LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT
LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT
LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>LEITFADEN</strong> <strong>VERSICKERUNG</strong> <strong>CHLORIDBELASTETER</strong> STRASSENWÄSSER ANHANG 2<br />
7 RECHTSRAHMEN FÜR DIE <strong>VERSICKERUNG</strong> VON CHLORIDBE-<br />
LASTETEN OBERFLÄCHENWÄSSERN<br />
(Dr. Wilhelm Bergthaler und Dr. Berthold Lindner, HASLINGER / NAGELE &<br />
PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH)<br />
7.1 EINLEITUNG<br />
Gegenstand dieser Rechtsanalyse ist es, aus den unterschiedlichen europäischen<br />
und nationalen Rechtsvorschriften, die auf das Schutzgut Wasser und<br />
die Wahrung allgemeiner Interessen und individueller Rechte an dessen Nutzung<br />
zugeschnitten sind, kohärente rechtliche Rahmenbedingungen abzuleiten,<br />
die für die Beurteilung der Versickerung chloridbelasteter Oberflächenwässer<br />
heranzuziehen sind. Konkret erfolgt dies anhand des Genehmigungsregimes<br />
für den Bau und Betrieb von Straßen.<br />
Der Schwerpunkt der Darstellung liegt darin, die Handlungs- und Beurteilungsspielräume<br />
aufzuzeigen, die den Genehmigungsbehörden bei der Entscheidung<br />
über das Vorhaben zukommen.<br />
Für die Erarbeitung dieses Rechtsrahmens ist zunächst von den europarechtlichen<br />
Vorgaben auszugehen (Kapitel 6.2); danach ist deren nationale Umsetzung<br />
darzustellen (Kapitel 6.3). Diesem unionsrechtlich geprägten, schutzgutorientierten<br />
Regime, das stark von öffentlichen Interessen dominiert ist,<br />
wird der genuin österreichische Rechtsbestand betreffend die Wahrung<br />
„fremder Rechte“ gegenübergestellt (Kapitel 6.4).<br />
Aus den unterschiedlich strukturierten Eingriffsschwellen dieser beiden Regelungskomplexe<br />
wird schließlich der Rechtsrahmen entwickelt, innerhalb dessen<br />
im materienrechtlichen und im UVP-Verfahren über die Genehmigung des<br />
Vorhabens zu entscheiden ist (Kapitel 6.5).<br />
7.2 EUROPARECHTLICHE VORGABEN<br />
7.2.1 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
Die zentrale Unionrechtsquelle für die Wasserwirtschaft ist die Wasserrahmenrichtlinie<br />
1 (idF kurz: WRRL). Die WRRL sieht eine kombinierte Vorgehensweise<br />
von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Einleitungen in<br />
Gewässer und zur Verbesserung des Gewässerzustands insgesamt vor. Ziel<br />
der WRRL ist die Erhaltung eines (sehr) guten bzw die Herbeiführung eines<br />
1<br />
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2000 zur<br />
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik,<br />
ABl L 327 vom 22.12.2000, 1 idgF.<br />
Verfasser: Dr. Atanasoff, Dr. Bergthaler, Dr. Klenner; DI Kühnert, Dr. Lindner, DI Stundner<br />
Wien, Juni 2011 Seite 48