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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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ENTR-2001-07224-00-00-DE-TRA-00 (EN)<br />

fl-spiegel<br />

benannten Stellen herausgegeben. Die Leitlinien bieten die Möglichkeit, die Bewertung<br />

von benannten Stellen ohne jegliche Akkreditierung durchzuführen, da verschiedene<br />

Bestimmungen der Norm <strong>für</strong> den Status als benannte Stelle unerheblich sind. Außerdem<br />

hat Norsk Akkreditering die <strong>für</strong> die Benennung zuständigen Behörden bei der<br />

Durchführung der Bewertungen seit 1995 unterstützt.<br />

3. Das Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie (NHD) notifiziert den anderen EFTA-/EWR-<br />

Staaten die formelle Benennung <strong>und</strong> informiert die EFTA-Überwachungsbehörde (EÜB)<br />

<strong>und</strong> das EFTA-Sekretariat über die erfolgten Benennungen. Diese beiden Gremien<br />

nehmen die der Kommission auf EU-Ebene obliegenden Aufgaben auf EFTA-Seite wahr.<br />

Wird eine Kennnummer benötigt, erhält das EFTA-Sekretariat diese durch die<br />

Kommission. Die Kommission wird in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften ein aktualisiertes Verzeichnis der in allen EWR-Ländern<br />

benannten Stellen veröffentlichen. Die EFTA-Überwachungsbehörde (<strong>und</strong> in letzter<br />

Instanz der EFTA-Gerichtshof) ist <strong>für</strong> die Kontrolle des Systems innerhalb der EFTA-<br />

Sektion des EWR-Bereichs zuständig.<br />

DIE ROLLE VON NORSK AKKREDITERING - ERSTBEWERTUNG<br />

UND ÜBERWACHUNG<br />

4. Die jeweilige Akkreditierung kann die Stelle über Norsk Akkreditering (NA) oder eine<br />

andere Akkreditierungsstelle erhalten. Die Akkreditierung erfolgt nach einem üblichen<br />

Akkreditierungsverfahren, in dem festgestellt wird, ob die Stelle alle Anforderungen der<br />

relevanten Normenreihe EN 45000 erfüllt. NA führt jedoch auch eine Bewertung<br />

benannter Stellen basierend auf der relevanten Normenreihe EN 45000 ohne<br />

Akkreditierung, da<strong>für</strong> in Übereinstimmung mit den in Kapitel 2 aufgeführten Leitlinien<br />

durch. NA bewertet, ob die nachsuchende Stelle dazu in der Lage ist, die<br />

Mindestanforderungen der Richtlinie gemäß der Normenreihe EN 45000 zu erfüllen, zu<br />

denen Unabhängigkeit, Abschluss einer Versicherung sowie Zugang zu fähigen<br />

Mitarbeitern <strong>und</strong> zu der erforderlichen Ausrüstung <strong>für</strong> die gewünschten<br />

Konformitätsbewertungsverfahren gehören. Die nachsuchende Stelle muss außerdem in<br />

ihrem Qualitätshandbuch beschreiben, wie sie den anderen eher verwaltungstechnischen<br />

Anforderungen (im Benennungsschreiben beschrieben) nachkommen will, wie etwa der<br />

Übermittlung eines Jahresberichts über ihre Tätigkeiten oder über ihre Zusammenarbeit<br />

mit anderen benannten Stellen an das Ministerium.<br />

5. Die Erneuerung einer Akkreditierung erfolgt ebenfalls im Rahmen der üblichen<br />

Akkreditierungsverfahren <strong>für</strong> benannte Stellen <strong>und</strong> wird vom Ministerium als<br />

ausreichender Nachweis erachtet, dass die betreffende Stelle die Mindestanforderungen<br />

der Richtlinie erfüllt. Basiert die Benennung auf einer Bewertung im Namen der <strong>für</strong> die<br />

Benennung zuständigen Behörden <strong>und</strong> ist keine Akkreditierung vorhanden, wie in Kapitel<br />

3 beschrieben, ist NA nicht <strong>für</strong> die Überwachung der benannten Stelle verantwortlich,<br />

sofern die Behörden nicht ausdrücklich darum ersucht haben. Die benannte Stelle muss<br />

die zuständige Direktion <strong>und</strong> das zuständige Ministerium über eine Änderung ihres<br />

Akkreditierungsstatus informieren. Im Benennungsschreiben kann das Ministerium sein<br />

Recht auf direkte Kontrolle der Tätigkeiten der Stelle festhalten.<br />

BENENNUNGSSCHREIBEN - Anhang II

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