Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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<strong>Aufsätze</strong> Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 MIP 2010 16. Jahrgang<br />
4. Dritte Sitzung 14. Oktober 2009<br />
In der dritten Sitzung wurde das amtliche Endergebnis<br />
festgestellt und die eine oder andere Unregelmäßigkeit,<br />
die sich bei der Wahl ergeben<br />
hatte, zur Kenntnis genommen.<br />
a.) Wie üblich mussten gegenüber den in der<br />
Wahlnacht bekanntgegebenen Zahlen an Zweitstimmen<br />
Korrekturen vorgenommen werden,<br />
und zwar SPD: + 1.645 Stimmen; CDU: + 3.483<br />
Stimmen; FDP: + 3.057 Stimmen; LINKE: +<br />
2.049 Stimmen; GRÜNE: + 2.075 Stimmen;<br />
CSU: + 28 Stimmen; Sonstige: + 1.311 Stimmen.<br />
Die Sitzverteilung änderte sich dadurch<br />
nicht. Es gab auch keine Anzeichen, dass die unterlaufenen<br />
Fehler auf gezielten Manipulationen<br />
beruhten.<br />
b.) Ausgewählte besondere Vorkommnisse:<br />
(1.) Im Wahlkreis Köln I waren 8.623 Briefwahlunterlagen<br />
versandt worden, die mit Stimmzetteln<br />
für die Wahlkreise Köln II bzw. Köln III bestückt<br />
waren. Der Schaden konnte durch schnelles<br />
Handeln der Verwaltung klein gehalten werden.<br />
Sämtlichen Betroffenen wurden alsbald per<br />
Sonderzustellung neue und richtige Unterlagen<br />
zugesandt. Viele der betroffenen Wähler erhielten<br />
die korrekt bestückten Unterlagen zeitgleich<br />
mit den fehlerhaften.<br />
Um den Wählern eine Unterscheidung zwischen<br />
den falschen und den richtigen Briefwahlunterlagen<br />
und dem Wahlamt eine korrekte Zuordnung<br />
zu ermöglichen, wurden sämtliche nachgedruckten<br />
Wahlscheine sowie die roten Wahlbriefumschläge43<br />
jeweils mit derselben Wahlscheinnummer,<br />
aber mit einem zusätzlich aufgedrucktem<br />
„A“ versehen. Den korrekt bestückten Briefwahlunterlagen<br />
wurde ein erläuterndes Schreiben<br />
beigefügt.<br />
Sofern dann Wähler beide Briefwahlunterlagen<br />
zurücksandten, konnten die fehlerhaften aufgrund<br />
des fehlenden „A“ ignoriert und die richtigen<br />
berücksichtigt werden. Wähler, die nur die<br />
falschen Unterlagen verwendet hatten, konnten<br />
nicht mit der Erststimme, wohl aber mit der<br />
Zweitstimme berücksichtigt werden. Insgesamt<br />
43 Also nicht etwa die Stimmzettel!<br />
50<br />
war diese Maßnahme sehr wirksam: Nur 290 ungültige<br />
Erststimmen beruhten auf den fehlerhaft<br />
versandten Stimmzetteln. Und: dieser Fehler hatte<br />
auch keinen Einfluss auf das Ergebnis der Direktwahl<br />
in Köln I.<br />
(2.) Ähnliche Fehler gab es in den beiden Bremer<br />
Wahlkreisen und im Wahlkreis Berlin-Spandau/Charlottenburg<br />
Nord ohne vergleichbares<br />
Krisenmanagement; aber die Größenordnung<br />
war auch eine andere.<br />
(3.) Im Wahlkreis Dresden II / Bautzen II wurden<br />
in einem Wahlbezirk zunächst 45 Stimmzettel<br />
der einige Wochen vorher durchgeführten Landtagswahl<br />
ausgegeben. Als das bemerkt wurde,<br />
wurden alle 45 Wähler unverzüglich informiert.<br />
37 wählten daraufhin neu.<br />
(4.) Im Wahlkreis Magdeburg hatte ein Wahlberechtigter<br />
in drei Fällen aufgrund ihm überlassener<br />
Wahlbenachrichtigungen Dritter gewählt,<br />
also insgesamt vier Stimmen abgegeben. Er<br />
wollte wohl die Wahlorgane „vorführen“, denn<br />
er erklärte dies gegenüber Wahlvorstand und<br />
Presse. Er hatte auch Zusätze angebracht, aufgrund<br />
derer seine illegalen Stimmabgaben erkannt<br />
und als ungültig bewertet werden konnten.<br />
Dennoch: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen<br />
auf.<br />
(5.) Im Wahlkreis Berlin-Pankow wurden am<br />
Wahlabend die vollständigen Wahlunterlagen<br />
(Wählerverzeichnis, Niederschrift, gültige und<br />
ungültige Stimmzettel) eines Wahlbezirks durch<br />
die Polizei „herrenlos“ in einer Kiste auf der<br />
Straße aufgefunden und ins Wahlamt gebracht.<br />
Gegen den Wahlvorsteher wurde ein staatsanwaltschaftliches<br />
Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />
(6.) Alles andere war Formsache: Gegen die Unterlagen<br />
und Feststellungen der Landeswahlausschüsse<br />
gab es keine Bedenken. Das exakte<br />
Wahlergebnis wurde einstimmig festgestellt und<br />
zunächst im Sitzungsraum ausgehängt44 .<br />
44 Auch hier sei auf die Internetseiten des Bundeswahlleiters<br />
hingewiesen: http://www.bundeswahlleiter.de