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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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MIP 2010 16. Jahrgang Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 <strong>Aufsätze</strong><br />

Sitzungsvertreter entsandt hätten35 , konnte bei<br />

der „Demokratischen Volkspartei Deutschland<br />

(DVD)“ der Sitzungsvertreter die in den schriftlichen<br />

Unterlagen fehlenden Angaben ergänzen,<br />

so dass die Partei anerkannt wurde.<br />

(7.) Die Anerkennung der „Freien Union“, deren<br />

Vorsitzende Gabriele Pauli den Termin selbst<br />

wahrnahm, war ohne Nachfragen aus dem Bundeswahlausschuss<br />

möglich. Das ist erfahrungsgemäß<br />

bei Organisationen, deren Beteiligungsanzeige<br />

erst am letzten Tag eingeht, die Ausnahme36<br />

.<br />

2. Zweite Sitzung am 6. August 2009<br />

Die zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses<br />

dient der Behandlung von Beschwerden von Parteien<br />

(einschl. solcher Organisationen, die in Anspruch<br />

nehmen, politische Partei zu sein) gegen<br />

die Nichtzulassung ihrer Landesliste durch einen<br />

Landeswahlausschuss, ggf. auch der Beschwerden<br />

von Landeswahlleitern, die eine Entscheidung<br />

ihrer Landeswahlausschüsse für rechtswidrig<br />

halten37 .<br />

a.) Die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,<br />

Elitenförderung und basisdemokratische<br />

Initiative (Die PARTEI)“ beschwerte sich über<br />

die Nichtzulassung ihrer Landesliste in Hamburg.<br />

Der Bundeswahlausschuss hatte in seiner ersten<br />

Sitzung diese Organisation nicht als Partei anerkannt38<br />

. Der Landeswahlausschuss Hamburg hatte<br />

daraufhin und allein deswegen die Landesliste<br />

der PARTEI nicht zugelassen, obwohl die nötige<br />

Anzahl an Unterstützungsunterschriften zustande<br />

gekommen war.<br />

35 Siehe oben (4.) sowie unten 2. b.).<br />

36 Später stellte ein Fristablauf für die Freie Union ein<br />

größeres Problem dar, siehe unten 2. d.).<br />

37 § 28 Abs. 2 BWG. Im Übrigen gab es einige unzulässige<br />

Beschwerden. Eine Privatperson hatte sich gegen<br />

die Zulassung der Landesliste „DIE LINKE“ durch den<br />

Landeswahlausschuss Berlin gewandt, jemand anders<br />

gegen die Zulassung der Landeslisten von SPD, CDU,<br />

FDP, Grünen, Linken, NPD und DVU in Hessen.<br />

38 Siehe oben 1. d.) (2.).<br />

Das äußerst umfangreiche schriftliche und<br />

mündliche Vorbringen der PARTEI, für die der<br />

stellvertretende Hamburger Landesvorsitzende<br />

Markus Klimke, der Bundesvorsitzende Martin<br />

Sonneborn und Rechtsanwalt Tim C. Werner erschienen<br />

waren, richtete sich darauf, dass die ablehnende<br />

Entscheidung des Bundeswahlausschusses<br />

sachlich falsch gewesen sei, weil der<br />

Bundeswahlausschuss Vorgetragenes nicht oder<br />

nicht richtig berücksichtigt habe, dass die Partei<br />

in Wirklichkeit doch die Voraussetzungen des<br />

§ 2 Abs. 1 PartG erfülle, und dass schließlich der<br />

Bundeswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung<br />

Entscheidungen aus seiner ersten Sitzung überprüfen<br />

und abändern könne.<br />

Der Bundeswahlausschuss blieb bei seiner<br />

Rechtsauffassung, dass in der ersten Sitzung getroffene<br />

Entscheidungen von ihm selbst nicht<br />

mehr abgeändert werden können. Die dafür maßgebliche<br />

Vorschrift ist § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWG:<br />

„Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am<br />

zweiundsiebzigsten Tage vor der Wahl für alle<br />

Wahlorgane verbindlich fest, […] welche Vereinigungen,<br />

die nach Absatz 2 ihre Beteiligung angezeigt<br />

haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen<br />

sind. […]“<br />

Das legt der Bundeswahlausschuss so aus, dass<br />

er am einundsiebzigsten Tag vor der Wahl oder<br />

gar an einem noch späteren Tag keine Feststellungen<br />

nach § 18 Abs. 4 BWG mehr treffen<br />

kann. Demgemäß sah er sich gehindert, in eine<br />

Überprüfung seiner Entscheidung vom<br />

17. Juli 2009 einzutreten.<br />

b.) Ähnlich war die Sachlage bei der Beschwerde<br />

der GRAUEN39 , die nicht als Partei anerkannt<br />

waren, gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste<br />

in Berlin. Anders als die PARTEI hatten die<br />

GRAUEN zur ersten Sitzung des Bundeswahlausschusses<br />

keinen Vertreter entsandt. Was nunmehr<br />

vorgetragen wurde, veranlasste zu dem<br />

Hinweis, möglicherweise wäre die Entscheidung<br />

anders ausgefallen, wenn das nun Vorgetragene<br />

schon in der ersten Sitzung geltend gemacht<br />

worden wäre.<br />

c.) Die „BPA-Die Bürgerpartei für „ALLE“<br />

(BPA)“ wandte sich gegen die Zurückweisung<br />

39 Siehe oben 1. d.). (3.).<br />

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