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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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7. Anzahl der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Akkreditierungsstelle<br />

8. Anzahl der akkreditierten Stellen<br />

9. Sektoren<br />

10 (19)<br />

Der Leser kann selbst in der Anlage 5 die Ergebnisse der Untersuchung finden, wobei nicht<br />

<strong>für</strong> alle Akkreditierungssysteme alle Fragen beantwortet werden <strong>und</strong> nicht alle<br />

Akkreditierungssysteme (insbesondere spezielle Systeme <strong>für</strong> spezielle Gebiete, z.B. auf dem<br />

Gebiet Medizin) vollständig in den Ländern aufgeführt werden konnten.<br />

3.3 Erste Ergebnisse<br />

3.3.1 Ziel der Akkreditierung von Konformitätsbewertungssystemen<br />

Als generelles Ziel wird von den meisten Systemen angegeben: die Akkreditierung wird als<br />

Schlüssel zum Markt deklariert, als Instrument zur Überwachung auf dem nationalen Markt<br />

<strong>und</strong> zur Stärkung des allgemeinen Vertrauens in nationale Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

Dabei unterscheiden sich die Ziele nur in Bezug auf die Stellung des Akkreditierungssystems<br />

zum Gesetzgeber bzw. in Europa auf die Forderungen der Behörden bzw. den Beitrag, den<br />

die Akkreditierung bei der Notifizierung spielt. Dieser kann unterschiedlich sein.<br />

3.3.2 Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Organisation der Akkreditierungsstelle<br />

In 25 Ländern gibt es ein Gesetz oder einen Regierungsbeschluss, der die Akkreditierung<br />

national regelt. In 9 Ländern findet man weiterhin Verträge mit den zuständigen Ministerien<br />

oder ein Mandat der Regierung. In 4 Ländern gibt es eine offizielle Anerkennung privater<br />

Akkreditierungsstellen durch die Behörde. In 13 Ländern wird die Akkreditierung nur als<br />

technische Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Notifizierung definiert. Es gibt eine Reihe von Ländern, in<br />

denen neben der Akkreditierung auch andere ähnliche Konformitätsbestätigungsverfahren<br />

als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Notifizierung gelten. Zum großen Teil werden die internationalen<br />

Normen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Akkreditierung genommen. Im staatlichen Bereich gelten hier<br />

aber auch immer zusätzlich die Anforderungen, die durch die Behörden gestellt werden (im<br />

EU-Bereich die Anforderungen der Richtlinien).<br />

3.3.3 Zusammenarbeit mit den Behörden<br />

In 27 Staaten sind die Akkreditierungsstellen selbst Behörden oder staatliche Stellen. In nur<br />

einem Staat (Schweden) ist die Akkreditierungsstelle gleichzeitig Behörde <strong>und</strong> notifizierende<br />

Stelle. In allen anderen europäischen Ländern wird die Notifizierung jeweils durch die<br />

Ministerien durchgeführt <strong>und</strong> die Akkreditierungsstellen melden diese Stellen den<br />

Ministerien. In 16 Ländern sind die Akkreditierungsstellen private Stellen, die von Behörden<br />

anerkannt werden bzw. ein Mandat haben. Diese Ergebnisse entsprechen den Aussagen der<br />

Stellen selbst. In den EU-Staaten werden die Anforderungen aus den Richtlinien zusammen<br />

mit den zuständigen Behörden oder in Abstimmung mit ihnen ausgearbeitet bzw. die<br />

Mitarbeiter der Behörden werden in die Akkreditierungsverfahren involviert. Die<br />

Anforderungen sind in die Akkreditierungsverfahren integriert. Viele private<br />

Akkreditierungsstellen überwachen notifizierte Stellen auf Mandat der Behörden.<br />

ILAC hat eine Umfrage durchgeführt unter den Akkreditierungsstellen, welche nationalen<br />

Behörden die Akkreditierungen akzeptieren, sowohl die eigene nationale als auch die der<br />

MLA-Partner. In der Anlage 6 sind die Ergebnisse zu sehen. Es zeigt, dass einige nationale<br />

Behörden die Akkreditierung generell anerkennen, andere nur teilweise.<br />

BAM S.42 Mai 2005

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