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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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<strong>Aufsätze</strong> Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 MIP 2010 16. Jahrgang<br />

nachhaltig hervorgetreten. Auf Grundlage der<br />

dem Bundeswahlausschuss zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen sind die Ernsthaftigkeit ihrer<br />

Zielsetzung, auf die politische Willensbildung<br />

Einfluss zu nehmen und im Bundestag oder in<br />

Landtagen mitzuwirken sowie die Festigkeit ihrer<br />

Organisation nicht ausreichend nachgewiesen.“<br />

Misslich war, dass kein Sitzungsvertreter der<br />

GRAUEN erschienen war, den man hätte befragen<br />

können.<br />

(4.) Mit 7:1:0 Stimmen32 wurde der Organisation<br />

„Demokratische Bürgerbewegung! (D-BÜ)“ die<br />

Anerkennung als Partei versagt. Die Besonderheit<br />

war hier, dass die Anhängerschaft übers Internet<br />

rekrutiert wurde. Der Sitzungsvertreter der<br />

DB-Ü konnte nicht darlegen, wie – da keine Mitgliedsbeiträge<br />

erhoben wurden – Mitglieder von<br />

bloß informativ Interessierten unterschieden<br />

werden können, wie die Identität der sich meldenden<br />

Personen überprüft werden kann und wie<br />

hoch der Anteil von „Mitgliedern“ mit ausländischer<br />

Staatsangehörigkeit sei.<br />

(5.) Bei der „Deutschen Zentrumspartei“ ging es<br />

weniger um die Frage, ob die Parteieigenschaft<br />

zu bejahen sei. Das Problem war, dass sich zwei<br />

Bundesvorstände für diese Partei gemeldet hatten,<br />

und der Bundeswahlausschuss sich als Vorfrage<br />

damit befassen musste, wer denn derjenige<br />

sei, dessen Erklärungen er als verbindlich ansehen<br />

müsse. Denn die Beteiligungsanzeige muss<br />

von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstands<br />

unterschrieben sein33 . Es gab zwei Beteiligungsanzeigen,<br />

eine, die von Gerhard Woitzik,<br />

Burkhard Harting und Volker Reusch unterschrieben<br />

war, eine andere mit den Unterschriften<br />

von Alois Degler, Ewald Jaksch und Liudger<br />

Berresheim. Gerhard Woitzik war für den einen<br />

Bundesvorstand als Bundesvorsitzender erschienen.<br />

Der andere Bundesvorstand war nicht vertreten.<br />

Für den Bundeswahlausschuss stellte sich der<br />

Sachverhalt stark zusammengefasst so dar:<br />

32 Ein Beisitzer hatte die Sitzung vorzeitig verlassen.<br />

33 § 18 Abs. 2 BWG.<br />

46<br />

Auf dem Bundesparteitag am 3./4. Oktober 2008<br />

war es zu parteiinternen Differenzen gekommen,<br />

in deren Konsequenz zwei Flügel innerhalb der<br />

Partei entstanden. Die Wahlen und Beschlüsse<br />

des Parteitags waren von dem Flügel um Liudger<br />

Berresheim angefochten worden. Daraufhin fand<br />

am 20. Februar 2009 in Dormagen eine Bundesmitgliederversammlung<br />

mit 55 Mitgliedern statt.<br />

Der Bundesvorstand wurde neu gewählt, u.a.<br />

Gerhard Woitzik, Burkhard Harting und Volker<br />

Reusch. Als Mitglieder des Bundesparteischiedsgerichts<br />

wurden die Herren Pamatat (von Beruf<br />

Rechtsanwalt), Bauers und Busch gewählt. Für<br />

den 9. Mai 2009 wurde ebenfalls ein Bundesparteitag<br />

– in Nürnberg – einberufen. An diesem<br />

nahmen zwölf Mitglieder teil (davon mindestens<br />

acht andere als am 20. Februar 2009). Es wurde<br />

ein Bundesvorstand mit u.a. Alois Degler, Ewald<br />

Jaksch und Liudger Berresheim gewählt. Als<br />

Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts wurde<br />

Herr Dr.-Ing. Herbst gewählt, weitere Mitglieder<br />

des Bundesschiedsgerichts wurden nicht gewählt.<br />

Das am 20. Februar 2009 gewählte Schiedsgericht<br />

entschied am 5. Juni 2009, dass die Beschlüsse<br />

und Wahlen des sogenannten Bundesparteitags<br />

vom 9. Mai 2009 nichtig seien, u.a.<br />

weil die Einberufung nicht von einem Befugten<br />

erfolgt sei. Am 23. Juni 2009 hatte es außerdem<br />

festgestellt, dass dem Bundesvorstand u.a. die<br />

Mitglieder Woitzik, Harting und Reusch angehörten.<br />

Am 16. Juli 2009 – einen Tag vor der Sitzung<br />

des Bundeswahlausschusses – hatte der am<br />

9. Mai 2009 gewählte Schiedsgerichtsvorsitzende<br />

als Alleinentscheidung beschlossen, dass dem<br />

Bundesvorstand u.a. die Mitglieder Degler,<br />

Jaksch und Berresheim angehörten.<br />

Der Bundeswahlausschuss sah den Woitzik-Vorstand<br />

als den richtigen an34 .<br />

(6.) Während die Anerkennung der GRAUEN<br />

möglicherweise gelungen wäre, wenn sie einen<br />

34 Der Konflikt zwischen den rivalisierenden Bundesvorständen<br />

scheint noch immer zu bestehen, vgl. die Internetseiten<br />

- http://www.zentrumspartei.eu/bundesvorstand.html<br />

- (Woitzik-Vorstand) und - http://www.zentrumspartei.de/persoenlichkeiten/index.html<br />

- (Degler-<br />

Vorstand).

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