Einladung - Bad Oldesloe
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Der Vorsitzende <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 05.12.2012<br />
der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
<strong>Einladung</strong><br />
die 52. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2008 – 2013 der Stadtverordnetenversammlung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> findet statt am<br />
17.12.2012, um 19:30 Uhr<br />
in der Festhalle <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Olivet-Allee 4 - 6 .<br />
Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit<br />
Vorlagen.<br />
Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie um rechtzeitige Nachricht.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Fehrmann<br />
Bürgerworthalter
- 2 -<br />
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der<br />
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich wie<br />
folgt beraten:<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit,<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung<br />
- öffentlicher Teil -<br />
4. Einwohnerfragestunde<br />
5. Mitteilungen des Bürgerworthalters<br />
6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung<br />
7. Annahme von Spenden 2012<br />
Bericht des Bürgermeisters<br />
1732/2008-2013<br />
8. Gründung des IT-Verbundes Stormarn (ITV Stormarn) 1735/2008-2013<br />
9. Schulsozialarbeit an der Stadtschule <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Fortführung der zusätzlichen Stelle<br />
10. Digitalfunk für die Gemeindewehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />
Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
11. Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortswehr<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
12. Tätigkeitsbericht des Kinder- und Jugendbeirates für die Wahlperiode<br />
2010 bis 2012<br />
1727/2008-2013<br />
1734/2008-2013<br />
1731/2008-2013<br />
1701/2008-2013<br />
13. Übergang der Krippenkinder in den Elementarbereich 1714/2008-2013<br />
14. DRK - Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten sowie auf Umwandlung<br />
einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />
15. Bohlenweg Brennermoor<br />
Produkt 55400.7851406 (0900406), Natur- und Landschaftspflege,<br />
Auszahlung aus Baumaßnahmen<br />
a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach<br />
§ 55 Abs.4 Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung<br />
b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />
16. Anfragen<br />
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte<br />
17. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung<br />
- nicht öffentlicher Teil -<br />
1723/2008-2013<br />
1730/2008-2013
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Personal und Organisation<br />
Datum<br />
26.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Hauptausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Annahme von Spenden 2012<br />
Bericht des Bürgermeisters<br />
1. Sachverhalt<br />
Aktenzeichen<br />
I.20.3 023.114; 022.3<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
7<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1732/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
13.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Durch die Änderung der Gemeindeordnung (GO) wurde ab 13.04.2012 das Verfahren<br />
zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geändert.<br />
Gemäß § 76 Abs. 4 GO obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer<br />
Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme und Vermittlung<br />
entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.<br />
Der Bürgermeister erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen<br />
und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung<br />
zu.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Durch die Annahme der Spenden wird der Haushalt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> entlastet<br />
und eventuell nicht durchführbare Maßnahmen ermöglicht. Bis zum 28.11.2012 sind<br />
Spenden in Höhe von 11.270 € eingegangen.<br />
Darüber hinaus sind Sachspenden in Höhe von 955,00 € empfangen worden.<br />
3. Leitwerte<br />
Die Annahme von Spenden unterstützt alle vier Leitwerte, je nachdem für welchen<br />
Zweck die jeweilige Spende vorgesehen ist.<br />
1 von 5
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
1. Der Haupausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:<br />
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
„Die in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift aufgelisteten in der Zeit<br />
von 01.01.2012 – 28.11.2012 eingegangen Spenden werden gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen.“<br />
Im Auftrag<br />
Malte Schaarmann<br />
Fachbereichsleiter<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 2 von 5
Spendenauflistung nach §76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)<br />
für das Haushaltsjahr 2012:<br />
Geber Spenden Spendenzweck<br />
Achim Greiner 50,00 € Ferienpass 2012<br />
ARKO-Franchisefiliale 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Auto Service Bliebenich<br />
GmbH<br />
20,00 € Ferienpass 2012<br />
B & K Baby Paradies Eva-<br />
Marie Bruszies<br />
100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Birgit Schacht 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Birgit Zadra 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Bit Patrol GmbH 100,00 € Ferienpass 2012<br />
Blumen Brüggmann 25,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Bodo Spandehra 80,00 € Ferienpass 2012<br />
Borowski & Hopp GmbH &<br />
Co. KG<br />
400,00 € Ferienpass 2012<br />
Buchhandlung Willfang 200,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Bürgerin im Bürgerbüro<br />
1 Flasche<br />
Sekt<br />
Tombola Silvesterfeier Bürgerhaus<br />
(Wert: 5,00 €)<br />
Christian Bernardy 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Dagmar Danke-Bayer 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Die Locke Inh. Caren Frohwerk<br />
50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Dieter Frautz 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Dr. Fritz und Anne Trautz 10,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Dr. Hans-Hartwig Cleve und<br />
Dr. Sandra Cyrkel-Maus<br />
100,00 € Ferienpass 2012<br />
Dr. med. Joachim Könneker<br />
und Heike Könneker<br />
50,00 € Ferienpass 2012<br />
Efes Grill 15,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Eggers Schuh + Sport<br />
100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
GmbH<br />
Erwin Irentschiuk 30,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Feuerstein Ratskeller 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Gemeinschaftspraxis Bruewer,<br />
Tesdorpf, Spingle<br />
200,00 € Ferienpass 2012<br />
Gerhard & Ingrid Kallikat 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Gerlinde und Uwe Müller 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Gisela Zabel 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
GOK 880,00€ Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Goldhelm Inh. Birgit Helm 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Groeneveld GmbH 150,00 € Ferienpass 2012<br />
Günter Hugo 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 3 von 5
Gustav Windeit GmbH 50,00 € Ferienpass 2012<br />
Hans Stellmacher<br />
1 Flachbild-TV<br />
1 DVD-Player<br />
32 Ausstellungstafeln<br />
Literatur- und Filmmaterial<br />
Gründung eines Albert-Schweizer-<br />
Bildungszentrums<br />
in der VHS <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
(Wert 950,00 €)<br />
Hans-Peter Schmidt 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Hauke und Grube, freischaffende<br />
Architekten GmbH<br />
50,00 € Ferienpass 2012<br />
Heidrun <strong>Bad</strong>ur 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Helga Denkelmann 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Immobiliengesellschaft<br />
Herbstprinz mbH & Co.KG<br />
300,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Ingenieurbüro Gosch<br />
Schreyer-Partner Inge Nieurges<br />
mbH<br />
Jürgen und Charlotte Fi-<br />
scher<br />
200,00 € Ferienpass 2012<br />
100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Juwelier Schnaars 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Karin Harms 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Kay-Dirk und Gisela Kuschel<br />
15,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
KFZ Schilder Service Gbr 50,00 € Ferienpass 2012<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Heinrich Lübcke GmbH Co.<br />
50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Kritsch-Haustechnik GmbH 50,00 € Ferienpass 2012<br />
Lehmanns Bioladen 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Luise und Reinhard Vollmer 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Maren Peemöller 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Neudek Küchenambiente 70,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Peter Both 10,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Prensentera UG 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Radio Baer KG 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Reisecenter Alltours GmbH 200,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Renate Cornelia Gust 20,00 € Ferienpass 2012<br />
Renate Viehweger 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Sabine Bohnen-Haack 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
shz GmbH & Co. KG 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Sparkassen-Kulturstiftung<br />
Stormarn<br />
2.000,00 € Heimatmuseum 2012<br />
Stadtgrill 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
SteuBo Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH<br />
100,00 € Ferienpass 2012<br />
Steuerberater Uwe Siebert 100,00 € Ferienpass 2012<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 4 von 5
Stiftung der Sparkasse Holstein<br />
Sparkassenstiftung<br />
Stormarn<br />
500,00 € Projekt "Fit für das Leben“ 2012<br />
Trave Apotheke, Thomas<br />
Wolansky<br />
100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Tierarztpraxis Maik Neßmann<br />
100,00 € Ferienpass 2012<br />
Torben Krey 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Toska Auerbach 120,00€ Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Ulrich Fleischfresser 100,00 € Ferienpass 2012<br />
Ulrich Hühnken 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Verbrauchergemeinschaft<br />
Stormarn<br />
100,00 €<br />
Anschaffung neuer Medien<br />
für die Stadtbibliothek<br />
Verein Haus & Grund e. V. 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Villa Fabelhaft 150,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Volkert und Urte Harms 25,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Volksbank Stormarn e.G. 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />
Von Zitzewitz, Müller, Förster<br />
50,00 € Ferienpass 2012<br />
Wollywood E.K. 100,00 € Ferienpass 2012<br />
Gesamt: 11.270,00 €<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 5 von 5
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Fachbereich Hauptamt<br />
Datum<br />
28.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Hauptausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
I 023.114<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
Gründung des IT-Verbundes Stormarn (ITV Stormarn)<br />
1. Sachverhalt<br />
Mit der hat der Hauptausschuss am 24.09.2012<br />
TOP<br />
8<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1735/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
13.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Mit der Beschlussvorlage vom 05.04.2012 (Drucksachen-Nr. 1501/2008-2013) hat der<br />
Hauptausschuss den Bürgermeister am 25.04.2012 beauftragt, eine Beteiligung der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> an der Gründung eines gemeinsamen IT-Rechenzentrums mit dem<br />
Kreis Stormarn (siehe Grundsatzbeschluss des Kreistags Stormarn vom 23.03.2012)<br />
anzustreben. Ebenso haben die Städte Ahrensburg, Bargteheide und Reinbek sowie<br />
die Ämter Bargteheide-Land und <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land ihr Interesse bekundet.<br />
Auf Grundlage einer weiteren Beschlussvorlage vom 05.09.2012 (Drucksachen-Nr.<br />
1648/2008-2013) hat die Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2012 beschlossen,<br />
mit den vorgenannten Partnern (Gründungsmitglieder) ein gemeinsames<br />
Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu<br />
gründen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur Sitzung im Dezember mit den<br />
anderen Trägern die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Der öffentlich-rechtliche<br />
Vertrag (Anlage 1), die Organisationssatzung (Anlage 2) und das IT-Rahmenkonzept<br />
(Anlage 3) sind beigefügt. Diese Dokumente wurden im Rahmen eines gemeinsamen<br />
Projektes der beteiligten Verwaltungen erarbeitet. Die Personalräte wurden beteiligt.<br />
Das Kommunalunternehmen soll den Namen „IT-Verbund Stormarn“ mit dem Zusatz<br />
„Anstalt des öffentlichen Rechts“ führen.<br />
Der Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein) hat aufgrund einer besonderen<br />
Situation darum gebeten, ebenfalls Träger der Anstalt zu werden. Ein offizieller<br />
Beschluss der Stadt liegt noch nicht vor. Bedenken bestehen seitens der übrigen Träger<br />
nicht, so dass der IT-Verbund Stormarn um die Stadt Reinfeld (Holstein) erweitert<br />
werden kann. Sofern einer der genannten Träger aufgrund fehlender Beschlüsse der<br />
zuständigen Gremien nicht oder nicht rechtzeitig beitreten kann, soll das Unternehmen<br />
dennoch gegründet werden. Nach aktueller Aussage wird die Stadt Ahrensburg<br />
zunächst nicht beim IT-Verbund dabei sein, wird das Projekt jedoch weiter begleiten<br />
und u. U. später dazu kommen.<br />
1 von 4
- 2 -<br />
Mit der Zusammenlegung ihrer IT-Bereiche zum IT-Verbund Stormarn verfolgen die<br />
Träger das Ziel, ein kompetentes und leistungsfähiges Kommunalunternehmen zu<br />
gründen, um für die Träger<br />
� die Aufgaben in einer besseren Qualität und wirtschaftlicher zu erfüllen,<br />
� aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,<br />
� eine Leistungssteigerung im IT-Bereich zu erreichen,<br />
� die verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen,<br />
� die Zusammenarbeit zwischen den Trägern zu verbessern,<br />
� das Angebot elektronischer Dienste zu erweitern,<br />
� die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und<br />
� die Träger beim demografischen Wandel zu unterstützen.<br />
Eine Übersicht über die Motivation und die Zahlen im Hinblick auf die Kooperation der<br />
IT im Kreis Stormarn ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).<br />
Weitere Punkte sowie die Aufgaben ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />
und dem IT-Rahmenkonzept.<br />
Ein Beitritt weiterer kreisangehöriger Städte, Ämter und Gemeinden ist nach Maßgabe<br />
der gesetzlichen Bestimmungen möglich.<br />
Organe des Unternehmens sind gem. Organisationssatzung der Verwaltungsrat und der<br />
Vorstand. Der Verwaltungsrat besteht aus zwei Mitgliedern je eines Trägers, die von der<br />
Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) gewählt werden. Für den<br />
Verwaltungsrat werden von jedem Träger zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter<br />
gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die konstituierende Sitzung des<br />
Verwaltungsrates ist für Januar 2013 vorgesehen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Für<br />
bestimmte Entscheidungen sind in § 6 der Satzung qualifizierte Mehrheiten vorgesehen.<br />
Entscheidungen über die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Auflösung,<br />
wesentliche Änderungen des Aufgabenbereiches sowie der Beitritt weiterer Träger<br />
stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der Vertretungen der Träger. Entsprechendes<br />
gilt für den Austritt einzelner Träger.<br />
Für die Benennung der Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsrat wird<br />
vorgeschlagen, dass ein Sitz verwaltungsseitig abgedeckt wird, um die Belange der<br />
Stadtverwaltung direkt einbringen zu können. Der zweite Sitz würde nach der in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> praktizierten Wahlstellenbesetzung nach dem Höchstzahlenverfahren<br />
durch die SPD-Fraktion besetzt werden. Die SPD wird ihre Vorschläge für das Mitglied<br />
und die Stellvertretung in der Sitzung des Hauptausschusses benennen.<br />
Das Personal der Träger wird dem IT-Verbund Stormarn im Rahmen eines<br />
Teilbetriebsübergangs nach § 613 a BGB oder im Rahmen einer Personalgestellung zur<br />
Verfügung gestellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag enthält in § 4 Regelungen zum<br />
Besitzstand sowie zum Kündigungsschutz und Status des Personals bei internen<br />
Stellenausschreibungen der Träger. Im Falle einer Auflösung des Betriebes kehrt das<br />
übernommene Personal zum Träger zurück. Weiterhin kann der IT-Verbund Stormarn<br />
nach Maßgabe des Stellenplanes selbständig Personal einstellen.<br />
Die Dokumente wurden zwischenzeitlich mit der überregionalen Arbeitsgemeinschaft<br />
der Personalräte (ÜAG) beraten. Es wurde vereinbart, den öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />
zu ergänzen und die Fragen des Besitzstandes und der Rechte der<br />
Personalvertretungen in einem gesonderten Personalüberleitungsvertrag zu regeln.<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012 - 3 -
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
- 3 -<br />
Aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2012 (s. o.) ging<br />
ebenso hervor, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nach Maßgabe des Budgetentwurfs 2013<br />
(Finanzplanung) die notwendigen Finanzmittel einschließlich des Stammkapitals für den<br />
Betrieb und den Aufbau des Unternehmens zur Verfügung stellt.<br />
Gem. § 19 d Abs. 2 Nr. 2 GkZ hat jeder Beteiligte eine Einlage am Stammkapital<br />
(Stammeinlage) zu leisten. Die Stammeinlage gem. Organisationssatzung sind durch<br />
Einbringung der Vermögensgegenstände der IT (über 1.000 € netto) ergänzend durch<br />
Bareinlage zu erbringen. Für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sind dies 178.000 € (siehe § 1<br />
Abs. 4 Organisationssatzung = 1.000 € für 178 IT-Arbeitsplätze). Die finanzielle<br />
Ordnung kann erst nach Feststehen des endgültigen Budgets und der Restbuchwerte<br />
des Anlagevermögens im laufenden Jahr 2013 erfolgen.<br />
Für die Sicherstellung des laufenden Betriebs werden die geplanten Haushaltsbudgets<br />
der EDV-Bereiche der Gründungsmitglieder für die Jahre 2013 und 2014 gem.<br />
Haushaltsplanung grundsätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
Abschließend soll hier noch ein Hinweis auf die nach der Finanzplanung festgestellten<br />
Kosten für 2013 aus der Zusammenstellung in der Anlage 4 erfolgen. Die <strong>Oldesloe</strong>r<br />
Schulen sollen vom IT-Verbund als Sonderleistung betreut werden. Sie finden bei der<br />
Finanzplanung des Unternehmens keine Berücksichtigung. In dem Budget sind aber<br />
Personal- und Sachkosten für Drucker/Kopierer und Telefon an den Schulen<br />
einbezogen worden. Bei der Berechnung des Budgetanteils 2013 pro User sind diese<br />
Kosten herauszulösen. Es ergibt sich folgende neue Berechnung:<br />
ursprünglich abzüglich bereinigt<br />
Personalkosten<br />
inkl. Sozialkosten 2013 237.300 € - 58.600 € 178.700 €<br />
Sachkosten ohne AfAs 2013 447.900 € - 70.900 € 377.000 €<br />
AfAs 2013 87.240 € 87.240 €<br />
User 2013 178 178<br />
Budget pro User 2013 4.340 € 3.612 €<br />
3. Leitwerte<br />
Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung<br />
der Leitwerte geleistet.<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012 - 4 -
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
- 4 -<br />
1. Nach Maßgabe des in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift<br />
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages gründen die im öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrag genannten Gebietskörperschaften des Kreises Stormarn gemäß §§ 19 b bis<br />
19 d des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) das gemeinsame<br />
Kommunalunternehmen „IT-Verbund Stormarn“ - Anstalt des öffentlichen Rechts.<br />
2. Der IT-Verbund Stormarn wird zum 01.01.2013 gegründet. Die Betriebsaufnahme<br />
und der Teilbetriebsübergang bzw. die Personalgestellung erfolgen zum 01.07.2013.<br />
3. Der in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten<br />
Organisationssatzung wird zugestimmt.<br />
4. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> stellt eine Stammeinlage in Höhe von 178.000 € zur<br />
Verfügung.<br />
5. Für das Jahr 2013 und 2014 werden dem Unternehmen für den laufenden Betrieb<br />
die im Haushaltsplan vorgesehenen Budgets grundsätzlich zur Verfügung gestellt.<br />
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift<br />
dieser Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.<br />
7. Als Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat werden<br />
a) Tassilo von Bary Stellvertreter Malte Schaarmann<br />
b) ________________ Stellvertreter/in _________________<br />
gewählt.<br />
Im Auftrag<br />
Malte Schaarmann<br />
Fachbereichsleiter<br />
Anlage/n:<br />
Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />
Organisationssatzung<br />
IT-Rahmenkonzept<br />
Übersicht über Motivation und Zahlen<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />
zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Verbund Stormarn<br />
– Anstalt des öffentlichen Rechts –<br />
gemäß §§ 19b bis 19d des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)<br />
zwischen<br />
dem Kreis Stormarn, vertreten durch den Landrat,<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
der Stadt Bargteheide, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
der Stadt Reinbek, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
der Stadt Reinfeld (Holstein), vertreten durch den Bürgermeister,<br />
dem Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land, vertreten durch den Amtsvorsteher und<br />
dem Amt Bargteheide-Land, vertreten durch den Amtsvorsteher,<br />
nachstehend Träger genannt.<br />
Präambel<br />
Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung werden aufgrund gesellschaftlicher und gesetzli-<br />
cher Anforderungen zunehmend vielfältiger und anspruchsvoller. Gleichzeitig werden die<br />
Handlungsspielräume in den Verwaltungen aufgrund der finanziellen Situation der Gebiets-<br />
körperschaften geringer.<br />
Um die Aufgaben bei sich verringernder Personalstärke im öffentlichen Dienst auch zukünftig<br />
angemessen zügig und gleichzeitig qualitativ hochwertig bewältigen zu können, ist die mo-<br />
derne, effiziente und bürgernahe Verwaltung auf die Bereitstellung und Nutzung von hoch<br />
leistungsfähiger Informations- und Kommunikationstechnologie angewiesen.<br />
- 1 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
Mit der Zusammenlegung der IT-Bereiche des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Bargteheide, Reinbek und Reinfeld (Holstein) sowie den Ämtern <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und<br />
Bargteheide-Land im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu einem kompetenten<br />
und leistungsfähigen Kommunalunternehmen wird die Voraussetzung geschaffen, um für die<br />
Träger selbst und unter Einbeziehung des jeweilig angehörigen Raums,<br />
� die Aufgaben in einer besseren Qualität und wirtschaftlicher zu erfüllen,<br />
� aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,<br />
� eine Leistungssteigerung im IT-Bereich zu erreichen,<br />
� die verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen,<br />
� IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz zu verbessern,<br />
� Verfügbarkeit zu verbessern,<br />
� die Zusammenarbeit zwischen den Trägern zu verbessern,<br />
� die überregionale Zusammenarbeit auf Landesebene fortzuführen,<br />
� das Angebot elektronischer Dienste zu erweitern,<br />
� die Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zu steigern und<br />
� die Träger beim demografischen Wandel zu unterstützen.<br />
Mit der Errichtung eines gemeinsamen IT-Betriebs steht den Trägern ein Instrument zur in-<br />
formationstechnischen Modernisierung zur Verfügung, das zukunftsgerichtete und effiziente<br />
Ergebnisse erwarten lässt. Durch die Nähe des Unternehmens zu seinen Trägern bewahren<br />
sich diese unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
§ 1<br />
Vertragsgegenstand<br />
(1) Die Träger schließen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 19c GkZ, um ein<br />
Kommunalunternehmen zu errichten, welches gebündelt umfassende informationstech-<br />
nische Dienstleistungen für die Träger erbringt und diese bei der Vorbereitung und Nut-<br />
zung des Technikeinsatzes wirkungsvoll unterstützt. Dieser Vertrag regelt die finanz-<br />
technische Abwicklung und systemtechnische Vorgaben für die Zusammenführung der<br />
bislang in den Verwaltungen der Träger getrennt bestehenden IT-Bereiche.<br />
(2) Die derzeit in den Verwaltungen vorhandenen operativen und strategischen informati-<br />
onstechnischen Aufgaben werden grundsätzlich auf die gemeinsame Einheit übertra-<br />
gen. Leistungsverbesserung und Kostensenkung sollen über die zukünftige Nutzung ei-<br />
ner weitgehend einheitlichen, voll integrierten Server-, Programm- und Netzwerk-<br />
- 2 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
Infrastruktur angestrebt werden. Das Kommunalunternehmen betreibt die gemeinsame<br />
Informationstechnik der Träger in deren Auftrag.<br />
(3) Sitz des Kommunalunternehmens ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
§ 2<br />
Organisationssatzung<br />
Die Träger des Kommunalunternehmens vereinbaren eine Organisationssatzung. Sie ist An-<br />
lage dieses Vertrags und wird vom Kommunalunternehmen erlassen.<br />
§ 3<br />
Allgemeines<br />
(1) Für die Zusammenführung der derzeit bestehenden IT-Bereiche und der damit ange-<br />
strebten Leistungsverbesserung und Kostensenkung ist es erforderlich, eine weitge-<br />
hend einheitliche, integrierte Server-, Programm- und Netzwerk-Infrastruktur zu nutzen.<br />
Da sich die IT-Bereiche derzeit auf einem unterschiedlichen technischen Stand befin-<br />
den, sind dafür noch Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Die Gründung des Kommu-<br />
nalunternehmens wird nicht dadurch gehindert, dass diese Vorbereitungsmaßnahmen<br />
zum Gründungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind.<br />
(2) Im Übrigen gilt für die Finanzierung des erforderlichen Vorlaufs und des Ausbaus die-<br />
ses Kooperationsprojektes § 4 Abs. 9 und 13.<br />
§ 4<br />
Personalausstattung und Kosten<br />
(1) Das Kommunalunternehmen verfügt über Personal, das es von den Trägern im Rah-<br />
men eines Teilbetriebsübergangs nach § 613 a BGB oder im Rahmen einer Personal-<br />
gestellung von den Trägern erhält. Bei einer Personalgestellung werden zwischen den<br />
Trägern, dem Kommunalunternehmen und den Beschäftigten entsprechende Verträge<br />
abgeschlossen. Die Besitzstandswahrung in Bezug auf Gehalt und Altersversorgung<br />
sowie die Tarifbindung ist in beiden Fällen zu berücksichtigen. Näheres zur Besitzwah-<br />
rung regelt ein zwischen den Trägern und dem ITV-Stormarn abzuschließender Perso-<br />
nalüberleitungsvertrag. Hierbei sind die Rechte der Personalvertretungen zu berück-<br />
sichtigen. Eine betriebsbedingte Kündigung aus Gründen des Teilbetriebsübergangs<br />
- 3 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
wird über die Frist des § 613 a BGB hinaus ausgeschlossen. Beamte werden durch<br />
Verfügung in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft übernommen, wobei der Be-<br />
sitzstand vollumfänglich gewahrt bleibt. Übergeleitete Beschäftigte und Beamte eines<br />
Trägers können sich wie interne Bewerber auf ausgeschriebene Stellen des Trägers<br />
bewerben. Ferner kann das Kommunalunternehmen eigenes Personal im Rahmen des<br />
Stellenplanes einstellen.<br />
(2) Das Kommunalunternehmen tritt dem Kommunalen Arbeitgeberverband, der VBL, der<br />
VAK und dem KSA bei.<br />
(3) Der Verwaltungsrat bestellt einen Vorstand des Kommunalunternehmens, der durch<br />
Stellenausschreibung ermittelt wird. Für die Übergangsphase bis zum Betriebsüber-<br />
gang bestellen die Träger ggf. einen kommissarischen Vorstand. Die Kompetenzen des<br />
Vorstandes regelt die Organisationssatzung (Anlage).<br />
(4) Bei Bedarf an allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z. B. Personalverwaltung, Fi-<br />
nanzverwaltung, Rechtsberatung) kann sich das Kommunalunternehmen eines Ser-<br />
vicebetriebes als Erfüllungsgehilfe bedienen (z. B. einer der Träger). Die entstehenden<br />
Kosten werden den Leistungserbringern durch das Kommunalunternehmen nach ge-<br />
sonderter Vereinbarung erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt jeweils zum 31.03.,<br />
30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres auf Nachweis des Leistungserbringers.<br />
(5) Für die Sicherstellung des laufenden Betriebes stellen die Träger für 2013 und 2014<br />
grundsätzlich die geplanten Budgets zur Verfügung. Dies entspricht den Budgets, über<br />
die die IT-Bereiche der Träger im Jahr der Gründung des Kommunalunternehmens und<br />
danach jeweils verfügt hätten, zzgl. anteiliger Leitungskosten und Abschreibungen.<br />
Wird das Kommunalunternehmen im laufenden Jahr gegründet, wird der Betrag zeitan-<br />
teilig gekürzt. Das Kommunalunternehmen kann Abschlagszahlungen festsetzen.<br />
(6) Rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Jahres haben die Vertragspartner über eine zukünf-<br />
tige Regelung zu verhandeln und das trägerbezogene Budget für das Kommunalunter-<br />
nehmen neu festzulegen.<br />
(7) Die Mittel für den laufenden Betrieb werden dem Kommunalunternehmen zu Beginn<br />
des jeweiligen Quartals im Voraus zur Verfügung gestellt.<br />
- 4 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
(8) Das Kommunalunternehmen hat den Trägern zum 31.03., 30.06., 30.09. je einen Zwi-<br />
schenbericht über den Wirtschaftsplan zu geben.<br />
(9) Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres wird von dem Kommunalunternehmen für je-<br />
den Träger eine detaillierte Ist-Kosten-Abrechnung durchgeführt. Defizite werden von<br />
dem Träger, bei dem sie bestehen, ausgeglichen. Überschüsse sind an den Träger, bei<br />
welchem sie entstanden sind, zurückzuführen.<br />
(10) Das Kommunalunternehmen wird im weiteren Verlauf für seine Einzelleistungen einheit-<br />
liche Leistungsentgelte festlegen.<br />
(11) In den Leistungsbereichen Telefondienste, Datenfernverbindungen und Fachanwen-<br />
dungen werden zu Beginn des gemeinsamen Betriebs bedingt durch die noch getrennte<br />
und unterschiedliche Leistungserstellung unterschiedliche Leistungsentgelte festzule-<br />
gen sein. Später werden parallel zur Zusammenführung der Leistungserstellung die<br />
verwaltungsübergreifend einheitlichen Leistungen in den gemeinsamen Leistungskata-<br />
log mit einheitlichen Entgelten übernommen.<br />
(12) Der Nachweis der angemessenen Gesamtbelastung der Träger erfolgt auf Basis einer<br />
Ist-Kosten-Abrechnung unter Berücksichtigung der von den Trägern jeweils empfange-<br />
nen IT-Leistungen.<br />
(13) Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass das gemeinsame Projekt mit Vorlauf- und<br />
Ausbauinvestitionen verbunden ist. Als Vorlauf- und Ausbauinvestitionen werden insbe-<br />
sondere solche Investitionen bezeichnet, die erforderlich sind, um die hard- und soft-<br />
waremäßigen Ressourcen und Lizenzen zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen, die<br />
den Betrieb eines einheitlichen Systemkonzeptes und zentralen Rechenzentrums er-<br />
lauben (s. IT-Rahmenkonzept). Dazu gehören auch die dafür erforderlichen Ersatzin-<br />
vestitionen in diesem Bereich, sowie externe Dienstleistungen und Schulungen der Mit-<br />
arbeiter.<br />
§ 5<br />
Räumliche und technische Ausstattung<br />
(1) Die Träger stellen dem Kommunalunternehmen die erforderlichen Räumlichkeiten zur<br />
Verfügung. Für die zur Verfügung gestellten Räume hat das Kommunalunternehmen<br />
eine angemessene Miete einschließlich Nebenkosten zu entrichten. Es werden Mietver-<br />
- 5 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
träge zwischen den bereitstellenden Trägern und dem Kommunalunternehmen ge-<br />
schlossen. Die Vertragsparteien haben sich bezüglich der Gestaltung der Mietverträge<br />
und der Höhe des Mietzinses auf eine einheitliche Berechnungsgröße abzustimmen.<br />
(2) Mit der Gründung des Kommunalunternehmens wird diesem das gesamte IT-<br />
Anlagevermögen der Träger mit Ausnahme<br />
� des Sondervermögens der kostenrechnenden Einrichtungen,<br />
� des Sondervermögens des Servicebetriebs der Träger und<br />
� der Vermögensgegenstände aus den Sammelposten gemäß GemHVO-Doppik<br />
(150 € bis 1.000 € netto)<br />
gegen Erstattung des Restbuchwertes übereignet, sofern die übertragenen Gegenstän-<br />
de nicht zum Stammkapital gemäß § 1 Abs. 4 der Organisationssatzung und § 4 Abs. 5<br />
des öffentlich-rechtlichen Vertrages gehören. Bei Nichtübertragung von Vermögensge-<br />
genständen kann eine Ausleihe an das Kommunalunternehmen stattfinden. Erworbene<br />
Anteile an Dataport sind dem Kommunalunternehmen zu übertragen.<br />
(3) Zum IT-Anlagevermögen gehören insbesondere:<br />
� Personalcomputer, Terminals, Notebooks,<br />
� Bildschirme, Beamer,<br />
� Drucker, Kopierer, Plotter, Scanner,<br />
� Server, Datensicherungsgeräte,<br />
� Router und andere Datenübertragungseinrichtungen,<br />
� Switche, Firewalls, Medienwandler,<br />
� Systemsoftware (Microsoft u. a.),<br />
� Fachanwendungssoftware,<br />
� Telefonanlage und Apparate, Faxgeräte und<br />
� sonstiges Zubehör.<br />
Das zu übertragende Anlagevermögen ist mit Anschaffungsdatum und Restbuchwert<br />
aufzulisten.<br />
(4) Die Berechnung des Restbuchwertes erfolgt nach Vorgaben des Gemeindehaushalts-<br />
rechts.<br />
(5) Laufende Support- und Mietverträge für Hard- und Software sowie über Dienstleistun-<br />
gen werden an das Kommunalunternehmen übertragen.<br />
- 6 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
§ 6<br />
Aufgabenübergang, Laufzeit und Auflösung des Kommunalunternehmens<br />
(1) Das Kommunalunternehmen wird zum 01.01.2013 gegründet. Betriebsaufnahme und<br />
Teilbetriebsübergang erfolgen zum 01.07.2013.<br />
(2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann zum Ende des auf die<br />
Kündigung folgenden Kalenderjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekün-<br />
digt werden. Das ordentliche Kündigungsrecht kann erst nach einer Laufzeit von 5 Jah-<br />
ren ausgeübt werden. Der Austritt bedarf der Zustimmung aller Träger (vgl. § 19d<br />
Abs. 4 GkZ).<br />
(3) § 127 LVwG (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.<br />
(4) Das Kommunalunternehmen wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen für den Zu-<br />
sammenschluss entfallen sind. Die Auflösung wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />
vereinbart und vom Verwaltungsrat beschlossen.<br />
(5) Wird das Kommunalunternehmen aufgelöst, vereinbaren die Träger eine Vermögen-<br />
sauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfang<br />
die Träger jeweils zur Deckung des Finanzbedarfs des Kommunalunternehmens beige-<br />
tragen haben. Im Rahmen des Betriebsübergangs übernommenes Personal kehrt zum<br />
jeweiligen Träger zurück.<br />
§ 7<br />
Bekanntmachung<br />
Dieser Vertrag ist mit seinen Anlagen entsprechend § 19 Abs. 2 GkZ nach den für jede Ver-<br />
tragspartei geltenden Regeln für die Bekanntmachung eigener Satzungen öffentlich bekannt<br />
zu machen.<br />
§ 8<br />
Schlussvorschriften<br />
(1) Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
- 7 -
Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem<br />
Fall, einzelne unwirksame Regelungen im gegenseitigen Interesse schnellstmöglich an<br />
geltendes Recht anzupassen, so dass die ersetzte Regelung der unwirksamen mög-<br />
lichst nahe kommt.<br />
(3) Personenbezeichnungen in diesem Vertrag gelten für Frauen und Männer gleicherma-<br />
ßen.<br />
§ 9<br />
Anlagen<br />
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag hat folgende Anlagen: Organisationssatzung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Kreis Stormarn Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Stadt Bargteheide<br />
Klaus Plöger Tassilo von Bary Dr. Henning Görtz<br />
Landrat Bürgermeister Bürgermeister<br />
Stadt Reinbek Stadt Reinfeld (Holstein) Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land<br />
Axel Bärendorf Gerhard Horn Peter Lengfeld<br />
Bürgermeister Bürgermeister Amtsvorsteher<br />
Amt Bargteheide-Land<br />
Helmut Drenkhahn<br />
Amtsvorsteher<br />
- 8 -
Organisationssatzung Version 3.0<br />
Organisationssatzung<br />
für das gemeinsame Kommunalunternehmen<br />
IT-Verbund Stormarn<br />
- Anstalt des öffentlichen Rechts -<br />
- 1 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
Anlage<br />
des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Bargteheide, Reinbek und<br />
Reinfeld (Holstein) sowie den Ämtern <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und Bargteheide-<br />
Land<br />
Aufgrund von §§ 19b, 19c und 19d des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit<br />
(GkZ) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
22.03.2012 (GVOBI. Schl.-H. S. 371), i. V. m. § 4 und § 106a der Gemeindeordnung für<br />
Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 01.10.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 696), und der Landesverordnung über Kommu-<br />
nalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) vom 01.12.2008 (GVOBl. Schl.-<br />
H. S. 735) wird auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom nach Verein-<br />
barung zwischen den Beteiligten gemäß Beschlüsse des Kreistags des Kreises Stormarn<br />
vom , der Stadtvertretungen der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom , Bargteheide vom<br />
, Reinbek vom und Reinfeld (Holstein) vom sowie der Amtsausschüsse<br />
der Ämter <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom und Bargteheide-Land vom - im folgenden<br />
Träger genannt - durch den Verwaltungsrat folgende Organisationssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Name, Sitz, Stammkapital<br />
(1) Das Kommunalunternehmen ist ein selbständiges Unternehmen der Träger innerhalb<br />
des Kreises Stormarn in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 106 a<br />
GO). Es wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen die-<br />
ser Satzung geführt. Es besitzt Dienstherrenfähigkeit.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 2 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
(2) Das Kommunalunternehmen führt den Namen „IT-Verbund Stormarn“ mit dem Zusatz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts-<br />
und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet ITV Stormarn.<br />
(3) Sitz des Unternehmens ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
(4) Das Stammkapital beträgt 1.000,00 € pro Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung =<br />
1.089.000,00 €. Von dem Stammkapital übernehmen<br />
a) der Kreis Stormarn eine Stammeinlage von EUR 563.000,00,<br />
b) die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Stammeinlage von EUR 178.000,00,<br />
c) die Stadt Bargteheide eine Stammeinlage von EUR 68.000,00,<br />
d) die Stadt Reinbek eine Stammeinlage von EUR 164.000,00,<br />
e) die Stadt Reinfeld (Holstein) eine Stammeinlage von EUR 40.000,00,<br />
f) das Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land eine Stammeinlage von EUR 30.000,00,<br />
g) das Amt Bargteheide-Land eine Stammeinlage von EUR 46.000,00.<br />
Die von den Trägern übernommenen Stammeinlagen sind durch Einbringung der Ver-<br />
mögensgegenstände der IT (Soft- und Hardware über 1.000,00 € netto), ergänzend<br />
durch Bareinlage, zu erbringen. Neue Mitglieder haben je Arbeitsplatz mit IT-<br />
Ausstattung zum Zeitpunkt des Eintritts eine Stammeinlage von 1.000,00 € zu erbrin-<br />
gen; Satz 3 gilt entsprechend.<br />
(5) Der ITV Stormarn wird zudem mit den erforderlichen Vermögensgegenständen ausge-<br />
stattet. Näheres ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom .<br />
(6) Eine Haftung der Träger für Verbindlichkeiten des ITV Stormarn ist ausgeschlossen.<br />
Der ITV Stormarn haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen.<br />
(7) Die in dieser Satzung verwendeten Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer<br />
gleichermaßen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird nur eine Form ver-<br />
wendet.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des ITV Stormarn<br />
(1) Aufgabe des ITV Stormarn ist die Bereitstellung und Unterhaltung von Hard- und Soft-<br />
ware sowie eines umfassenden technischen und konzeptionellen IT-Services für die
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 3 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
Träger auf Grundlage des in der Anlage beigefügten IT-Rahmenkonzeptes, welches<br />
Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen den Trägern ist.<br />
(2) Die Träger haben alle von ihnen benötigten Leistungen der Informations- und Kommu-<br />
nikationstechnologien pflichtig von dem ITV Stormarn abzunehmen.<br />
§ 3<br />
Organe und Fachbeirat<br />
(1) Organe des ITV Stormarn sind der Vorstand (§ 4) und der Verwaltungsrat (§ 5 – 7).<br />
Zudem besitzt der ITV Stormarn einen Fachbeirat (§ 8). Der Fachbeirat ist kein Organ.<br />
(2) Die Mitglieder der Organe und des Fachbeirates sind zur Verschwiegenheit über alle<br />
vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des ITV<br />
Stormarn verpflichtet. Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausschei-<br />
den fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Träger.<br />
§ 4<br />
Der Vorstand<br />
(1) Der Vorstand besteht aus einer Person. Der Vorstand wird durch einen leitenden Mitar-<br />
beiter des ITV Stormarn vertreten.<br />
(2) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf Dauer von 5 Jahren bestellt; erneute Bestel-<br />
lungen sind zulässig.<br />
(3) Der Vorstand leitet den ITV Stormarn eigenverantwortlich, soweit nicht gesetzlich oder<br />
durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist.<br />
(4) Der Vorstand vertritt den ITV Stormarn gerichtlich und außergerichtlich.<br />
(5) Über die Vergabe von Aufträgen entscheidet der Vorstand im Rahmen der im Wirt-<br />
schaftsplan verfügbaren Mittel. Liegt der Wert einer einzelnen Auftragsvergabe über<br />
150.000 € oder die Höhe einer monatlichen Zahlungsverpflichtung über 12.500 €, ist die<br />
Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates erforderlich. Bei über- oder außer-<br />
planmäßigen Ausgaben über 50.000 € entscheidet der Verwaltungsrat. Es gelten für<br />
den Vorstand § 55 Abs. 2 GO bzw. § 51 Abs. 2 KrO entsprechend.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 4 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
(6) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unter-<br />
richten und auf Anforderung dem Verwaltungsrat über alle Angelegenheiten des ITV<br />
Stormarn Auskunft zu geben.<br />
(7) Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat vierteljährliche Zwischenberichte über den Stand<br />
des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen. Des Weiteren hat der Vor-<br />
stand den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes<br />
erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten sind. Sind<br />
darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkung auf den Haushalt der Träger ha-<br />
ben können, sind sie und der Verwaltungsrat hierüber unverzüglich zu unterrichten.<br />
(8) Der ITV Stormarn erhält Personal von den Trägern im Wege des Teilbetriebsüber-<br />
gangs. Der Vorstand ist gegenüber den Beamten und Beschäftigten im Rahmen des<br />
operativen Geschäfts weisungsbefugt und ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorge-<br />
setzter der Beamten.<br />
§ 5<br />
Verwaltungsrat<br />
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 2 Mitgliedern je eines Trägers. Jedes Mitglied hat eine<br />
Stimme.<br />
(2) Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Vertretungskörper-<br />
schaften der Träger für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit von Mitgliedern,<br />
die einem Gremium angehören, endet jedoch spätestens mit dem Ablauf der Kommu-<br />
nalwahlperiode oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Gremium, im Falle von<br />
Bürgermeistern und Landräten spätestens mit dem Ende der Amtszeit. Die Mitglieder<br />
üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder aus.<br />
(3) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte heraus einen Vorsitzenden und einen stell-<br />
vertretenden Vorsitzenden. Näheres ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Verwal-<br />
tungsrates.<br />
(4) Der Verwaltungsrat hat den Organen der Träger auf Verlangen Auskunft über alle wich-<br />
tigen Angelegenheiten des ITV Stormarn zu geben.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 5 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
(5) Die Mitglieder erhalten vom ITV Stormarn eine Entschädigung für die Teilnahme an<br />
dessen Sitzungen entsprechend § 12 EntschVO.<br />
(6) Jedes Mitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden von seinem Amt<br />
zurücktreten.<br />
(7) Ausgeschiedene Mitglieder sind unverzüglich zu ersetzen.<br />
(8) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
§ 6<br />
Zuständigkeit des Verwaltungsrates<br />
(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.<br />
(2) Der Verwaltungsrat kann jederzeit vom Vorstand über alle Angelegenheiten des ITV<br />
Stormarn Berichterstattung verlangen.<br />
(3) Der Verwaltungsrat entscheidet über:<br />
1. Beteiligung des ITV Stormarn an anderen Unternehmen,<br />
2. Auflösung des ITV Stormarn,<br />
3. wesentliche Änderung und Erweiterung des Aufgabenbereiches des ITV Stormarn,<br />
4. den Beitritt weiterer Träger,<br />
5. Änderung der Organisationssatzung,<br />
6. Bestellung, Abberufung und Regelungen über das Dienstverhältnis des Vorstands,<br />
7. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,<br />
8. Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer des ITV<br />
Stormarn,<br />
9. Bestellung des Abschlussprüfers,<br />
10. Feststellung des Jahresabschlusses,<br />
11. die Ergebnisverwendung,<br />
12. die Entlastung des Vorstandes,<br />
13. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung<br />
von Sicherheiten für Dritte und<br />
14. wesentliche Veränderungen an dem IT-Konzept.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 6 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
Im Fall der Nummern 1 bis 4 unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrats dem<br />
Zustimmungsvorbehalt der Vertretungskörperschaften der Träger.<br />
Im Fall der Nummern 5 bis 8 ist eine 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitgliederzahl<br />
des Verwaltungsrates erforderlich.<br />
(4) Dem Vorstand gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats den ITV Stor-<br />
marn gerichtlich und außergerichtlich.<br />
§ 7<br />
Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />
(1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche <strong>Einladung</strong> des Vorsitzenden des Verwaltungs-<br />
rats zusammen. Die <strong>Einladung</strong> muss Tageszeit und –ort und die Tagesordnung ange-<br />
ben. Sie muss den Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am siebten Tag vor der<br />
Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24 Stunden verkürzt wer-<br />
den.<br />
(2) In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsrates nicht<br />
eingeholt werden kann und der Eintritt erheblicher Gefahren oder Nachteile droht, trifft<br />
der Vorsitzende des Verwaltungsrates - oder sein Vertreter (§ 5 Abs. 3 S. 2) - im Ein-<br />
vernehmen mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen. Die Gründe für die Eilent-<br />
scheidung und die Art ihrer Erledigung sind dem Verwaltungsrat unverzüglich mitzutei-<br />
len.<br />
(3) Der Verwaltungsrat ist jährlich mindestens viermal einzuberufen. Er muss außerdem<br />
unverzüglich einberufen werden, wenn dies die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-<br />
rats unter Angabe des Beratungsgegenstands beantragt.<br />
(4) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats leitet dessen Sitzungen. Die Sitzungen sind nicht<br />
öffentlich. Im Einzelfall kann der Verwaltungsrat die Öffentlichkeit der Sitzung zulassen.<br />
(5) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß ge-<br />
laden sind und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bzw. deren Stellvertreter<br />
anwesend sind. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht<br />
festgestellt ist. Über andere als in der <strong>Einladung</strong> angegebene Beratungsgegenstände<br />
darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 7 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
1. die Angelegenheit dringlich ist und der Verwaltungsrat der Verhandlung mehrheitlich<br />
zustimmt oder<br />
2. sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats (bzw. deren Stellvertreter) anwesend sind<br />
und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.<br />
(6) Ist die Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit des Verwaltungsrates zurückgestellt<br />
worden und wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben<br />
Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />
beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss auf diese Folge ausdrücklich hingewie-<br />
sen werden.<br />
(7) Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichstand<br />
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
(8) Über die vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
Diese wird vom Vorsitzenden unterzeichnet und dem Verwaltungsrat in der nächsten<br />
Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.<br />
(9) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Ihm ist auf Verlangen<br />
das Wort zu erteilen. Der Verwaltungsrat kann den Vorstand von der Sitzung durch Be-<br />
schluss ausschließen, sofern ein oder mehrere konkrete Beratungsgegenstände es aus<br />
Sicht des Verwaltungsrates erfordern.<br />
§ 8<br />
Fachbeirat<br />
(1) Zur fachlichen Beratung des ITV Stormarn wird ein Fachbeirat gebildet.<br />
(2) Der Fachbeirat setzt sich aus dem Vorstand, der den Vorsitz führt, 1 Mitglied je Träger,<br />
das vom jeweiligen gesetzlichen Vertreter bestellt wird, einem Vertreter des Personalra-<br />
tes des ITV Stormarn und einem von den Personalräten der Träger zu bestimmenden<br />
Vertreter zusammen. Bei Bedarf können weitere sachkundige Dritte zur Beratung hin-<br />
zugezogen werden.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
(3) Der Fachbeirat unterstützt den Vorstand insbesondere bei folgenden Aufgaben:<br />
- 8 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
� Schaffung einer einheitlichen Methodik in der Auswahl und Entwicklung von Projek-<br />
ten (Projektantrag, Kriterien zur Priorisierung),<br />
� Bewertung von Einzelprojekten unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts und<br />
den besonderen Bedürfnissen der Träger,<br />
� Bewertung und Herausarbeiten möglicher Synergieeffekte im Rahmen der Zusam-<br />
menarbeit und Umsetzung des IT-Rahmenkonzeptes und<br />
� Bewertung von übergeordneten Fragen, strategische Planungen (z. B. eGovern-<br />
ment), Datenschutz und Datensicherheit.<br />
(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Von<br />
den Sitzungen des Fachbeirates ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Vorsitzenden<br />
des Fachbeirates zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist dem Verwaltungsrat vorzule-<br />
gen.<br />
§ 9<br />
Verpflichtungserklärung<br />
Alle Verpflichtungserklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter<br />
dem Namen des ITV Stormarn durch den Vorstand, im Übrigen durch jeweils Vertretungsbe-<br />
rechtigte.<br />
§ 10<br />
Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen<br />
(1) Der ITV Stormarn ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen<br />
Zwecks zu führen.<br />
(2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und<br />
Anhang), den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von drei Monaten nach<br />
Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung<br />
dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebe-<br />
richt sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresab-
Organisationssatzung Version 3.0<br />
- 9 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
schluss, der Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprü-<br />
fung sind den Trägern zuzuleiten.<br />
(3) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgt die Anwendung der Haus-<br />
haltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung nach Maßgabe des<br />
§ 28 KUVO.<br />
(4) Öffentliche Bekanntmachungen des ITV Stormarn erfolgen nach den gesetzlichen Best-<br />
immungen. Bekanntmachungen veranlasst der Vorstand.<br />
§ 11<br />
Wirtschaftsjahr<br />
Wirtschaftsjahr des ITV Stormarn ist das Kalenderjahr.<br />
§ 12<br />
Anlagen<br />
Diese Organisationssatzung hat folgende Anlagen: IT-Rahmenkonzept<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
Der ITV Stormarn entsteht am 01.01.2013. Gleichzeitig tritt diese Organisationssatzung in<br />
Kraft.
Organisationssatzung Version 3.0<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Kreis Stormarn Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Stadt Bargteheide<br />
Klaus Plöger Tassilo von Bary Dr. Henning Görtz<br />
Landrat Bürgermeister Bürgermeister<br />
- 10 -<br />
Stand: 21.11.2012<br />
Stadt Reinbek Stadt Reinfeld (Holstein) Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land<br />
Axel Bärendorf Gerhard Horn Peter Lengfeld<br />
Bürgermeister Bürgermeister Amtsvorsteher<br />
Amt Bargteheide-Land<br />
Helmut Drenkhahn<br />
Amtsvorsteher
Gemeinsames IT-Rahmenkonzept des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />
Bargteheide, Reinbek, Reinfeld (Holstein) sowie der Ämter <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und<br />
Bargteheide-Land<br />
als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung des gemeinsamen<br />
Kommunalunternehmens „IT-Verbund Stormarn“ vom<br />
Ziele und Aufgaben des IT-Verbundes Stormarn<br />
Mit der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im IT-Bereich werden folgende<br />
Ziele verfolgt:<br />
� Bessere Qualität und wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung, gerade auch im Einkauf<br />
� Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen<br />
� Leistungssteigerung im IT-Bereich<br />
� Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse des IT-Verbundes<br />
� Verbesserung der IT-Sicherheit, Datensicherheit und des Datenschutzes<br />
� Verbesserung der Verfügbarkeit<br />
� Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Trägern<br />
� Fortführung der Überregionalen Zusammenarbeit auf Landesebene<br />
� Erweiterung des Angebotes elektronischer Dienste<br />
� Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb<br />
� Unterstützung der Träger beim demografischen Wandel<br />
Zur Erreichung dieser Ziele ist es erforderlich, soweit rechtlich vertretbar, sowohl die IT-<br />
Infrastruktur, Programme und Fachverfahren als auch die Beschaffung zu vereinheitlichen.<br />
Mit der Übertragung der Aufgaben der IT-Bereiche der beteiligten Träger an den IT-Verbund<br />
Stormarn in der Rechtsform einer AöR soll eine wirtschaftlichere Lösung gefunden werden, die<br />
Leistungen der IT zukünftig in benötigtem Umfang verfügbar zu halten und weiter zu entwickeln.<br />
Der IT-Verbund Stormarn soll zukünftig umfassend IT-Dienstleistungen für die Verwaltungen der<br />
beteiligten Träger erbringen und die Träger bei der Vorbereitung und Nutzung des Technikeinsatzes<br />
wirkungsvoll unterstützen. Daher sollen die derzeit in den beteiligten Verwaltungen vorhandenen<br />
operativen und strategischen Aufgaben der IT auf den IT-Verbund Stormarn übertragen<br />
werden.<br />
Der IT-Verbund Stormarn stellt IT-seitig alles zur Verfügung, was die Träger zur Erfüllung Ihrer<br />
Aufgaben benötigen, u. a.:<br />
� Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen Rechenzentrums<br />
� Aufbau und Entwicklung eines Kundenmanagements<br />
� Aufbau und Entwicklung eines Systemmanagements<br />
� Entwicklung und Umsetzung von Migrationskonzepten<br />
� Aufbau und Erweiterung der notwendigen Netzwerkinfrastruktur zwischen den Standorten<br />
� Größere Transparenz<br />
Konzeption des gemeinsamen Kommunalunternehmens<br />
Ausgehend von den vorstehenden Zielen und Aufgaben, werden entsprechende Einzelkonzepte<br />
erstellt (z. B. IT-Systemkonzept, IT-Netzwerkkonzept, IT-Sicherheitskonzept, IT-<br />
Organisationskonzept, IT-Fachanwendungskonzept usw.). Hieraus folgend wird ein wirtschaftliches<br />
IT-Gesamtkonzept inklusive einer IT-Entwicklungsplanung mit notwendigen Investitionsmaßnahmen<br />
erzeugt.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Personal und Organisation<br />
Datum<br />
21.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Finanzausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
I.20.0 051.03 Stellenplan<br />
2013<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
Schulsozialarbeit an der Stadtschule <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Fortführung der zusätzlichen Stelle<br />
1. Sachverhalt<br />
TOP<br />
9<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1727/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
12.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Die Schulsozialarbeit wird seit 2011 sowohl durch Mittel des Bundes als auch des Landes<br />
gefördert. Während sich der Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket zu einer<br />
an Schülerzahlen orientierten Pauschalförderung entschieden hat, sieht das Land eine<br />
projektbezogene Einzelfallförderung vor, über die die Schulrätinnen und Schulräte der<br />
Kreise in eigener Verantwortung entscheiden.<br />
Das Schulamt des Kreises Stormarn hatte daraufhin der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Förderung<br />
für eine zusätzliche Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule mit<br />
25 Wochenstunden angeboten. In Abhängigkeit von den Kooperationsvereinbarungen<br />
zwischen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Schulträger, dem Schulamt des Kreises Stormarn<br />
sowie der Stadtschule wurde ab 01.11.2011 eine zusätzliche Schulsozialarbeiterin mit<br />
zunächst 25 Wochenstunden eingestellt. Aufgrund der Deckelung der Förderung auf<br />
30.000 € im Jahr 2012 wurde der Arbeitsvertrag in 2012 lediglich mit 21 Wochenstunden<br />
geschlossen.<br />
Für das Jahr 2013 liegt seit der vergangenen Woche wieder eine mündliche Förderzusage<br />
des Kreises in Höhe von 30.000 € vor, so dass im Dezember erneut eine Kooperationsvereinbarung<br />
mit dem Schulamt und der Stadtschule abgeschlossen und die zusätzliche<br />
Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule auch im Jahr 2013 weiter fortgeführt<br />
werden soll.<br />
Für künftige Jahre soll die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterstelle jeweils<br />
befristet in Abhängigkeit von der Förderung des Landes erfolgen.<br />
1 von 2
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
- 2 -<br />
Die Personalaufwendungen stehen im Personalhaushalt 2013 zur Verfügung. Ein entsprechender<br />
Ertrag für die Förderung durch das Land wurde ebenfalls bei der Haushaltsplanung<br />
berücksichtigt.<br />
3. Leitwerte<br />
Schulsozialarbeit versteht sich als ein präventives und umfassendes Hilfsangebot zur<br />
Vermeidung von Krisen und Konflikten an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen und in den Familien.<br />
Sie trägt dazu bei, die Situation der Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen und im<br />
privaten Umfeld zu verbessern und entspricht damit den Leitwerten „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die<br />
familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition“ und „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die Bildungsstadt<br />
mit kultureller Identität“.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
Die zusätzliche Stelle für Schulsozialarbeit an der Stadtschule wird auch über den<br />
31.12.2012 hinaus, in Abhängigkeit von der Förderung der Personalaufwendungen aus<br />
Landesmitteln, befristet fortgeführt.<br />
Im Auftrage<br />
Malte Schaarmann<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\54\Schulsozialarbei.docx 7.12.2012
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Ordnungsamt<br />
Datum<br />
27.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Finanzausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
III.40.1 133; 023.124; 022.3<br />
Brandverhütung<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
10<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1734/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
12.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Digitalfunk für die Gemeindewehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />
außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr<br />
2012<br />
1. Sachverhalt<br />
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung, aber vor allem zur notwendigen<br />
Administration der Geräte und der erforderlichen Kommunikationssicherheit haben<br />
sich die Kommunalen Landesverbände und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein<br />
darauf verständigt, zur Ausstattung der Gemeindewehren mit Digitalfunkgeräten<br />
ein gemeinsames, landesweites Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren<br />
durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) durchzuführen zu lassen.<br />
Um erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erfolgt die Durchführung des Bestellverfahrens<br />
im Rahmen der Sammelbeschaffung im Januar 2013 mit Hilfe des Internetportals<br />
www.digitalfunk-sh.de.<br />
Voraussetzung für die verbindliche Bestellung ist, dass das schriftliche Bestellformular<br />
bis zum 31. Januar 2013 (Eingangsstempel) beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt<br />
vorliegt und die Kreise und kreisfreien Städte die Bestellungen bis zum 5. Februar 2013<br />
(Eingangsstempel) dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zugeleitet<br />
haben. Bei den genannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Später eingehende<br />
Bestellungen können weder im Rahmen der landesweiten Beschaffung berücksichtigt<br />
werden, noch wird die Anschaffung verspätet bestellter Geräte gefördert werden.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Da die verbindliche Bestellung bis zum 31.01.2013 erfolgen muss, dann ggf. aber noch<br />
keine Genehmigung des städtischen Haushaltes 2013 durch die Kommunalaufsicht vorliegt,<br />
sind vorsorglich 120.000 EUR außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2012 als Verpflichtungsermächtigung<br />
zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 beim Produktsachkonto<br />
12600.7832000 (0791000) (Brandschutz / Sammelposten für Vermögensgegenstände<br />
über 150 EUR) zu veranschlagen. Der Betrag von 120.000 EUR entspricht dem im<br />
Haushalt 2013 in der Finanzplanung für 2015 veranschlagten Mittelansatz.
- 2 -<br />
Deckungsvorschlag: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto<br />
51100.7851066 (0910066) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben<br />
- Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht<br />
förderfähige Kosten), da für das Kultur- und Bildungszentrums in diesem Jahr keine<br />
Aufträge mehr erteilt werden.<br />
3. Leitwerte<br />
-<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen /<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
In den Haushalt 2012 ist beim Produktsachkonto 12600.7832000 (0791000) (Brandschutz<br />
/ Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 EUR) außerplanmäßig<br />
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres<br />
2015 einzustellen.<br />
Deckung: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto<br />
51100.7851066 (0910066) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben -<br />
Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht förderfähige<br />
Kosten).<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Sobczak<br />
Fachbereichsleiter
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Ordnungsamt<br />
Datum<br />
26.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
III.40.1 131.22; 022.3<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
11<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1731/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
17.12.2012<br />
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
1. Sachverhalt<br />
Am 23.11.2012 haben die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Herrn Kai-<br />
Uwe Gatermann für sechs Jahre zum Wehrführer gewählt. Der Gewählte hat sämtliche<br />
für dieses Amt erforderlichen Lehrgänge absolviert. Gemäß § 11 des Gesetzes über<br />
den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10. Februar 1996,<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2010, bedarf die Wahl der<br />
Wehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die<br />
Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren. Sobald die Zustimmung der<br />
Stadtverordnetenversammlung vorliegt, ist der Gewählte für die Dauer von sechs<br />
Jahren zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Keine.<br />
3. Leitwerte<br />
-<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Wahl von Herrn Kai-Uwe Gatermann<br />
zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu. Der<br />
Gewählte ist nach erfolgter Zustimmung zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Sobczak<br />
Fachbereichsleiter
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Kinder und Jugend<br />
Datum<br />
23.10.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
III.50 453.811; 023.144;<br />
022.3 4<br />
Berichtsvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
12<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1701/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
05.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Tätigkeitsbericht des Kinder- und Jugendbeirates für die Wahlperiode 2010 bis<br />
2012<br />
1. Sachverhalt<br />
Der Kinder- und Jugendbeirat legt anliegend seinen Bericht für die Wahlperiode<br />
2010 bis 2012 vor.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
keine<br />
3. Leitwerte<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition.<br />
4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />
Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Bericht des Kinder- und Jugendbeirates<br />
2010 bis 2012 zur Kenntnis.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht des Kinder- und Jugendbeirates<br />
2010 bis 2012 zur Kenntnis.<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Sobczak<br />
Fachbereichsleiter
Bericht über die Arbeit<br />
des Kinder- und Jugendbeirates<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
2010 – 2012<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, im September 2012
KJB Bericht 2010-2012<br />
Der neue Kinder-und Jugendbeirat wurde im November 2010 aktiv und<br />
begann sich zu Beginn kennenzulernen und die ersten Vorschläge und<br />
Gedanken zu überdenken.<br />
Im Mai 2011 gestalteten und bestellten wir uns als neuer Kinder- und<br />
Jugendbeirat neue Polo-Shirts mit dem neuen Logo. Diese Shirts trugen<br />
wir in unserer Amtszeit bei jeder passenden Gelegenheit, um für den KJB<br />
und die Arbeit zu werben.<br />
Am 19. Mai veranstalteten wir bereits den zweiten Kinotag in<br />
Zusammenarbeit mit dem OHO-Kino. Es wurde der neueste Film „Fluch<br />
der Karibik“ ausgestrahlt und das für nur fünf Euro inkl. eines Cocktails<br />
von JIMs Bar und einer kleinen Tüte Popcorn. Es war ein voller Erfolg und<br />
die Kinder/Jugendlichen haben sich sehr über die Veranstaltung gefreut.<br />
Sie wünschen sich weiterhin solche tollen Aktionen vom Kinder- und<br />
Jugendbeirat.<br />
Am 19. Juni verbrachte der gesamte Kinder- und Jugendbeirat einen<br />
tollen Tag im Hansa Park, was die Zusammenarbeit stärken sollte und<br />
viele neue Erkenntnisse über die Mitglieder ergab.<br />
Der 9. November 2011 war schließlich ein kleiner Feiertag für uns, denn<br />
wir bekamen die Zustimmung für den Platz an der Loge, der zu einem<br />
Kinder- und Jugendtreff umgebaut werden soll.<br />
Die Politik und auch manche der Bürger aus <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wissen, dass<br />
es sehr viel Wirbel und Protest gegen den Bau gab. Dennoch haben wir<br />
die Idee des alten Kinder-und Jugendbeirates 2008/2010 übernommen<br />
und weiterhin versucht unser Bestes zu geben, für die Interessen der<br />
Kinder und Jugendlichen einzustehen, um den Platz an der Loge zu<br />
bekommen.<br />
Die Bauarbeiten an unserem Jugendtreff sollen voraussichtlich im Oktober<br />
2012 beendet werden, deshalb haben wir eine Einweihungsfeier für den<br />
Platz geplant und werden viele Kinder, Jugendliche, Bürger, aber auch die<br />
Politik dazu einladen, um allen das Endergebnis zu präsentieren.<br />
Wir unterstützten auch andere Beiräte, wie den Beirat für Menschen mit<br />
Behinderungen, den Seniorenbeirat, aber auch verschiedene<br />
Organisationen mit denen wir zusammenarbeiteten, wie z.B. „Sport vor<br />
Ort“.
Am 29. Oktober 2011 führten wir blinde Menschen über die<br />
Wohnraummesse für barrierefreie Wohnungen und haben nicht nur<br />
unseren Beitrag zu der Gesellschaft geleistet, sondern auch für uns selber<br />
wichtige Erfahrungen gesammelt.<br />
Am 2. Dezember haben wir ein Beteiligungsprojekt für die Gestaltung<br />
unseres Jugendtreffpunktes veranstaltet. Daraus ergaben sich gute Ideen<br />
und ein schönes Konzept. Wir gestalteten zu einem späteren Zeitpunkt<br />
ein Modell zusammen mit einem Architekten und konnten unsere Ideen<br />
und Vorstellungen zu einem präsentationsreifen Modell entwickeln.<br />
Am 24. Mai 2012 fand unsere dritte Kinoaktion statt. Es war, wie bei den<br />
vorrangegangenen Aktionen, sehr beliebt und erfolgreich. Wir zeigten den<br />
neuen „Men in Black“ Film für fünf Euro inkl. Popcorn und Cocktail.<br />
Im Rückblick auf unsere Amtszeit hat es sich aus Sicht des Kinder- und<br />
Jugendbeirates gelohnt für die Loge zu kämpfen, die Veranstaltungen zu<br />
organisieren und somit eine Verbesserung für Kinder- und Jugendliche in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, im Bereich Abwechslung und Veranstaltung zu erzielen.<br />
Zusammengefasst kann man sagen, dass wir uns stets bemüht haben die<br />
Kinder und Jugendlichen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gut zu vertreten.<br />
Uns allen hat der Beirat sehr viel Freude bereitet und wir haben tolle<br />
Erfahrungen gemacht, an denen wir ohne die Hilfe von vielen netten<br />
Menschen nicht herangekommen wären.<br />
Wir bedanken uns herzlich bei denen, die uns stets zur Seite gestanden<br />
haben und wünschen auch unsern Nachfolgern viel Erfolg, Kraft und<br />
Freude.<br />
Wobei einige des alten Kinder- und Jugendbeirates sich für eine weitere<br />
Kandidatur beworben haben.
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />
Datum<br />
06.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
III.60.2 462.42; 023.144;<br />
022.3 0003<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
Übergang der Krippenkinder in den Elementarbereich<br />
1. Sachverhalt<br />
TOP<br />
13<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1714/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
05.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Für die Versorgung von Kindern unter 3 Jahren stehen Angebote in Form der Krippe,<br />
der altersgemischten Gruppe und der Kindertagespflege zur Verfügung. Betreute<br />
Kinder in Krippen sollen mit Vollendung des 3. Lebensjahres in Elementargruppen<br />
wechseln. Dies führt in der Praxis zu Problemen, wenn in den Elementargruppen<br />
nicht ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen. Krippenkinder können maximal<br />
bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in der Krippengruppe verbleiben,<br />
was dann aber in diesem Zeitraum die Neuaufnahme in die Krippengruppe einschränkt.<br />
Eine Überbelegung von Elementargruppen ist häufig nicht möglich, weil Kinder mit<br />
Behinderung in diesen Gruppen betreut werden. Durch den Abbau der heilpädagogischen<br />
Gruppen und das planerische Ziel, dass in allen Kindergartengruppen auch<br />
„Einzelintegrative Maßnahmen“ für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung<br />
bedroht sind, stattfinden sollen, ist es vermehrt zu der Situation gekommen,<br />
dass Überbelegungen nicht möglich bzw. dass nach Aufnahme dieser Kinder<br />
ursprünglich verfügbare Plätze nicht mehr belegt werden können.<br />
Eine weitere Problematik ist, dass Eltern, die für ihr Kind eine Krippenbetreuung als<br />
Ganztagsgruppe gewählt haben, auch weiterhin einen Ganztagsplatz im Elementarbereich<br />
benötigen. Ganztagsgruppen im Elementarbereich stehen zurzeit aber nur<br />
begrenzt zur Verfügung.<br />
Außerdem haben die Eltern, die ihre Kinder in einer altersgemischten Gruppe betreuen,<br />
bezüglich des Elternbeitrages einen Vorteil gegenüber den Eltern, die ihre<br />
Kinder in einer Krippengruppe betreuen, da diese Eltern weiterhin den höheren Krippenbeitrag<br />
leisten müssen, wenn ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Kinder die<br />
in einer altersgemischten Gruppe 3 Jahre alt werden, zahlen im Folgemonat des<br />
3. Geburtstages den Elementarbeitrag.
- 2 -<br />
Aufgrund dieser Problematik wurde mit den Leiter-/innen der <strong>Oldesloe</strong>r Kindertagesstätten,<br />
die über Krippengruppen verfügen, folgender Lösungsvorschlag zum Übergang<br />
der Krippenkinder aus der Krippengruppe in die Elementargruppe erarbeitet:<br />
1. Krippenkinder, die in den Monaten von September bis Dezember drei Jahre alt<br />
werden, sollen wenn möglich schon zu Beginn des angelaufenen Kindergartenjahres<br />
in eine Elementargruppe aufgenommen werden. Es besteht gesetzlich<br />
die Möglichkeit, zwei Kinder von 2 ½ bis 3 Jahren in eine Elementargruppe,<br />
jedoch maximal vier Kinder pro Einrichtung aufzunehmen. Bei Aufnahme<br />
oder Bestand einer Integrationsmaßnahme in der Elementargruppe kann die<br />
Heimaufsicht des Kreises Stormarn eine Einzelfallentscheidung treffen. Wenn<br />
diese Kapazitäten bereits voll ausgeschöpft sind, soll für die verbleibenden<br />
Krippenkinder bis zum 3. Geburtstag ein Elementarplatz frei gehalten werden.<br />
2. Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni geboren sind, können mit<br />
dem 3. Lebensjahr optional von den Leiter/-innen der Kindertagesstätten in eine<br />
Elementargruppe aufgenommen werden, ggf. indem sie die Elementargruppen<br />
von 20 auf 22 Kinder aufstocken. Wenn diese Auslastung bereits besteht<br />
oder es nicht möglich ist, da bereits Integrationskinder in einer Gruppe<br />
sind, verbleiben diese Kinder auch nach dem 3. Geburtstag in der Krippengruppe;<br />
sie zahlen aber in den Folgemonaten bis zum Ablauf des Kindergartenjahres<br />
bereits nur den Elementarbeitrag. Hierfür ist vorab das Einverständnis<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzuholen. Voraussetzung ist, dass in einer anderen<br />
Einrichtung in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit einer ähnlichen Konzeption zu diesem<br />
Zeitpunkt kein Elementarplatz vorhanden ist. Einrichtungen mit einer besonderen<br />
Konzeption sind der Waldorfkindergarten, der Waldkindergarten Muckestutz<br />
oder die Waldgruppen in der Kindertagesstätte Stoppelhopser; diese<br />
sind von dieser Regelung ausgenommen. Freie Elementarplätze sind der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> unverzüglich zu melden. Besteht der Wunsch der Eltern<br />
dieser Krippenkinder, die Einrichtung nicht zu wechseln, müssen sie weiterhin<br />
bis zum Ablauf des Kindergartenjahres den Krippenbeitrag leisten.<br />
3. Halbtagsgruppen im Elementarbereich sind bei erhöhtem Bedarf an Ganztagsplätzen<br />
in Ganztagsgruppen umzuwandeln. Voraussetzung ist der vorherige<br />
Antrag bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> und die Beschlussfassung durch den<br />
BSKA.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
Die o.a. Maßnahmen verursachen durch den teilweisen Ausfall von Elternbeiträgen<br />
Mehrkosten beim städtischen Betriebskostenzuschuss. Die Höhe der Mehrkosten<br />
wurde aufgrund folgender Daten ermittelt:<br />
Für die Krippenkinder, die in den Monaten September bis Dezember 2013 das 3. Lebensjahr<br />
vollendet haben, wurden auf Grundlage ihres Geburtsdatums, ihrer Einstufung<br />
in die Sozialstaffel/Regelstufe und der Betreuungszeit das Defizit für die Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> berechnet. Hierbei wurden die freigehaltenen Monate im Elementarbereich<br />
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem Elementarbeitrag der neuen<br />
Beitragsordnung zum 01.01.2013 multipliziert. Nach den derzeitigen Krippenbelegungslisten<br />
der Kindertageseinrichtungen Moordamm, Masurenweg, Ehmkenberg
- 3 -<br />
und Luftballon wurde ein Defizit von ca. 8.500 EUR für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ermittelt<br />
(anteilig für die Monate September bis Dezember 2013).<br />
Für die Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni 2013 das 3. Lebensjahr<br />
vollendet haben, wurden auf Grundlage ihres Geburtsdatums, ihrer Einstufung in die<br />
Sozialstaffel/ Regelstufe und der Betreuungszeit, der Differenzbetrag ermittelt, der<br />
entsteht, wenn die Eltern dieser Kinder im Folgemonat des 3. Geburtstages statt des<br />
Krippenbeitrages den Elementarbeitrag leisten. Dabei wurden für die betroffenen<br />
Krippenkinder der Kindertageseinrichtungen Moordamm, Masurenweg, Ehmkenberg<br />
und Luftballon nach derzeitiger Belegungsliste ein Defizit von ca. 9.300 EUR für die<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ermittelt (anteilig für die Monate Januar bis Juni 2013).<br />
Beim Produktsachkonto 36500.5318000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke<br />
übrige Bereiche) sind im Haushalt 2013 Mittel von insgesamt 3.420.000 EUR<br />
eingestellt. Die geringeren Elternbeiträge wirken sich als Zahlung eines erhöhten<br />
städtischen Betriebskostenzuschusses aus. Daher sind die oben dargestellten Mittel<br />
in Höhe von rd. 17.800 EUR ggf. über den Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 oder<br />
über den Haushalt 2014 ff. zusätzlich einzustellen.<br />
3. Leitwerte<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen entspricht dem Bedarf der Erziehungsberechtigten<br />
und dient der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung insbesondere in Bezug auf den<br />
Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder und trägt insofern dem Leitwert<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition Rechnung.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />
zu beschließen/Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
1. Für Krippenkinder, die in den Monaten September bis Dezember das 3. Lebensjahr<br />
vollenden, wird ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 in der gewünschten Einrichtung<br />
ein Elementarplatz bis zum 3. Geburtstag freigehalten, wenn keine Möglichkeit<br />
besteht, die betroffenen Kinder bereits vorher in die Elementargruppe<br />
aufzunehmen.<br />
2. Ab dem 01.01.2013 zahlen Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni<br />
geboren sind, in den Folgemonaten bis zum Ablauf des Kindergartenjahres nur<br />
den Elementarbeitrag, sofern in der dortigen Einrichtung oder in einer anderen<br />
Einrichtung in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit einer ähnlichen Konzeption zu diesem Zeitpunkt<br />
kein Elementarplatz vorhanden ist. Einrichtungen mit einer besonderen Konzeption<br />
sind der Waldorfkindergarten, der Waldkindergarten Muckestutz oder die<br />
Waldgruppen in der Kindertagesstätte Stoppelhopser; sie sind von dieser Regelung<br />
ausgenommen. Hierfür ist vorab das Einverständnis der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
einzuholen. Freie Elementarplätze sind der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> unverzüglich zu<br />
melden. Besteht der Wunsch der Eltern dieser Krippenkinder, die Einrichtung
- 4 -<br />
nicht zu wechseln, müssen sie weiterhin bis zum neuen Kindergartenjahr den<br />
Krippenbeitrag leisten.<br />
3. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Zahlung der städtischen Betriebskostenzuschüsse<br />
in Höhe von rd. 17.800 EUR sind ggf. über den Nachtragshaushalt<br />
2013 oder über den Haushalt 2014 ff. beim Produktsachkonto 36500.5318000<br />
(Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche) einzustellen.<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Sobczak<br />
Fachbereichsleiter
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />
Datum<br />
06.12.2012<br />
Aktenzeichen<br />
III.60.1 462.327; 023.144;<br />
022.3<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
Beratungsfolge<br />
Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung (geänderte Vorlage)<br />
TOP<br />
14<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1739/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
05.12.2012<br />
17.12.2012<br />
DRK - Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten sowie auf Umwandlung einer<br />
Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />
1. Sachverhalt<br />
Mit anliegend beigefügtem Schreiben vom 19.11.2012 beantragt das Deutsche Rote<br />
Kreuz für seine Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufgrund der<br />
großen Nachfrage der Eltern die Verlängerung der Öffnungszeiten einer<br />
Elementargruppe (3 – 6jährige Kinder) zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit<br />
8.00 – 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr.<br />
In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg besteht ein erhöhter Bedarf an<br />
Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder. Daher beantragt das Deutsche Rote<br />
Kreuz gleichzeitig die Umwandlung der vorgenannten Elementargruppe mit zurzeit 20<br />
Elementarbetreuungsplätzen in eine altersgemischte Gruppe mit 10 Elementarplätzen<br />
und fünf Plätzen für unter dreijährige Kinder.<br />
In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg gibt es derzeit<br />
� eine Elementargruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 12.30 Uhr<br />
� zwei Elementargruppen mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 14.00 Uhr<br />
� eine Elementargruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 17.00 Uhr<br />
� eine altersgemischte Gruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 17.00 Uhr<br />
� eine Hortgruppe mit einer Betreuungszeit von 12.30 – 17.00 Uhr<br />
� Frühdienst mit einer Betreuungszeit von 6.30 – 8.00 Uhr<br />
� Spätdienst mit einer Betreuungszeit von 17.00 – 17.30 Uhr.<br />
Die Verlängerung der Betreuungszeit ist damit begründet, dass die Nachfrage nach<br />
einer Betreuung bis 12.30 Uhr in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist.<br />
Die Eltern sind aufgrund ihrer familiären und beruflichen Situation vermehrt auf längere
- 2 -<br />
Betreuungszeiten angewiesen. Der Bedarf an dem verlängerten Betreuungsangebot ist<br />
aus Sicht der Verwaltung somit gegeben.<br />
Als Begründung für die Umwandlung der Elementargruppe in eine altersgemischte<br />
Gruppe zum Kindergartenjahr 2013/2014 teilt das DRK den hohen Bedarf an<br />
Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder mit. In der Kindertagesstätte<br />
Möhlenbecker Weg gibt es derzeit bei insgesamt 110 Betreuungsplätzen lediglich 5<br />
Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der bereits bestehenden<br />
altersgemischten Gruppe. Eine Aufnahme unter dreijähriger Geschwisterkinder in der<br />
Einrichtung war aus diesem Grund in der Vergangenheit teilweise nicht möglich.<br />
Das Deutsche Rote Kreuz teilt am 20.11.2012 mit, dass seitens der Heimaufsicht des<br />
Kreises Stormarn keine Einwände hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen für die<br />
Umwandlung in eine altersgemischte Gruppe bestehen.<br />
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit mit dem Ausbau<br />
der aufgrund der Auswertung der Beleg- und Wartelisten zu Beginn des Jahres 2012<br />
festgestellten fehlenden Elementarplätze befasst ist. Eine Umwandlung der<br />
Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe würde grundsätzlich für die<br />
Bedarfsplanung des Kreises Stormarn den Wegfall von 10 Elementarplätzen bedeuten.<br />
Andererseits ist im Hinblick auf den Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder zum<br />
01.08.2013 davon auszugehen, dass auch für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ein über die vom<br />
Bundesgesetzgeber vorgegebene Versorgungsquote von mindestens 35 %<br />
hinausgehender Bedarf an Betreuungsplätzen gegeben sein wird. Nach Umsetzung<br />
aller geplanten Maßnahmen hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> dann voraussichtlich zum<br />
01.08.2013 für diese Altersgruppe eine vom Kreis Stormarn im Bedarfsplan 2012<br />
errechnete Versorgungsquote von 48 % in Einrichtungen erreicht. Eine Auswertung der<br />
von den Kindertageseinrichtungen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit Stichtag zum 01.09.2012<br />
angeforderten Beleg- und Wartelisten für den Elementar- und den Krippenbereich ist<br />
noch nicht abgeschlossen. Eine erste Auswertung kann frühestens mündlich in der<br />
Sitzung des BSKA am 05.12.2012 bekannt gegeben werden.<br />
In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg bestehen im Hinblick auf den Ausbau U 3<br />
in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> keine Möglichkeiten die Einrichtung durch Anbaumaßnahmen zu<br />
erweitern. Die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder ist dort<br />
somit nur durch eine Umwandlung der Gruppen möglich.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
2.1 Verlängerung der Betreuungszeit<br />
Das Deutsche Rote Kreuz teilt mit, dass sich die derzeitigen Stunden für das<br />
pädagogische Personal von 40,5 Stunden in der Woche bei Zustimmung zu einer<br />
Verlängerung der Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um 13,5 Stunden auf 54 Stunden in<br />
der Woche erhöhen würden. Hierfür entstehen zusätzlich jährliche Personalkosten<br />
von rd. 13.800 EUR. Die zusätzliche Landes- und Kreisförderung wird vom DRK in<br />
einer Höhe von rd. 2.800 EUR angenommen, Mehreinnahmen bei den<br />
Elternbeiträgen mit rd. 11.000 EUR. Somit stellt sich die Verlängerung der<br />
Betreuungszeiten für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />
2.2 Umwandlung einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />
Aufgrund des in einer altersgemischten Gruppe höheren Personalschlüssels (2,0<br />
Kräfte statt 1,5 Kräfte) würden sich die Wochenstunden des pädagogischen<br />
Personals von 40,5 Stunden in der Woche auf 72,0 Stunden in der Woche erhöhen.
- 3 -<br />
Hierfür entstehen zusätzliche Kosten von jährlich rd. 32.300 EUR. Eine Förderung<br />
durch Land und Kreis wird vom DRK in einer Höhe von rd. 19.500 EUR<br />
angenommen, ebenso wie Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen von rd. 6.800<br />
EUR. Für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> verbleiben somit nicht gedeckte Kosten von 6.000<br />
EUR jährlich. Bei Zustimmung zu der Umwandlung der Elementargruppe in eine<br />
altersgemischte Gruppe zum 01.08.2013 würden die zusätzlichen Mittel erstmalig<br />
im Rahmen der Abrechnung der städtischen Bezuschussung für das Jahr 2013,<br />
somit im Haushaltsjahr 2014 zum Tragen kommen. Die zusätzlich erforderlichen<br />
Mittel sind dementsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2014<br />
zu berücksichtigen.<br />
Für die Erstausstattung des Bereichs der unter dreijährigen Kinder wird das DRK<br />
beim Kreis Stormarn eine Förderung in Höhe von 511,29 EUR je neugeschaffenem<br />
U 3 Platz, somit insgesamt 2.556,45 EUR beantragen.<br />
Beratung im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss am 05.12.2012:<br />
Dem BSKA lag folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung vor:<br />
1. Der Verlängerung der Betreuungszeit einer Elementargruppe in der DRK-<br />
Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit<br />
8.00 – 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr wird zur Erfüllung des nachgefragten<br />
Bedarfs zugestimmt. Die Verlängerung der Betreuungszeiten stellt sich für die Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />
2. Der Umwandlung einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe wird zum<br />
Kindergartenjahr 2013/2014 nicht zugestimmt. Die zusätzlich erforderlichen<br />
Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rd. 6.000 EUR sind im Rahmen der Abrechnung<br />
der städtischen Bezuschussung für das Jahr 2013 ab dem Haushaltsjahr 2014 in der<br />
Haushaltsplanung nicht zu berücksichtigen.<br />
In der Sitzung wurde von der Verwaltung die Auswertung der Beleg- und Wartelisten für<br />
den Elementarbereich der Kindertageseinrichtungen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit Stichtag vom<br />
01.09.2012 vorgestellt. Die Auswertung hat ergeben, dass zum Kindergartenjahr<br />
2013/2014 die freiwerdenden Elementarplätze einschließlich der durch Neu- und<br />
Umbaumaßnahmen zusätzlich geschaffenen Elementarplätze den Bedarf der Kinder mit<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> genau decken werden. Durch die geplante<br />
Umwandlung der Elementargruppe im Möhlenbecker Weg würden 10 Elementarplätze<br />
entfallen, auf die derzeit jedoch nicht verzichtet werden sollte. Der Ausschuss hat der<br />
lfd. Nr. 1 des o.a. Beschlussvorschlages daher zugestimmt und die lfd. Nr. 2 abgelehnt.<br />
3. Leitwerte<br />
Die Maßnahmen dienen der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und entsprechen<br />
damit dem Leitwert „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit<br />
Tradition“.
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
- 4 -<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
Der Verlängerung der Betreuungszeit einer Elementargruppe in der DRK-<br />
Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit 8.00<br />
– 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr wird zur Erfüllung des nachgefragten Bedarfs<br />
zugestimmt. Die Verlängerung der Betreuungszeiten stellt sich für die Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />
Im Auftrag<br />
Thomas Sobczak<br />
Fachbereichsleiter
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Tiefbau<br />
Datum<br />
23.11.2012<br />
Beratungsfolge<br />
Bau- und Planungsausschuss<br />
Finanzausschuss<br />
Stadtverordnetenversammlung<br />
Aktenzeichen<br />
IV.60.1 364.21; 023.164;<br />
023.124; 022.3 Neubau<br />
Bohlenweg/Schriftverkehr<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich<br />
TOP<br />
15<br />
Drucksachen-Nr.<br />
1730/2008-2013<br />
Sitzungsdatum<br />
10.12.2012<br />
12.12.2012<br />
17.12.2012<br />
Bohlenweg Brennermoor<br />
Produkt 55400.7851406 (0900406), Natur- und Landschaftspflege,<br />
Auszahlung aus Baumaßnahmen<br />
a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs.4<br />
Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung<br />
b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />
1. Sachverhalt<br />
a) Der Bürgermeister, Herr von Bary, hat am 22.11.2012 eine Eilentscheidung nach<br />
§ 55 Abs. 4 Gemeindeordnung getroffen. Er hat überplanmäßig einen Betrag in<br />
Höhe von 28.500 Euro bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />
Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Begründung:<br />
Bei dem Bau des Bohlenweges im Brenner Moor haben sich erhebliche<br />
Gründungsschwierigkeiten in dem Bauabschnitt zwischen den beiden<br />
vorhandenen alten Brücken ergeben. Dort steht ein so weicher, tiefer Moorboden<br />
an, dass die Pfähle um 1,00 bis 2,00 m (in einem kurzen Abschnitt bis 4,00 m)<br />
verlängert und der Pfahlabstand größtenteils auf 1,00 m reduziert werden<br />
mussten, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen.<br />
Die vor Ort tätige Firma hätte die Arbeiten sofort einstellen müssen. Die hieraus<br />
resultierende Einstellung der Arbeiten hätte eine erhebliche Kostenerhöhung zur<br />
Folge, da die Firma Stillstandszeiten sowie zusätzliche Baustelleneinrichtung<br />
geltend gemacht hätte. Diese Mehrkosten hätten sich voraussichtlich auf ca.<br />
1.500 Euro pro Tag belaufen.<br />
Um den Bohlenweg fertigstellen zu können, musste der schwierige Baugrund<br />
überwunden werden. Die Firma gab hierfür ein Angebot ab. Die Einheitspreise<br />
stehen mit der Urkalkulation in Einklang.<br />
Mit der Eilentscheidung des Bürgermeisters können die Arbeiten bis Anfang der<br />
48. Woche beendet werden.<br />
1 von 3
- 2 -<br />
Dieser Sachverhalt ergab sich während der Durchführung der Bauarbeiten und<br />
war nicht voraussehbar.<br />
b) Des Weiteren sollten die Seiten des Bohlenweges auf Anregung des Beirates für<br />
Menschen mit Behinderungen mit hölzernen Tastkanten / Radabweisern<br />
begrenzt werden.<br />
Die Kosten für diese Maßnahme betragen 5.000 Euro.<br />
Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen ebenfalls keine Haushaltsmittel zur<br />
Verfügung und müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 33.500 Euro sind bereits beim<br />
Fördermittelgeber angemeldet worden. Nach mündlichen Aussagen können diese<br />
Mehrkosten anerkannt werden.<br />
2. Finanzielle Auswirkungen<br />
a) Für den Abriss und den Neubau des Bohlenweges stehen bei dem<br />
Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406) Natur- und Landschaftspflege,<br />
Auszahlung aus Baumaßnahmen, Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 Euro zur<br />
Verfügung.<br />
Die ermittelten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 28.500 Euro wurden mit der<br />
Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 55 Abs. 4 GO überplanmäßig zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem<br />
Produktsachkonto 12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus<br />
dem Erwerb beweglicher Sachen mit 28.500 Euro.<br />
Die Auszahlung zum Erwerb eines Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr ist in<br />
das Jahr 2013 verschoben worden.<br />
b) Für die Tastkanten / Radabweiser sind die Kosten in Höhe von 5.000 Euro<br />
gemäß § 95 d GO überplanmäßig bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />
(0900406) zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem<br />
Produktsachkonto 12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus<br />
dem Erwerb beweglicher Sachen mit 5.000 Euro.<br />
3. Leitwerte<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die Stadt im Grünen mit hohem Freizeit- und Erholungswert.<br />
4. Vorschlag zum Beschluss<br />
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu<br />
beschließen:<br />
Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten<br />
des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt.<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\22\Bohlenweg Brenne.docx 7.12.2012 - 3 -
- 3 -<br />
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu a) + b) zu<br />
beschließen:<br />
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für<br />
die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />
Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von<br />
insgesamt 28.500 Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor<br />
genehmigt.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />
12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />
Sachen mit 28.500 Euro.<br />
Gemäß § 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />
(0900406) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe<br />
von 5.000 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />
12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />
Sachen mit 5.000 Euro.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />
Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten<br />
des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt.<br />
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für<br />
die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />
Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von<br />
insgesamt 28.500 Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor<br />
genehmigt.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />
12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />
Sachen mit 28.500 Euro.<br />
Gemäß § 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />
(0900406) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe<br />
von 5.000 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.<br />
Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />
12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />
Sachen mit 5.000 Euro.<br />
Im Auftrag<br />
John<br />
Fachbereichsleiterin Bauamt<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\22\Bohlenweg Brenne.docx 7.12.2012