Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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MIP 2010 16. Jahrgang Rati Bregadze – Die Probleme der Parteimitgliedschaft im Falle der mehrfachen Staatsangehörigkeit <strong>Aufsätze</strong><br />
Schritte in Richtung Vermeidung von Parteimitgliedschaften<br />
von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />
gemacht: Nach dem russischen<br />
Recht haben Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />
kein passives Wahlrecht inne. 18 Mit<br />
dem Ausschluss dieser Personengruppe aus den<br />
potentiellen Volksvertretern schwindet auch die<br />
Motivation des Beitritts zur politischen Partei.<br />
V.V. Kara-Murza, der neben der russischen auch<br />
die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs<br />
und Nordirlands besaß und deshalb nicht<br />
zu Wahlen kandidieren konnte, erhob gegen die<br />
benannte Regelung Klage vor dem Verfassungsgericht.<br />
Dieses teilte hielt die Vorschrift für verfassungsgemäß<br />
und führte dazu aus: „Für die<br />
Person, die neben der russischen auch die Staatsangehörigkeit<br />
eines anderen Staates besitzt, ist<br />
wegen ihrer aus der Verfassung und sonstigen<br />
Gesetzen ergebenden Pflichten vom jeweiligen<br />
Staat, die Bedeutung der Staatsangehörigkeit der<br />
Russischen Föderation, als politisch-rechtlicher<br />
Ausdruck der Werte der Verbindung mit dem Vaterland,<br />
vermindert. Im Fall der Wahl zum Abgeordneten<br />
in einem Volksvertretungsorgan, kann<br />
seine Willensäußerung nicht nur von Interessen<br />
der Verfassungsordnung und Volkes der Russischen<br />
Föderation, sondern auch von den Verpflichtungen,<br />
die sich aus seiner Zugehörigkeit<br />
zum anderen Staate ergeben, bestimmt werden.<br />
Überdies widerspricht die formal-juristische<br />
oder faktische Unterwerfung des Abgeordneten<br />
neben dem souveränen Willen des russischen<br />
auch dem Willen des anderen Volkes, mit den<br />
Prinzipien des freien Mandats und staatlichen<br />
Souveränität und stellt die Hoheit der Verfassung<br />
der Russischen Föderation in Frage.“ 19<br />
18 Art. 4 Abs. 3.1 des Föderalen Gesetzes der Russischen<br />
Föderation über die Garantien des Wahlrechts der<br />
Staatsangehörigen der Russischen Föderation und des<br />
Rechts der Teilnahme an Volksabstimmungen vom<br />
12.06.2002.<br />
19 Определение Конституционного Суда Российской<br />
Федерации от 4 декабря 2007 г. N 797-О-О "Об<br />
отказе в принятии к рассмотрению жалобы<br />
гражданина Кара-Мурзы Владимира<br />
Владимировича на нарушение его<br />
конституционных прав положением пункта 3 1<br />
статьи 4 Федерального закона "Об основных<br />
гарантиях избирательных прав и права на участие в<br />
референдуме граждан Российской Федерации"<br />
Das georgische Recht, im Unterschied zum russischen,<br />
kennt keine, sowohl unmittelbare, als<br />
auch mittelbare Beschränkung der politischen<br />
Rechte der Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.<br />
Dieser These könnte Art. 70 Abs. 2 der<br />
Verfassung Georgiens gegenüberstellt werden, 20<br />
aus dem folgt, dass Personen, die die georgische<br />
Staatsangehörigkeit durch Naturalisierung erworben<br />
haben, in Georgien bei Präsidentschaftswahlen<br />
nicht kandidieren dürfen. Das wäre jedoch<br />
ein schwaches Argument, denn diese Bestimmung<br />
ist im Unterschied zur russischen<br />
nicht direkt auf Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />
gerichtet, sondern begrenzt auch das<br />
Recht der Personen die nur die georgische<br />
Staatsangehörigkeit besitzen.<br />
In der politischen Praxis Georgiens bekommen<br />
die Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit<br />
reale Chancen, in der Politik aktiv zu werden.<br />
Ein klares Beispiel dafür ist auch die jetzige Botschafterin<br />
Georgiens in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, Gabriella von Habsburg und auch<br />
Salome Zurabishvili, die Botschafterin Frankreichs<br />
in Georgien, die später zur georgischen<br />
Außenministerin ernannt wurde. 21<br />
Da die Verfassung Georgiens keine Möglichkeit<br />
für die Schmälerung der Rechte der Personen<br />
mit doppelter Staatsangehörigkeit vorsieht, ist es<br />
die Sache der Parteien, solche Fälle der gleichzeitigen<br />
Mitgliedschaft zu vermeiden. Dafür ist<br />
es unerlässlich, dass die Personen von den für<br />
die Aufnahme von neuen Parteimitgliedern zuständigen<br />
Parteimitglieder vor der Aufnahme da-<br />
Опубликовано 26 декабря 2007 г. www.rg.ru (Der<br />
Beschluß des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation<br />
vom 04. 12. 2007. N 797 – O-O „ Über die<br />
Nichtzulassung der Beschwerde des Bürgers V. V.<br />
Kara-Murza betr. Verlezung seiner Verfassungsrechte<br />
durch die Bestimmung des Art. 4Abs. 31 des Föderativen<br />
Gesetzes über die grundlegenden Garantien des<br />
Wahlrechts und des Rechts der Teilnahme der Bürger<br />
am Referendum“<br />
20<br />
Art. 70 Abs. 2: Wählbar ist, wer das Wahlrecht besitzt,<br />
Staatsbürger Georgiens von Geburt ist und das 35. Lebensjahr<br />
vollendet hat, wenigstens 15 Jahre in Georgien<br />
gelebt hat und zum Tag der Anberaumung der<br />
Wahlen in Georgien lebt.<br />
21 Näher dazu. von Habsburg, G.: „Neue Durchblicke bekommen“<br />
www.tagesspiegel.de (Erschienen im gedruckten<br />
Tagesspiegel vom 28.10.2009)<br />
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