PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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2. Verteilung der Zuständigkeit<br />
-2-<br />
ENTR-2000-07262-00-02-DE-TRA-00 (EN)<br />
Das <strong>für</strong> die jeweilige Richtlinie nach dem neuen Konzept zuständige<br />
Ministerium übernimmt auch die Benennung der<br />
Konformitätsbewertungsstellen <strong>und</strong> sorgt da<strong>für</strong>, dass die Bewertung<br />
ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Zuständigkeit verteilt sich wie<br />
folgt:<br />
a) Das Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie ist zuständig <strong>für</strong> die<br />
Richtlinien in den Sektoren Niederspannungsgeräte (73/23/EWG),<br />
einfache Druckbehälter (87/404/EWG), Spielzeug (88/378/EWG),<br />
EMV (89/336/EWG), nichtselbsttätige Waagen (90/384/EWG),<br />
Gasverbrauchseinrichtungen (90/396/EWG), Warmwasserheizkessel<br />
(92/42/EWG), Explosivstoffe <strong>für</strong> zivile Zwecke (93/15/EWG), ATEX<br />
(94/9/EWG), Aufzüge (95/16/EWG) <strong>und</strong> Druckgeräte (97/23/EG).<br />
b) Das Ministerium <strong>für</strong> Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit ist zuständig <strong>für</strong> die<br />
Richtlinien in den Sektoren Maschinen (98/37/EWG), persönliche<br />
Schutzausrüstungen (89/686/EWG), aktive implantierbare<br />
medizinische Geräte (90/385/EWG), medizinische Geräte<br />
(93/42/EWG) <strong>und</strong> In-vitro-Diagnostika (98/79/EG).<br />
c) Das Ministerium <strong>für</strong> Verkehr <strong>und</strong> Kommunikation ist zuständig <strong>für</strong><br />
die Richtlinien in den Sektoren Sportboote (94/25/EWG),<br />
Hochgeschwindigkeitsbahnsysteme (96/48/EG), Schiffsausrüstungen<br />
(96/98EG), Funkanlagen <strong>und</strong> Telekommunikationsendeinrichtungen<br />
(99/5/EG) <strong>und</strong> ortsbewegliche Druckgeräte (99/36/EG).<br />
d) Das Ministerium <strong>für</strong> Umweltfragen ist zuständig <strong>für</strong> die Richtlinien in<br />
den Sektoren Bauprodukte (89/106/EWG) <strong>und</strong> umweltbelastende<br />
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen<br />
Geräten <strong>und</strong> Maschinen (00/14/EG).<br />
Die Koordination des Benennungsverfahrens ist Aufgabe des Ministerium<br />
<strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie: Es überprüft die Benennungen, bevor es sie an<br />
die Kommission <strong>und</strong> die anderen Mitgliedstaaten weiterleitet. Außerdem<br />
unterhält es auf seiner Website eine Liste aller benannten nationalen<br />
Stellen.<br />
3. Bewertung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen<br />
FINAS schätzt die Kompetenz der zu benennenden Stellen ein. Dabei<br />
wird insbesondere bewertet, inwieweit diese den Bestimmungen der<br />
jeweiligen Richtlinie(n) zu den gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen,<br />
einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren <strong>und</strong> Mindestkriterien<br />
gerecht werden. 2<br />
Als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage dient die Anwendung der Normenreihe<br />
EN 45000 <strong>und</strong>, <strong>für</strong> Erprobungszwecke, auch der ISO-Norm 17025. Die<br />
2 Eine allgemeine Auflistung von Bestimmungen <strong>und</strong> Kriterien findet sich in den Leitlinien 6/2000. Beispiele da<strong>für</strong> sind:<br />
Verfügbarkeit von Ressourcen, Unabhängigkeit <strong>und</strong> Unbefangenheit, Kompetenz der Mitarbeiter, Vertraulichkeit,<br />
Zuverlässigkeit der Tätigkeit, Einschränkungen bei der Weitervergabe von Aufträgen, Haftpflichtversicherung,<br />
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen benannten Stellen <strong>und</strong> Aufsichtsbehörden sowie zur laufenden<br />
Information über die Entwicklung der europäischen Normen.