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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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MIP 2010 16. Jahrgang Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 <strong>Aufsätze</strong><br />

3. Zweite Sitzung am 30. Juni 2009<br />

Die letzte Sitzung findet nach der Wahl statt und<br />

dient der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses,<br />

aber u.U. auch der Besprechung von<br />

Fehlern und Problemen, die sich bei der Wahl ergeben<br />

haben21 .<br />

a.) Bei der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses,<br />

das am Wahlabend bekanntgegeben<br />

wird, ergaben sich Korrekturen: CDU: + 1.408<br />

Stimmen; SPD: + 863 Stimmen; GRÜNE: + 688<br />

Stimmen; CSU: - 15 Stimmen; LINKE: + 914<br />

Stimmen; FDP: + 753 Stimmen; Sonstige: + 681<br />

Stimmen. Diese Veränderungen hatten gegenüber<br />

dem vorläufigen Ergebnis keinen Einfluss<br />

auf die Sitzverteilung.<br />

b.) In Baden-Württemberg waren zeitgleich mit<br />

der Europawahl Kommunalwahlen durchgeführt<br />

worden. Für die Kommunalwahl sind Wahlumschläge<br />

vorgeschrieben, für die Europawahl<br />

nicht. Oft wurden die Europawahl-Stimmzettel<br />

mit in den Umschlag für die Kommunalwahlen<br />

gesteckt. Sie wurden zu Recht als gültige Stimmen<br />

behandelt.<br />

c.) Im Landkreis Lüneburg wurden 266 Wahlbriefe<br />

erst zwei Tage nach der Wahl aufgefunden.<br />

Sie waren am Donnerstag und Freitag vor<br />

der Wahl im Briefwahlbüro der Stadt Lüneburg<br />

abgegeben und abends in den Tresor eingeschlossen<br />

worden. Man versäumte jedoch, sie<br />

dem Landkreis als zuständige Stelle am Wahlsonntag<br />

bis 18 Uhr zu bringen. Der Fehler war<br />

nicht mehr zu reparieren.<br />

d.) In Berlin-Pankow lieferte die Deutsche Post<br />

AG 32 Wahlbriefe mit dem Poststempel vom<br />

4. Juni 2009 und 793 Wahlbriefe mit dem Poststempel<br />

vom 5. Juni 2009 erst drei Tage nach der<br />

Wahl aus. Zu spät.<br />

e.) In fünf Gemeinden im Erzgebirgskreis waren<br />

die Briefwahlvorstände nicht ordnungsgemäß<br />

besetzt. Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen<br />

waren nur drei bzw. vier Mitglieder anwesend;<br />

mindestens fünf Mitglieder sind erforder-<br />

21 Die endgültigen Wahlergebnisse sind auf den Internetseiten<br />

des Bundeswahlleiters zu finden: http://www.bundeswahlleiter.de/.<br />

lich22 . Man war irrtümlich von den Regelungen<br />

im sächsischen Kommunalwahlrecht ausgegangen.<br />

In Ratingen war ein Wahlvorstand nicht<br />

vollständig erschienen, so dass bei der Auszählung<br />

ebenfalls zu wenige Mitglieder da waren.<br />

f.) Der Kreiswahlausschuss im Landkreis Neustadt<br />

a.d. Aisch - Bad Windsheim wies darauf<br />

hin, dass sieben Wahlbezirke zu klein zugeschnitten<br />

seien, so dass bei niedriger Wahlbeteiligung<br />

das Wahlgeheimnis gefährdet sei; in einem<br />

Bezirk hatten von 55 Wahlberechtigten 30<br />

an der Wahl teilgenommen. Recht hat er.<br />

III. Bundestagswahl am 27. September 2009<br />

1. Erste Sitzung am 17. Juli 2009<br />

In seiner ersten Sitzung trifft der Bundeswahlausschuss<br />

„die für alle Wahlorgane verbindlichen“<br />

Feststellungen, welche Parteien im Bundestag<br />

oder in einem Landtag seit deren letzter<br />

Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen<br />

mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten<br />

sind oder waren23 , die also „automatisch<br />

anerkannt sind“ 24 , ferner, welche Vereinigungen,<br />

die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die<br />

Wahl als Parteien anzuerkennen sind25 .<br />

a.) Erstere Feststellungen sind meistens Formsache.<br />

Neben den im Bundestag vertretenen Parteien<br />

SPD, CDU, FDP, LINKE, GRÜNE und CSU<br />

waren die DVU26 und die NPD27 „automatisch<br />

anerkannt“.<br />

Besprechungsbedarf ergab sich diesmal aber<br />

doch. Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass<br />

es sich bei der „Vereinigung FW FREIE WÄH-<br />

LER Bayern e.V.“, die seit der Landtagswahl<br />

2008 im Bayerischen Landtag mit 20 Abgeordneten<br />

vertreten ist, nicht um eine Partei im Sinne<br />

von § 18 Abs. 4 Nr. 1 BWG handele. Sie sei<br />

22 Siehe § 5 Abs. 3 EuWG und § 7 Nr. 6 EuWO.<br />

23 § 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz (BWG).<br />

24 Dazu sogleich unter a.).<br />

25 Dazu unten b.).<br />

26 Sechs Abgeordnete im Landtag Brandenburg.<br />

27 Sechs Abgeordnete im Landtag Mecklenburg-Vorpommern<br />

und acht Abgeordnete im Landtag Sachsen.<br />

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