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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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VERMERK<br />

Gruppe Hoher Beamter ”Normungs- <strong>und</strong> Konformitätsbewertungspolitik”<br />

(SOGS), EU-Kommission<br />

Dänemarks Verfahren bei der Notifizierung von Stellen<br />

1. Richtlinien nach dem ”neuen Konzept” sind Richtlinien über die technische<br />

Harmonisierung innerhalb der Gemeinschaft. Das neue Konzept beinhaltet<br />

unter anderem, dass mit den Richtlinien einige wesentliche Anforderungen<br />

hinsichtlich Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit <strong>für</strong> Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong><br />

Umwelt gestellt werden. Wenn Produkte diese Anforderungen erfüllen, können<br />

<strong>und</strong> müssen sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden <strong>und</strong> können danach<br />

innerhalb der Gemeinschaft vertrieben werden, ohne dass die Behörden weitere<br />

Anforderungen stellen können.<br />

Es obliegt den Behörden in jedem einzelnen Mitgliedstaat, zu melden, welche<br />

Stellen benannt worden sind, um zu kontrollieren <strong>und</strong> zu bescheinigen, dass<br />

Produkte, die unter eine (oder mehrere) Richtlinie(n) fallen, die wesentlichen<br />

Anforderungen erfüllen.<br />

Außerdem obliegt es den Behörden, zu überwachen, dass die von ihnen<br />

gemeldeten benannten Stellen den Anforderungen gerecht werden, die im<br />

Rahmen der Richtlinien an ihre technische Kompetenz gestellt werden, <strong>und</strong><br />

dass sie sie auch in Zukunft erfüllen.<br />

2. Die Richtlinien nach dem neuen Konzept werden in Dänemark von den<br />

einzelnen Fachministerien verwaltet, die selbst die entsprechenden Stellen<br />

benennen <strong>und</strong> sie der EU-Kommission melden. Die Meldung erfolgt über das<br />

Außenministerium, das die benannten Stellen der Kommission auf dieselbe<br />

Weise meldet, wie es sonstige formelle Mitteilungen an sie richtet, wobei es in<br />

diesem Fall jedoch den Ständigen Vertretungen der übrigen Mitgliedstaaten bei<br />

der EU eine Kopie der Meldung zusendet. Das Außenministerium nimmt keine<br />

kritische Bewertung der gemeldeten Stellen vor <strong>und</strong> lässt auch keine<br />

Bewertung vornehmen.<br />

3. In anderen Ländern benannte Stellen werden der Ständigen Vertretung<br />

Dänemarks bei der EU mitgeteilt, <strong>und</strong> diese leitet die Mitteilungen an die<br />

Behörde zur Förderung der gewerblichen Aktivitäten (Erhvervsfremme<br />

Styrelsen) beim Industrieministerium weiter, die als zentrale Behörde fungiert.<br />

Die Behörde zur Förderung der gewerblichen Aktivitäten registriert die<br />

entgegengenommenen Meldungen <strong>und</strong> verteilt sie an die zuständigen<br />

Behörden. Sie nimmt keine Bewertung der gemeldeten Stellen vor.<br />

4. DANAK, Dansk Akkreditering, ist ein selbständiger Teil der Behörde zur<br />

Förderung der gewerblichen Aktivitäten, der als kostendeckendes<br />

Unternehmen verwaltet wird. DANAK kann die benannten Stellen gemäß der<br />

(oder den) einschlägigen EN-45000-Norm(en) <strong>und</strong> auf Vereinbarung gemäß<br />

eventuellen anderen Vorschriften oder Normen akkreditieren.<br />

Die Akkreditierung beinhaltet auf Vereinbarung, dass DANAK die den<br />

Behörden obliegende Verpflichtung übernimmt, die benannten Stellen in dem<br />

2000.08.02<br />

Keld Dybkjær<br />

Aktenzeichen<br />

2000-224/14024

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