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Inhaltsverzeichnis Aufsätze - PRuF

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MIP 2010 16. Jahrgang Sophie Charlotte Lenski – Die abgestufte Chancengleichheit der Parteien im Internet <strong>Aufsätze</strong><br />

ben, dass er seine persönliche politische Einstellung<br />

mit derjenigen der Parteien vergleichen<br />

kann. Unterschiede bestehen nur insoweit, als<br />

dass sich bei dem internetbasierten Angebot auf<br />

der einen Seite persönlichkeitsgeprägte Entscheidungskriterien<br />

wie etwa Sympathie und Glaubwürdigkeit<br />

des Spitzenkandidaten der Bewertung<br />

entziehen, auf der anderen Seite aber der<br />

Abgleich der persönlichen Einstellung mit derjenigen<br />

der Parteien gleichsam automatisiert wird,<br />

also nicht der eigenen Erfahrung des Medienkonsumenten<br />

überlassen bleibt, sondern als Ergebnis<br />

der Mediennutzung durch das Programm<br />

festgehalten wird.<br />

Diese Unterschiede in der Mediendarstellung<br />

mögen – genau wie die angeführten Unterschiede<br />

bzgl. der Nicht-Linearität von Programmangeboten<br />

im Internet40 – in Bezug etwa auf den<br />

Nutzerkreis und die Verarbeitung der jeweiligen<br />

Ergebnisse kommunikationswissenschaftlich<br />

durchaus relevant sein. Einen qualitativen Einfluss<br />

auf die Bestimmung des Leistungswillens<br />

haben sie allerdings nicht, auch nicht unter dem<br />

vom Verwaltungsgericht angeführten vermeintlich<br />

großen Einfluss von Internetangeboten, die<br />

sich quasi als Wahlempfehlungssysteme darstellten.<br />

Denn auch redaktionell gestaltete Sendungen<br />

im Rundfunk können durchaus einen erheblichen<br />

Einfluss auf das Wählerverhalten und damit<br />

den Ausgang der Wahl entfalten, auch wenn<br />

sich diese Einflüsse im Einzelnen als sehr komplex<br />

darstellen. 41 Auch redaktionelle Angebote<br />

im Internet stellen daher, genau wie redaktionelle<br />

Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk,<br />

richtigerweise keine öffentlichen Leistungen dar,<br />

sind sie doch genau wie jene auf Informationsvermittlung<br />

gegenüber dem Medienkonsumenten,<br />

nicht jedoch auf Vorteilsgewährung gegenüber<br />

den Parteien ausgerichtet.<br />

40 S.o. S. 8.<br />

41 Vgl. dazu am Bsp. des Kanzlerduells nur Maurer/Reinemann,<br />

Schröder gegen Stoiber. Nutzung, Wahrnehmung<br />

und Wirkung der TV-Duelle, 2003, S. 25 ff.<br />

V. Chancengleichheit im Internet jenseits von<br />

§ 5 PartG<br />

Aus der Unanwendbarkeit von § 5 PartG folgt<br />

jedoch keinesfalls, dass die öffentlich-rechtlichen<br />

Anbieter wahlbezogener redaktioneller Informationsangebote<br />

von einer Bindung an die<br />

Chancengleichheit der politischen Parteien befreit<br />

wären. Vielmehr kommt hier nun direkt die<br />

verfassungsrechtlich verankerte und grundrechtsgleich<br />

ausgestaltete, besondere Chancengleichheit<br />

der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 2<br />

i.V.m. Art. 38 Abs. 1 S. 1. GG zur Anwendung.<br />

Abweichungen von dieser streng formal zu verstehenden<br />

Gleichheit bedürfen eines zwingenden<br />

Grundes.<br />

1. Keine kollidierende Rundfunkfreiheit<br />

Wenn hinsichtlich der fehlenden Einstufung als<br />

öffentliche Leistung eine Parallelführung der Internetangebote<br />

der öffentlichen Hand zu redaktionellen<br />

Sendungen des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks erfolgen kann, schiene es zunächst<br />

naheliegend, auch bei der verfassungsrechtlichen<br />

Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von<br />

Parteien bei der redaktionellen Berücksichtigung<br />

auf die dort entwickelten Maßstäbe abzustellen.<br />

Danach ist ein Ausschluss von Parteien von entsprechenden<br />

redaktionellen Beiträgen zulässig,<br />

wenn der Sendung ein nachvollziehbares, den<br />

Teilnehmerkreis erklärendes redaktionelles Konzept<br />

zugrunde liegt und im Gesamtprogramm<br />

eine angemessene Darstellungsmöglichkeit der<br />

nicht berücksichtigten Parteien sichergestellt<br />

ist. 42<br />

Allerdings unterscheiden sich redaktionelle Angebote<br />

im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von<br />

Angeboten im Internet anderer öffentlichen Stellen<br />

in einem entscheidenden Punkt, der zwar bezogen<br />

auf die Parteien für die Frage des Leistungscharakters<br />

ohne Belang, im Rahmen der<br />

verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen<br />

gleichwohl von entscheidender<br />

Bedeutung ist: Während sich öffentlichrechtliche<br />

Rundfunkanstalten bei ihrer Pro-<br />

42 Augsberg, in: Kersten/Rixen (Hrsg.), PartG, 2009, § 5<br />

Rn. 80 m.w.N.<br />

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