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Einladung - Bad Oldesloe

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Der Vorsitzende <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, 05.12.2012<br />

der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>Einladung</strong><br />

die 52. öffentliche Sitzung der Wahlperiode 2008 – 2013 der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> findet statt am<br />

17.12.2012, um 19:30 Uhr<br />

in der Festhalle <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Olivet-Allee 4 - 6 .<br />

Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit<br />

Vorlagen.<br />

Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie um rechtzeitige Nachricht.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Fehrmann<br />

Bürgerworthalter


- 2 -<br />

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der<br />

Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich wie<br />

folgt beraten:<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit,<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung<br />

- öffentlicher Teil -<br />

4. Einwohnerfragestunde<br />

5. Mitteilungen des Bürgerworthalters<br />

6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung<br />

7. Annahme von Spenden 2012<br />

Bericht des Bürgermeisters<br />

1732/2008-2013<br />

8. Gründung des IT-Verbundes Stormarn (ITV Stormarn) 1735/2008-2013<br />

9. Schulsozialarbeit an der Stadtschule <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Fortführung der zusätzlichen Stelle<br />

10. Digitalfunk für die Gemeindewehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

11. Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortswehr<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

12. Tätigkeitsbericht des Kinder- und Jugendbeirates für die Wahlperiode<br />

2010 bis 2012<br />

1727/2008-2013<br />

1734/2008-2013<br />

1731/2008-2013<br />

1701/2008-2013<br />

13. Übergang der Krippenkinder in den Elementarbereich 1714/2008-2013<br />

14. DRK - Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten sowie auf Umwandlung<br />

einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />

15. Bohlenweg Brennermoor<br />

Produkt 55400.7851406 (0900406), Natur- und Landschaftspflege,<br />

Auszahlung aus Baumaßnahmen<br />

a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach<br />

§ 55 Abs.4 Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung<br />

b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />

16. Anfragen<br />

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte<br />

17. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung<br />

- nicht öffentlicher Teil -<br />

1723/2008-2013<br />

1730/2008-2013


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Personal und Organisation<br />

Datum<br />

26.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Hauptausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Annahme von Spenden 2012<br />

Bericht des Bürgermeisters<br />

1. Sachverhalt<br />

Aktenzeichen<br />

I.20.3 023.114; 022.3<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

7<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1732/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

13.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Durch die Änderung der Gemeindeordnung (GO) wurde ab 13.04.2012 das Verfahren<br />

zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geändert.<br />

Gemäß § 76 Abs. 4 GO obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer<br />

Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme und Vermittlung<br />

entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.<br />

Der Bürgermeister erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen<br />

und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung<br />

zu.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Durch die Annahme der Spenden wird der Haushalt der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> entlastet<br />

und eventuell nicht durchführbare Maßnahmen ermöglicht. Bis zum 28.11.2012 sind<br />

Spenden in Höhe von 11.270 € eingegangen.<br />

Darüber hinaus sind Sachspenden in Höhe von 955,00 € empfangen worden.<br />

3. Leitwerte<br />

Die Annahme von Spenden unterstützt alle vier Leitwerte, je nachdem für welchen<br />

Zweck die jeweilige Spende vorgesehen ist.<br />

1 von 5


4. Vorschlag zum Beschluss<br />

1. Der Haupausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:<br />

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

„Die in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift aufgelisteten in der Zeit<br />

von 01.01.2012 – 28.11.2012 eingegangen Spenden werden gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen.“<br />

Im Auftrag<br />

Malte Schaarmann<br />

Fachbereichsleiter<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 2 von 5


Spendenauflistung nach §76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)<br />

für das Haushaltsjahr 2012:<br />

Geber Spenden Spendenzweck<br />

Achim Greiner 50,00 € Ferienpass 2012<br />

ARKO-Franchisefiliale 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Auto Service Bliebenich<br />

GmbH<br />

20,00 € Ferienpass 2012<br />

B & K Baby Paradies Eva-<br />

Marie Bruszies<br />

100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Birgit Schacht 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Birgit Zadra 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Bit Patrol GmbH 100,00 € Ferienpass 2012<br />

Blumen Brüggmann 25,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Bodo Spandehra 80,00 € Ferienpass 2012<br />

Borowski & Hopp GmbH &<br />

Co. KG<br />

400,00 € Ferienpass 2012<br />

Buchhandlung Willfang 200,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Bürgerin im Bürgerbüro<br />

1 Flasche<br />

Sekt<br />

Tombola Silvesterfeier Bürgerhaus<br />

(Wert: 5,00 €)<br />

Christian Bernardy 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Dagmar Danke-Bayer 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Die Locke Inh. Caren Frohwerk<br />

50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Dieter Frautz 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Dr. Fritz und Anne Trautz 10,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Dr. Hans-Hartwig Cleve und<br />

Dr. Sandra Cyrkel-Maus<br />

100,00 € Ferienpass 2012<br />

Dr. med. Joachim Könneker<br />

und Heike Könneker<br />

50,00 € Ferienpass 2012<br />

Efes Grill 15,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Eggers Schuh + Sport<br />

100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

GmbH<br />

Erwin Irentschiuk 30,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Feuerstein Ratskeller 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Gemeinschaftspraxis Bruewer,<br />

Tesdorpf, Spingle<br />

200,00 € Ferienpass 2012<br />

Gerhard & Ingrid Kallikat 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Gerlinde und Uwe Müller 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Gisela Zabel 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

GOK 880,00€ Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Goldhelm Inh. Birgit Helm 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Groeneveld GmbH 150,00 € Ferienpass 2012<br />

Günter Hugo 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 3 von 5


Gustav Windeit GmbH 50,00 € Ferienpass 2012<br />

Hans Stellmacher<br />

1 Flachbild-TV<br />

1 DVD-Player<br />

32 Ausstellungstafeln<br />

Literatur- und Filmmaterial<br />

Gründung eines Albert-Schweizer-<br />

Bildungszentrums<br />

in der VHS <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

(Wert 950,00 €)<br />

Hans-Peter Schmidt 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Hauke und Grube, freischaffende<br />

Architekten GmbH<br />

50,00 € Ferienpass 2012<br />

Heidrun <strong>Bad</strong>ur 20,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Helga Denkelmann 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Immobiliengesellschaft<br />

Herbstprinz mbH & Co.KG<br />

300,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Ingenieurbüro Gosch<br />

Schreyer-Partner Inge Nieurges<br />

mbH<br />

Jürgen und Charlotte Fi-<br />

scher<br />

200,00 € Ferienpass 2012<br />

100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Juwelier Schnaars 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Karin Harms 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Kay-Dirk und Gisela Kuschel<br />

15,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

KFZ Schilder Service Gbr 50,00 € Ferienpass 2012<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Heinrich Lübcke GmbH Co.<br />

50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Kritsch-Haustechnik GmbH 50,00 € Ferienpass 2012<br />

Lehmanns Bioladen 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Luise und Reinhard Vollmer 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Maren Peemöller 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Neudek Küchenambiente 70,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Peter Both 10,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Prensentera UG 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Radio Baer KG 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Reisecenter Alltours GmbH 200,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Renate Cornelia Gust 20,00 € Ferienpass 2012<br />

Renate Viehweger 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Sabine Bohnen-Haack 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

shz GmbH & Co. KG 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Sparkassen-Kulturstiftung<br />

Stormarn<br />

2.000,00 € Heimatmuseum 2012<br />

Stadtgrill 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

SteuBo Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH<br />

100,00 € Ferienpass 2012<br />

Steuerberater Uwe Siebert 100,00 € Ferienpass 2012<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 4 von 5


Stiftung der Sparkasse Holstein<br />

Sparkassenstiftung<br />

Stormarn<br />

500,00 € Projekt "Fit für das Leben“ 2012<br />

Trave Apotheke, Thomas<br />

Wolansky<br />

100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Tierarztpraxis Maik Neßmann<br />

100,00 € Ferienpass 2012<br />

Torben Krey 100,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Toska Auerbach 120,00€ Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Ulrich Fleischfresser 100,00 € Ferienpass 2012<br />

Ulrich Hühnken 50,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Verbrauchergemeinschaft<br />

Stormarn<br />

100,00 €<br />

Anschaffung neuer Medien<br />

für die Stadtbibliothek<br />

Verein Haus & Grund e. V. 500,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Villa Fabelhaft 150,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Volkert und Urte Harms 25,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Volksbank Stormarn e.G. 250,00 € Weihnachtsbeleuchtung 2012<br />

Von Zitzewitz, Müller, Förster<br />

50,00 € Ferienpass 2012<br />

Wollywood E.K. 100,00 € Ferienpass 2012<br />

Gesamt: 11.270,00 €<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\8\Spendenannahme 2.docx 7.12.2012 5 von 5


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Fachbereich Hauptamt<br />

Datum<br />

28.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Hauptausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

I 023.114<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

Gründung des IT-Verbundes Stormarn (ITV Stormarn)<br />

1. Sachverhalt<br />

Mit der hat der Hauptausschuss am 24.09.2012<br />

TOP<br />

8<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1735/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

13.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Mit der Beschlussvorlage vom 05.04.2012 (Drucksachen-Nr. 1501/2008-2013) hat der<br />

Hauptausschuss den Bürgermeister am 25.04.2012 beauftragt, eine Beteiligung der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> an der Gründung eines gemeinsamen IT-Rechenzentrums mit dem<br />

Kreis Stormarn (siehe Grundsatzbeschluss des Kreistags Stormarn vom 23.03.2012)<br />

anzustreben. Ebenso haben die Städte Ahrensburg, Bargteheide und Reinbek sowie<br />

die Ämter Bargteheide-Land und <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land ihr Interesse bekundet.<br />

Auf Grundlage einer weiteren Beschlussvorlage vom 05.09.2012 (Drucksachen-Nr.<br />

1648/2008-2013) hat die Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2012 beschlossen,<br />

mit den vorgenannten Partnern (Gründungsmitglieder) ein gemeinsames<br />

Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu<br />

gründen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur Sitzung im Dezember mit den<br />

anderen Trägern die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Der öffentlich-rechtliche<br />

Vertrag (Anlage 1), die Organisationssatzung (Anlage 2) und das IT-Rahmenkonzept<br />

(Anlage 3) sind beigefügt. Diese Dokumente wurden im Rahmen eines gemeinsamen<br />

Projektes der beteiligten Verwaltungen erarbeitet. Die Personalräte wurden beteiligt.<br />

Das Kommunalunternehmen soll den Namen „IT-Verbund Stormarn“ mit dem Zusatz<br />

„Anstalt des öffentlichen Rechts“ führen.<br />

Der Bürgermeister der Stadt Reinfeld (Holstein) hat aufgrund einer besonderen<br />

Situation darum gebeten, ebenfalls Träger der Anstalt zu werden. Ein offizieller<br />

Beschluss der Stadt liegt noch nicht vor. Bedenken bestehen seitens der übrigen Träger<br />

nicht, so dass der IT-Verbund Stormarn um die Stadt Reinfeld (Holstein) erweitert<br />

werden kann. Sofern einer der genannten Träger aufgrund fehlender Beschlüsse der<br />

zuständigen Gremien nicht oder nicht rechtzeitig beitreten kann, soll das Unternehmen<br />

dennoch gegründet werden. Nach aktueller Aussage wird die Stadt Ahrensburg<br />

zunächst nicht beim IT-Verbund dabei sein, wird das Projekt jedoch weiter begleiten<br />

und u. U. später dazu kommen.<br />

1 von 4


- 2 -<br />

Mit der Zusammenlegung ihrer IT-Bereiche zum IT-Verbund Stormarn verfolgen die<br />

Träger das Ziel, ein kompetentes und leistungsfähiges Kommunalunternehmen zu<br />

gründen, um für die Träger<br />

� die Aufgaben in einer besseren Qualität und wirtschaftlicher zu erfüllen,<br />

� aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,<br />

� eine Leistungssteigerung im IT-Bereich zu erreichen,<br />

� die verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen,<br />

� die Zusammenarbeit zwischen den Trägern zu verbessern,<br />

� das Angebot elektronischer Dienste zu erweitern,<br />

� die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und<br />

� die Träger beim demografischen Wandel zu unterstützen.<br />

Eine Übersicht über die Motivation und die Zahlen im Hinblick auf die Kooperation der<br />

IT im Kreis Stormarn ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).<br />

Weitere Punkte sowie die Aufgaben ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

und dem IT-Rahmenkonzept.<br />

Ein Beitritt weiterer kreisangehöriger Städte, Ämter und Gemeinden ist nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen möglich.<br />

Organe des Unternehmens sind gem. Organisationssatzung der Verwaltungsrat und der<br />

Vorstand. Der Verwaltungsrat besteht aus zwei Mitgliedern je eines Trägers, die von der<br />

Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung) gewählt werden. Für den<br />

Verwaltungsrat werden von jedem Träger zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter<br />

gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die konstituierende Sitzung des<br />

Verwaltungsrates ist für Januar 2013 vorgesehen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Für<br />

bestimmte Entscheidungen sind in § 6 der Satzung qualifizierte Mehrheiten vorgesehen.<br />

Entscheidungen über die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Auflösung,<br />

wesentliche Änderungen des Aufgabenbereiches sowie der Beitritt weiterer Träger<br />

stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der Vertretungen der Träger. Entsprechendes<br />

gilt für den Austritt einzelner Träger.<br />

Für die Benennung der Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsrat wird<br />

vorgeschlagen, dass ein Sitz verwaltungsseitig abgedeckt wird, um die Belange der<br />

Stadtverwaltung direkt einbringen zu können. Der zweite Sitz würde nach der in<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> praktizierten Wahlstellenbesetzung nach dem Höchstzahlenverfahren<br />

durch die SPD-Fraktion besetzt werden. Die SPD wird ihre Vorschläge für das Mitglied<br />

und die Stellvertretung in der Sitzung des Hauptausschusses benennen.<br />

Das Personal der Träger wird dem IT-Verbund Stormarn im Rahmen eines<br />

Teilbetriebsübergangs nach § 613 a BGB oder im Rahmen einer Personalgestellung zur<br />

Verfügung gestellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag enthält in § 4 Regelungen zum<br />

Besitzstand sowie zum Kündigungsschutz und Status des Personals bei internen<br />

Stellenausschreibungen der Träger. Im Falle einer Auflösung des Betriebes kehrt das<br />

übernommene Personal zum Träger zurück. Weiterhin kann der IT-Verbund Stormarn<br />

nach Maßgabe des Stellenplanes selbständig Personal einstellen.<br />

Die Dokumente wurden zwischenzeitlich mit der überregionalen Arbeitsgemeinschaft<br />

der Personalräte (ÜAG) beraten. Es wurde vereinbart, den öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

zu ergänzen und die Fragen des Besitzstandes und der Rechte der<br />

Personalvertretungen in einem gesonderten Personalüberleitungsvertrag zu regeln.<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012 - 3 -


2. Finanzielle Auswirkungen<br />

- 3 -<br />

Aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2012 (s. o.) ging<br />

ebenso hervor, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> nach Maßgabe des Budgetentwurfs 2013<br />

(Finanzplanung) die notwendigen Finanzmittel einschließlich des Stammkapitals für den<br />

Betrieb und den Aufbau des Unternehmens zur Verfügung stellt.<br />

Gem. § 19 d Abs. 2 Nr. 2 GkZ hat jeder Beteiligte eine Einlage am Stammkapital<br />

(Stammeinlage) zu leisten. Die Stammeinlage gem. Organisationssatzung sind durch<br />

Einbringung der Vermögensgegenstände der IT (über 1.000 € netto) ergänzend durch<br />

Bareinlage zu erbringen. Für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> sind dies 178.000 € (siehe § 1<br />

Abs. 4 Organisationssatzung = 1.000 € für 178 IT-Arbeitsplätze). Die finanzielle<br />

Ordnung kann erst nach Feststehen des endgültigen Budgets und der Restbuchwerte<br />

des Anlagevermögens im laufenden Jahr 2013 erfolgen.<br />

Für die Sicherstellung des laufenden Betriebs werden die geplanten Haushaltsbudgets<br />

der EDV-Bereiche der Gründungsmitglieder für die Jahre 2013 und 2014 gem.<br />

Haushaltsplanung grundsätzlich zur Verfügung gestellt.<br />

Abschließend soll hier noch ein Hinweis auf die nach der Finanzplanung festgestellten<br />

Kosten für 2013 aus der Zusammenstellung in der Anlage 4 erfolgen. Die <strong>Oldesloe</strong>r<br />

Schulen sollen vom IT-Verbund als Sonderleistung betreut werden. Sie finden bei der<br />

Finanzplanung des Unternehmens keine Berücksichtigung. In dem Budget sind aber<br />

Personal- und Sachkosten für Drucker/Kopierer und Telefon an den Schulen<br />

einbezogen worden. Bei der Berechnung des Budgetanteils 2013 pro User sind diese<br />

Kosten herauszulösen. Es ergibt sich folgende neue Berechnung:<br />

ursprünglich abzüglich bereinigt<br />

Personalkosten<br />

inkl. Sozialkosten 2013 237.300 € - 58.600 € 178.700 €<br />

Sachkosten ohne AfAs 2013 447.900 € - 70.900 € 377.000 €<br />

AfAs 2013 87.240 € 87.240 €<br />

User 2013 178 178<br />

Budget pro User 2013 4.340 € 3.612 €<br />

3. Leitwerte<br />

Als interner Service wird Unterstützung der außenwirksamen Produkte zur Umsetzung<br />

der Leitwerte geleistet.<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012 - 4 -


4. Vorschlag zum Beschluss<br />

- 4 -<br />

1. Nach Maßgabe des in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift<br />

beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages gründen die im öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrag genannten Gebietskörperschaften des Kreises Stormarn gemäß §§ 19 b bis<br />

19 d des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) das gemeinsame<br />

Kommunalunternehmen „IT-Verbund Stormarn“ - Anstalt des öffentlichen Rechts.<br />

2. Der IT-Verbund Stormarn wird zum 01.01.2013 gegründet. Die Betriebsaufnahme<br />

und der Teilbetriebsübergang bzw. die Personalgestellung erfolgen zum 01.07.2013.<br />

3. Der in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten<br />

Organisationssatzung wird zugestimmt.<br />

4. Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> stellt eine Stammeinlage in Höhe von 178.000 € zur<br />

Verfügung.<br />

5. Für das Jahr 2013 und 2014 werden dem Unternehmen für den laufenden Betrieb<br />

die im Haushaltsplan vorgesehenen Budgets grundsätzlich zur Verfügung gestellt.<br />

6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den in der Anlage zu TOP ___ der Urschrift<br />

dieser Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.<br />

7. Als Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat werden<br />

a) Tassilo von Bary Stellvertreter Malte Schaarmann<br />

b) ________________ Stellvertreter/in _________________<br />

gewählt.<br />

Im Auftrag<br />

Malte Schaarmann<br />

Fachbereichsleiter<br />

Anlage/n:<br />

Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />

Organisationssatzung<br />

IT-Rahmenkonzept<br />

Übersicht über Motivation und Zahlen<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\7\Gruendung des IT.docx 7.12.2012


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />

zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IT-Verbund Stormarn<br />

– Anstalt des öffentlichen Rechts –<br />

gemäß §§ 19b bis 19d des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)<br />

zwischen<br />

dem Kreis Stormarn, vertreten durch den Landrat,<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

der Stadt Bargteheide, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

der Stadt Reinbek, vertreten durch den Bürgermeister,<br />

der Stadt Reinfeld (Holstein), vertreten durch den Bürgermeister,<br />

dem Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land, vertreten durch den Amtsvorsteher und<br />

dem Amt Bargteheide-Land, vertreten durch den Amtsvorsteher,<br />

nachstehend Träger genannt.<br />

Präambel<br />

Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung werden aufgrund gesellschaftlicher und gesetzli-<br />

cher Anforderungen zunehmend vielfältiger und anspruchsvoller. Gleichzeitig werden die<br />

Handlungsspielräume in den Verwaltungen aufgrund der finanziellen Situation der Gebiets-<br />

körperschaften geringer.<br />

Um die Aufgaben bei sich verringernder Personalstärke im öffentlichen Dienst auch zukünftig<br />

angemessen zügig und gleichzeitig qualitativ hochwertig bewältigen zu können, ist die mo-<br />

derne, effiziente und bürgernahe Verwaltung auf die Bereitstellung und Nutzung von hoch<br />

leistungsfähiger Informations- und Kommunikationstechnologie angewiesen.<br />

- 1 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

Mit der Zusammenlegung der IT-Bereiche des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Bargteheide, Reinbek und Reinfeld (Holstein) sowie den Ämtern <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und<br />

Bargteheide-Land im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu einem kompetenten<br />

und leistungsfähigen Kommunalunternehmen wird die Voraussetzung geschaffen, um für die<br />

Träger selbst und unter Einbeziehung des jeweilig angehörigen Raums,<br />

� die Aufgaben in einer besseren Qualität und wirtschaftlicher zu erfüllen,<br />

� aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen,<br />

� eine Leistungssteigerung im IT-Bereich zu erreichen,<br />

� die verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse zu straffen,<br />

� IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz zu verbessern,<br />

� Verfügbarkeit zu verbessern,<br />

� die Zusammenarbeit zwischen den Trägern zu verbessern,<br />

� die überregionale Zusammenarbeit auf Landesebene fortzuführen,<br />

� das Angebot elektronischer Dienste zu erweitern,<br />

� die Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zu steigern und<br />

� die Träger beim demografischen Wandel zu unterstützen.<br />

Mit der Errichtung eines gemeinsamen IT-Betriebs steht den Trägern ein Instrument zur in-<br />

formationstechnischen Modernisierung zur Verfügung, das zukunftsgerichtete und effiziente<br />

Ergebnisse erwarten lässt. Durch die Nähe des Unternehmens zu seinen Trägern bewahren<br />

sich diese unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

§ 1<br />

Vertragsgegenstand<br />

(1) Die Träger schließen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 19c GkZ, um ein<br />

Kommunalunternehmen zu errichten, welches gebündelt umfassende informationstech-<br />

nische Dienstleistungen für die Träger erbringt und diese bei der Vorbereitung und Nut-<br />

zung des Technikeinsatzes wirkungsvoll unterstützt. Dieser Vertrag regelt die finanz-<br />

technische Abwicklung und systemtechnische Vorgaben für die Zusammenführung der<br />

bislang in den Verwaltungen der Träger getrennt bestehenden IT-Bereiche.<br />

(2) Die derzeit in den Verwaltungen vorhandenen operativen und strategischen informati-<br />

onstechnischen Aufgaben werden grundsätzlich auf die gemeinsame Einheit übertra-<br />

gen. Leistungsverbesserung und Kostensenkung sollen über die zukünftige Nutzung ei-<br />

ner weitgehend einheitlichen, voll integrierten Server-, Programm- und Netzwerk-<br />

- 2 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

Infrastruktur angestrebt werden. Das Kommunalunternehmen betreibt die gemeinsame<br />

Informationstechnik der Träger in deren Auftrag.<br />

(3) Sitz des Kommunalunternehmens ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

§ 2<br />

Organisationssatzung<br />

Die Träger des Kommunalunternehmens vereinbaren eine Organisationssatzung. Sie ist An-<br />

lage dieses Vertrags und wird vom Kommunalunternehmen erlassen.<br />

§ 3<br />

Allgemeines<br />

(1) Für die Zusammenführung der derzeit bestehenden IT-Bereiche und der damit ange-<br />

strebten Leistungsverbesserung und Kostensenkung ist es erforderlich, eine weitge-<br />

hend einheitliche, integrierte Server-, Programm- und Netzwerk-Infrastruktur zu nutzen.<br />

Da sich die IT-Bereiche derzeit auf einem unterschiedlichen technischen Stand befin-<br />

den, sind dafür noch Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Die Gründung des Kommu-<br />

nalunternehmens wird nicht dadurch gehindert, dass diese Vorbereitungsmaßnahmen<br />

zum Gründungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind.<br />

(2) Im Übrigen gilt für die Finanzierung des erforderlichen Vorlaufs und des Ausbaus die-<br />

ses Kooperationsprojektes § 4 Abs. 9 und 13.<br />

§ 4<br />

Personalausstattung und Kosten<br />

(1) Das Kommunalunternehmen verfügt über Personal, das es von den Trägern im Rah-<br />

men eines Teilbetriebsübergangs nach § 613 a BGB oder im Rahmen einer Personal-<br />

gestellung von den Trägern erhält. Bei einer Personalgestellung werden zwischen den<br />

Trägern, dem Kommunalunternehmen und den Beschäftigten entsprechende Verträge<br />

abgeschlossen. Die Besitzstandswahrung in Bezug auf Gehalt und Altersversorgung<br />

sowie die Tarifbindung ist in beiden Fällen zu berücksichtigen. Näheres zur Besitzwah-<br />

rung regelt ein zwischen den Trägern und dem ITV-Stormarn abzuschließender Perso-<br />

nalüberleitungsvertrag. Hierbei sind die Rechte der Personalvertretungen zu berück-<br />

sichtigen. Eine betriebsbedingte Kündigung aus Gründen des Teilbetriebsübergangs<br />

- 3 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

wird über die Frist des § 613 a BGB hinaus ausgeschlossen. Beamte werden durch<br />

Verfügung in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft übernommen, wobei der Be-<br />

sitzstand vollumfänglich gewahrt bleibt. Übergeleitete Beschäftigte und Beamte eines<br />

Trägers können sich wie interne Bewerber auf ausgeschriebene Stellen des Trägers<br />

bewerben. Ferner kann das Kommunalunternehmen eigenes Personal im Rahmen des<br />

Stellenplanes einstellen.<br />

(2) Das Kommunalunternehmen tritt dem Kommunalen Arbeitgeberverband, der VBL, der<br />

VAK und dem KSA bei.<br />

(3) Der Verwaltungsrat bestellt einen Vorstand des Kommunalunternehmens, der durch<br />

Stellenausschreibung ermittelt wird. Für die Übergangsphase bis zum Betriebsüber-<br />

gang bestellen die Träger ggf. einen kommissarischen Vorstand. Die Kompetenzen des<br />

Vorstandes regelt die Organisationssatzung (Anlage).<br />

(4) Bei Bedarf an allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z. B. Personalverwaltung, Fi-<br />

nanzverwaltung, Rechtsberatung) kann sich das Kommunalunternehmen eines Ser-<br />

vicebetriebes als Erfüllungsgehilfe bedienen (z. B. einer der Träger). Die entstehenden<br />

Kosten werden den Leistungserbringern durch das Kommunalunternehmen nach ge-<br />

sonderter Vereinbarung erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt jeweils zum 31.03.,<br />

30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres auf Nachweis des Leistungserbringers.<br />

(5) Für die Sicherstellung des laufenden Betriebes stellen die Träger für 2013 und 2014<br />

grundsätzlich die geplanten Budgets zur Verfügung. Dies entspricht den Budgets, über<br />

die die IT-Bereiche der Träger im Jahr der Gründung des Kommunalunternehmens und<br />

danach jeweils verfügt hätten, zzgl. anteiliger Leitungskosten und Abschreibungen.<br />

Wird das Kommunalunternehmen im laufenden Jahr gegründet, wird der Betrag zeitan-<br />

teilig gekürzt. Das Kommunalunternehmen kann Abschlagszahlungen festsetzen.<br />

(6) Rechtzeitig vor Ablauf des zweiten Jahres haben die Vertragspartner über eine zukünf-<br />

tige Regelung zu verhandeln und das trägerbezogene Budget für das Kommunalunter-<br />

nehmen neu festzulegen.<br />

(7) Die Mittel für den laufenden Betrieb werden dem Kommunalunternehmen zu Beginn<br />

des jeweiligen Quartals im Voraus zur Verfügung gestellt.<br />

- 4 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

(8) Das Kommunalunternehmen hat den Trägern zum 31.03., 30.06., 30.09. je einen Zwi-<br />

schenbericht über den Wirtschaftsplan zu geben.<br />

(9) Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres wird von dem Kommunalunternehmen für je-<br />

den Träger eine detaillierte Ist-Kosten-Abrechnung durchgeführt. Defizite werden von<br />

dem Träger, bei dem sie bestehen, ausgeglichen. Überschüsse sind an den Träger, bei<br />

welchem sie entstanden sind, zurückzuführen.<br />

(10) Das Kommunalunternehmen wird im weiteren Verlauf für seine Einzelleistungen einheit-<br />

liche Leistungsentgelte festlegen.<br />

(11) In den Leistungsbereichen Telefondienste, Datenfernverbindungen und Fachanwen-<br />

dungen werden zu Beginn des gemeinsamen Betriebs bedingt durch die noch getrennte<br />

und unterschiedliche Leistungserstellung unterschiedliche Leistungsentgelte festzule-<br />

gen sein. Später werden parallel zur Zusammenführung der Leistungserstellung die<br />

verwaltungsübergreifend einheitlichen Leistungen in den gemeinsamen Leistungskata-<br />

log mit einheitlichen Entgelten übernommen.<br />

(12) Der Nachweis der angemessenen Gesamtbelastung der Träger erfolgt auf Basis einer<br />

Ist-Kosten-Abrechnung unter Berücksichtigung der von den Trägern jeweils empfange-<br />

nen IT-Leistungen.<br />

(13) Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass das gemeinsame Projekt mit Vorlauf- und<br />

Ausbauinvestitionen verbunden ist. Als Vorlauf- und Ausbauinvestitionen werden insbe-<br />

sondere solche Investitionen bezeichnet, die erforderlich sind, um die hard- und soft-<br />

waremäßigen Ressourcen und Lizenzen zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen, die<br />

den Betrieb eines einheitlichen Systemkonzeptes und zentralen Rechenzentrums er-<br />

lauben (s. IT-Rahmenkonzept). Dazu gehören auch die dafür erforderlichen Ersatzin-<br />

vestitionen in diesem Bereich, sowie externe Dienstleistungen und Schulungen der Mit-<br />

arbeiter.<br />

§ 5<br />

Räumliche und technische Ausstattung<br />

(1) Die Träger stellen dem Kommunalunternehmen die erforderlichen Räumlichkeiten zur<br />

Verfügung. Für die zur Verfügung gestellten Räume hat das Kommunalunternehmen<br />

eine angemessene Miete einschließlich Nebenkosten zu entrichten. Es werden Mietver-<br />

- 5 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

träge zwischen den bereitstellenden Trägern und dem Kommunalunternehmen ge-<br />

schlossen. Die Vertragsparteien haben sich bezüglich der Gestaltung der Mietverträge<br />

und der Höhe des Mietzinses auf eine einheitliche Berechnungsgröße abzustimmen.<br />

(2) Mit der Gründung des Kommunalunternehmens wird diesem das gesamte IT-<br />

Anlagevermögen der Träger mit Ausnahme<br />

� des Sondervermögens der kostenrechnenden Einrichtungen,<br />

� des Sondervermögens des Servicebetriebs der Träger und<br />

� der Vermögensgegenstände aus den Sammelposten gemäß GemHVO-Doppik<br />

(150 € bis 1.000 € netto)<br />

gegen Erstattung des Restbuchwertes übereignet, sofern die übertragenen Gegenstän-<br />

de nicht zum Stammkapital gemäß § 1 Abs. 4 der Organisationssatzung und § 4 Abs. 5<br />

des öffentlich-rechtlichen Vertrages gehören. Bei Nichtübertragung von Vermögensge-<br />

genständen kann eine Ausleihe an das Kommunalunternehmen stattfinden. Erworbene<br />

Anteile an Dataport sind dem Kommunalunternehmen zu übertragen.<br />

(3) Zum IT-Anlagevermögen gehören insbesondere:<br />

� Personalcomputer, Terminals, Notebooks,<br />

� Bildschirme, Beamer,<br />

� Drucker, Kopierer, Plotter, Scanner,<br />

� Server, Datensicherungsgeräte,<br />

� Router und andere Datenübertragungseinrichtungen,<br />

� Switche, Firewalls, Medienwandler,<br />

� Systemsoftware (Microsoft u. a.),<br />

� Fachanwendungssoftware,<br />

� Telefonanlage und Apparate, Faxgeräte und<br />

� sonstiges Zubehör.<br />

Das zu übertragende Anlagevermögen ist mit Anschaffungsdatum und Restbuchwert<br />

aufzulisten.<br />

(4) Die Berechnung des Restbuchwertes erfolgt nach Vorgaben des Gemeindehaushalts-<br />

rechts.<br />

(5) Laufende Support- und Mietverträge für Hard- und Software sowie über Dienstleistun-<br />

gen werden an das Kommunalunternehmen übertragen.<br />

- 6 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

§ 6<br />

Aufgabenübergang, Laufzeit und Auflösung des Kommunalunternehmens<br />

(1) Das Kommunalunternehmen wird zum 01.01.2013 gegründet. Betriebsaufnahme und<br />

Teilbetriebsübergang erfolgen zum 01.07.2013.<br />

(2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann zum Ende des auf die<br />

Kündigung folgenden Kalenderjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekün-<br />

digt werden. Das ordentliche Kündigungsrecht kann erst nach einer Laufzeit von 5 Jah-<br />

ren ausgeübt werden. Der Austritt bedarf der Zustimmung aller Träger (vgl. § 19d<br />

Abs. 4 GkZ).<br />

(3) § 127 LVwG (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.<br />

(4) Das Kommunalunternehmen wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen für den Zu-<br />

sammenschluss entfallen sind. Die Auflösung wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

vereinbart und vom Verwaltungsrat beschlossen.<br />

(5) Wird das Kommunalunternehmen aufgelöst, vereinbaren die Träger eine Vermögen-<br />

sauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfang<br />

die Träger jeweils zur Deckung des Finanzbedarfs des Kommunalunternehmens beige-<br />

tragen haben. Im Rahmen des Betriebsübergangs übernommenes Personal kehrt zum<br />

jeweiligen Träger zurück.<br />

§ 7<br />

Bekanntmachung<br />

Dieser Vertrag ist mit seinen Anlagen entsprechend § 19 Abs. 2 GkZ nach den für jede Ver-<br />

tragspartei geltenden Regeln für die Bekanntmachung eigener Satzungen öffentlich bekannt<br />

zu machen.<br />

§ 8<br />

Schlussvorschriften<br />

(1) Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

- 7 -


Öffentl.-rechtl. Vertrag Version 3.0 Stand: 21.11.2012<br />

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem<br />

Fall, einzelne unwirksame Regelungen im gegenseitigen Interesse schnellstmöglich an<br />

geltendes Recht anzupassen, so dass die ersetzte Regelung der unwirksamen mög-<br />

lichst nahe kommt.<br />

(3) Personenbezeichnungen in diesem Vertrag gelten für Frauen und Männer gleicherma-<br />

ßen.<br />

§ 9<br />

Anlagen<br />

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag hat folgende Anlagen: Organisationssatzung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Kreis Stormarn Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Stadt Bargteheide<br />

Klaus Plöger Tassilo von Bary Dr. Henning Görtz<br />

Landrat Bürgermeister Bürgermeister<br />

Stadt Reinbek Stadt Reinfeld (Holstein) Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land<br />

Axel Bärendorf Gerhard Horn Peter Lengfeld<br />

Bürgermeister Bürgermeister Amtsvorsteher<br />

Amt Bargteheide-Land<br />

Helmut Drenkhahn<br />

Amtsvorsteher<br />

- 8 -


Organisationssatzung Version 3.0<br />

Organisationssatzung<br />

für das gemeinsame Kommunalunternehmen<br />

IT-Verbund Stormarn<br />

- Anstalt des öffentlichen Rechts -<br />

- 1 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

Anlage<br />

des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, Bargteheide, Reinbek und<br />

Reinfeld (Holstein) sowie den Ämtern <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und Bargteheide-<br />

Land<br />

Aufgrund von §§ 19b, 19c und 19d des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit<br />

(GkZ) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

22.03.2012 (GVOBI. Schl.-H. S. 371), i. V. m. § 4 und § 106a der Gemeindeordnung für<br />

Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 01.10.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 696), und der Landesverordnung über Kommu-<br />

nalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) vom 01.12.2008 (GVOBl. Schl.-<br />

H. S. 735) wird auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom nach Verein-<br />

barung zwischen den Beteiligten gemäß Beschlüsse des Kreistags des Kreises Stormarn<br />

vom , der Stadtvertretungen der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> vom , Bargteheide vom<br />

, Reinbek vom und Reinfeld (Holstein) vom sowie der Amtsausschüsse<br />

der Ämter <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land vom und Bargteheide-Land vom - im folgenden<br />

Träger genannt - durch den Verwaltungsrat folgende Organisationssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Name, Sitz, Stammkapital<br />

(1) Das Kommunalunternehmen ist ein selbständiges Unternehmen der Träger innerhalb<br />

des Kreises Stormarn in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 106 a<br />

GO). Es wird auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen die-<br />

ser Satzung geführt. Es besitzt Dienstherrenfähigkeit.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 2 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

(2) Das Kommunalunternehmen führt den Namen „IT-Verbund Stormarn“ mit dem Zusatz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts-<br />

und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet ITV Stormarn.<br />

(3) Sitz des Unternehmens ist <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

(4) Das Stammkapital beträgt 1.000,00 € pro Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung =<br />

1.089.000,00 €. Von dem Stammkapital übernehmen<br />

a) der Kreis Stormarn eine Stammeinlage von EUR 563.000,00,<br />

b) die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Stammeinlage von EUR 178.000,00,<br />

c) die Stadt Bargteheide eine Stammeinlage von EUR 68.000,00,<br />

d) die Stadt Reinbek eine Stammeinlage von EUR 164.000,00,<br />

e) die Stadt Reinfeld (Holstein) eine Stammeinlage von EUR 40.000,00,<br />

f) das Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land eine Stammeinlage von EUR 30.000,00,<br />

g) das Amt Bargteheide-Land eine Stammeinlage von EUR 46.000,00.<br />

Die von den Trägern übernommenen Stammeinlagen sind durch Einbringung der Ver-<br />

mögensgegenstände der IT (Soft- und Hardware über 1.000,00 € netto), ergänzend<br />

durch Bareinlage, zu erbringen. Neue Mitglieder haben je Arbeitsplatz mit IT-<br />

Ausstattung zum Zeitpunkt des Eintritts eine Stammeinlage von 1.000,00 € zu erbrin-<br />

gen; Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(5) Der ITV Stormarn wird zudem mit den erforderlichen Vermögensgegenständen ausge-<br />

stattet. Näheres ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom .<br />

(6) Eine Haftung der Träger für Verbindlichkeiten des ITV Stormarn ist ausgeschlossen.<br />

Der ITV Stormarn haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen.<br />

(7) Die in dieser Satzung verwendeten Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer<br />

gleichermaßen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird nur eine Form ver-<br />

wendet.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des ITV Stormarn<br />

(1) Aufgabe des ITV Stormarn ist die Bereitstellung und Unterhaltung von Hard- und Soft-<br />

ware sowie eines umfassenden technischen und konzeptionellen IT-Services für die


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 3 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

Träger auf Grundlage des in der Anlage beigefügten IT-Rahmenkonzeptes, welches<br />

Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen den Trägern ist.<br />

(2) Die Träger haben alle von ihnen benötigten Leistungen der Informations- und Kommu-<br />

nikationstechnologien pflichtig von dem ITV Stormarn abzunehmen.<br />

§ 3<br />

Organe und Fachbeirat<br />

(1) Organe des ITV Stormarn sind der Vorstand (§ 4) und der Verwaltungsrat (§ 5 – 7).<br />

Zudem besitzt der ITV Stormarn einen Fachbeirat (§ 8). Der Fachbeirat ist kein Organ.<br />

(2) Die Mitglieder der Organe und des Fachbeirates sind zur Verschwiegenheit über alle<br />

vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des ITV<br />

Stormarn verpflichtet. Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausschei-<br />

den fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Träger.<br />

§ 4<br />

Der Vorstand<br />

(1) Der Vorstand besteht aus einer Person. Der Vorstand wird durch einen leitenden Mitar-<br />

beiter des ITV Stormarn vertreten.<br />

(2) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat auf Dauer von 5 Jahren bestellt; erneute Bestel-<br />

lungen sind zulässig.<br />

(3) Der Vorstand leitet den ITV Stormarn eigenverantwortlich, soweit nicht gesetzlich oder<br />

durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist.<br />

(4) Der Vorstand vertritt den ITV Stormarn gerichtlich und außergerichtlich.<br />

(5) Über die Vergabe von Aufträgen entscheidet der Vorstand im Rahmen der im Wirt-<br />

schaftsplan verfügbaren Mittel. Liegt der Wert einer einzelnen Auftragsvergabe über<br />

150.000 € oder die Höhe einer monatlichen Zahlungsverpflichtung über 12.500 €, ist die<br />

Unterschrift des Vorsitzenden des Verwaltungsrates erforderlich. Bei über- oder außer-<br />

planmäßigen Ausgaben über 50.000 € entscheidet der Verwaltungsrat. Es gelten für<br />

den Vorstand § 55 Abs. 2 GO bzw. § 51 Abs. 2 KrO entsprechend.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 4 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

(6) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge rechtzeitig zu unter-<br />

richten und auf Anforderung dem Verwaltungsrat über alle Angelegenheiten des ITV<br />

Stormarn Auskunft zu geben.<br />

(7) Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat vierteljährliche Zwischenberichte über den Stand<br />

des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich vorzulegen. Des Weiteren hat der Vor-<br />

stand den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes<br />

erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten sind. Sind<br />

darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkung auf den Haushalt der Träger ha-<br />

ben können, sind sie und der Verwaltungsrat hierüber unverzüglich zu unterrichten.<br />

(8) Der ITV Stormarn erhält Personal von den Trägern im Wege des Teilbetriebsüber-<br />

gangs. Der Vorstand ist gegenüber den Beamten und Beschäftigten im Rahmen des<br />

operativen Geschäfts weisungsbefugt und ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorge-<br />

setzter der Beamten.<br />

§ 5<br />

Verwaltungsrat<br />

(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 2 Mitgliedern je eines Trägers. Jedes Mitglied hat eine<br />

Stimme.<br />

(2) Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den jeweiligen Vertretungskörper-<br />

schaften der Träger für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit von Mitgliedern,<br />

die einem Gremium angehören, endet jedoch spätestens mit dem Ablauf der Kommu-<br />

nalwahlperiode oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Gremium, im Falle von<br />

Bürgermeistern und Landräten spätestens mit dem Ende der Amtszeit. Die Mitglieder<br />

üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder aus.<br />

(3) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte heraus einen Vorsitzenden und einen stell-<br />

vertretenden Vorsitzenden. Näheres ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Verwal-<br />

tungsrates.<br />

(4) Der Verwaltungsrat hat den Organen der Träger auf Verlangen Auskunft über alle wich-<br />

tigen Angelegenheiten des ITV Stormarn zu geben.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 5 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

(5) Die Mitglieder erhalten vom ITV Stormarn eine Entschädigung für die Teilnahme an<br />

dessen Sitzungen entsprechend § 12 EntschVO.<br />

(6) Jedes Mitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden von seinem Amt<br />

zurücktreten.<br />

(7) Ausgeschiedene Mitglieder sind unverzüglich zu ersetzen.<br />

(8) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />

§ 6<br />

Zuständigkeit des Verwaltungsrates<br />

(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.<br />

(2) Der Verwaltungsrat kann jederzeit vom Vorstand über alle Angelegenheiten des ITV<br />

Stormarn Berichterstattung verlangen.<br />

(3) Der Verwaltungsrat entscheidet über:<br />

1. Beteiligung des ITV Stormarn an anderen Unternehmen,<br />

2. Auflösung des ITV Stormarn,<br />

3. wesentliche Änderung und Erweiterung des Aufgabenbereiches des ITV Stormarn,<br />

4. den Beitritt weiterer Träger,<br />

5. Änderung der Organisationssatzung,<br />

6. Bestellung, Abberufung und Regelungen über das Dienstverhältnis des Vorstands,<br />

7. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,<br />

8. Festsetzung allgemein geltender Tarife und Entgelte für die Leistungsnehmer des ITV<br />

Stormarn,<br />

9. Bestellung des Abschlussprüfers,<br />

10. Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

11. die Ergebnisverwendung,<br />

12. die Entlastung des Vorstandes,<br />

13. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung<br />

von Sicherheiten für Dritte und<br />

14. wesentliche Veränderungen an dem IT-Konzept.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 6 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

Im Fall der Nummern 1 bis 4 unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrats dem<br />

Zustimmungsvorbehalt der Vertretungskörperschaften der Träger.<br />

Im Fall der Nummern 5 bis 8 ist eine 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitgliederzahl<br />

des Verwaltungsrates erforderlich.<br />

(4) Dem Vorstand gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats den ITV Stor-<br />

marn gerichtlich und außergerichtlich.<br />

§ 7<br />

Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats<br />

(1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche <strong>Einladung</strong> des Vorsitzenden des Verwaltungs-<br />

rats zusammen. Die <strong>Einladung</strong> muss Tageszeit und –ort und die Tagesordnung ange-<br />

ben. Sie muss den Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am siebten Tag vor der<br />

Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24 Stunden verkürzt wer-<br />

den.<br />

(2) In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsrates nicht<br />

eingeholt werden kann und der Eintritt erheblicher Gefahren oder Nachteile droht, trifft<br />

der Vorsitzende des Verwaltungsrates - oder sein Vertreter (§ 5 Abs. 3 S. 2) - im Ein-<br />

vernehmen mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen. Die Gründe für die Eilent-<br />

scheidung und die Art ihrer Erledigung sind dem Verwaltungsrat unverzüglich mitzutei-<br />

len.<br />

(3) Der Verwaltungsrat ist jährlich mindestens viermal einzuberufen. Er muss außerdem<br />

unverzüglich einberufen werden, wenn dies die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-<br />

rats unter Angabe des Beratungsgegenstands beantragt.<br />

(4) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats leitet dessen Sitzungen. Die Sitzungen sind nicht<br />

öffentlich. Im Einzelfall kann der Verwaltungsrat die Öffentlichkeit der Sitzung zulassen.<br />

(5) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß ge-<br />

laden sind und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bzw. deren Stellvertreter<br />

anwesend sind. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht<br />

festgestellt ist. Über andere als in der <strong>Einladung</strong> angegebene Beratungsgegenstände<br />

darf nur dann Beschluss gefasst werden, wenn


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 7 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

1. die Angelegenheit dringlich ist und der Verwaltungsrat der Verhandlung mehrheitlich<br />

zustimmt oder<br />

2. sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats (bzw. deren Stellvertreter) anwesend sind<br />

und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.<br />

(6) Ist die Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit des Verwaltungsrates zurückgestellt<br />

worden und wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben<br />

Gegenstand zusammengerufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen<br />

beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss auf diese Folge ausdrücklich hingewie-<br />

sen werden.<br />

(7) Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichstand<br />

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

(8) Über die vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

Diese wird vom Vorsitzenden unterzeichnet und dem Verwaltungsrat in der nächsten<br />

Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.<br />

(9) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Ihm ist auf Verlangen<br />

das Wort zu erteilen. Der Verwaltungsrat kann den Vorstand von der Sitzung durch Be-<br />

schluss ausschließen, sofern ein oder mehrere konkrete Beratungsgegenstände es aus<br />

Sicht des Verwaltungsrates erfordern.<br />

§ 8<br />

Fachbeirat<br />

(1) Zur fachlichen Beratung des ITV Stormarn wird ein Fachbeirat gebildet.<br />

(2) Der Fachbeirat setzt sich aus dem Vorstand, der den Vorsitz führt, 1 Mitglied je Träger,<br />

das vom jeweiligen gesetzlichen Vertreter bestellt wird, einem Vertreter des Personalra-<br />

tes des ITV Stormarn und einem von den Personalräten der Träger zu bestimmenden<br />

Vertreter zusammen. Bei Bedarf können weitere sachkundige Dritte zur Beratung hin-<br />

zugezogen werden.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

(3) Der Fachbeirat unterstützt den Vorstand insbesondere bei folgenden Aufgaben:<br />

- 8 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

� Schaffung einer einheitlichen Methodik in der Auswahl und Entwicklung von Projek-<br />

ten (Projektantrag, Kriterien zur Priorisierung),<br />

� Bewertung von Einzelprojekten unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts und<br />

den besonderen Bedürfnissen der Träger,<br />

� Bewertung und Herausarbeiten möglicher Synergieeffekte im Rahmen der Zusam-<br />

menarbeit und Umsetzung des IT-Rahmenkonzeptes und<br />

� Bewertung von übergeordneten Fragen, strategische Planungen (z. B. eGovern-<br />

ment), Datenschutz und Datensicherheit.<br />

(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Von<br />

den Sitzungen des Fachbeirates ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Vorsitzenden<br />

des Fachbeirates zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist dem Verwaltungsrat vorzule-<br />

gen.<br />

§ 9<br />

Verpflichtungserklärung<br />

Alle Verpflichtungserklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter<br />

dem Namen des ITV Stormarn durch den Vorstand, im Übrigen durch jeweils Vertretungsbe-<br />

rechtigte.<br />

§ 10<br />

Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen<br />

(1) Der ITV Stormarn ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen<br />

Zwecks zu führen.<br />

(2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und<br />

Anhang), den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von drei Monaten nach<br />

Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschlussprüfung<br />

dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebe-<br />

richt sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresab-


Organisationssatzung Version 3.0<br />

- 9 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

schluss, der Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprü-<br />

fung sind den Trägern zuzuleiten.<br />

(3) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgt die Anwendung der Haus-<br />

haltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung nach Maßgabe des<br />

§ 28 KUVO.<br />

(4) Öffentliche Bekanntmachungen des ITV Stormarn erfolgen nach den gesetzlichen Best-<br />

immungen. Bekanntmachungen veranlasst der Vorstand.<br />

§ 11<br />

Wirtschaftsjahr<br />

Wirtschaftsjahr des ITV Stormarn ist das Kalenderjahr.<br />

§ 12<br />

Anlagen<br />

Diese Organisationssatzung hat folgende Anlagen: IT-Rahmenkonzept<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Der ITV Stormarn entsteht am 01.01.2013. Gleichzeitig tritt diese Organisationssatzung in<br />

Kraft.


Organisationssatzung Version 3.0<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Kreis Stormarn Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Stadt Bargteheide<br />

Klaus Plöger Tassilo von Bary Dr. Henning Görtz<br />

Landrat Bürgermeister Bürgermeister<br />

- 10 -<br />

Stand: 21.11.2012<br />

Stadt Reinbek Stadt Reinfeld (Holstein) Amt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land<br />

Axel Bärendorf Gerhard Horn Peter Lengfeld<br />

Bürgermeister Bürgermeister Amtsvorsteher<br />

Amt Bargteheide-Land<br />

Helmut Drenkhahn<br />

Amtsvorsteher


Gemeinsames IT-Rahmenkonzept des Kreises Stormarn, der Städte <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>,<br />

Bargteheide, Reinbek, Reinfeld (Holstein) sowie der Ämter <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>-Land und<br />

Bargteheide-Land<br />

als Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung des gemeinsamen<br />

Kommunalunternehmens „IT-Verbund Stormarn“ vom<br />

Ziele und Aufgaben des IT-Verbundes Stormarn<br />

Mit der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im IT-Bereich werden folgende<br />

Ziele verfolgt:<br />

� Bessere Qualität und wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung, gerade auch im Einkauf<br />

� Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen<br />

� Leistungssteigerung im IT-Bereich<br />

� Straffung der verwaltungsinternen Abläufe und Entscheidungsprozesse des IT-Verbundes<br />

� Verbesserung der IT-Sicherheit, Datensicherheit und des Datenschutzes<br />

� Verbesserung der Verfügbarkeit<br />

� Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Trägern<br />

� Fortführung der Überregionalen Zusammenarbeit auf Landesebene<br />

� Erweiterung des Angebotes elektronischer Dienste<br />

� Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb<br />

� Unterstützung der Träger beim demografischen Wandel<br />

Zur Erreichung dieser Ziele ist es erforderlich, soweit rechtlich vertretbar, sowohl die IT-<br />

Infrastruktur, Programme und Fachverfahren als auch die Beschaffung zu vereinheitlichen.<br />

Mit der Übertragung der Aufgaben der IT-Bereiche der beteiligten Träger an den IT-Verbund<br />

Stormarn in der Rechtsform einer AöR soll eine wirtschaftlichere Lösung gefunden werden, die<br />

Leistungen der IT zukünftig in benötigtem Umfang verfügbar zu halten und weiter zu entwickeln.<br />

Der IT-Verbund Stormarn soll zukünftig umfassend IT-Dienstleistungen für die Verwaltungen der<br />

beteiligten Träger erbringen und die Träger bei der Vorbereitung und Nutzung des Technikeinsatzes<br />

wirkungsvoll unterstützen. Daher sollen die derzeit in den beteiligten Verwaltungen vorhandenen<br />

operativen und strategischen Aufgaben der IT auf den IT-Verbund Stormarn übertragen<br />

werden.<br />

Der IT-Verbund Stormarn stellt IT-seitig alles zur Verfügung, was die Träger zur Erfüllung Ihrer<br />

Aufgaben benötigen, u. a.:<br />

� Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen Rechenzentrums<br />

� Aufbau und Entwicklung eines Kundenmanagements<br />

� Aufbau und Entwicklung eines Systemmanagements<br />

� Entwicklung und Umsetzung von Migrationskonzepten<br />

� Aufbau und Erweiterung der notwendigen Netzwerkinfrastruktur zwischen den Standorten<br />

� Größere Transparenz<br />

Konzeption des gemeinsamen Kommunalunternehmens<br />

Ausgehend von den vorstehenden Zielen und Aufgaben, werden entsprechende Einzelkonzepte<br />

erstellt (z. B. IT-Systemkonzept, IT-Netzwerkkonzept, IT-Sicherheitskonzept, IT-<br />

Organisationskonzept, IT-Fachanwendungskonzept usw.). Hieraus folgend wird ein wirtschaftliches<br />

IT-Gesamtkonzept inklusive einer IT-Entwicklungsplanung mit notwendigen Investitionsmaßnahmen<br />

erzeugt.


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Personal und Organisation<br />

Datum<br />

21.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Finanzausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

I.20.0 051.03 Stellenplan<br />

2013<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

Schulsozialarbeit an der Stadtschule <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Fortführung der zusätzlichen Stelle<br />

1. Sachverhalt<br />

TOP<br />

9<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1727/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

12.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Die Schulsozialarbeit wird seit 2011 sowohl durch Mittel des Bundes als auch des Landes<br />

gefördert. Während sich der Bund über das Bildungs- und Teilhabepaket zu einer<br />

an Schülerzahlen orientierten Pauschalförderung entschieden hat, sieht das Land eine<br />

projektbezogene Einzelfallförderung vor, über die die Schulrätinnen und Schulräte der<br />

Kreise in eigener Verantwortung entscheiden.<br />

Das Schulamt des Kreises Stormarn hatte daraufhin der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> eine Förderung<br />

für eine zusätzliche Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule mit<br />

25 Wochenstunden angeboten. In Abhängigkeit von den Kooperationsvereinbarungen<br />

zwischen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> als Schulträger, dem Schulamt des Kreises Stormarn<br />

sowie der Stadtschule wurde ab 01.11.2011 eine zusätzliche Schulsozialarbeiterin mit<br />

zunächst 25 Wochenstunden eingestellt. Aufgrund der Deckelung der Förderung auf<br />

30.000 € im Jahr 2012 wurde der Arbeitsvertrag in 2012 lediglich mit 21 Wochenstunden<br />

geschlossen.<br />

Für das Jahr 2013 liegt seit der vergangenen Woche wieder eine mündliche Förderzusage<br />

des Kreises in Höhe von 30.000 € vor, so dass im Dezember erneut eine Kooperationsvereinbarung<br />

mit dem Schulamt und der Stadtschule abgeschlossen und die zusätzliche<br />

Schulsozialarbeiterstelle an der Stadtschule auch im Jahr 2013 weiter fortgeführt<br />

werden soll.<br />

Für künftige Jahre soll die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeiterstelle jeweils<br />

befristet in Abhängigkeit von der Förderung des Landes erfolgen.<br />

1 von 2


2. Finanzielle Auswirkungen<br />

- 2 -<br />

Die Personalaufwendungen stehen im Personalhaushalt 2013 zur Verfügung. Ein entsprechender<br />

Ertrag für die Förderung durch das Land wurde ebenfalls bei der Haushaltsplanung<br />

berücksichtigt.<br />

3. Leitwerte<br />

Schulsozialarbeit versteht sich als ein präventives und umfassendes Hilfsangebot zur<br />

Vermeidung von Krisen und Konflikten an den <strong>Oldesloe</strong>r Schulen und in den Familien.<br />

Sie trägt dazu bei, die Situation der Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen und im<br />

privaten Umfeld zu verbessern und entspricht damit den Leitwerten „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die<br />

familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition“ und „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die Bildungsstadt<br />

mit kultureller Identität“.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

Die zusätzliche Stelle für Schulsozialarbeit an der Stadtschule wird auch über den<br />

31.12.2012 hinaus, in Abhängigkeit von der Förderung der Personalaufwendungen aus<br />

Landesmitteln, befristet fortgeführt.<br />

Im Auftrage<br />

Malte Schaarmann<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\54\Schulsozialarbei.docx 7.12.2012


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Ordnungsamt<br />

Datum<br />

27.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Finanzausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

III.40.1 133; 023.124; 022.3<br />

Brandverhütung<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

10<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1734/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

12.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Digitalfunk für die Gemeindewehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>;<br />

außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr<br />

2012<br />

1. Sachverhalt<br />

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung, aber vor allem zur notwendigen<br />

Administration der Geräte und der erforderlichen Kommunikationssicherheit haben<br />

sich die Kommunalen Landesverbände und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein<br />

darauf verständigt, zur Ausstattung der Gemeindewehren mit Digitalfunkgeräten<br />

ein gemeinsames, landesweites Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren<br />

durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) durchzuführen zu lassen.<br />

Um erhöhten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erfolgt die Durchführung des Bestellverfahrens<br />

im Rahmen der Sammelbeschaffung im Januar 2013 mit Hilfe des Internetportals<br />

www.digitalfunk-sh.de.<br />

Voraussetzung für die verbindliche Bestellung ist, dass das schriftliche Bestellformular<br />

bis zum 31. Januar 2013 (Eingangsstempel) beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt<br />

vorliegt und die Kreise und kreisfreien Städte die Bestellungen bis zum 5. Februar 2013<br />

(Eingangsstempel) dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zugeleitet<br />

haben. Bei den genannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Später eingehende<br />

Bestellungen können weder im Rahmen der landesweiten Beschaffung berücksichtigt<br />

werden, noch wird die Anschaffung verspätet bestellter Geräte gefördert werden.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Da die verbindliche Bestellung bis zum 31.01.2013 erfolgen muss, dann ggf. aber noch<br />

keine Genehmigung des städtischen Haushaltes 2013 durch die Kommunalaufsicht vorliegt,<br />

sind vorsorglich 120.000 EUR außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2012 als Verpflichtungsermächtigung<br />

zu Lasten des Haushaltsjahres 2015 beim Produktsachkonto<br />

12600.7832000 (0791000) (Brandschutz / Sammelposten für Vermögensgegenstände<br />

über 150 EUR) zu veranschlagen. Der Betrag von 120.000 EUR entspricht dem im<br />

Haushalt 2013 in der Finanzplanung für 2015 veranschlagten Mittelansatz.


- 2 -<br />

Deckungsvorschlag: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto<br />

51100.7851066 (0910066) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben<br />

- Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht<br />

förderfähige Kosten), da für das Kultur- und Bildungszentrums in diesem Jahr keine<br />

Aufträge mehr erteilt werden.<br />

3. Leitwerte<br />

-<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen /<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

In den Haushalt 2012 ist beim Produktsachkonto 12600.7832000 (0791000) (Brandschutz<br />

/ Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 EUR) außerplanmäßig<br />

eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres<br />

2015 einzustellen.<br />

Deckung: Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Produktsachkonto<br />

51100.7851066 (0910066) (Räumliche Planungs- und Entwicklungsaufgaben -<br />

Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen Stadtumbau West, Eigenanteil / nicht förderfähige<br />

Kosten).<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Ordnungsamt<br />

Datum<br />

26.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

III.40.1 131.22; 022.3<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

11<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1731/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

17.12.2012<br />

Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

1. Sachverhalt<br />

Am 23.11.2012 haben die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> Herrn Kai-<br />

Uwe Gatermann für sechs Jahre zum Wehrführer gewählt. Der Gewählte hat sämtliche<br />

für dieses Amt erforderlichen Lehrgänge absolviert. Gemäß § 11 des Gesetzes über<br />

den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10. Februar 1996,<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2010, bedarf die Wahl der<br />

Wehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die<br />

Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren. Sobald die Zustimmung der<br />

Stadtverordnetenversammlung vorliegt, ist der Gewählte für die Dauer von sechs<br />

Jahren zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Keine.<br />

3. Leitwerte<br />

-<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Wahl von Herrn Kai-Uwe Gatermann<br />

zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zu. Der<br />

Gewählte ist nach erfolgter Zustimmung zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Kinder und Jugend<br />

Datum<br />

23.10.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

III.50 453.811; 023.144;<br />

022.3 4<br />

Berichtsvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

12<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1701/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

05.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Tätigkeitsbericht des Kinder- und Jugendbeirates für die Wahlperiode 2010 bis<br />

2012<br />

1. Sachverhalt<br />

Der Kinder- und Jugendbeirat legt anliegend seinen Bericht für die Wahlperiode<br />

2010 bis 2012 vor.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

keine<br />

3. Leitwerte<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition.<br />

4. Weiteres Vorgehen/Empfehlung<br />

Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Bericht des Kinder- und Jugendbeirates<br />

2010 bis 2012 zur Kenntnis.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht des Kinder- und Jugendbeirates<br />

2010 bis 2012 zur Kenntnis.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter


Bericht über die Arbeit<br />

des Kinder- und Jugendbeirates<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

2010 – 2012<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, im September 2012


KJB Bericht 2010-2012<br />

Der neue Kinder-und Jugendbeirat wurde im November 2010 aktiv und<br />

begann sich zu Beginn kennenzulernen und die ersten Vorschläge und<br />

Gedanken zu überdenken.<br />

Im Mai 2011 gestalteten und bestellten wir uns als neuer Kinder- und<br />

Jugendbeirat neue Polo-Shirts mit dem neuen Logo. Diese Shirts trugen<br />

wir in unserer Amtszeit bei jeder passenden Gelegenheit, um für den KJB<br />

und die Arbeit zu werben.<br />

Am 19. Mai veranstalteten wir bereits den zweiten Kinotag in<br />

Zusammenarbeit mit dem OHO-Kino. Es wurde der neueste Film „Fluch<br />

der Karibik“ ausgestrahlt und das für nur fünf Euro inkl. eines Cocktails<br />

von JIMs Bar und einer kleinen Tüte Popcorn. Es war ein voller Erfolg und<br />

die Kinder/Jugendlichen haben sich sehr über die Veranstaltung gefreut.<br />

Sie wünschen sich weiterhin solche tollen Aktionen vom Kinder- und<br />

Jugendbeirat.<br />

Am 19. Juni verbrachte der gesamte Kinder- und Jugendbeirat einen<br />

tollen Tag im Hansa Park, was die Zusammenarbeit stärken sollte und<br />

viele neue Erkenntnisse über die Mitglieder ergab.<br />

Der 9. November 2011 war schließlich ein kleiner Feiertag für uns, denn<br />

wir bekamen die Zustimmung für den Platz an der Loge, der zu einem<br />

Kinder- und Jugendtreff umgebaut werden soll.<br />

Die Politik und auch manche der Bürger aus <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> wissen, dass<br />

es sehr viel Wirbel und Protest gegen den Bau gab. Dennoch haben wir<br />

die Idee des alten Kinder-und Jugendbeirates 2008/2010 übernommen<br />

und weiterhin versucht unser Bestes zu geben, für die Interessen der<br />

Kinder und Jugendlichen einzustehen, um den Platz an der Loge zu<br />

bekommen.<br />

Die Bauarbeiten an unserem Jugendtreff sollen voraussichtlich im Oktober<br />

2012 beendet werden, deshalb haben wir eine Einweihungsfeier für den<br />

Platz geplant und werden viele Kinder, Jugendliche, Bürger, aber auch die<br />

Politik dazu einladen, um allen das Endergebnis zu präsentieren.<br />

Wir unterstützten auch andere Beiräte, wie den Beirat für Menschen mit<br />

Behinderungen, den Seniorenbeirat, aber auch verschiedene<br />

Organisationen mit denen wir zusammenarbeiteten, wie z.B. „Sport vor<br />

Ort“.


Am 29. Oktober 2011 führten wir blinde Menschen über die<br />

Wohnraummesse für barrierefreie Wohnungen und haben nicht nur<br />

unseren Beitrag zu der Gesellschaft geleistet, sondern auch für uns selber<br />

wichtige Erfahrungen gesammelt.<br />

Am 2. Dezember haben wir ein Beteiligungsprojekt für die Gestaltung<br />

unseres Jugendtreffpunktes veranstaltet. Daraus ergaben sich gute Ideen<br />

und ein schönes Konzept. Wir gestalteten zu einem späteren Zeitpunkt<br />

ein Modell zusammen mit einem Architekten und konnten unsere Ideen<br />

und Vorstellungen zu einem präsentationsreifen Modell entwickeln.<br />

Am 24. Mai 2012 fand unsere dritte Kinoaktion statt. Es war, wie bei den<br />

vorrangegangenen Aktionen, sehr beliebt und erfolgreich. Wir zeigten den<br />

neuen „Men in Black“ Film für fünf Euro inkl. Popcorn und Cocktail.<br />

Im Rückblick auf unsere Amtszeit hat es sich aus Sicht des Kinder- und<br />

Jugendbeirates gelohnt für die Loge zu kämpfen, die Veranstaltungen zu<br />

organisieren und somit eine Verbesserung für Kinder- und Jugendliche in<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>, im Bereich Abwechslung und Veranstaltung zu erzielen.<br />

Zusammengefasst kann man sagen, dass wir uns stets bemüht haben die<br />

Kinder und Jugendlichen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> gut zu vertreten.<br />

Uns allen hat der Beirat sehr viel Freude bereitet und wir haben tolle<br />

Erfahrungen gemacht, an denen wir ohne die Hilfe von vielen netten<br />

Menschen nicht herangekommen wären.<br />

Wir bedanken uns herzlich bei denen, die uns stets zur Seite gestanden<br />

haben und wünschen auch unsern Nachfolgern viel Erfolg, Kraft und<br />

Freude.<br />

Wobei einige des alten Kinder- und Jugendbeirates sich für eine weitere<br />

Kandidatur beworben haben.


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />

Datum<br />

06.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

III.60.2 462.42; 023.144;<br />

022.3 0003<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

Übergang der Krippenkinder in den Elementarbereich<br />

1. Sachverhalt<br />

TOP<br />

13<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1714/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

05.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Für die Versorgung von Kindern unter 3 Jahren stehen Angebote in Form der Krippe,<br />

der altersgemischten Gruppe und der Kindertagespflege zur Verfügung. Betreute<br />

Kinder in Krippen sollen mit Vollendung des 3. Lebensjahres in Elementargruppen<br />

wechseln. Dies führt in der Praxis zu Problemen, wenn in den Elementargruppen<br />

nicht ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen. Krippenkinder können maximal<br />

bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in der Krippengruppe verbleiben,<br />

was dann aber in diesem Zeitraum die Neuaufnahme in die Krippengruppe einschränkt.<br />

Eine Überbelegung von Elementargruppen ist häufig nicht möglich, weil Kinder mit<br />

Behinderung in diesen Gruppen betreut werden. Durch den Abbau der heilpädagogischen<br />

Gruppen und das planerische Ziel, dass in allen Kindergartengruppen auch<br />

„Einzelintegrative Maßnahmen“ für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung<br />

bedroht sind, stattfinden sollen, ist es vermehrt zu der Situation gekommen,<br />

dass Überbelegungen nicht möglich bzw. dass nach Aufnahme dieser Kinder<br />

ursprünglich verfügbare Plätze nicht mehr belegt werden können.<br />

Eine weitere Problematik ist, dass Eltern, die für ihr Kind eine Krippenbetreuung als<br />

Ganztagsgruppe gewählt haben, auch weiterhin einen Ganztagsplatz im Elementarbereich<br />

benötigen. Ganztagsgruppen im Elementarbereich stehen zurzeit aber nur<br />

begrenzt zur Verfügung.<br />

Außerdem haben die Eltern, die ihre Kinder in einer altersgemischten Gruppe betreuen,<br />

bezüglich des Elternbeitrages einen Vorteil gegenüber den Eltern, die ihre<br />

Kinder in einer Krippengruppe betreuen, da diese Eltern weiterhin den höheren Krippenbeitrag<br />

leisten müssen, wenn ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Kinder die<br />

in einer altersgemischten Gruppe 3 Jahre alt werden, zahlen im Folgemonat des<br />

3. Geburtstages den Elementarbeitrag.


- 2 -<br />

Aufgrund dieser Problematik wurde mit den Leiter-/innen der <strong>Oldesloe</strong>r Kindertagesstätten,<br />

die über Krippengruppen verfügen, folgender Lösungsvorschlag zum Übergang<br />

der Krippenkinder aus der Krippengruppe in die Elementargruppe erarbeitet:<br />

1. Krippenkinder, die in den Monaten von September bis Dezember drei Jahre alt<br />

werden, sollen wenn möglich schon zu Beginn des angelaufenen Kindergartenjahres<br />

in eine Elementargruppe aufgenommen werden. Es besteht gesetzlich<br />

die Möglichkeit, zwei Kinder von 2 ½ bis 3 Jahren in eine Elementargruppe,<br />

jedoch maximal vier Kinder pro Einrichtung aufzunehmen. Bei Aufnahme<br />

oder Bestand einer Integrationsmaßnahme in der Elementargruppe kann die<br />

Heimaufsicht des Kreises Stormarn eine Einzelfallentscheidung treffen. Wenn<br />

diese Kapazitäten bereits voll ausgeschöpft sind, soll für die verbleibenden<br />

Krippenkinder bis zum 3. Geburtstag ein Elementarplatz frei gehalten werden.<br />

2. Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni geboren sind, können mit<br />

dem 3. Lebensjahr optional von den Leiter/-innen der Kindertagesstätten in eine<br />

Elementargruppe aufgenommen werden, ggf. indem sie die Elementargruppen<br />

von 20 auf 22 Kinder aufstocken. Wenn diese Auslastung bereits besteht<br />

oder es nicht möglich ist, da bereits Integrationskinder in einer Gruppe<br />

sind, verbleiben diese Kinder auch nach dem 3. Geburtstag in der Krippengruppe;<br />

sie zahlen aber in den Folgemonaten bis zum Ablauf des Kindergartenjahres<br />

bereits nur den Elementarbeitrag. Hierfür ist vorab das Einverständnis<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> einzuholen. Voraussetzung ist, dass in einer anderen<br />

Einrichtung in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit einer ähnlichen Konzeption zu diesem<br />

Zeitpunkt kein Elementarplatz vorhanden ist. Einrichtungen mit einer besonderen<br />

Konzeption sind der Waldorfkindergarten, der Waldkindergarten Muckestutz<br />

oder die Waldgruppen in der Kindertagesstätte Stoppelhopser; diese<br />

sind von dieser Regelung ausgenommen. Freie Elementarplätze sind der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> unverzüglich zu melden. Besteht der Wunsch der Eltern<br />

dieser Krippenkinder, die Einrichtung nicht zu wechseln, müssen sie weiterhin<br />

bis zum Ablauf des Kindergartenjahres den Krippenbeitrag leisten.<br />

3. Halbtagsgruppen im Elementarbereich sind bei erhöhtem Bedarf an Ganztagsplätzen<br />

in Ganztagsgruppen umzuwandeln. Voraussetzung ist der vorherige<br />

Antrag bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> und die Beschlussfassung durch den<br />

BSKA.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

Die o.a. Maßnahmen verursachen durch den teilweisen Ausfall von Elternbeiträgen<br />

Mehrkosten beim städtischen Betriebskostenzuschuss. Die Höhe der Mehrkosten<br />

wurde aufgrund folgender Daten ermittelt:<br />

Für die Krippenkinder, die in den Monaten September bis Dezember 2013 das 3. Lebensjahr<br />

vollendet haben, wurden auf Grundlage ihres Geburtsdatums, ihrer Einstufung<br />

in die Sozialstaffel/Regelstufe und der Betreuungszeit das Defizit für die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> berechnet. Hierbei wurden die freigehaltenen Monate im Elementarbereich<br />

bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem Elementarbeitrag der neuen<br />

Beitragsordnung zum 01.01.2013 multipliziert. Nach den derzeitigen Krippenbelegungslisten<br />

der Kindertageseinrichtungen Moordamm, Masurenweg, Ehmkenberg


- 3 -<br />

und Luftballon wurde ein Defizit von ca. 8.500 EUR für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ermittelt<br />

(anteilig für die Monate September bis Dezember 2013).<br />

Für die Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni 2013 das 3. Lebensjahr<br />

vollendet haben, wurden auf Grundlage ihres Geburtsdatums, ihrer Einstufung in die<br />

Sozialstaffel/ Regelstufe und der Betreuungszeit, der Differenzbetrag ermittelt, der<br />

entsteht, wenn die Eltern dieser Kinder im Folgemonat des 3. Geburtstages statt des<br />

Krippenbeitrages den Elementarbeitrag leisten. Dabei wurden für die betroffenen<br />

Krippenkinder der Kindertageseinrichtungen Moordamm, Masurenweg, Ehmkenberg<br />

und Luftballon nach derzeitiger Belegungsliste ein Defizit von ca. 9.300 EUR für die<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ermittelt (anteilig für die Monate Januar bis Juni 2013).<br />

Beim Produktsachkonto 36500.5318000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke<br />

übrige Bereiche) sind im Haushalt 2013 Mittel von insgesamt 3.420.000 EUR<br />

eingestellt. Die geringeren Elternbeiträge wirken sich als Zahlung eines erhöhten<br />

städtischen Betriebskostenzuschusses aus. Daher sind die oben dargestellten Mittel<br />

in Höhe von rd. 17.800 EUR ggf. über den Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 oder<br />

über den Haushalt 2014 ff. zusätzlich einzustellen.<br />

3. Leitwerte<br />

Die Umsetzung der Maßnahmen entspricht dem Bedarf der Erziehungsberechtigten<br />

und dient der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung insbesondere in Bezug auf den<br />

Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder und trägt insofern dem Leitwert<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit Tradition Rechnung.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung<br />

zu beschließen/Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

1. Für Krippenkinder, die in den Monaten September bis Dezember das 3. Lebensjahr<br />

vollenden, wird ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 in der gewünschten Einrichtung<br />

ein Elementarplatz bis zum 3. Geburtstag freigehalten, wenn keine Möglichkeit<br />

besteht, die betroffenen Kinder bereits vorher in die Elementargruppe<br />

aufzunehmen.<br />

2. Ab dem 01.01.2013 zahlen Krippenkinder, die in den Monaten Januar bis Juni<br />

geboren sind, in den Folgemonaten bis zum Ablauf des Kindergartenjahres nur<br />

den Elementarbeitrag, sofern in der dortigen Einrichtung oder in einer anderen<br />

Einrichtung in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit einer ähnlichen Konzeption zu diesem Zeitpunkt<br />

kein Elementarplatz vorhanden ist. Einrichtungen mit einer besonderen Konzeption<br />

sind der Waldorfkindergarten, der Waldkindergarten Muckestutz oder die<br />

Waldgruppen in der Kindertagesstätte Stoppelhopser; sie sind von dieser Regelung<br />

ausgenommen. Hierfür ist vorab das Einverständnis der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

einzuholen. Freie Elementarplätze sind der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> unverzüglich zu<br />

melden. Besteht der Wunsch der Eltern dieser Krippenkinder, die Einrichtung


- 4 -<br />

nicht zu wechseln, müssen sie weiterhin bis zum neuen Kindergartenjahr den<br />

Krippenbeitrag leisten.<br />

3. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Zahlung der städtischen Betriebskostenzuschüsse<br />

in Höhe von rd. 17.800 EUR sind ggf. über den Nachtragshaushalt<br />

2013 oder über den Haushalt 2014 ff. beim Produktsachkonto 36500.5318000<br />

(Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche) einzustellen.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Schulen, Sport und Kindertagesstätten<br />

Datum<br />

06.12.2012<br />

Aktenzeichen<br />

III.60.1 462.327; 023.144;<br />

022.3<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

Beratungsfolge<br />

Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung (geänderte Vorlage)<br />

TOP<br />

14<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1739/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

05.12.2012<br />

17.12.2012<br />

DRK - Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten sowie auf Umwandlung einer<br />

Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />

1. Sachverhalt<br />

Mit anliegend beigefügtem Schreiben vom 19.11.2012 beantragt das Deutsche Rote<br />

Kreuz für seine Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> aufgrund der<br />

großen Nachfrage der Eltern die Verlängerung der Öffnungszeiten einer<br />

Elementargruppe (3 – 6jährige Kinder) zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit<br />

8.00 – 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr.<br />

In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg besteht ein erhöhter Bedarf an<br />

Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder. Daher beantragt das Deutsche Rote<br />

Kreuz gleichzeitig die Umwandlung der vorgenannten Elementargruppe mit zurzeit 20<br />

Elementarbetreuungsplätzen in eine altersgemischte Gruppe mit 10 Elementarplätzen<br />

und fünf Plätzen für unter dreijährige Kinder.<br />

In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg gibt es derzeit<br />

� eine Elementargruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 12.30 Uhr<br />

� zwei Elementargruppen mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 14.00 Uhr<br />

� eine Elementargruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 17.00 Uhr<br />

� eine altersgemischte Gruppe mit einer Betreuungszeit von 8.00 – 17.00 Uhr<br />

� eine Hortgruppe mit einer Betreuungszeit von 12.30 – 17.00 Uhr<br />

� Frühdienst mit einer Betreuungszeit von 6.30 – 8.00 Uhr<br />

� Spätdienst mit einer Betreuungszeit von 17.00 – 17.30 Uhr.<br />

Die Verlängerung der Betreuungszeit ist damit begründet, dass die Nachfrage nach<br />

einer Betreuung bis 12.30 Uhr in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist.<br />

Die Eltern sind aufgrund ihrer familiären und beruflichen Situation vermehrt auf längere


- 2 -<br />

Betreuungszeiten angewiesen. Der Bedarf an dem verlängerten Betreuungsangebot ist<br />

aus Sicht der Verwaltung somit gegeben.<br />

Als Begründung für die Umwandlung der Elementargruppe in eine altersgemischte<br />

Gruppe zum Kindergartenjahr 2013/2014 teilt das DRK den hohen Bedarf an<br />

Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder mit. In der Kindertagesstätte<br />

Möhlenbecker Weg gibt es derzeit bei insgesamt 110 Betreuungsplätzen lediglich 5<br />

Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der bereits bestehenden<br />

altersgemischten Gruppe. Eine Aufnahme unter dreijähriger Geschwisterkinder in der<br />

Einrichtung war aus diesem Grund in der Vergangenheit teilweise nicht möglich.<br />

Das Deutsche Rote Kreuz teilt am 20.11.2012 mit, dass seitens der Heimaufsicht des<br />

Kreises Stormarn keine Einwände hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen für die<br />

Umwandlung in eine altersgemischte Gruppe bestehen.<br />

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> zurzeit mit dem Ausbau<br />

der aufgrund der Auswertung der Beleg- und Wartelisten zu Beginn des Jahres 2012<br />

festgestellten fehlenden Elementarplätze befasst ist. Eine Umwandlung der<br />

Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe würde grundsätzlich für die<br />

Bedarfsplanung des Kreises Stormarn den Wegfall von 10 Elementarplätzen bedeuten.<br />

Andererseits ist im Hinblick auf den Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder zum<br />

01.08.2013 davon auszugehen, dass auch für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> ein über die vom<br />

Bundesgesetzgeber vorgegebene Versorgungsquote von mindestens 35 %<br />

hinausgehender Bedarf an Betreuungsplätzen gegeben sein wird. Nach Umsetzung<br />

aller geplanten Maßnahmen hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> dann voraussichtlich zum<br />

01.08.2013 für diese Altersgruppe eine vom Kreis Stormarn im Bedarfsplan 2012<br />

errechnete Versorgungsquote von 48 % in Einrichtungen erreicht. Eine Auswertung der<br />

von den Kindertageseinrichtungen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit Stichtag zum 01.09.2012<br />

angeforderten Beleg- und Wartelisten für den Elementar- und den Krippenbereich ist<br />

noch nicht abgeschlossen. Eine erste Auswertung kann frühestens mündlich in der<br />

Sitzung des BSKA am 05.12.2012 bekannt gegeben werden.<br />

In der Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg bestehen im Hinblick auf den Ausbau U 3<br />

in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> keine Möglichkeiten die Einrichtung durch Anbaumaßnahmen zu<br />

erweitern. Die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder ist dort<br />

somit nur durch eine Umwandlung der Gruppen möglich.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

2.1 Verlängerung der Betreuungszeit<br />

Das Deutsche Rote Kreuz teilt mit, dass sich die derzeitigen Stunden für das<br />

pädagogische Personal von 40,5 Stunden in der Woche bei Zustimmung zu einer<br />

Verlängerung der Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um 13,5 Stunden auf 54 Stunden in<br />

der Woche erhöhen würden. Hierfür entstehen zusätzlich jährliche Personalkosten<br />

von rd. 13.800 EUR. Die zusätzliche Landes- und Kreisförderung wird vom DRK in<br />

einer Höhe von rd. 2.800 EUR angenommen, Mehreinnahmen bei den<br />

Elternbeiträgen mit rd. 11.000 EUR. Somit stellt sich die Verlängerung der<br />

Betreuungszeiten für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />

2.2 Umwandlung einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe<br />

Aufgrund des in einer altersgemischten Gruppe höheren Personalschlüssels (2,0<br />

Kräfte statt 1,5 Kräfte) würden sich die Wochenstunden des pädagogischen<br />

Personals von 40,5 Stunden in der Woche auf 72,0 Stunden in der Woche erhöhen.


- 3 -<br />

Hierfür entstehen zusätzliche Kosten von jährlich rd. 32.300 EUR. Eine Förderung<br />

durch Land und Kreis wird vom DRK in einer Höhe von rd. 19.500 EUR<br />

angenommen, ebenso wie Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen von rd. 6.800<br />

EUR. Für die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> verbleiben somit nicht gedeckte Kosten von 6.000<br />

EUR jährlich. Bei Zustimmung zu der Umwandlung der Elementargruppe in eine<br />

altersgemischte Gruppe zum 01.08.2013 würden die zusätzlichen Mittel erstmalig<br />

im Rahmen der Abrechnung der städtischen Bezuschussung für das Jahr 2013,<br />

somit im Haushaltsjahr 2014 zum Tragen kommen. Die zusätzlich erforderlichen<br />

Mittel sind dementsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2014<br />

zu berücksichtigen.<br />

Für die Erstausstattung des Bereichs der unter dreijährigen Kinder wird das DRK<br />

beim Kreis Stormarn eine Förderung in Höhe von 511,29 EUR je neugeschaffenem<br />

U 3 Platz, somit insgesamt 2.556,45 EUR beantragen.<br />

Beratung im Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss am 05.12.2012:<br />

Dem BSKA lag folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung vor:<br />

1. Der Verlängerung der Betreuungszeit einer Elementargruppe in der DRK-<br />

Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit<br />

8.00 – 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr wird zur Erfüllung des nachgefragten<br />

Bedarfs zugestimmt. Die Verlängerung der Betreuungszeiten stellt sich für die Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />

2. Der Umwandlung einer Elementargruppe in eine altersgemischte Gruppe wird zum<br />

Kindergartenjahr 2013/2014 nicht zugestimmt. Die zusätzlich erforderlichen<br />

Haushaltsmittel in Höhe von jährlich rd. 6.000 EUR sind im Rahmen der Abrechnung<br />

der städtischen Bezuschussung für das Jahr 2013 ab dem Haushaltsjahr 2014 in der<br />

Haushaltsplanung nicht zu berücksichtigen.<br />

In der Sitzung wurde von der Verwaltung die Auswertung der Beleg- und Wartelisten für<br />

den Elementarbereich der Kindertageseinrichtungen in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> mit Stichtag vom<br />

01.09.2012 vorgestellt. Die Auswertung hat ergeben, dass zum Kindergartenjahr<br />

2013/2014 die freiwerdenden Elementarplätze einschließlich der durch Neu- und<br />

Umbaumaßnahmen zusätzlich geschaffenen Elementarplätze den Bedarf der Kinder mit<br />

Hauptwohnsitz in <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> genau decken werden. Durch die geplante<br />

Umwandlung der Elementargruppe im Möhlenbecker Weg würden 10 Elementarplätze<br />

entfallen, auf die derzeit jedoch nicht verzichtet werden sollte. Der Ausschuss hat der<br />

lfd. Nr. 1 des o.a. Beschlussvorschlages daher zugestimmt und die lfd. Nr. 2 abgelehnt.<br />

3. Leitwerte<br />

Die Maßnahmen dienen der Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und entsprechen<br />

damit dem Leitwert „<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die familienfreundliche Stadt der Generationen mit<br />

Tradition“.


4. Vorschlag zum Beschluss<br />

- 4 -<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

Der Verlängerung der Betreuungszeit einer Elementargruppe in der DRK-<br />

Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg zum Kindergartenjahr 2013/2014 von derzeit 8.00<br />

– 12.30 Uhr auf künftig 8.00 – 14.00 Uhr wird zur Erfüllung des nachgefragten Bedarfs<br />

zugestimmt. Die Verlängerung der Betreuungszeiten stellt sich für die Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> kostenneutral dar.<br />

Im Auftrag<br />

Thomas Sobczak<br />

Fachbereichsleiter


Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Tiefbau<br />

Datum<br />

23.11.2012<br />

Beratungsfolge<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Finanzausschuss<br />

Stadtverordnetenversammlung<br />

Aktenzeichen<br />

IV.60.1 364.21; 023.164;<br />

023.124; 022.3 Neubau<br />

Bohlenweg/Schriftverkehr<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich<br />

TOP<br />

15<br />

Drucksachen-Nr.<br />

1730/2008-2013<br />

Sitzungsdatum<br />

10.12.2012<br />

12.12.2012<br />

17.12.2012<br />

Bohlenweg Brennermoor<br />

Produkt 55400.7851406 (0900406), Natur- und Landschaftspflege,<br />

Auszahlung aus Baumaßnahmen<br />

a) Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs.4<br />

Gemeindeordnung für eine überplanmäßige Auszahlung<br />

b) Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung<br />

1. Sachverhalt<br />

a) Der Bürgermeister, Herr von Bary, hat am 22.11.2012 eine Eilentscheidung nach<br />

§ 55 Abs. 4 Gemeindeordnung getroffen. Er hat überplanmäßig einen Betrag in<br />

Höhe von 28.500 Euro bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />

Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Begründung:<br />

Bei dem Bau des Bohlenweges im Brenner Moor haben sich erhebliche<br />

Gründungsschwierigkeiten in dem Bauabschnitt zwischen den beiden<br />

vorhandenen alten Brücken ergeben. Dort steht ein so weicher, tiefer Moorboden<br />

an, dass die Pfähle um 1,00 bis 2,00 m (in einem kurzen Abschnitt bis 4,00 m)<br />

verlängert und der Pfahlabstand größtenteils auf 1,00 m reduziert werden<br />

mussten, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen.<br />

Die vor Ort tätige Firma hätte die Arbeiten sofort einstellen müssen. Die hieraus<br />

resultierende Einstellung der Arbeiten hätte eine erhebliche Kostenerhöhung zur<br />

Folge, da die Firma Stillstandszeiten sowie zusätzliche Baustelleneinrichtung<br />

geltend gemacht hätte. Diese Mehrkosten hätten sich voraussichtlich auf ca.<br />

1.500 Euro pro Tag belaufen.<br />

Um den Bohlenweg fertigstellen zu können, musste der schwierige Baugrund<br />

überwunden werden. Die Firma gab hierfür ein Angebot ab. Die Einheitspreise<br />

stehen mit der Urkalkulation in Einklang.<br />

Mit der Eilentscheidung des Bürgermeisters können die Arbeiten bis Anfang der<br />

48. Woche beendet werden.<br />

1 von 3


- 2 -<br />

Dieser Sachverhalt ergab sich während der Durchführung der Bauarbeiten und<br />

war nicht voraussehbar.<br />

b) Des Weiteren sollten die Seiten des Bohlenweges auf Anregung des Beirates für<br />

Menschen mit Behinderungen mit hölzernen Tastkanten / Radabweisern<br />

begrenzt werden.<br />

Die Kosten für diese Maßnahme betragen 5.000 Euro.<br />

Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen ebenfalls keine Haushaltsmittel zur<br />

Verfügung und müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 33.500 Euro sind bereits beim<br />

Fördermittelgeber angemeldet worden. Nach mündlichen Aussagen können diese<br />

Mehrkosten anerkannt werden.<br />

2. Finanzielle Auswirkungen<br />

a) Für den Abriss und den Neubau des Bohlenweges stehen bei dem<br />

Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406) Natur- und Landschaftspflege,<br />

Auszahlung aus Baumaßnahmen, Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 Euro zur<br />

Verfügung.<br />

Die ermittelten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 28.500 Euro wurden mit der<br />

Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 55 Abs. 4 GO überplanmäßig zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem<br />

Produktsachkonto 12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus<br />

dem Erwerb beweglicher Sachen mit 28.500 Euro.<br />

Die Auszahlung zum Erwerb eines Fahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr ist in<br />

das Jahr 2013 verschoben worden.<br />

b) Für die Tastkanten / Radabweiser sind die Kosten in Höhe von 5.000 Euro<br />

gemäß § 95 d GO überplanmäßig bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />

(0900406) zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem<br />

Produktsachkonto 12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus<br />

dem Erwerb beweglicher Sachen mit 5.000 Euro.<br />

3. Leitwerte<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> – die Stadt im Grünen mit hohem Freizeit- und Erholungswert.<br />

4. Vorschlag zum Beschluss<br />

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu<br />

beschließen:<br />

Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten<br />

des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt.<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\22\Bohlenweg Brenne.docx 7.12.2012 - 3 -


- 3 -<br />

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu a) + b) zu<br />

beschließen:<br />

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für<br />

die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />

Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von<br />

insgesamt 28.500 Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor<br />

genehmigt.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />

12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />

Sachen mit 28.500 Euro.<br />

Gemäß § 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />

(0900406) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe<br />

von 5.000 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />

12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />

Sachen mit 5.000 Euro.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:<br />

Der Anregung des Beirates für Menschen mit Behinderungen wird gefolgt. Die Seiten<br />

des Bohlenweges werden mit Tastkanten / Radabweisern begrenzt.<br />

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 4 Gemeindeordnung wird für<br />

die überplanmäßige Auszahlung bei dem Produktsachkonto 55400.7851406 (0900406),<br />

Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe von<br />

insgesamt 28.500 Euro für die Sanierung des Bohlenweges im Brennermoor<br />

genehmigt.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 28.500 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />

12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />

Sachen mit 28.500 Euro.<br />

Gemäß § 95 d GO werden die Mehrkosten bei dem Produktsachkonto 55400.7851406<br />

(0900406) Natur- und Landschaftspflege, Auszahlung aus Baumaßnahmen, in Höhe<br />

von 5.000 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.<br />

Die Deckung des Betrages in Höhe von 5.000 Euro erfolgt aus dem Produktsachkonto<br />

12600.7831001 (0900001) Brandschutz, Auszahlungen aus dem Erwerb beweglicher<br />

Sachen mit 5.000 Euro.<br />

Im Auftrag<br />

John<br />

Fachbereichsleiterin Bauamt<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\I\Anwendungsdaten\REGISAFE\Storage\22\Bohlenweg Brenne.docx 7.12.2012

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