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=/: 0UMVMPST - VHS Henstedt-Ulzburg

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Sonstiges<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten gegen Vorlage eines<br />

gültigen Nachweises vor Kursbeginn eine Ermäßigung in Höhe von 75% auf die<br />

Kursgebühr, sofern dieses nicht von vornherein ausgeschlossen oder eingeschränkt<br />

ist. Mitglieder der <strong>VHS</strong> <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> e.V. erhalten eine Ermäßigung von 10%,<br />

sofern diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist.<br />

Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf in der Kursgebühr enthaltenen Lernmaterialien,<br />

Umlagen oder Prüfungsgebühren. Diese müssen in voller Höhe entrichtet<br />

werden. Für Veranstaltungen oder Lehrgänge, die in Kooperation mit anderen<br />

Volkshochschulen oder anderen Institutionen durchgeführt werden, gelten eingeschränkte<br />

Ermäßigungsmöglichkeiten. Die jeweiligen Konditionen werden auf einen<br />

mündlichen oder schriftlichen Antrag hin ermittelt und kurzfristig beschieden.<br />

Ausstellen von Bescheinigungen<br />

Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung ist ein Verwaltungsentgelt in<br />

Höhe von € 3,00 zu entrichten.<br />

Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft bei der <strong>VHS</strong> beträgt für Einzelpersonen pro Jahr € 9,00, für<br />

Ehepaare € 14,00, für eine Familie € 18,00 (Anmeldeformular am Schluss dieses<br />

Kataloges).<br />

Erstattung<br />

Wenn die <strong>VHS</strong> einen Kurs einstellen muss, werden die bereits eingezahlten<br />

Teilnehmer/innenentgelte zurückerstattet, und zwar bis zum dritten Kurstermin<br />

in voller Höhe und nach dem dritten Kurstermin je nach Zahl der entfallenden<br />

Kurstermine.<br />

Beschwerdeverfahren<br />

Sollten Sie mit unseren Leistungen einmal nicht zufrieden sein, möchten wir Sie<br />

bitten, dieses möglichst unverzüglich der betreffenden/zuständigen Person (Kurs-/<br />

Fachbereichsleiter/in, Verwaltungsmitarbeiter/in, Leiter/in) mitzuteilen. Sollte<br />

hierdurch keine für Sie befriedigende Klärung möglich sein, wenden Sie sich bitte<br />

mündlich oder schriftlich an die <strong>VHS</strong>-Leitung. Sollte auch hierdurch keine Lösung<br />

herbeigeführt werden können (oder sollte die Beschwerde den/die Leiter/in der <strong>VHS</strong><br />

selbst betreffen), haben Sie die Möglichkeit, sich schriftlich an den Vorstand des<br />

Vereins zu wenden (Adresse: Vorstand der <strong>VHS</strong> <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> e.V., Hamburger<br />

Str. 24 a, 24558 <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>).<br />

Haftung<br />

Für die Teilnehmer/innen der <strong>VHS</strong> besteht Unfall- und Sachdeckungsschutz nur<br />

entsprechend der Satzung der schadenregulierenden Stelle. Kleidungsstücke und<br />

Wertgegenstände bitten wir selbst zu beaufsichtigen.<br />

Eine kleine Bitte<br />

Bedenken Sie bitte, dass die <strong>VHS</strong> in einigen Veranstaltungsräumen nur zu Gast<br />

ist und wir deshalb dort geltende Bestimmungen beachten müssen. Das gilt besonders<br />

für das Rauchen, das in allen Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle<br />

Einrichtungsgegenstände müssen wir besonders schonend behandeln.<br />

Weiterbildungsberatung-Einstufungsberatung für Sprachkurse<br />

Wenn Sie nicht wissen, welchen Kursus Sie belegen sollen oder mehr Informationen<br />

benötigen, wie Sie sich persönlich oder berufl ich fortbilden bzw. einen<br />

anerkannten Abschluss erwerben können, beraten wir Sie gerne nach terminlicher<br />

Vereinbarung. Für die richtige Einstufung in einen unserer Sprachkurse bieten wir<br />

Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer kostenlosen Einstufungsberatung.<br />

Setzen Sie sich mit uns zur Vereinbarung eines Termins mindestens 10 Tage vor<br />

Kursbeginn in Verbindung.<br />

Tel. 04193-7553000 Fax 04193-7553029 info@vhs-henstedt-ulzburg.de<br />

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