PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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VERMERK<br />
Gruppe Hoher Beamter ”Normungs- <strong>und</strong> Konformitätsbewertungspolitik”<br />
(SOGS), EU-Kommission<br />
Dänemarks Verfahren bei der Notifizierung von Stellen<br />
1. Richtlinien nach dem ”neuen Konzept” sind Richtlinien über die technische<br />
Harmonisierung innerhalb der Gemeinschaft. Das neue Konzept beinhaltet<br />
unter anderem, dass mit den Richtlinien einige wesentliche Anforderungen<br />
hinsichtlich Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit <strong>für</strong> Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong><br />
Umwelt gestellt werden. Wenn Produkte diese Anforderungen erfüllen, können<br />
<strong>und</strong> müssen sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden <strong>und</strong> können danach<br />
innerhalb der Gemeinschaft vertrieben werden, ohne dass die Behörden weitere<br />
Anforderungen stellen können.<br />
Es obliegt den Behörden in jedem einzelnen Mitgliedstaat, zu melden, welche<br />
Stellen benannt worden sind, um zu kontrollieren <strong>und</strong> zu bescheinigen, dass<br />
Produkte, die unter eine (oder mehrere) Richtlinie(n) fallen, die wesentlichen<br />
Anforderungen erfüllen.<br />
Außerdem obliegt es den Behörden, zu überwachen, dass die von ihnen<br />
gemeldeten benannten Stellen den Anforderungen gerecht werden, die im<br />
Rahmen der Richtlinien an ihre technische Kompetenz gestellt werden, <strong>und</strong><br />
dass sie sie auch in Zukunft erfüllen.<br />
2. Die Richtlinien nach dem neuen Konzept werden in Dänemark von den<br />
einzelnen Fachministerien verwaltet, die selbst die entsprechenden Stellen<br />
benennen <strong>und</strong> sie der EU-Kommission melden. Die Meldung erfolgt über das<br />
Außenministerium, das die benannten Stellen der Kommission auf dieselbe<br />
Weise meldet, wie es sonstige formelle Mitteilungen an sie richtet, wobei es in<br />
diesem Fall jedoch den Ständigen Vertretungen der übrigen Mitgliedstaaten bei<br />
der EU eine Kopie der Meldung zusendet. Das Außenministerium nimmt keine<br />
kritische Bewertung der gemeldeten Stellen vor <strong>und</strong> lässt auch keine<br />
Bewertung vornehmen.<br />
3. In anderen Ländern benannte Stellen werden der Ständigen Vertretung<br />
Dänemarks bei der EU mitgeteilt, <strong>und</strong> diese leitet die Mitteilungen an die<br />
Behörde zur Förderung der gewerblichen Aktivitäten (Erhvervsfremme<br />
Styrelsen) beim Industrieministerium weiter, die als zentrale Behörde fungiert.<br />
Die Behörde zur Förderung der gewerblichen Aktivitäten registriert die<br />
entgegengenommenen Meldungen <strong>und</strong> verteilt sie an die zuständigen<br />
Behörden. Sie nimmt keine Bewertung der gemeldeten Stellen vor.<br />
4. DANAK, Dansk Akkreditering, ist ein selbständiger Teil der Behörde zur<br />
Förderung der gewerblichen Aktivitäten, der als kostendeckendes<br />
Unternehmen verwaltet wird. DANAK kann die benannten Stellen gemäß der<br />
(oder den) einschlägigen EN-45000-Norm(en) <strong>und</strong> auf Vereinbarung gemäß<br />
eventuellen anderen Vorschriften oder Normen akkreditieren.<br />
Die Akkreditierung beinhaltet auf Vereinbarung, dass DANAK die den<br />
Behörden obliegende Verpflichtung übernimmt, die benannten Stellen in dem<br />
2000.08.02<br />
Keld Dybkjær<br />
Aktenzeichen<br />
2000-224/14024