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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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Schlussfolgerungen<br />

18. Es liegen nicht von allen Behörden, die Richtlinien nach dem neuen Konzept<br />

verwalten, Informationen über das Verfahren bei der Meldung benannter<br />

Stellen <strong>und</strong> über die an sie gestellten Anforderungen vor. In bestimmten<br />

Fällen liegt dies daran, dass sich Laboratorien usw., die den Wunsch nach<br />

Benennung zum Ausdruck gebracht haben, nicht an die Behörden gewandt<br />

haben. In solchen Fällen können sich dänische Unternehmen, die Waren<br />

herstellen/vermarkten, die unter eine Richtlinie <strong>für</strong> die technische<br />

Harmonisierung fallen, an benannte Stellen in anderen Ländern wenden. Die<br />

dänischen Behörden bemühen sich nicht aktiv darum, über benannte Stellen<br />

informiert zu werden.<br />

19. Das Fehlen einer zentralen Einrichtung <strong>für</strong> die Meldung benannter Stellen<br />

hat dazu geführt, dass es verschiedene Verfahren <strong>für</strong> die Meldung benannter<br />

Stellen <strong>und</strong> verschiedenartige Anforderungen an diese Stellen gibt. Das ist<br />

jedoch kein Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Vermutung, dass die Behörden die in den<br />

Richtlinien enthaltenen Anforderungen an die benennenden Behörden nicht<br />

kennen <strong>und</strong> ihnen nicht gerecht werden.<br />

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