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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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<strong>Aufsätze</strong> Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 MIP 2010 16. Jahrgang<br />

4. Dritte Sitzung 14. Oktober 2009<br />

In der dritten Sitzung wurde das amtliche Endergebnis<br />

festgestellt und die eine oder andere Unregelmäßigkeit,<br />

die sich bei der Wahl ergeben<br />

hatte, zur Kenntnis genommen.<br />

a.) Wie üblich mussten gegenüber den in der<br />

Wahlnacht bekanntgegebenen Zahlen an Zweitstimmen<br />

Korrekturen vorgenommen werden,<br />

und zwar SPD: + 1.645 Stimmen; CDU: + 3.483<br />

Stimmen; FDP: + 3.057 Stimmen; LINKE: +<br />

2.049 Stimmen; GRÜNE: + 2.075 Stimmen;<br />

CSU: + 28 Stimmen; Sonstige: + 1.311 Stimmen.<br />

Die Sitzverteilung änderte sich dadurch<br />

nicht. Es gab auch keine Anzeichen, dass die unterlaufenen<br />

Fehler auf gezielten Manipulationen<br />

beruhten.<br />

b.) Ausgewählte besondere Vorkommnisse:<br />

(1.) Im Wahlkreis Köln I waren 8.623 Briefwahlunterlagen<br />

versandt worden, die mit Stimmzetteln<br />

für die Wahlkreise Köln II bzw. Köln III bestückt<br />

waren. Der Schaden konnte durch schnelles<br />

Handeln der Verwaltung klein gehalten werden.<br />

Sämtlichen Betroffenen wurden alsbald per<br />

Sonderzustellung neue und richtige Unterlagen<br />

zugesandt. Viele der betroffenen Wähler erhielten<br />

die korrekt bestückten Unterlagen zeitgleich<br />

mit den fehlerhaften.<br />

Um den Wählern eine Unterscheidung zwischen<br />

den falschen und den richtigen Briefwahlunterlagen<br />

und dem Wahlamt eine korrekte Zuordnung<br />

zu ermöglichen, wurden sämtliche nachgedruckten<br />

Wahlscheine sowie die roten Wahlbriefumschläge43<br />

jeweils mit derselben Wahlscheinnummer,<br />

aber mit einem zusätzlich aufgedrucktem<br />

„A“ versehen. Den korrekt bestückten Briefwahlunterlagen<br />

wurde ein erläuterndes Schreiben<br />

beigefügt.<br />

Sofern dann Wähler beide Briefwahlunterlagen<br />

zurücksandten, konnten die fehlerhaften aufgrund<br />

des fehlenden „A“ ignoriert und die richtigen<br />

berücksichtigt werden. Wähler, die nur die<br />

falschen Unterlagen verwendet hatten, konnten<br />

nicht mit der Erststimme, wohl aber mit der<br />

Zweitstimme berücksichtigt werden. Insgesamt<br />

43 Also nicht etwa die Stimmzettel!<br />

50<br />

war diese Maßnahme sehr wirksam: Nur 290 ungültige<br />

Erststimmen beruhten auf den fehlerhaft<br />

versandten Stimmzetteln. Und: dieser Fehler hatte<br />

auch keinen Einfluss auf das Ergebnis der Direktwahl<br />

in Köln I.<br />

(2.) Ähnliche Fehler gab es in den beiden Bremer<br />

Wahlkreisen und im Wahlkreis Berlin-Spandau/Charlottenburg<br />

Nord ohne vergleichbares<br />

Krisenmanagement; aber die Größenordnung<br />

war auch eine andere.<br />

(3.) Im Wahlkreis Dresden II / Bautzen II wurden<br />

in einem Wahlbezirk zunächst 45 Stimmzettel<br />

der einige Wochen vorher durchgeführten Landtagswahl<br />

ausgegeben. Als das bemerkt wurde,<br />

wurden alle 45 Wähler unverzüglich informiert.<br />

37 wählten daraufhin neu.<br />

(4.) Im Wahlkreis Magdeburg hatte ein Wahlberechtigter<br />

in drei Fällen aufgrund ihm überlassener<br />

Wahlbenachrichtigungen Dritter gewählt,<br />

also insgesamt vier Stimmen abgegeben. Er<br />

wollte wohl die Wahlorgane „vorführen“, denn<br />

er erklärte dies gegenüber Wahlvorstand und<br />

Presse. Er hatte auch Zusätze angebracht, aufgrund<br />

derer seine illegalen Stimmabgaben erkannt<br />

und als ungültig bewertet werden konnten.<br />

Dennoch: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen<br />

auf.<br />

(5.) Im Wahlkreis Berlin-Pankow wurden am<br />

Wahlabend die vollständigen Wahlunterlagen<br />

(Wählerverzeichnis, Niederschrift, gültige und<br />

ungültige Stimmzettel) eines Wahlbezirks durch<br />

die Polizei „herrenlos“ in einer Kiste auf der<br />

Straße aufgefunden und ins Wahlamt gebracht.<br />

Gegen den Wahlvorsteher wurde ein staatsanwaltschaftliches<br />

Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />

(6.) Alles andere war Formsache: Gegen die Unterlagen<br />

und Feststellungen der Landeswahlausschüsse<br />

gab es keine Bedenken. Das exakte<br />

Wahlergebnis wurde einstimmig festgestellt und<br />

zunächst im Sitzungsraum ausgehängt44 .<br />

44 Auch hier sei auf die Internetseiten des Bundeswahlleiters<br />

hingewiesen: http://www.bundeswahlleiter.de

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