PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...
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7. Anzahl der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Akkreditierungsstelle<br />
8. Anzahl der akkreditierten Stellen<br />
9. Sektoren<br />
10 (19)<br />
Der Leser kann selbst in der Anlage 5 die Ergebnisse der Untersuchung finden, wobei nicht<br />
<strong>für</strong> alle Akkreditierungssysteme alle Fragen beantwortet werden <strong>und</strong> nicht alle<br />
Akkreditierungssysteme (insbesondere spezielle Systeme <strong>für</strong> spezielle Gebiete, z.B. auf dem<br />
Gebiet Medizin) vollständig in den Ländern aufgeführt werden konnten.<br />
3.3 Erste Ergebnisse<br />
3.3.1 Ziel der Akkreditierung von Konformitätsbewertungssystemen<br />
Als generelles Ziel wird von den meisten Systemen angegeben: die Akkreditierung wird als<br />
Schlüssel zum Markt deklariert, als Instrument zur Überwachung auf dem nationalen Markt<br />
<strong>und</strong> zur Stärkung des allgemeinen Vertrauens in nationale Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />
Dabei unterscheiden sich die Ziele nur in Bezug auf die Stellung des Akkreditierungssystems<br />
zum Gesetzgeber bzw. in Europa auf die Forderungen der Behörden bzw. den Beitrag, den<br />
die Akkreditierung bei der Notifizierung spielt. Dieser kann unterschiedlich sein.<br />
3.3.2 Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Organisation der Akkreditierungsstelle<br />
In 25 Ländern gibt es ein Gesetz oder einen Regierungsbeschluss, der die Akkreditierung<br />
national regelt. In 9 Ländern findet man weiterhin Verträge mit den zuständigen Ministerien<br />
oder ein Mandat der Regierung. In 4 Ländern gibt es eine offizielle Anerkennung privater<br />
Akkreditierungsstellen durch die Behörde. In 13 Ländern wird die Akkreditierung nur als<br />
technische Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Notifizierung definiert. Es gibt eine Reihe von Ländern, in<br />
denen neben der Akkreditierung auch andere ähnliche Konformitätsbestätigungsverfahren<br />
als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Notifizierung gelten. Zum großen Teil werden die internationalen<br />
Normen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Akkreditierung genommen. Im staatlichen Bereich gelten hier<br />
aber auch immer zusätzlich die Anforderungen, die durch die Behörden gestellt werden (im<br />
EU-Bereich die Anforderungen der Richtlinien).<br />
3.3.3 Zusammenarbeit mit den Behörden<br />
In 27 Staaten sind die Akkreditierungsstellen selbst Behörden oder staatliche Stellen. In nur<br />
einem Staat (Schweden) ist die Akkreditierungsstelle gleichzeitig Behörde <strong>und</strong> notifizierende<br />
Stelle. In allen anderen europäischen Ländern wird die Notifizierung jeweils durch die<br />
Ministerien durchgeführt <strong>und</strong> die Akkreditierungsstellen melden diese Stellen den<br />
Ministerien. In 16 Ländern sind die Akkreditierungsstellen private Stellen, die von Behörden<br />
anerkannt werden bzw. ein Mandat haben. Diese Ergebnisse entsprechen den Aussagen der<br />
Stellen selbst. In den EU-Staaten werden die Anforderungen aus den Richtlinien zusammen<br />
mit den zuständigen Behörden oder in Abstimmung mit ihnen ausgearbeitet bzw. die<br />
Mitarbeiter der Behörden werden in die Akkreditierungsverfahren involviert. Die<br />
Anforderungen sind in die Akkreditierungsverfahren integriert. Viele private<br />
Akkreditierungsstellen überwachen notifizierte Stellen auf Mandat der Behörden.<br />
ILAC hat eine Umfrage durchgeführt unter den Akkreditierungsstellen, welche nationalen<br />
Behörden die Akkreditierungen akzeptieren, sowohl die eigene nationale als auch die der<br />
MLA-Partner. In der Anlage 6 sind die Ergebnisse zu sehen. Es zeigt, dass einige nationale<br />
Behörden die Akkreditierung generell anerkennen, andere nur teilweise.<br />
BAM S.42 Mai 2005