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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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2. Verteilung der Zuständigkeit<br />

-2-<br />

ENTR-2000-07262-00-02-DE-TRA-00 (EN)<br />

Das <strong>für</strong> die jeweilige Richtlinie nach dem neuen Konzept zuständige<br />

Ministerium übernimmt auch die Benennung der<br />

Konformitätsbewertungsstellen <strong>und</strong> sorgt da<strong>für</strong>, dass die Bewertung<br />

ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Zuständigkeit verteilt sich wie<br />

folgt:<br />

a) Das Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie ist zuständig <strong>für</strong> die<br />

Richtlinien in den Sektoren Niederspannungsgeräte (73/23/EWG),<br />

einfache Druckbehälter (87/404/EWG), Spielzeug (88/378/EWG),<br />

EMV (89/336/EWG), nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG),<br />

Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG), Warmwasserheizkessel<br />

(92/42/EWG), Explosivstoffe <strong>für</strong> zivile Zwecke (93/15/EWG), ATEX<br />

(94/9/EWG), Aufzüge (95/16/EWG) <strong>und</strong> Druckgeräte (97/23/EG).<br />

b) Das Ministerium <strong>für</strong> Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit ist zuständig <strong>für</strong> die<br />

Richtlinien in den Sektoren Maschinen (98/37/EWG), persönliche<br />

Schutzausrüstungen (89/686/EWG), aktive implantierbare<br />

medizinische Geräte (90/385/EWG), medizinische Geräte<br />

(93/42/EWG) <strong>und</strong> In-vitro-Diagnostika (98/79/EG).<br />

c) Das Ministerium <strong>für</strong> Verkehr <strong>und</strong> Kommunikation ist zuständig <strong>für</strong><br />

die Richtlinien in den Sektoren Sportboote (94/25/EWG),<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsysteme (96/48/EG), Schiffsausrüstungen<br />

(96/98EG), Funkanlagen <strong>und</strong> Telekommunikationsendeinrichtungen<br />

(99/5/EG) <strong>und</strong> ortsbewegliche Druckgeräte (99/36/EG).<br />

d) Das Ministerium <strong>für</strong> Umweltfragen ist zuständig <strong>für</strong> die Richtlinien in<br />

den Sektoren Bauprodukte (89/106/EWG) <strong>und</strong> umweltbelastende<br />

Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen<br />

Geräten <strong>und</strong> Maschinen (00/14/EG).<br />

Die Koordination des Benennungsverfahrens ist Aufgabe des Ministerium<br />

<strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie: Es überprüft die Benennungen, bevor es sie an<br />

die Kommission <strong>und</strong> die anderen Mitgliedstaaten weiterleitet. Außerdem<br />

unterhält es auf seiner Website eine Liste aller benannten nationalen<br />

Stellen.<br />

3. Bewertung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen<br />

FINAS schätzt die Kompetenz der zu benennenden Stellen ein. Dabei<br />

wird insbesondere bewertet, inwieweit diese den Bestimmungen der<br />

jeweiligen Richtlinie(n) zu den gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen,<br />

einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren <strong>und</strong> Mindestkriterien<br />

gerecht werden. 2<br />

Als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage dient die Anwendung der Normenreihe<br />

EN 45000 <strong>und</strong>, <strong>für</strong> Erprobungszwecke, auch der ISO-Norm 17025. Die<br />

2 Eine allgemeine Auflistung von Bestimmungen <strong>und</strong> Kriterien findet sich in den Leitlinien 6/2000. Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />

Verfügbarkeit von Ressourcen, Unabhängigkeit <strong>und</strong> Unbefangenheit, Kompetenz der Mitarbeiter, Vertraulichkeit,<br />

Zuverlässigkeit der Tätigkeit, Einschränkungen bei der Weitervergabe von Aufträgen, Haftpflichtversicherung,<br />

Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen benannten Stellen <strong>und</strong> Aufsichtsbehörden sowie zur laufenden<br />

Information über die Entwicklung der europäischen Normen.

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