Netznutzungsvertrag Kunde (Strom) - Netz plus Service GmbH
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Anlage 5 zum <strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> (<strong>Strom</strong>)<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den <strong>Netz</strong>zugang des <strong>Netz</strong>kunden (<strong>Strom</strong>)<br />
(AGB <strong>Netz</strong>zugang <strong>Kunde</strong>)<br />
der Städtischen Werke AG nachstehend <strong>Netz</strong>betreiber genannt.<br />
Gegenstand der Bedingungen<br />
Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Zugang zum Verteilnetz des <strong>Netz</strong>betreibers.<br />
Im Sinne des <strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong>es <strong>Kunde</strong> und dieser AGB ist:<br />
Anschlussnutzer, wer über den <strong>Netz</strong>anschluss mit elektrischer Energie versorgt wird;<br />
Anschlussnehmer, wer die Errichtung, Vorhaltung oder Erweiterung eines <strong>Netz</strong>anschlusses<br />
mit dem <strong>Netz</strong>betreiber vereinbart;<br />
<strong>Netz</strong>kunde, ein Anschlussnutzer, der selbst Gläubiger des Anspruchs auf<br />
<strong>Netz</strong>nutzung ist.<br />
<strong>Netz</strong>zugang; Ersatzversorgung<br />
1. Umfang des <strong>Netz</strong>zugangs<br />
1.1. Der <strong>Netz</strong>betreiber stellt dem <strong>Netz</strong>kunden das Versorgungsnetz und die <strong>Netz</strong>infrastruktur –<br />
einschließlich des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz, d. h. zu allen<br />
vorgelagerten <strong>Netz</strong>en bis zur Höchstspannungsebene – zum Zwecke der Durchleitung<br />
elektrischer Energie zu Entnahmestellen des <strong>Netz</strong>kunden zur Verfügung und erbringt die<br />
Systemdienstleistungen (<strong>Netz</strong>zugang).<br />
1.2. Stellt ein <strong>Netz</strong>kunde Anforderungen an die <strong>Strom</strong>qualität, die über die vertraglichen<br />
Verpflichtungen des <strong>Netz</strong>betreibers gegenüber dem <strong>Netz</strong>kunden oder dem<br />
Anschlussnehmer hinausgehen, obliegt es diesem selbst, auf eigene Kosten Vorkehrungen<br />
zum störungsfreien Betrieb von Geräten und Anlagen zu treffen oder entsprechende<br />
Vorkehrungen durch seinen <strong>Kunde</strong>n sicherzustellen.<br />
1.3. Die Parteien sind sich einig, dass auch das Vertragsverhältnis über die Anschlussnutzung<br />
und dasjenige zwischen <strong>Netz</strong>betreiber und Anschlussnehmer Auswirkungen auf den diesen<br />
Bedingungen zugrunde liegenden Vertrag haben kann.<br />
2. Störung, Einschränkung und Unterbrechung des <strong>Netz</strong>zugangs<br />
2.1. Eventuelle Fehler oder Störungen des <strong>Netz</strong>es oder Störungen, die die Entnahme<br />
beeinträchtigen können und die dem <strong>Netz</strong>kunden bekannt werden, sind dem<br />
<strong>Netz</strong>betreiber unverzüglich zu melden.<br />
2.2. Sollte der <strong>Netz</strong>betreiber durch höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei dem<br />
eigenen Unternehmen oder Zulieferbetrieben, Beschädigungen von Übertragungs- oder<br />
Verteilungsanlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch Umstände, die abzuwenden<br />
nicht in seiner Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen<br />
und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, eine Entnahme<br />
von Elektrizität durch den <strong>Netz</strong>kunden zu gewährleisten, so ruhen die vertraglichen<br />
Verpflichtungen des <strong>Netz</strong>betreibers, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind.<br />
<strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> nach EnWG Vers.02_Anlage 5 Seite 1 von 7