LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT
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<strong>LEITFADEN</strong> <strong>VERSICKERUNG</strong> <strong>CHLORIDBELASTETER</strong> STRASSENWÄSSER ANHANG 2<br />
guten Zustands der Gewässer. Eine Ausnahme davon ist nur für bereits zum<br />
jetzigen Zeitpunkt erheblich veränderte Wasserkörper („heavily modified water<br />
bodies“) vorgesehen. Die WRRL bezieht sich sowohl auf Oberflächengewässer<br />
als auch auf das Grundwasser.<br />
Der Regelungsinhalt der WRRL wird im Wesentlichen durch die Vorgaben zur<br />
wasserwirtschaftlichen Planung auf der Grundlage von Flussgebietseinheiten<br />
(Art 3), durch die Festlegung der von den Mitgliedsstaaten zu erreichenden<br />
bzw einzuhaltenden Umweltziele (Art 4), durch die Analyse und Überwachung<br />
der Gewässer (Art 5-8) und durch die Einrichtung der wasserwirtschaftlichen<br />
Planungsinstrumente (Bewirtschaftungspläne nach Art 13 und Maßnahmenprogramme<br />
nach Art 11) gebildet.<br />
Im gegebenen Zusammenhang sind die in Art 4 Abs 1 lit d vorgegebenen Umweltziele<br />
von zentraler Bedeutung. Dort finden sich (verkürzt dargestellt) folgende<br />
Umweltziele:<br />
i) Die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser soll verhindert<br />
oder begrenzt und eine Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserköper<br />
verhindert werden.<br />
ii) Alle Grundwasserkörper sind zu schützen, zu verbessern und zu sanieren.<br />
iii) Es sind die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um alle signifikanten<br />
und alle anhaltenden Trends einer Steigerung der Konzentration<br />
von Schadstoffen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten<br />
umzukehren, um so die Verschmutzung des Grundwassers schrittweise<br />
zu reduzieren.<br />
Das Grundwasser 2 wird nach der Systematik der WRRL in Grundwasserkörper<br />
unterteilt. Dieser Begriff ist in Art 2 Z 12 als „ein abgegrenztes Grundwasservolumen<br />
innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter“ 3 definiert.<br />
Im Grundwasserkörper ist ein guter Zustand anzustreben. Dabei ist der Zustand<br />
des Grundwassers nach dem Zustand des jeweiligen Grundwasserkörpers<br />
auf der Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den mengenmäßigen<br />
und den chemischen Zustand zu beurteilen (Art 2 Z 19). Es ist also bei der<br />
2 Unter dem Begriff Grundwasser versteht die WRRL „unterirdisches Wasser in der Sättigungszone,<br />
das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht“ (Art 2 Z 2).<br />
3<br />
Grundwasserleiter ist „eine unter der Oberfläche liegende Schicht oder Schichten von Felsen oder<br />
anderen geologischen Formationen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, sodass entweder<br />
ein nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich<br />
ist“ (Art 2 Z 11).<br />
Verfasser: Dr. Atanasoff, Dr. Bergthaler, Dr. Klenner; DI Kühnert, Dr. Lindner, DI Stundner<br />
Wien, Juni 2011 Seite 49