Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF
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MIP 2010 16. Jahrgang Rezensionen<br />
rät, mit dem Problem der Medienbeteiligung<br />
durch politische Parteien auseinander. Dieses<br />
wurde in den vergangenen Jahren viel diskutiert1 und fand in wesentlichen Punkten seinen Abschluss<br />
in der Entscheidung des BVerfGs vom<br />
12.03.20082 . Für verfassungsrechtlich bedenklich<br />
gehalten wurde die Beteiligung an Medienunternehmen<br />
immer wieder insbesondere unter<br />
dem Aspekt der Staatsferne von Medienunternehmen<br />
und der Gefahr der verschleierten Einwirkung<br />
auf die Willensbildung des Volkes. In<br />
seiner Entscheidung dazu verwarf das BVerfG<br />
ein absolutes Verbot der Beteiligung von Parteien3<br />
und unterstellte sie ausdrücklich dem Grundrechtsschutz<br />
von Art. 5 Abs.1 Satz 2 iVm. Art 21<br />
GG. Eine Beschränkung der Einflussnahme erachtete<br />
es für zulässig, wobei das Gericht die<br />
Frage nach der Grenze für eine Einflussnahme<br />
aber der Politik über-, und damit letztlich unbeantwortet<br />
ließ.<br />
Das Buch von Cordes erschien undankbarer weise<br />
ein Jahr nach diesem Urteil, was viel Diskussionsstoff<br />
verwarf, und auch nach Veröffentlichung<br />
der Abhandlung von Hendrik Reffken4 über die gleiche Thematik, so dass seine Arbeit<br />
nun leider nicht mehr viel Neues beizutragen<br />
vermag.<br />
Cordes widmet sich in seinem Buch ausschließlich<br />
der Fragestellung nach der verfassungsrechtlichen<br />
Zulässigkeit von Medienbeteiligung politischer<br />
Parteien. Dem Thema angemessen bildet<br />
er die Bandbreite der wissenschaftlichen Forschung<br />
zur Institution Partei ab. Sinnvoll zeigt er<br />
dabei das fächerübergreifende Spektrum dieser<br />
Thematik zwischen Politikwissenschaft und<br />
Recht, also den tatsächlichen Gegebenheiten und<br />
ihrem abstraktem Rahmen, auf, indem er den<br />
1 Siehe zum Diskussionsstand auch Kamps, Medienbeteiligung<br />
politischer Parteien im Urteil des NStGH,<br />
MIP 14 (2007), 36 ff.<br />
2 BVerfG Urteil 2 BvF 4/03, in: NVwZ 2008, 658 ff.<br />
3 Wie es zu diesem Zeitpunkt unter anderem in § 6 Abs.<br />
2 Nr.4 Hessisches Privatrundfunkgesetz geregelt war,<br />
der auch der Entscheidung des BVErfGes zugrunde<br />
lag.<br />
4 Reffken, Politische Parteien und ihre Beteiligungen an<br />
Medienunternehmen - eine Untersuchung aus verfassungsrechtlicher<br />
Sicht -, Nomos-Verlag, 2007.<br />
ersten Teil seiner Arbeit einer Bestandsaufnahme<br />
der aktuellen Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen<br />
widmet und anschließend in<br />
einem zweiten Teil eine verfassungsrechtliche<br />
Einordnung und Beurteilung vornimmt. Dazu<br />
zieht er sowohl politologische als auch rechtswissenschaftliche<br />
Literatur und Reaktionen in<br />
der Öffentlichkeit für einen vollumfänglichen<br />
Überblick heran. Auch arbeitet der Autor den<br />
Forschungsstand umfassend auf und widmet der<br />
Darstellung von Diskussionen und Meinungen<br />
einen breiten Teil seiner Arbeit. In einigen Punkten,<br />
so beispielsweise hinsichtlich der Grundrechtsfähigkeit<br />
von Parteien oder ihrer verfassungsrechtlichen<br />
Einordnung, erscheint die Darstellung<br />
aber angesichts der gefestigten Rechtssprechung<br />
dazu und der bereits umfänglichen<br />
Aufarbeitung in der Literatur etwas zu ausführlich<br />
und abschweifend.<br />
Einen interessanten Aspekt bei der Beurteilung<br />
der Gefährlichkeit von Medienbeteiligungen<br />
durch Parteien wirft der Autor mit der Frage<br />
nach dem Verbreitungsgrad und -gebiet von Medien<br />
auf, an denen Parteien beteiligt sind. Eine<br />
ausführliche Darstellung könnte Aufschluss darüber<br />
geben, ob die befürchtete Einmischung der<br />
Parteien in die Meinungsbildung der Bevölkerung<br />
über die Medien, an denen sie beteiligt<br />
sind, wirklich geeignet ist, einen Gefährdungsgrad<br />
zu erreichen. Leider folgen dazu letztlich<br />
nur allgemeine Fragestellungen und die Vermutung,<br />
dass Parteien, die sich an regional zentrierten<br />
Medien kumulativ beteiligen, vermehrten<br />
Einfluss ausüben können. Eine Marktanalyse<br />
oder konkrete Überlegungen werden hingegen<br />
nicht angestellt, was eine Arbeit wie die hier<br />
vorliegende wohl auch nicht leisten kann, ohne<br />
umfängliche empirische Studien durchzuführen.<br />
Gleichwohl kann der Leser sich einer leichten<br />
Enttäuschung nicht verschließen, nachdem in<br />
der Einleitung des Buches dieser Aspekt verheißungsvoll<br />
angekündigt wurde.<br />
Der Autor gelangt letztlich zu dem Ergebnis,<br />
dass Parteien sich an Medienunternehmen zwar<br />
beteiligen dürfen, sieht aber eine Beschränkung<br />
als verfassungsrechtlich geboten an. Er schlägt<br />
eine Beteiligungsgrenze von 10 % für die jeweilige<br />
Beteiligungsebene vor, und hält eine zen-<br />
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