PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00 (EN)<br />
fl-spiegel<br />
6. In Norwegen wird die Bestimmung zur benannten Stelle als Übertragung öffentlicher<br />
Befugnisse betrachtet. Die benannten Stellen sind dazu befugt, spezifische<br />
Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den <strong>für</strong> die Umsetzung des EWR-Abkommens<br />
festgelegten Vorschriften durchzuführen. Die benannten Stellen werden schriftlich über<br />
den Benennungsbeschluss des Ministeriums informiert. Zu diesem Zweck hat das<br />
Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie ein Standardschreiben ausgearbeitet, aus dem die<br />
sich aus der Benennung ergebenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten klar hervorgehen<br />
(Benennungsschreiben - Anhang II). Für die benannten Stellen gilt unter anderem<br />
Folgendes:<br />
- In ihren verwaltungstechnischen Verfahren zur Gewährleistung von Unabhängigkeit<br />
<strong>und</strong> Vertraulichkeit bei der Durchführung von Konformitätsbewertungen halten sie<br />
sich an den Public Administration Act. Dieses Gesetz enthält außerdem<br />
Bestimmungen über Beschwerdeverfahren.<br />
- Sie erstatten der zuständigen Direktion <strong>und</strong> dem <strong>für</strong> die Benennung zuständigen<br />
Ministerium Bericht über ihre Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den<br />
Anforderungen der Richtlinien (z. B. erteilte/widerrufene/verweigerte<br />
Bescheinigungen, Beschwerden <strong>und</strong> Vergabe von Unteraufträgen) sowie mit<br />
zusätzlichen vom Ministerium gestellten Anforderungen (z. B. Änderung der<br />
Kompetenz/Akkreditierung).<br />
- Sie beteiligen sich an der Zusammenarbeit zwischen benannten Stellen (oder sind<br />
dabei vertreten).<br />
7. Außerdem wird von den benannten Stellen erwartet, dass sie an einschlägigen<br />
Normungsarbeiten mitwirken.<br />
STAND DER DINGE<br />
8. Bis zum Oktober 2000 hat Norwegen elf Stellen <strong>für</strong> neun Richtlinien, darunter sieben<br />
nach dem neuen Konzept, benannt. Alle Stellen verfügen über langjährige Erfahrung in<br />
dem die Benennung betreffenden Arbeitsbereich. Für die kommenden Jahre ist die<br />
Benennung von etwa einem Dutzend Konformitätsbewertungsstellen vorgesehen. Die<br />
meisten von ihnen werden unter mehreren Richtlinien tätig werden, z. B. NEMKO <strong>und</strong><br />
Veritas AS. Die Ministerien sind zur Benennung derjenigen Stellen bereit, die die<br />
Anforderungen der Richtlinien erfüllen <strong>und</strong> die die mit der Benennung verb<strong>und</strong>enen<br />
Kosten in Anbetracht der Marktchancen <strong>für</strong> akzeptabel erachten. Diese sind allerdings<br />
begrenzt.<br />
9. In anderen Ländern benannte Stellen werden der EU notifiziert, die diese Informationen<br />
an das Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie als zentrale Behörde weiterleitet. Dieses<br />
registriert die Informationen <strong>und</strong> leitet sie an die zuständigen Behörden weiter. Es nimmt<br />
in keiner Weise eine Bewertung der mitgeteilten Stellen vor.<br />
10. Norsk Akkreditering (NA) ist eine Stelle des Norwegischen Metrologie- <strong>und</strong><br />
Akkreditierungsdienstes, die dem Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie untersteht. Die<br />
Arbeit von Norsk Akkreditering wird durch die benannten Stellen entsprechend den<br />
allgemeinen NA-Vorschriften vergütet. Norsk Akkreditering wird nur in begrenztem<br />
Umfang mit Aufgaben im Zusammenhang mit den benannten Stellen befasst.<br />
Anforderungen an die benannten Stellen<br />
73/23 Niederspannungs-Richtlinie: