PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ... PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

25.02.2013 Aufrufe

Umweltgutachter Auf Grundlage der EMAS - Verordnung werden Umweltgutachter (Organisationen und Einzelpersonen) nach dem UGStVG für bestimmte Branchen durch Nachweis ihrer Umweltkompetenz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) durch die Akkreditierungsstelle zugelassen. Diese zugelassenen Umweltgutachter sind berechtigt, Standorte, die in ihre Branchenkompetenz fallen, in Österreich und nach Notifizierung im jeweiligen Mitgliedstaat in der gesamten EU nach EMAS-V zu begutachten und die Umwelterklärung zu validieren. Zuständig für die Eintragung der Standorte sowie die Führung des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisses ist das Umweltbundesamt (UBA). Die Akkreditierungsstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist staatlich organisiert. Dadurch ist ihre Unabhängigkeit garantiert. Seite 2/17

Aufbauorganisation Akkreditierungsverfahren Die Akkreditierung von Prüf- und Überwachungsstellen, von Kalibrierstellen, von Beglaubigungsstellen, von Kesselprüfstellen und Erstprüfstellen sowie die Zulassung von Umweltgutachtern erfolgt mit Bescheid, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen erfolgt mit Verordnung. Behörde ist in allen Fällen der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, der das Einvernehmen mit sachlich zuständigen Bundesministern herzustellen hat. Seite 3/17

Aufbauorganisation<br />

Akkreditierungsverfahren<br />

Die Akkreditierung von Prüf- <strong>und</strong> Überwachungsstellen, von Kalibrierstellen, von<br />

Beglaubigungsstellen, von Kesselprüfstellen <strong>und</strong> Erstprüfstellen sowie die<br />

Zulassung von Umweltgutachtern erfolgt mit Bescheid, die Akkreditierung von<br />

Zertifizierungsstellen erfolgt mit Verordnung. Behörde ist in allen Fällen der<br />

B<strong>und</strong>esminister <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit, der das Einvernehmen mit sachlich<br />

zuständigen B<strong>und</strong>esministern herzustellen hat.<br />

Seite 3/17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!