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LEITFADEN VERSICKERUNG CHLORIDBELASTETER - BMVIT

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<strong>LEITFADEN</strong> <strong>VERSICKERUNG</strong> <strong>CHLORIDBELASTETER</strong> STRASSENWÄSSER ANHANG 2<br />

ner Blatttrockenmasse von 2.500 kg/ha wird ein durchschnittlicher Chloridgehalt<br />

von 1,0 % in den Blattorganen bereits in 2 Wochen erreicht.<br />

5.7 VEGETATIONSSCHUTZ-ORIENTIERUNGSWERTE FÜR CHLORID-<br />

GEHALTE IM GRUNDWASSER<br />

Trinkwasserbezogene Richtwerte orientieren sich an der Geschmacksgrenze<br />

(200 mg/l); einen allgemeinen gültigen Leit- oder Orientierungswert für Chloridgehalte<br />

im Grundwasser, die hinsichtlich Vegetationsschutz tolerierbar sind,<br />

gibt es nicht. Dazu ist der tatsächliche Chlorideintrag in die Vegetation zu sehr<br />

von den jeweiligen Standortbedingungen abhängig (Verweildauer salzbelasteter<br />

Boden- und Grundwässer). Die Abschätzung möglicher Schadwirkungen<br />

kann über Transferberechnungen erfolgen.<br />

Wie die Transferberechnungen in Kapitel 4 zeigen, dürfte die Einhaltung des<br />

Richtwertes der Trinkwasserverordnung (200 mg/l) für den Schutz von weniger<br />

salzempfindlicher landwirtschaftlicher Kulturen (z.B. Getreide, Rüben, Grünland)<br />

ausreichend sein.<br />

Für den Schutz von salzempfindlichen Sonderkulturen (z. B. Obstbau)<br />

oder Wäldern (insbesondere Nadelwälder) gewährleistet bei ungünstigen<br />

Standortbedingungen weder der Richtwert der Trinkwasserverordnung<br />

(200 mg/l), noch der Ausgangspunkt für Trendumkehr gemäß der Qualitätszielverordnung<br />

Chemie – Grundwasser (150 mg/l) ausreichenden<br />

Schutz.<br />

Lt. ÖWAV Arbeitsbehelf 11 (ÖWAV, 2003) ist nur Bewässerungswasser mit<br />

einem Chloridgehalt unter 70 mg/l für nahezu alle Pflanzen geeignet. Bei Chloridgehalten<br />

zwischen 70 und 140 mg/l ist das Wasser für chloridverträgliche<br />

Pflanzen geeignet; chloridempfindliche Pflanzen zeigen bei diesen Konzentrationen<br />

bereits leichte bis mittlere Schäden.<br />

Lässt sich aus den örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnissen nicht ausschließen,<br />

dass es zu oberflächennahen Ansammlungen salzbelasteter Bodenwässer<br />

oder einer längeren Verweildauer salzbelasteten oberflächennahen<br />

Grundwassers kommen kann, oder chloridbelastetes Wasser zu Bewässerungszwecken<br />

verwendet wird, dann ist – soweit Wälder oder landwirtschaftliche<br />

Sonderkulturen betroffen sein könnten - jedenfalls für eine gefahrlose Ableitung<br />

der Straßenwässer zu sorgen.<br />

5.8 MASSNAHMEN<br />

Chlorid kann durch die beim derzeitigen Stand der Technik üblichen Reinigungsmaßnahmen<br />

aus Straßenabwässern nicht entfernt werden. Sind bei einer<br />

Versickerung von Straßenwässern in oberflächennahe Grundwasserkörper<br />

vegetationsschädliche Chloridaufnahmen in Pflanzen nicht auszuschließen, ist<br />

für eine gefahrlose Ableitung der Straßenwässer zu sorgen. Dafür kommen<br />

Verfasser: Dr. Atanasoff, Dr. Bergthaler, Dr. Klenner; DI Kühnert, Dr. Lindner, DI Stundner<br />

Wien, Juni 2011 Seite 39

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