PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN Konformität und Normung, neues Konzept, Industrien, die unter Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen VERMERK FÜR DIE GRUPPE HOHER BEAMTER FÜR NORMUNG UND KONFORMITÄTSBEWERTUNG Titel: Das österreichische System zur Benennung von Konformitätsbewertungsstellen Verfasst von: Michaela Kühn (michaela.kuehn@bmwa.gv.at) Dok.-Nr. SOGS N389A1 DE Datum des Vermerks Version: 1.0 Sitzung: Status: Zur Information Zusammenfassung: 13. Dezember 2000 In dieser Unterlage wird das österreichische System zur Bestimmung der benannten Stellen beschrieben. Schlagwörter: Benennung, Akkreditierung, EN 45000 Bezugsunter– lagen: SOGS N325

Von der Akkreditierungsstelle der Sektion Industrie, Technik und Innovation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden Prüf- und Überwachungsstellen, Zertifizierungsstellen für Produkte, Managementsysteme und Personal in Bereichen, in denen der Bund zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten, akkreditiert. Weiters werden von der Akkreditierungsstelle Beglaubigungsstellen und Kalibrierstellen auf Grund des Maß- und Eichgesetzes, Erstprüfstellen und Kesselprüfstellen nach dem Kesselgesetz akkreditiert sowie Werksprüfstellen und Umweltgutachter zugelassen. Rechtliche Wertigkeit der Prüfberichte Die von akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen ausgestellten Prüfberichte sind öffentliche Urkunden. Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen sind berechtigt, das Bundeswappen und ein besonderes, auf ihre Akkreditierung hinweisendes Logo, zu führen. Mit der Akkreditierung werden Kalibrierzertifikate, Prüf- und Überwachungsberichte und Zertifizierungen österreichischer Stellen innerhalb der EU mit ausländischen gleichgestellt. Sektoren Bauprodukte Leitlinie und Bedingungen für die Notifizierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen gemäß Bauproduktegesetz (BGBl. I Nr. 55/1997) und Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG + 93/68/EG) Seite 1/17

EUROPÄISCHE KOMMISSION<br />

GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN<br />

Konformität <strong>und</strong> Normung, neues Konzept, Industrien, die unter Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen<br />

VERMERK FÜR DIE GRUPPE HOHER BEAMTER FÜR NORMUNG UND<br />

KONFORMITÄTSBEWERTUNG<br />

Titel: Das österreichische System zur Benennung von<br />

Konformitätsbewertungsstellen<br />

Verfasst von: Michaela Kühn (michaela.kuehn@bmwa.gv.at)<br />

Dok.-Nr. SOGS N389A1 DE Datum des<br />

Vermerks<br />

Version: 1.0 Sitzung:<br />

Status: Zur Information<br />

Zusammenfassung:<br />

13. Dezember 2000<br />

In dieser Unterlage wird das österreichische System zur Bestimmung der benannten<br />

Stellen beschrieben.<br />

Schlagwörter: Benennung, Akkreditierung, EN 45000<br />

Bezugsunter–<br />

lagen:<br />

SOGS N325

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