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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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MIP 2010 16. Jahrgang Rezensionen<br />

rät, mit dem Problem der Medienbeteiligung<br />

durch politische Parteien auseinander. Dieses<br />

wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert1 und fand in wesentlichen Punkten seinen Abschluss<br />

in der Entscheidung des BVerfGs vom<br />

12.03.20082 . Für verfassungsrechtlich bedenklich<br />

gehalten wurde die Beteiligung an Medienunternehmen<br />

immer wieder insbesondere unter<br />

dem Aspekt der Staatsferne von Medienunternehmen<br />

und der Gefahr der verschleierten Einwirkung<br />

auf die Willensbildung des Volkes. In<br />

seiner Entscheidung dazu verwarf das BVerfG<br />

ein absolutes Verbot der Beteiligung von Parteien3<br />

und unterstellte sie ausdrücklich dem Grundrechtsschutz<br />

von Art. 5 Abs.1 Satz 2 iVm. Art 21<br />

GG. Eine Beschränkung der Einflussnahme erachtete<br />

es für zulässig, wobei das Gericht die<br />

Frage nach der Grenze für eine Einflussnahme<br />

aber der Politik über-, und damit letztlich unbeantwortet<br />

ließ.<br />

Das Buch von Cordes erschien undankbarer weise<br />

ein Jahr nach diesem Urteil, was viel Diskussionsstoff<br />

verwarf, und auch nach Veröffentlichung<br />

der Abhandlung von Hendrik Reffken4 über die gleiche Thematik, so dass seine Arbeit<br />

nun leider nicht mehr viel Neues beizutragen<br />

vermag.<br />

Cordes widmet sich in seinem Buch ausschließlich<br />

der Fragestellung nach der verfassungsrechtlichen<br />

Zulässigkeit von Medienbeteiligung politischer<br />

Parteien. Dem Thema angemessen bildet<br />

er die Bandbreite der wissenschaftlichen Forschung<br />

zur Institution Partei ab. Sinnvoll zeigt er<br />

dabei das fächerübergreifende Spektrum dieser<br />

Thematik zwischen Politikwissenschaft und<br />

Recht, also den tatsächlichen Gegebenheiten und<br />

ihrem abstraktem Rahmen, auf, indem er den<br />

1 Siehe zum Diskussionsstand auch Kamps, Medienbeteiligung<br />

politischer Parteien im Urteil des NStGH,<br />

MIP 14 (2007), 36 ff.<br />

2 BVerfG Urteil 2 BvF 4/03, in: NVwZ 2008, 658 ff.<br />

3 Wie es zu diesem Zeitpunkt unter anderem in § 6 Abs.<br />

2 Nr.4 Hessisches Privatrundfunkgesetz geregelt war,<br />

der auch der Entscheidung des BVErfGes zugrunde<br />

lag.<br />

4 Reffken, Politische Parteien und ihre Beteiligungen an<br />

Medienunternehmen - eine Untersuchung aus verfassungsrechtlicher<br />

Sicht -, Nomos-Verlag, 2007.<br />

ersten Teil seiner Arbeit einer Bestandsaufnahme<br />

der aktuellen Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen<br />

widmet und anschließend in<br />

einem zweiten Teil eine verfassungsrechtliche<br />

Einordnung und Beurteilung vornimmt. Dazu<br />

zieht er sowohl politologische als auch rechtswissenschaftliche<br />

Literatur und Reaktionen in<br />

der Öffentlichkeit für einen vollumfänglichen<br />

Überblick heran. Auch arbeitet der Autor den<br />

Forschungsstand umfassend auf und widmet der<br />

Darstellung von Diskussionen und Meinungen<br />

einen breiten Teil seiner Arbeit. In einigen Punkten,<br />

so beispielsweise hinsichtlich der Grundrechtsfähigkeit<br />

von Parteien oder ihrer verfassungsrechtlichen<br />

Einordnung, erscheint die Darstellung<br />

aber angesichts der gefestigten Rechtssprechung<br />

dazu und der bereits umfänglichen<br />

Aufarbeitung in der Literatur etwas zu ausführlich<br />

und abschweifend.<br />

Einen interessanten Aspekt bei der Beurteilung<br />

der Gefährlichkeit von Medienbeteiligungen<br />

durch Parteien wirft der Autor mit der Frage<br />

nach dem Verbreitungsgrad und -gebiet von Medien<br />

auf, an denen Parteien beteiligt sind. Eine<br />

ausführliche Darstellung könnte Aufschluss darüber<br />

geben, ob die befürchtete Einmischung der<br />

Parteien in die Meinungsbildung der Bevölkerung<br />

über die Medien, an denen sie beteiligt<br />

sind, wirklich geeignet ist, einen Gefährdungsgrad<br />

zu erreichen. Leider folgen dazu letztlich<br />

nur allgemeine Fragestellungen und die Vermutung,<br />

dass Parteien, die sich an regional zentrierten<br />

Medien kumulativ beteiligen, vermehrten<br />

Einfluss ausüben können. Eine Marktanalyse<br />

oder konkrete Überlegungen werden hingegen<br />

nicht angestellt, was eine Arbeit wie die hier<br />

vorliegende wohl auch nicht leisten kann, ohne<br />

umfängliche empirische Studien durchzuführen.<br />

Gleichwohl kann der Leser sich einer leichten<br />

Enttäuschung nicht verschließen, nachdem in<br />

der Einleitung des Buches dieser Aspekt verheißungsvoll<br />

angekündigt wurde.<br />

Der Autor gelangt letztlich zu dem Ergebnis,<br />

dass Parteien sich an Medienunternehmen zwar<br />

beteiligen dürfen, sieht aber eine Beschränkung<br />

als verfassungsrechtlich geboten an. Er schlägt<br />

eine Beteiligungsgrenze von 10 % für die jeweilige<br />

Beteiligungsebene vor, und hält eine zen-<br />

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