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Archiv 2011 (PDF) (3,22 MB) - B30 Oberschwaben

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geprüft und die Variante nochmals überdacht, ohne dass dies zu einer Planänderung geführt hätte. Die<br />

Straßenbauverwaltung wird auch hierzu in der Verhandlung Stellung nehmen.<br />

Landwirtschaft<br />

Zur vorgesehenen Anlage von Ackerrandstreifen zugunsten der Feldlerche hat eine Aktualisierung der<br />

Datenlage ergeben, dass der Umfang der vorgesehenen Ackerrandstreifen reduziert werden kann. Daher<br />

hat der Vorhabensträger die auf Gemarkung Achstetten vorgesehenen Ackerrandstreifen aus seinem<br />

Konzept gestrichen. Zum Ausgleich für Eingriffe in das naturschutzrechtliche Schutzgut Boden ist geplant,<br />

landwirtschaftlich genutzte Böden mit Oberboden anzudecken. Dies ist jedoch nicht an jeder Stelle<br />

sinnvoll. Die Kulisse für den Oberbodenauftrag wird dahingehend geändert, dass Flächen in<br />

Überschwemmungsgebieten (HQ 100) aus der Maßnahme genommen werden. Zur Minderung der<br />

landwirtschaftlichen Betroffenheiten insgesamt hat das Regierungspräsidium beim Landesamt für<br />

Geoinformation und Landentwicklung die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87<br />

Flurbereinigungsgesetz beantragt. Mit dieser "Unternehmensflurbereinigung" sollen der Landverlust durch<br />

die Baumaßnahme und sonstige Nachteile im Anschluss an die Planfeststellung auf die vielen Schultern<br />

der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung verteilt werden.<br />

Hochwasser<br />

Die Luftbilder des Hochwassers vom 7. Dezember 2010 wurden beim Regierungspräsidium in<br />

Vorbereitung des Erörterungstermins ausgewertet. Die ergänzende Bewertung wird in der<br />

Erörterungsverhandlung vorgestellt. Mit der Beeinflussung des Hochwasserabflusses von Donau, Rot und<br />

Westernach durch den Straßendamm wird sich die Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung<br />

dieses Ergebnisses befassen. Die Planung hat nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls keine<br />

negativen Auswirkungen auf die bebauten Gebiete in Dellmensingen. Hinsichtlich des von der<br />

Straßenplanung unabhängig zu entwickelnden Hochwasserschutzes für Erbach haben das<br />

Regierungspräsidium und der Bürgermeister der Stadt Erbach vereinbart, demnächst ein weiteres<br />

Gespräch unter Einbeziehung der Landratsämter zu führen.<br />

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1323409/index.htm<br />

04. Februar <strong>2011</strong><br />

Regierungspräsidium erörtert Einwendungen zur Querspange<br />

(Erbach / Donaurieden / Dellmensingen) - Das Regierungspräsidium Tübingen wird als Anhörungs- und<br />

Planfeststellungsbehörde in der Erlenbachhalle in Erbach die aufgrund der Anhörungen im Frühjahr 2009<br />

und Winter 2010/<strong>2011</strong> erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und<br />

Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens zur geplanten Querspange<br />

der B 311 zur B 30 erörtern.<br />

Die Verhandlung beginnt am Mittwoch, den 23. Februar <strong>2011</strong>, um 9.00 Uhr. Nach einer Einführung zum<br />

Verwaltungsverfahren und der Planungsgeschichte folgt die Darstellung der Planung. Es werden die<br />

geprüften Varianten und die beantragte Variante 3.6 vorgestellt, sowie die Planungsziele und das<br />

großräumige Verkehrskonzept erläutert. Ab etwa 10.30 Uhr werden die Einwendungen zur<br />

Verkehrsprognose erörtert. Am Nachmittag wird die Erörterung um 13.00 Uhr mit der Variantendiskussion<br />

fortgesetzt. Anschließend wird etwa ab 15.00 Uhr die Ausgestaltung der Antragstrasse erläutert. Dabei<br />

werden insbesondere Anschlüsse und Verknüpfungen, die Gewässerquerungen sowie die Frage Überoder<br />

Unterführung der Südbahn zur Sprache kommen. Anschließendes Thema ist die Abstimmung mit<br />

anderen Planungen, wie z. B. die Beseitigung des Bahnübergangs (K 7373) und die Bahnquerspange<br />

Erbach-Ehingen. Ab ca. 18.00 Uhr werden die Lärmwirkungen des Vorhabens, gegliedert nach<br />

Ortschaften, und die Auswirkungen auf Luftschadstoffe erörtert. Es ist vorgesehen, die<br />

Erörterungsverhandlung an diesem Tag um 20 Uhr zu schließen.<br />

Am Donnerstag, den 24. Februar <strong>2011</strong>, stehen ab 9.00 Uhr die Landschaftspflegerische Begleitplanung,<br />

Natura 2000 und der Artenschutz auf der Tagesordnung. Dabei geht es um die durchgeführten<br />

Untersuchungen, die konkreten Konfliktbereiche und Maßnahmen sowie die naturschutzfachlichen<br />

34 <strong>Archiv</strong> <strong>2011</strong> www.<strong>B30</strong>-<strong>Oberschwaben</strong>.de

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