25.02.2013 Aufrufe

Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MIP 2010 16. Jahrgang Rati Bregadze – Die Probleme der Parteimitgliedschaft im Falle der mehrfachen Staatsangehörigkeit <strong>Aufsätze</strong><br />

Schritte in Richtung Vermeidung von Parteimitgliedschaften<br />

von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />

gemacht: Nach dem russischen<br />

Recht haben Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />

kein passives Wahlrecht inne. 18 Mit<br />

dem Ausschluss dieser Personengruppe aus den<br />

potentiellen Volksvertretern schwindet auch die<br />

Motivation des Beitritts zur politischen Partei.<br />

V.V. Kara-Murza, der neben der russischen auch<br />

die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs<br />

und Nordirlands besaß und deshalb nicht<br />

zu Wahlen kandidieren konnte, erhob gegen die<br />

benannte Regelung Klage vor dem Verfassungsgericht.<br />

Dieses teilte hielt die Vorschrift für verfassungsgemäß<br />

und führte dazu aus: „Für die<br />

Person, die neben der russischen auch die Staatsangehörigkeit<br />

eines anderen Staates besitzt, ist<br />

wegen ihrer aus der Verfassung und sonstigen<br />

Gesetzen ergebenden Pflichten vom jeweiligen<br />

Staat, die Bedeutung der Staatsangehörigkeit der<br />

Russischen Föderation, als politisch-rechtlicher<br />

Ausdruck der Werte der Verbindung mit dem Vaterland,<br />

vermindert. Im Fall der Wahl zum Abgeordneten<br />

in einem Volksvertretungsorgan, kann<br />

seine Willensäußerung nicht nur von Interessen<br />

der Verfassungsordnung und Volkes der Russischen<br />

Föderation, sondern auch von den Verpflichtungen,<br />

die sich aus seiner Zugehörigkeit<br />

zum anderen Staate ergeben, bestimmt werden.<br />

Überdies widerspricht die formal-juristische<br />

oder faktische Unterwerfung des Abgeordneten<br />

neben dem souveränen Willen des russischen<br />

auch dem Willen des anderen Volkes, mit den<br />

Prinzipien des freien Mandats und staatlichen<br />

Souveränität und stellt die Hoheit der Verfassung<br />

der Russischen Föderation in Frage.“ 19<br />

18 Art. 4 Abs. 3.1 des Föderalen Gesetzes der Russischen<br />

Föderation über die Garantien des Wahlrechts der<br />

Staatsangehörigen der Russischen Föderation und des<br />

Rechts der Teilnahme an Volksabstimmungen vom<br />

12.06.2002.<br />

19 Определение Конституционного Суда Российской<br />

Федерации от 4 декабря 2007 г. N 797-О-О "Об<br />

отказе в принятии к рассмотрению жалобы<br />

гражданина Кара-Мурзы Владимира<br />

Владимировича на нарушение его<br />

конституционных прав положением пункта 3 1<br />

статьи 4 Федерального закона "Об основных<br />

гарантиях избирательных прав и права на участие в<br />

референдуме граждан Российской Федерации"<br />

Das georgische Recht, im Unterschied zum russischen,<br />

kennt keine, sowohl unmittelbare, als<br />

auch mittelbare Beschränkung der politischen<br />

Rechte der Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.<br />

Dieser These könnte Art. 70 Abs. 2 der<br />

Verfassung Georgiens gegenüberstellt werden, 20<br />

aus dem folgt, dass Personen, die die georgische<br />

Staatsangehörigkeit durch Naturalisierung erworben<br />

haben, in Georgien bei Präsidentschaftswahlen<br />

nicht kandidieren dürfen. Das wäre jedoch<br />

ein schwaches Argument, denn diese Bestimmung<br />

ist im Unterschied zur russischen<br />

nicht direkt auf Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />

gerichtet, sondern begrenzt auch das<br />

Recht der Personen die nur die georgische<br />

Staatsangehörigkeit besitzen.<br />

In der politischen Praxis Georgiens bekommen<br />

die Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />

reale Chancen, in der Politik aktiv zu werden.<br />

Ein klares Beispiel dafür ist auch die jetzige Botschafterin<br />

Georgiens in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, Gabriella von Habsburg und auch<br />

Salome Zurabishvili, die Botschafterin Frankreichs<br />

in Georgien, die später zur georgischen<br />

Außenministerin ernannt wurde. 21<br />

Da die Verfassung Georgiens keine Möglichkeit<br />

für die Schmälerung der Rechte der Personen<br />

mit doppelter Staatsangehörigkeit vorsieht, ist es<br />

die Sache der Parteien, solche Fälle der gleichzeitigen<br />

Mitgliedschaft zu vermeiden. Dafür ist<br />

es unerlässlich, dass die Personen von den für<br />

die Aufnahme von neuen Parteimitgliedern zuständigen<br />

Parteimitglieder vor der Aufnahme da-<br />

Опубликовано 26 декабря 2007 г. www.rg.ru (Der<br />

Beschluß des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation<br />

vom 04. 12. 2007. N 797 – O-O „ Über die<br />

Nichtzulassung der Beschwerde des Bürgers V. V.<br />

Kara-Murza betr. Verlezung seiner Verfassungsrechte<br />

durch die Bestimmung des Art. 4Abs. 31 des Föderativen<br />

Gesetzes über die grundlegenden Garantien des<br />

Wahlrechts und des Rechts der Teilnahme der Bürger<br />

am Referendum“<br />

20<br />

Art. 70 Abs. 2: Wählbar ist, wer das Wahlrecht besitzt,<br />

Staatsbürger Georgiens von Geburt ist und das 35. Lebensjahr<br />

vollendet hat, wenigstens 15 Jahre in Georgien<br />

gelebt hat und zum Tag der Anberaumung der<br />

Wahlen in Georgien lebt.<br />

21 Näher dazu. von Habsburg, G.: „Neue Durchblicke bekommen“<br />

www.tagesspiegel.de (Erschienen im gedruckten<br />

Tagesspiegel vom 28.10.2009)<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!