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Archiv 2011 (PDF) (3,22 MB) - B30 Oberschwaben

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11. Dezember <strong>2011</strong><br />

Zeugin meldet betrunkenen 23-jährigen<br />

(Ravensburg) - Einer aufmerksamen Verkehrsteilnehmerin fiel am Wochenende ein unsicherer Pkw-<br />

Lenker auf der B 30 in Fahrtrichtung Ravensburg auf. Sie rief die Polizei und teilte ihre Beobachtungen<br />

mit. Im Rahmen der Fahndung konnte das Fahrzeug von einer Streife festgestellt und kontrolliert werden.<br />

Hierbei stellte sich heraus, dass der 23-jährige Fahrzeuglenker erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Er<br />

musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde einbehalten.<br />

(Aus dem Polizeibericht Ravensburg)<br />

http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pressemitteilungen/DisplayPressRelease.aspx?List=7fba1b0b-2ee1-4630-8ac3-<br />

37b4deea650e&Id=16780<br />

12. Dezember <strong>2011</strong><br />

Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für Querspange<br />

(Erbach) - Am 12. Dezember <strong>2011</strong> hat das Regierungspräsidium Tübingen den<br />

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 311 als Querspange bei Erbach zur B 30 bei<br />

Dellmensingen erlassen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach den Weihnachtsferien im Januar.<br />

Von Montag, 9. Januar 2012, bis einschließlich Montag, 23. Januar 2012, wird der<br />

Planfeststellungsbeschluss in den Bürgermeisterämtern von Erbach, Oberdischingen, Achstetten und im<br />

Rathaus von Hüttisheim zur Einsicht ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet, diesbezüglich<br />

auch auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten.<br />

Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen,<br />

Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Zimmer N 451, eingesehen werden. Der<br />

Planfeststellungsbeschluss wird dann ebenfalls auf der Homepage des Regierungspräsidiums zu finden<br />

sein.<br />

Die Zustellung des Beschlusses an die einzelnen Einwender wird durch die öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und denjenigen<br />

gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.<br />

Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Donnerstag, 23.<br />

Februar 2012, kann beim Verwaltungsgerichtshof Klage erhoben werden.<br />

Nachdem 2009 das erste Verfahren für die Variante 3.1 eingestellt worden war, konnte das<br />

Regierungspräsidium nun die Planung für die neu entwickelte Variante 3.6 feststellen. Damit wird die<br />

planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen für eine spürbare Verbesserung der Verbindungsqualität<br />

auf der überregionalen West-Ost-Achse, bestehend aus B 311 und B 30 im Süden des Landes. Verkehre<br />

von der stark belasteten B 311 werden auf die zweibahnige, in diesem Bereich noch über freie<br />

Kapazitäten verfügende B 30 gelenkt. Damit wird eine Anbindung an das Autobahnnetz der A 7 und A 8<br />

bei Ulm geschaffen, die nicht mehr durch enge Ortsdurchfahrten und Lichtsignalanlagen beeinträchtigt<br />

wird. Ortsdurchfahrten im Zuge der B 311 und das Kreisstraßennetz werden entlastet.<br />

Wird der Beschluss nicht beklagt, steht dem Bau der B 311 als Querspange zur B 30 rechtlich nichts mehr<br />

im Wege. Die Finanzierung liegt in der Hand des Bundes.<br />

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1334564/index.html<br />

236 <strong>Archiv</strong> <strong>2011</strong> www.<strong>B30</strong>-<strong>Oberschwaben</strong>.de

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