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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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ENTR-2000-07262-00-02-DE-TRA-00 (EN)<br />

Einhaltung dieser Normen ist zwar <strong>für</strong> eine formale Akkreditierung weder<br />

vorgeschrieben noch ausreichend, doch lässt sich auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

gewährleisten, dass das Bewertungsverfahren kohärent, transparent <strong>und</strong><br />

glaubwürdig verläuft.<br />

FINAS erstellt einen Bewertungsbericht <strong>und</strong> sendet diesen an die zu<br />

benennende Stelle. Der Bericht ist dem an das zuständige Ministerium zu<br />

richtenden Antrag auf Benennung beizufügen.<br />

Eine solche Bewertung kann auch von einer Akkreditierungsstelle<br />

vorgenommen werden, die FINAS gleichgestellt ist, d. h. von einer<br />

Akkreditierungsstelle eines anderen Mitgliedstaates. Von dieser<br />

Möglichkeit hat bisher jedoch kein Antragsteller Gebrauch gemacht.<br />

4. Benennung <strong>und</strong> Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen<br />

5. Überwachung der benannten Stellen<br />

3 Vgl. Abschnitt 2.<br />

Die Anträge der Konformitätsbewertungsstellen werden von jedem<br />

Ministerium innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs geprüft 3 . Geprüft<br />

wird insbesondere, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Als Gr<strong>und</strong>lage<br />

da<strong>für</strong> dient der Bewertungsbericht von FINAS. Gegebenenfalls sind<br />

weitere Informationen oder Nachweise vorzulegen.<br />

Das zuständige Ministerium entscheidet darüber, ob ein Antragsteller <strong>für</strong><br />

die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der<br />

Richtlinien nach dem neuen Konzept benannt wird. Voraussetzung da<strong>für</strong><br />

ist, dass alle Anforderungen nachweislich erfüllt sind. Selbst dann sind<br />

die Ministerien nicht zu einer Benennung verpflichtet; in der Praxis wird<br />

sie allerdings nur im Ausnahmefall verweigert.<br />

Die formale Notifizierung ist Aufgabe des Ministeriums <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong><br />

Industrie. Das Ministerium prüft alle von den zuständigen Ministerien<br />

vorgelegten Benennungen <strong>und</strong> leitet sie anschließend an die Kommission<br />

<strong>und</strong> die anderen Mitgliedstaaten weiter.<br />

In ihrer Entscheidung über die Benennung einer<br />

Konformitätsbewertungsstelle treffen die zuständigen Ministerien auch<br />

Festlegungen zur Überwachung der benannten Stelle. Dazu gehören<br />

konkrete Anforderungen <strong>und</strong> ein Überwachungsplan. Die Überwachung<br />

erfolgt im Allgemeinen in Form regelmäßiger, von FINAS durchgeführter<br />

Audits. Darüber hinaus kann das zuständige Ministerium Kontrollen<br />

vorschreiben, z. B. bei einer Erweiterung des Kompetenzbereiches oder<br />

bei wesentlichen Veränderungen in der Organisation.<br />

In der Praxis werden die Überwachungsaudits häufig mit Audits<br />

kombiniert, die dazu dienen, die Akkreditierung der benannten Stellen zu<br />

überprüfen, denn diese wird in der Regel <strong>für</strong> einen Bereich gewährt, der

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