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Die Schulreform unter der Lupe! - schabernack-online.de

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Familienpolitik<br />

JuGENDAmT<br />

SuCHT pFLEGEpErSONEN FÜr KiNDEr<br />

<strong>Die</strong> Hansestadt Lübeck sucht weiterhin Pflegefamilien und Pflegepersonen<br />

für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>. Interessierte können sich je<strong>de</strong>n zweiten Donnerstag<br />

im Monat zwischen 16 und 18 Uhr im Verwaltungszentrum<br />

Mühlentor, Haus Trave, 3. Stock informieren.<br />

<strong>Die</strong> Pflegen<strong>de</strong>n betreuen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> permanent, die nicht bei ihren<br />

Eltern aufwachsen können. <strong>Die</strong>se Betreuung kann zeitlich befristet<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> dauerhaft sein.<br />

Pflegeeltern bzw. Pflegepersonen müssen sich sowohl auf die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

als auch <strong><strong>de</strong>r</strong>en Eltern einlassen und mit ihnen zusammenarbeiten<br />

können und sollen darüber hinaus offen für eine enge Kooperation<br />

mit <strong>de</strong>m Jugendamt sein. Eine qualifizierte Vorerfahrung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />

fachspezifische Ausbildung ist wünschenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.<br />

<strong>Die</strong> Pflegefamilien wer<strong>de</strong>n auf ihre Aufgabe vorbereitet,<br />

qualifiziert und durch <strong>de</strong>n Pflegekin<strong><strong>de</strong>r</strong>dienst beraten und betreut.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei Herbert Wiegert, Telefon<br />

(04 51) 1 22 45 58 und Ilse Paulsen-Cohrt, Telefon (04 51) 1 22 45 71.<br />

SOziALmEDiziNiSCHE NACHSOrGE<br />

SCHWErKrANKEr KiNDEr<br />

Ein wichtiger Baustein bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Betreuung und Unterstützung schwerkranker<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und ihrer Familien ist die professionelle Hilfe, wenn<br />

ein schwerkrankes Kind aus <strong>de</strong>m Krankenhaus entlassen und weiter<br />

ambulant versorgt wer<strong>de</strong>n muss. Bisher hatten Versicherte gegenüber<br />

ihrer Krankenkasse einen Ermessensanspruch auf diese so<br />

genannte sozialmedizinische Nachsorge, <strong><strong>de</strong>r</strong> nun in einen Rechtsanspruch<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wird. Zu<strong>de</strong>m wird die Altershöchstgrenze<br />

von 12 auf 14 Jahre angehoben, so dass noch mehr Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> versorgt<br />

wer<strong>de</strong>n können. <strong>Die</strong> sozialmedizinische Nachsorge stellt sicher,<br />

dass qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Kind und<br />

seine Familie von <strong><strong>de</strong>r</strong> stationären Behandlung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rehabilitation<br />

ab begleiten und einen reibungslosen Übergang in die häusliche<br />

Pflege und die ambulante Behandlung ermöglichen.<br />

ACHTuNG:<br />

FAmiLiEN-NEWS<br />

KiNDEruNTErSuCHuNGSprOGrAmm<br />

Ab 1. Januar 2009 wird im Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><strong>unter</strong>suchungsprogramm eine<br />

Früherkennungs<strong>unter</strong>suchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen<br />

als Leistung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.<br />

Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu<br />

behan<strong>de</strong>ln, um z.B. Verzögerungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sprachentwicklung entgegenzuwirken.<br />

Um die Teilnahme an <strong>de</strong>n Früherkennungs<strong>unter</strong>suchungen<br />

für Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> weiter zu erhöhen, ist im Sozialgesetzbuch V (§<br />

26 SGB V) eine Verpflichtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenkassen zur Kooperation mit<br />

<strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n verankert wor<strong>de</strong>n. Konkret wer<strong>de</strong>n die Krankenkassen<br />

verpflichtet, mit <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>sschutz zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

auf eine bessere Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Früherkennungs<strong>unter</strong>suchungen<br />

bei Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n hinzuwirken und hierzu mit <strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

Rahmenvereinbarungen zu schließen. Wirksame Maßnahmen sind<br />

z. B. schriftliche Hinweise auf anstehen<strong>de</strong> Früherkennungs<strong>unter</strong>suchungen.<br />

<strong>Die</strong>se Neuregelung dient auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbesserung <strong>de</strong>s Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>schutzes<br />

vor Vernachlässigungen und Misshandlungen.<br />

VErBESSEruNG DEr<br />

pSyCHOTHErApEuTiSCHEN BETrEuuNG<br />

VON KiNDErN uND JuGENDLiCHEN<br />

Zur Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> psychotherapeutischen Betreuung von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

und Jugendlichen wird eine Min<strong>de</strong>stquote für psychotherapeutische<br />

Leistungsbringer eingeführt, die nur Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> und Jugendliche<br />

betreuen. Künftig ist für diese Psychotherapeuten und Ärzte<br />

eine Quote von 20 Prozent vorgesehen, was <strong>de</strong>m Anteil von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

und Jugendlichen an <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtbevölkerung entspricht. Ziel ist<br />

eine qualitativ verbesserte psychotherapeutische Versorgung von<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n und Jugendlichen durch Spezialisierung auf diese Patientengruppe.<br />

Quelle: Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheit, www.bmg.bund.<strong>de</strong><br />

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© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO

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