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LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT

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<strong>LEITFADEN</strong> <strong>VERSICKERUNG</strong> <strong>CHLORIDBELASTETER</strong> STRASSENWÄSSER ANHANG 2<br />

guten Zustands der Gewässer. Eine Ausnahme davon ist nur für bereits zum<br />

jetzigen Zeitpunkt erheblich veränderte Wasserkörper („heavily modified water<br />

bodies“) vorgesehen. Die WRRL bezieht sich sowohl auf Oberflächengewässer<br />

als auch auf das Grundwasser.<br />

Der Regelungsinhalt der WRRL wird im Wesentlichen durch die Vorgaben zur<br />

wasserwirtschaftlichen Planung auf der Grundlage von Flussgebietseinheiten<br />

(Art 3), durch die Festlegung der von den Mitgliedsstaaten zu erreichenden<br />

bzw einzuhaltenden Umweltziele (Art 4), durch die Analyse und Überwachung<br />

der Gewässer (Art 5-8) und durch die Einrichtung der wasserwirtschaftlichen<br />

Planungsinstrumente (Bewirtschaftungspläne nach Art 13 und Maßnahmenprogramme<br />

nach Art 11) gebildet.<br />

Im gegebenen Zusammenhang sind die in Art 4 Abs 1 lit d vorgegebenen Umweltziele<br />

von zentraler Bedeutung. Dort finden sich (verkürzt dargestellt) folgende<br />

Umweltziele:<br />

i) Die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser soll verhindert<br />

oder begrenzt und eine Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserköper<br />

verhindert werden.<br />

ii) Alle Grundwasserkörper sind zu schützen, zu verbessern und zu sanieren.<br />

iii) Es sind die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um alle signifikanten<br />

und alle anhaltenden Trends einer Steigerung der Konzentration<br />

von Schadstoffen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten<br />

umzukehren, um so die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise<br />

zu reduzieren.<br />

Das Grundwasser 2 wird nach der Systematik der WRRL in Grundwasserkörper<br />

unterteilt. Dieser Begriff ist in Art 2 Z 12 als „ein abgegrenztes Grundwasservolumen<br />

innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter“ 3 definiert.<br />

Im Grundwasserkörper ist ein guter Zustand anzustreben. Dabei ist der Zustand<br />

des Grundwassers nach dem Zustand des jeweiligen Grundwasserkörpers<br />

auf der Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den mengenmäßigen<br />

und den chemischen Zustand zu beurteilen (Art 2 Z 19). Es ist also bei der<br />

2 Unter dem Begriff Grundwasser versteht die WRRL „unterirdisches Wasser in der Sättigungszone,<br />

das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht“ (Art 2 Z 2).<br />

3<br />

Grundwasserleiter ist „eine unter der Oberfläche liegende Schicht oder Schichten von Felsen oder<br />

anderen geologischen Formationen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, sodass entweder<br />

ein nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich<br />

ist“ (Art 2 Z 11).<br />

Verfasser: Dr. Atanasoff, Dr. Bergthaler, Dr. Klenner; DI Kühnert, Dr. Lindner, DI Stundner<br />

Wien, Juni 2011 Seite 49

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