br />

Nach dem Gesetz Nr. 20 vom 16. Juni 1994 über technische Kontrollstellen, die zur<br />

Durchführung von Konformitätsbewertungen unter dem EWR-Abkommen verpflichtet<br />

sind, Art. 2 sowie den Vorschriften vom 19. August 1994 über Maschinen Art. 6,<br />

bestimmt das Ministerium <strong>für</strong> Kommunalwesen <strong>und</strong> Regionen NN hiermit zur<br />

Konformitätsbewertungsstelle, vgl. EWR-Abkommen, Anhang II, Kapitel XXIV über<br />

Machinen Absatz 1. Es wird auf die beiliegende Mitteilung an die anderen EWR-<br />

Mitgliedstaaten über die formelle Benennung von Konformitätsbewertungsstellen<br />

verwiesen. In dieser Mitteilung wird die Funktion der benannten Stellen im Detail<br />

dargelegt. NN hat die Kennnummer xx erhalten.<br />

1 TECHNISCHE AUFGABEN VON NN.<br />

NN führt die Konformitätsbewertung von Produkten gemäß folgenden Prinzipien durch:<br />

2 ANFORDERUNGEN AN DIE TÄTIGKEIT NACH DEN VORSCHRIFTEN<br />

DES PUBLIC ADMINISTRATION ACT<br />

Gemäß dem „Act on Notified Bodies“ unterliegt die Tätigkeit einer benannten Stelle den<br />

Vorschriften des Public Administration Act, Kapitel II - VI. Das bedeutet, dass die benannte<br />

Stelle den Vorschriften des Gesetzes in Bezug auf Ausschluss, Verfahrensregeln,<br />

Vorbereitungsverfahren, Beschlussfassung <strong>und</strong> Einspruch unterliegt. Einige der wichtigsten<br />

Vorschriften sind nachstehend aufgeführt.<br />

2.1 Ausschluss<br />

Es wird vorausgesetzt, dass die <strong>für</strong> die Bewertung zuständige Person nicht in die jeweiligen<br />

Fälle involviert ist, was nach dem Public Administration Act (Art. 6) zu ihrem Ausschluss<br />

führen könnte.<br />

2.2 Vertraulichkeit<br />

Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugang zu<br />

Informationen über Maschinen <strong>und</strong> deren Bedienung erlangen, die ihnen im Rahmen ihrer<br />

Tätigkeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Vertraulichkeitsbestimmungen gelten nicht <strong>für</strong><br />

Informationen, die den beteiligten Parteien, darunter die <strong>für</strong> die Benennung zuständige<br />

Behörde, mitgeteilt werden. Nähere Details sind im Public Administration Act Art. 13 zu<br />

finden.<br />

2.3 Beratung<br />

Gemäß den Bestimmungen des Public Administration Act Art. 11 sind benannte Stellen<br />

verpflichtet, Beratung <strong>und</strong> Orientierung in einem üblichen Rahmen zu gewähren. So bringt<br />

die benannte Stelle in ihrer Eigenschaft als Beratungseinrichtung dem Hersteller Fehler <strong>und</strong><br />

Mängel eines Produkts zur Kenntnis, um diesem die Behebung dieser Fehler <strong>und</strong> Mängel <strong>und</strong><br />

mithin die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen. Es obliegt jedoch dem<br />

Hersteller, spezifische technische Lösungen zur Behebung von Mängeln zu finden.<br />

2.4 Gründe <strong>für</strong> die Verweigerung<br />

Hat die benannte Stelle bereits auf die Mängel eines Produkts hingewiesen, ohne dass diese<br />

zufriedenstellend behoben worden wären, wird der Antrag <strong>für</strong> die EG-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!