PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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Akkreditierungsbeirat Als beratendes Gremium für strategische Fragestellungen in der Akkreditierungsstelle im BMWA ist der erweiterte Akkreditierungsbeirat eingerichtet. Der Akkreditierungsbeirat in der ursprünglichen Form dient der Abstimmung der Interessen der beteiligten Ministerien und Gebietskörperschaften im Rahmen der Akkreditierungsverfahren selbst. Die Aufgaben und Zusammensetzung des Akkreditierungsbeirates sind in einer Geschäftsordnung geregelt. Umweltgutachter Zulassungskomitee Zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen ist ein ständiges Zulassungskomitee eingerichtet, dem je drei Vertreter/innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angehören. Das Zulassungskomitee regelt seine Tätigkeit durch eine Geschäftsordnung. Sachverständige Anforderungen Für die Durchführung der Begutachtung vor Ort im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden qualifizierte Sachverständige eingesetzt. Die Anforderungen an Sachverständige sind in den entsprechenden Leitfäden festgehalten. Diese Leitfäden und die sonstigen Dokumente, die für die Begutachtung von den zu akkreditierenden Stellen für Sachverständige im Akkreditierungsverfahren benötigt werden, stehen unter downloads für Sachverständige zur Verfügung. Seite 8/17
Schulung von Sachverständigen Der AkkreditierungsService führt regelmäßig gemeinsam mit anderen Stellen Schulungskurse sowie Auffrischungskurse für Sachverständige durch. Nationale Einbindung austrolab ist ein gemeinnütziger Verein und hat u.a. das Ziel der Vertretung, Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder (akkreditierte Stellen) auf nationaler und internationaler Ebene. Internationale Einbindung Europa European Cooperation for Accreditation (EA) Die Akkreditierungsstelle des BMWA ist Mitglied der European Cooperation for Accreditation (EA) und hat mit den anderen Mitgliedern (das sind die jeweils national anerkannten Akkreditierungsstellen der EU- und EFTA-Staaten) ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen geschlossen (MLA). D-A-C-H Eine weitere internationale Cooperation besteht im deutschsprachigen Raum, die sogenannte D-A-CH Zusammenarbeit zwischen der österreichischen, der schweizerischen und den deutschen Akkreditierungsstellen. Informationen über verschiedene Aspekte der Akkreditierung, sowie Übersetzungen diverser Dokumente oder Leitfäden sind von der Homepage des DAR (Deutscher Akkreditierungs Rat) zu entnehmen. Akkreditierung von Prüf- und Überwachungsstellen Adresse Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Sektion IV/Abteilung 9 Landstraßer Hauptstraße 55 - 57 A 1030 WIEN Seite 9/17
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Akkreditierungsbeirat<br />
Als beratendes Gremium <strong>für</strong> strategische Fragestellungen in der<br />
Akkreditierungsstelle im BMWA ist der erweiterte Akkreditierungsbeirat eingerichtet.<br />
Der Akkreditierungsbeirat in der ursprünglichen Form dient der Abstimmung der<br />
Interessen der beteiligten Ministerien <strong>und</strong> Gebietskörperschaften im Rahmen der<br />
Akkreditierungsverfahren selbst.<br />
Die Aufgaben <strong>und</strong> Zusammensetzung des Akkreditierungsbeirates sind in einer<br />
Geschäftsordnung geregelt.<br />
Umweltgutachter Zulassungskomitee<br />
Zur Beratung in allen Fragen der Zulassung <strong>und</strong> Aufsicht sowie der Bestellung der<br />
Sachverständigen ist ein ständiges Zulassungskomitee eingerichtet, dem je drei<br />
Vertreter/innen des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>und</strong> des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />
angehören.<br />
Das Zulassungskomitee regelt seine Tätigkeit durch eine Geschäftsordnung.<br />
Sachverständige<br />
Anforderungen<br />
Für die Durchführung der Begutachtung vor Ort im Rahmen des<br />
Akkreditierungsverfahrens werden qualifizierte Sachverständige eingesetzt.<br />
Die Anforderungen an Sachverständige sind in den entsprechenden Leitfäden<br />
festgehalten. Diese Leitfäden <strong>und</strong> die sonstigen Dokumente, die <strong>für</strong> die<br />
Begutachtung von den zu akkreditierenden Stellen <strong>für</strong> Sachverständige im<br />
Akkreditierungsverfahren benötigt werden, stehen unter downloads <strong>für</strong><br />
Sachverständige zur Verfügung.<br />
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