Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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MIP 2010 16. Jahrgang Johannes Risse – Der Bundeswahlausschuss, die Europawahl und die Bundestagswahl 2009 <strong>Aufsätze</strong><br />
3. Zweite Sitzung am 30. Juni 2009<br />
Die letzte Sitzung findet nach der Wahl statt und<br />
dient der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses,<br />
aber u.U. auch der Besprechung von<br />
Fehlern und Problemen, die sich bei der Wahl ergeben<br />
haben21 .<br />
a.) Bei der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses,<br />
das am Wahlabend bekanntgegeben<br />
wird, ergaben sich Korrekturen: CDU: + 1.408<br />
Stimmen; SPD: + 863 Stimmen; GRÜNE: + 688<br />
Stimmen; CSU: - 15 Stimmen; LINKE: + 914<br />
Stimmen; FDP: + 753 Stimmen; Sonstige: + 681<br />
Stimmen. Diese Veränderungen hatten gegenüber<br />
dem vorläufigen Ergebnis keinen Einfluss<br />
auf die Sitzverteilung.<br />
b.) In Baden-Württemberg waren zeitgleich mit<br />
der Europawahl Kommunalwahlen durchgeführt<br />
worden. Für die Kommunalwahl sind Wahlumschläge<br />
vorgeschrieben, für die Europawahl<br />
nicht. Oft wurden die Europawahl-Stimmzettel<br />
mit in den Umschlag für die Kommunalwahlen<br />
gesteckt. Sie wurden zu Recht als gültige Stimmen<br />
behandelt.<br />
c.) Im Landkreis Lüneburg wurden 266 Wahlbriefe<br />
erst zwei Tage nach der Wahl aufgefunden.<br />
Sie waren am Donnerstag und Freitag vor<br />
der Wahl im Briefwahlbüro der Stadt Lüneburg<br />
abgegeben und abends in den Tresor eingeschlossen<br />
worden. Man versäumte jedoch, sie<br />
dem Landkreis als zuständige Stelle am Wahlsonntag<br />
bis 18 Uhr zu bringen. Der Fehler war<br />
nicht mehr zu reparieren.<br />
d.) In Berlin-Pankow lieferte die Deutsche Post<br />
AG 32 Wahlbriefe mit dem Poststempel vom<br />
4. Juni 2009 und 793 Wahlbriefe mit dem Poststempel<br />
vom 5. Juni 2009 erst drei Tage nach der<br />
Wahl aus. Zu spät.<br />
e.) In fünf Gemeinden im Erzgebirgskreis waren<br />
die Briefwahlvorstände nicht ordnungsgemäß<br />
besetzt. Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen<br />
waren nur drei bzw. vier Mitglieder anwesend;<br />
mindestens fünf Mitglieder sind erforder-<br />
21 Die endgültigen Wahlergebnisse sind auf den Internetseiten<br />
des Bundeswahlleiters zu finden: http://www.bundeswahlleiter.de/.<br />
lich22 . Man war irrtümlich von den Regelungen<br />
im sächsischen Kommunalwahlrecht ausgegangen.<br />
In Ratingen war ein Wahlvorstand nicht<br />
vollständig erschienen, so dass bei der Auszählung<br />
ebenfalls zu wenige Mitglieder da waren.<br />
f.) Der Kreiswahlausschuss im Landkreis Neustadt<br />
a.d. Aisch - Bad Windsheim wies darauf<br />
hin, dass sieben Wahlbezirke zu klein zugeschnitten<br />
seien, so dass bei niedriger Wahlbeteiligung<br />
das Wahlgeheimnis gefährdet sei; in einem<br />
Bezirk hatten von 55 Wahlberechtigten 30<br />
an der Wahl teilgenommen. Recht hat er.<br />
III. Bundestagswahl am 27. September 2009<br />
1. Erste Sitzung am 17. Juli 2009<br />
In seiner ersten Sitzung trifft der Bundeswahlausschuss<br />
„die für alle Wahlorgane verbindlichen“<br />
Feststellungen, welche Parteien im Bundestag<br />
oder in einem Landtag seit deren letzter<br />
Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen<br />
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten<br />
sind oder waren23 , die also „automatisch<br />
anerkannt sind“ 24 , ferner, welche Vereinigungen,<br />
die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die<br />
Wahl als Parteien anzuerkennen sind25 .<br />
a.) Erstere Feststellungen sind meistens Formsache.<br />
Neben den im Bundestag vertretenen Parteien<br />
SPD, CDU, FDP, LINKE, GRÜNE und CSU<br />
waren die DVU26 und die NPD27 „automatisch<br />
anerkannt“.<br />
Besprechungsbedarf ergab sich diesmal aber<br />
doch. Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass<br />
es sich bei der „Vereinigung FW FREIE WÄH-<br />
LER Bayern e.V.“, die seit der Landtagswahl<br />
2008 im Bayerischen Landtag mit 20 Abgeordneten<br />
vertreten ist, nicht um eine Partei im Sinne<br />
von § 18 Abs. 4 Nr. 1 BWG handele. Sie sei<br />
22 Siehe § 5 Abs. 3 EuWG und § 7 Nr. 6 EuWO.<br />
23 § 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz (BWG).<br />
24 Dazu sogleich unter a.).<br />
25 Dazu unten b.).<br />
26 Sechs Abgeordnete im Landtag Brandenburg.<br />
27 Sechs Abgeordnete im Landtag Mecklenburg-Vorpommern<br />
und acht Abgeordnete im Landtag Sachsen.<br />
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