Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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<strong>Aufsätze</strong> Rati Bregadze – Die Probleme der Parteimitgliedschaft im Falle der mehrfachen Staatsangehörigkeit MIP 2010 16. Jahrgang<br />
nach gefragt werden, ob sie neben der georgischen<br />
andere Staatsangehörigkeiten besitzen und<br />
ob sie Mitglied einer politischen Partei, oder einer<br />
politischen Organisation im jeweiligen Land<br />
sind. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist es<br />
trotzdem nach der jetzigen Rechtslage kein<br />
zwingender Grund für die Ablehnung des Aufnahmeantrages.<br />
In einer solchen Situation könnte den Parteien<br />
die Abschaffung des durch manche Satzungen<br />
vorgesehenen Begründungszwangs22 für die Ablehnung<br />
von Aufnahmeanträgen, eine gewisse<br />
Hilfe bieten. Insbesondere stünde dem auch das<br />
georgische Recht nicht entgegen. Denn nach<br />
Art. 15 Abs. 1 S. 2 des Organischen Gesetzes<br />
Georgiens über die politischen Vereinigungen<br />
der Bürger bedarf die Ablehnung eines Aufnahmeantrages<br />
keiner Begründung. Noch eine Alternative<br />
könnte die Einführung einer Bestimmung<br />
- entweder durch das Gesetz oder durch Satzungen<br />
der politischen Parteien sein, nach der die<br />
gleichzeitige Mitgliedschaft in einer ausländischen<br />
Partei, Organisation oder Vereinigung, deren<br />
Zielsetzung den Zielen der jeweiligen Partei<br />
widerspricht, ausgeschlossen wäre. 23<br />
IV. Fazit<br />
Wie durch die vorangegangenen Überlegungen<br />
sichtbar geworden ist, bestehen in den beschriebenen<br />
Fällen erhebliche Probleme, die aus der<br />
mehrfachen Staatsangehörigkeit und der doppelten<br />
Parteimitgliedschaft resultieren. Die Rechtslücken<br />
ermöglichen das Zustandekommen einer<br />
Situation, die dem gleichzeitigen Tanz auf zwei<br />
Hochzeiten ähnlich ist. Sowohl die Gesetzgebung<br />
und die Satzungen der politischen Parteien<br />
könnten den auftretenden Interessenkonflikt verhindern.<br />
Allerdings ist zu betonen, dass solange<br />
die Staaten die mehrfache Staatsangehörigkeit<br />
zulassen, damit zu rechnen ist, dass neben anderen<br />
Problembereichen, wie z.B der Wehrpflicht,<br />
dem diplomatischen Schutz und Loyalitätsspal-<br />
22 Z.B. soll gemäß Art. 3.6 der Satzung der derzeit regierenden<br />
Partei „Vereinigte Nationale Bewegung“, die<br />
Ablehnung des Aufnahmeantrags begründet werden.<br />
23 Eine solche Bestimmung sieht die Bundessatzung der<br />
FDP im §2 Abs. 3. S. 2 vor.<br />
56<br />
tung, 24 auch die mit der Parteimitgliedschaft verbundenen<br />
Fragen existieren werden.<br />
24 Näher dazu von Münch, I., Darf es ein bißchen mehr<br />
sein ? Gedanken zur Mehrstaatigkeit. NJW, 1994,<br />
S. 1199. ff.