Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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MIP 2010 16. Jahrgang Maximilian Eßer – Vertrauen ist gut, Nachzählung ist besser <strong>Aufsätze</strong><br />
Vertrauen ist gut, Nachzählung ist<br />
besser – Zur Verfassungsmäßigkeit<br />
von Wahlcomputern bei Bundestagswahlen<br />
Maximilian Eßer *<br />
I. Einleitung<br />
Obwohl sich die Wahl mit Stimmzetteln in<br />
Deutschland seit Jahrzehnten bewährt hat, stellt<br />
sich die Frage, ob die Möglichkeiten des „Electronic<br />
Governments“ 1 dazu genutzt werden sollten,<br />
das Wahlverfahren „an den Zeitgeist einer<br />
modernen Informationsgesellschaft“ 2 anzupassen.<br />
So ist der Einsatz von Wahlcomputern eine<br />
neue Form der Stimmabgabe, die bereits als Vorläufer<br />
für sog. Internetwahlen gilt 3 . Rechtliche<br />
Grundlage für den Einsatz von Wahlcomputern<br />
ist § 35 Abs. 1 Bundeswahlgesetz 4 (BWG), der<br />
besagt, dass Wahlgeräte zur Erleichterung der<br />
Abgabe und Zählung der Stimmen anstelle von<br />
Stimmzetteln und Wahlurnen verwendet werden<br />
* Der Verfasser ist Student der Rechtswissenschaften an<br />
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Stipendiat<br />
der Konrad-Adenauer-Stiftung.<br />
1 Kurz „E-Goverment“, welches die Abwicklung geschäftlicher<br />
Prozesse im Zusammenhang mit Regieren<br />
und Verwalten mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken<br />
über elektronische Medien bezeichnet,<br />
so die „Speyrer Definition“, vgl. Schäffer, in: Benz<br />
(Hrsg.), FS für König, 2004, 495 (496).<br />
2 Schreiber, BWahlG, 8. Aufl., 2009, § 35 Rn. 7.<br />
3 Zur Zulässigkeit von Internetwahlen vgl. Rüß, MMR<br />
2000, 73 ff.; Will, Internetwahlen. Verfassungsrechtliche<br />
Möglichkeiten und Grenzen, 2002 S. 5 ff.; Bremke,<br />
LKV 2004, 102 ff.; Khorrami, Bundestagswahlen per<br />
Internet, 2006, S. 13 ff.; Morlok, in: Dreier, Art. 38 Rn.<br />
127; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl., 2009, § 35 Rn. 10<br />
m.w.N.<br />
4 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.7.1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert<br />
durch die Bekanntmachung vom 5.8.2009 (BGBl.<br />
I S. 2687).<br />
können 5 . Mit der Bundeswahlgeräteverordnung 6<br />
(BWahlGV) wurde die Verordnungsermächtigung<br />
des § 35 Abs. 3 BWG umgesetzt und die<br />
Durchführung der Wahl an rechnergesteuerten<br />
Wahlgeräten näher konkretisiert.<br />
Bei sog. „digitalen Wahlgeräten“ 7 erfolgt die<br />
Stimmabgabe durch das Berühren einer Benutzeroberfläche,<br />
die dem Erscheinungsbild eines Papierstimmzettels<br />
nachempfunden ist. Der Wähler<br />
kann durch Tastendruck Parteien und Kandidaten<br />
auswählen oder bewusst eine ungültige Stimme<br />
abgeben. Die Stimmen werden softwaregesteuert<br />
verarbeitet und ausschließlich in der „elektronischen<br />
Urne“ 8 , einem Stimmspeichermodul<br />
(EPROM 9 ), digital registriert, welches nach der<br />
Wahl mit Hilfe eines Personalcomputers ausgelesen<br />
wird.<br />
Zwar weisen Wahlcomputer gewisse Vorteile gegenüber<br />
der traditionellen Stimmzettelwahl auf 10 ,<br />
jedoch sind sie in Hinblick auf ihre Manipulati-<br />
5 § 35 Abs. 2 BWG schreibt dazu ein zweistufiges Genehmigungsverfahren<br />
durch das Bundesinnenministerium<br />
vor: Es bedarf zunächst einer Bauartzulassung auf<br />
Antrag des Herstellers sowie einer Verwendungsgenehmigung<br />
vor der Wahl.<br />
6 Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei<br />
Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten<br />
des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik<br />
Deutschland vom 3.9.1975 (BGBl. I S. 2459), zuletzt<br />
geändert durch Verordnung vom 20.4.1999<br />
(BGBl. I S. 749).<br />
7 In Abgrenzung zu Stimmenzählgeräten mit elektro-mechanisch<br />
betriebenen Zählwerken, vgl. Schönau, Elektronische<br />
Demokratie, 2007, S. 52.<br />
8 Schönau, Elektronische Demokratie, 2007, S. 53.<br />
9 Erasable Programmable Read Only Memory.<br />
10 So wird die schnellere Ermittlung des Wahlergebnisses,<br />
das erwartete Einsparpotenzial, sowie die Verhinderung<br />
der Abgabe ungewollt ungültiger Stimmen angeführt,<br />
vgl. Schulzki-Haddouti, Das Parlament, 24.04.2006,<br />
Nr. 17-18, S. 2; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl., 2009, §<br />
35 Rn. 2.<br />
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