Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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MIP 2010 16. Jahrgang Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 <strong>Aufsätze</strong><br />
Sitzungsvertreter entsandt hätten35 , konnte bei<br />
der „Demokratischen Volkspartei Deutschland<br />
(DVD)“ der Sitzungsvertreter die in den schriftlichen<br />
Unterlagen fehlenden Angaben ergänzen,<br />
so dass die Partei anerkannt wurde.<br />
(7.) Die Anerkennung der „Freien Union“, deren<br />
Vorsitzende Gabriele Pauli den Termin selbst<br />
wahrnahm, war ohne Nachfragen aus dem Bundeswahlausschuss<br />
möglich. Das ist erfahrungsgemäß<br />
bei Organisationen, deren Beteiligungsanzeige<br />
erst am letzten Tag eingeht, die Ausnahme36<br />
.<br />
2. Zweite Sitzung am 6. August 2009<br />
Die zweite Sitzung des Bundeswahlausschusses<br />
dient der Behandlung von Beschwerden von Parteien<br />
(einschl. solcher Organisationen, die in Anspruch<br />
nehmen, politische Partei zu sein) gegen<br />
die Nichtzulassung ihrer Landesliste durch einen<br />
Landeswahlausschuss, ggf. auch der Beschwerden<br />
von Landeswahlleitern, die eine Entscheidung<br />
ihrer Landeswahlausschüsse für rechtswidrig<br />
halten37 .<br />
a.) Die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,<br />
Elitenförderung und basisdemokratische<br />
Initiative (Die PARTEI)“ beschwerte sich über<br />
die Nichtzulassung ihrer Landesliste in Hamburg.<br />
Der Bundeswahlausschuss hatte in seiner ersten<br />
Sitzung diese Organisation nicht als Partei anerkannt38<br />
. Der Landeswahlausschuss Hamburg hatte<br />
daraufhin und allein deswegen die Landesliste<br />
der PARTEI nicht zugelassen, obwohl die nötige<br />
Anzahl an Unterstützungsunterschriften zustande<br />
gekommen war.<br />
35 Siehe oben (4.) sowie unten 2. b.).<br />
36 Später stellte ein Fristablauf für die Freie Union ein<br />
größeres Problem dar, siehe unten 2. d.).<br />
37 § 28 Abs. 2 BWG. Im Übrigen gab es einige unzulässige<br />
Beschwerden. Eine Privatperson hatte sich gegen<br />
die Zulassung der Landesliste „DIE LINKE“ durch den<br />
Landeswahlausschuss Berlin gewandt, jemand anders<br />
gegen die Zulassung der Landeslisten von SPD, CDU,<br />
FDP, Grünen, Linken, NPD und DVU in Hessen.<br />
38 Siehe oben 1. d.) (2.).<br />
Das äußerst umfangreiche schriftliche und<br />
mündliche Vorbringen der PARTEI, für die der<br />
stellvertretende Hamburger Landesvorsitzende<br />
Markus Klimke, der Bundesvorsitzende Martin<br />
Sonneborn und Rechtsanwalt Tim C. Werner erschienen<br />
waren, richtete sich darauf, dass die ablehnende<br />
Entscheidung des Bundeswahlausschusses<br />
sachlich falsch gewesen sei, weil der<br />
Bundeswahlausschuss Vorgetragenes nicht oder<br />
nicht richtig berücksichtigt habe, dass die Partei<br />
in Wirklichkeit doch die Voraussetzungen des<br />
§ 2 Abs. 1 PartG erfülle, und dass schließlich der<br />
Bundeswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung<br />
Entscheidungen aus seiner ersten Sitzung überprüfen<br />
und abändern könne.<br />
Der Bundeswahlausschuss blieb bei seiner<br />
Rechtsauffassung, dass in der ersten Sitzung getroffene<br />
Entscheidungen von ihm selbst nicht<br />
mehr abgeändert werden können. Die dafür maßgebliche<br />
Vorschrift ist § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWG:<br />
„Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am<br />
zweiundsiebzigsten Tage vor der Wahl für alle<br />
Wahlorgane verbindlich fest, […] welche Vereinigungen,<br />
die nach Absatz 2 ihre Beteiligung angezeigt<br />
haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen<br />
sind. […]“<br />
Das legt der Bundeswahlausschuss so aus, dass<br />
er am einundsiebzigsten Tag vor der Wahl oder<br />
gar an einem noch späteren Tag keine Feststellungen<br />
nach § 18 Abs. 4 BWG mehr treffen<br />
kann. Demgemäß sah er sich gehindert, in eine<br />
Überprüfung seiner Entscheidung vom<br />
17. Juli 2009 einzutreten.<br />
b.) Ähnlich war die Sachlage bei der Beschwerde<br />
der GRAUEN39 , die nicht als Partei anerkannt<br />
waren, gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste<br />
in Berlin. Anders als die PARTEI hatten die<br />
GRAUEN zur ersten Sitzung des Bundeswahlausschusses<br />
keinen Vertreter entsandt. Was nunmehr<br />
vorgetragen wurde, veranlasste zu dem<br />
Hinweis, möglicherweise wäre die Entscheidung<br />
anders ausgefallen, wenn das nun Vorgetragene<br />
schon in der ersten Sitzung geltend gemacht<br />
worden wäre.<br />
c.) Die „BPA-Die Bürgerpartei für „ALLE“<br />
(BPA)“ wandte sich gegen die Zurückweisung<br />
39 Siehe oben 1. d.). (3.).<br />
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