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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00 (EN)<br />

fl-spiegel<br />

6. In Norwegen wird die Bestimmung zur benannten Stelle als Übertragung öffentlicher<br />

Befugnisse betrachtet. Die benannten Stellen sind dazu befugt, spezifische<br />

Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den <strong>für</strong> die Umsetzung des EWR-Abkommens<br />

festgelegten Vorschriften durchzuführen. Die benannten Stellen werden schriftlich über<br />

den Benennungsbeschluss des Ministeriums informiert. Zu diesem Zweck hat das<br />

Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie ein Standardschreiben ausgearbeitet, aus dem die<br />

sich aus der Benennung ergebenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten klar hervorgehen<br />

(Benennungsschreiben - Anhang II). Für die benannten Stellen gilt unter anderem<br />

Folgendes:<br />

- In ihren verwaltungstechnischen Verfahren zur Gewährleistung von Unabhängigkeit<br />

<strong>und</strong> Vertraulichkeit bei der Durchführung von Konformitätsbewertungen halten sie<br />

sich an den Public Administration Act. Dieses Gesetz enthält außerdem<br />

Bestimmungen über Beschwerdeverfahren.<br />

- Sie erstatten der zuständigen Direktion <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> die Benennung zuständigen<br />

Ministerium Bericht über ihre Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den<br />

Anforderungen der Richtlinien (z. B. erteilte/widerrufene/verweigerte<br />

Bescheinigungen, Beschwerden <strong>und</strong> Vergabe von Unteraufträgen) sowie mit<br />

zusätzlichen vom Ministerium gestellten Anforderungen (z. B. Änderung der<br />

Kompetenz/Akkreditierung).<br />

- Sie beteiligen sich an der Zusammenarbeit zwischen benannten Stellen (oder sind<br />

dabei vertreten).<br />

7. Außerdem wird von den benannten Stellen erwartet, dass sie an einschlägigen<br />

Normungsarbeiten mitwirken.<br />

STAND DER DINGE<br />

8. Bis zum Oktober 2000 hat Norwegen elf Stellen <strong>für</strong> neun Richtlinien, darunter sieben<br />

nach dem neuen Konzept, benannt. Alle Stellen verfügen über langjährige Erfahrung in<br />

dem die Benennung betreffenden Arbeitsbereich. Für die kommenden Jahre ist die<br />

Benennung von etwa einem Dutzend Konformitätsbewertungsstellen vorgesehen. Die<br />

meisten von ihnen werden unter mehreren Richtlinien tätig werden, z. B. NEMKO <strong>und</strong><br />

Veritas AS. Die Ministerien sind zur Benennung derjenigen Stellen bereit, die die<br />

Anforderungen der Richtlinien erfüllen <strong>und</strong> die die mit der Benennung verb<strong>und</strong>enen<br />

Kosten in Anbetracht der Marktchancen <strong>für</strong> akzeptabel erachten. Diese sind allerdings<br />

begrenzt.<br />

9. In anderen Ländern benannte Stellen werden der EU notifiziert, die diese Informationen<br />

an das Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie als zentrale Behörde weiterleitet. Dieses<br />

registriert die Informationen <strong>und</strong> leitet sie an die zuständigen Behörden weiter. Es nimmt<br />

in keiner Weise eine Bewertung der mitgeteilten Stellen vor.<br />

10. Norsk Akkreditering (NA) ist eine Stelle des Norwegischen Metrologie- <strong>und</strong><br />

Akkreditierungsdienstes, die dem Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie untersteht. Die<br />

Arbeit von Norsk Akkreditering wird durch die benannten Stellen entsprechend den<br />

allgemeinen NA-Vorschriften vergütet. Norsk Akkreditering wird nur in begrenztem<br />

Umfang mit Aufgaben im Zusammenhang mit den benannten Stellen befasst.<br />

Anforderungen an die benannten Stellen<br />

73/23 Niederspannungs-Richtlinie:

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