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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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<strong>Aufsätze</strong> Rati Bregadze – Die Probleme der Parteimitgliedschaft im Falle der mehrfachen Staatsangehörigkeit MIP 2010 16. Jahrgang<br />

nach gefragt werden, ob sie neben der georgischen<br />

andere Staatsangehörigkeiten besitzen und<br />

ob sie Mitglied einer politischen Partei, oder einer<br />

politischen Organisation im jeweiligen Land<br />

sind. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist es<br />

trotzdem nach der jetzigen Rechtslage kein<br />

zwingender Grund für die Ablehnung des Aufnahmeantrages.<br />

In einer solchen Situation könnte den Parteien<br />

die Abschaffung des durch manche Satzungen<br />

vorgesehenen Begründungszwangs22 für die Ablehnung<br />

von Aufnahmeanträgen, eine gewisse<br />

Hilfe bieten. Insbesondere stünde dem auch das<br />

georgische Recht nicht entgegen. Denn nach<br />

Art. 15 Abs. 1 S. 2 des Organischen Gesetzes<br />

Georgiens über die politischen Vereinigungen<br />

der Bürger bedarf die Ablehnung eines Aufnahmeantrages<br />

keiner Begründung. Noch eine Alternative<br />

könnte die Einführung einer Bestimmung<br />

- entweder durch das Gesetz oder durch Satzungen<br />

der politischen Parteien sein, nach der die<br />

gleichzeitige Mitgliedschaft in einer ausländischen<br />

Partei, Organisation oder Vereinigung, deren<br />

Zielsetzung den Zielen der jeweiligen Partei<br />

widerspricht, ausgeschlossen wäre. 23<br />

IV. Fazit<br />

Wie durch die vorangegangenen Überlegungen<br />

sichtbar geworden ist, bestehen in den beschriebenen<br />

Fällen erhebliche Probleme, die aus der<br />

mehrfachen Staatsangehörigkeit und der doppelten<br />

Parteimitgliedschaft resultieren. Die Rechtslücken<br />

ermöglichen das Zustandekommen einer<br />

Situation, die dem gleichzeitigen Tanz auf zwei<br />

Hochzeiten ähnlich ist. Sowohl die Gesetzgebung<br />

und die Satzungen der politischen Parteien<br />

könnten den auftretenden Interessenkonflikt verhindern.<br />

Allerdings ist zu betonen, dass solange<br />

die Staaten die mehrfache Staatsangehörigkeit<br />

zulassen, damit zu rechnen ist, dass neben anderen<br />

Problembereichen, wie z.B der Wehrpflicht,<br />

dem diplomatischen Schutz und Loyalitätsspal-<br />

22 Z.B. soll gemäß Art. 3.6 der Satzung der derzeit regierenden<br />

Partei „Vereinigte Nationale Bewegung“, die<br />

Ablehnung des Aufnahmeantrags begründet werden.<br />

23 Eine solche Bestimmung sieht die Bundessatzung der<br />

FDP im §2 Abs. 3. S. 2 vor.<br />

56<br />

tung, 24 auch die mit der Parteimitgliedschaft verbundenen<br />

Fragen existieren werden.<br />

24 Näher dazu von Münch, I., Darf es ein bißchen mehr<br />

sein ? Gedanken zur Mehrstaatigkeit. NJW, 1994,<br />

S. 1199. ff.

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