PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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FINNLAND<br />
D<br />
19. September 2000 AL<br />
(Text in Grafik: Ministerium <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Industrie)<br />
REG no.<br />
3/714/2000<br />
Benennung <strong>und</strong> Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen der Richtlinien<br />
nach dem neuen Konzept in Finnland<br />
1. Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Die Benennung <strong>und</strong> Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen im<br />
Rahmen der Richtlinien nach dem neuen Konzept („benannte Stellen“)<br />
beruht zum einen auf dem Beschluss 93/465/EWG des Rates,<br />
insbesondere Anhang I Abschnitt A Buchstaben k – m, zum anderen auf<br />
den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der jeweiligen<br />
Richtlinie nach dem neuen Konzept, insbesondere den Festlegungen, die<br />
diese zu den gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen, Konformitätsbewertungsverfahren<br />
<strong>und</strong> Mindestkriterien <strong>für</strong> die benannten Stellen treffen.<br />
Die einzelnen Verfahren <strong>und</strong> Kriterien sind Gegenstand mehrerer<br />
sektorspezifischer Rechtsakte (z. B. <strong>für</strong> Druckgeräte das Gesetz 869/1999<br />
<strong>und</strong> der Erlass 890/1999, <strong>für</strong> elektrische Betriebsmittel das Gesetz<br />
410/1996 <strong>und</strong> der Erlass 498/1996, <strong>für</strong> medizinische Geräte das Gesetz<br />
1505/1994 <strong>und</strong> der Erlass 1506/1994). Ihre Anwendung erfolgt in allen<br />
Sektoren nach einem ähnlichen Schema. Eine ausführlichere Darstellung<br />
findet sich in den kürzlich aktualisierten Leitlinien 1 des Ministeriums <strong>für</strong><br />
Handel <strong>und</strong> Industrie, die auch den einschlägigen Leitfäden der<br />
Kommission Rechnung tragen.<br />
FINAS (der finnische Akkreditierungsdienst) gehört dem Zentrum <strong>für</strong><br />
Metrologie <strong>und</strong> Akkreditierung (MIKES oder „mittatekniikan keskus“)<br />
an. Gemäß dem Gesetz 1149/1990 wird FINAS in der Regel damit<br />
betraut, die Kompetenz der zu benennenden Stellen zu bewerten <strong>und</strong> ihre<br />
Akkreditierung vorzunehmen. Festlegungen zum<br />
Akkreditierungsverfahren werden im Erlass 1568/1991 getroffen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage dieses Verfahrens ist die Anwendung der<br />
Normenreihe EN 45000 sowie anderer einschlägiger europäischer <strong>und</strong><br />
internationaler Normen.<br />
1<br />
Veröffentlichung 6/2000.<br />
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