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Netznutzungsvertrag Kunde (Strom) - Netz plus Service GmbH

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Anlage 5 zum <strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> (<strong>Strom</strong>)<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den <strong>Netz</strong>zugang des <strong>Netz</strong>kunden (<strong>Strom</strong>)<br />

(AGB <strong>Netz</strong>zugang <strong>Kunde</strong>)<br />

der Städtischen Werke AG nachstehend <strong>Netz</strong>betreiber genannt.<br />

Gegenstand der Bedingungen<br />

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Zugang zum Verteilnetz des <strong>Netz</strong>betreibers.<br />

Im Sinne des <strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong>es <strong>Kunde</strong> und dieser AGB ist:<br />

Anschlussnutzer, wer über den <strong>Netz</strong>anschluss mit elektrischer Energie versorgt wird;<br />

Anschlussnehmer, wer die Errichtung, Vorhaltung oder Erweiterung eines <strong>Netz</strong>anschlusses<br />

mit dem <strong>Netz</strong>betreiber vereinbart;<br />

<strong>Netz</strong>kunde, ein Anschlussnutzer, der selbst Gläubiger des Anspruchs auf<br />

<strong>Netz</strong>nutzung ist.<br />

<strong>Netz</strong>zugang; Ersatzversorgung<br />

1. Umfang des <strong>Netz</strong>zugangs<br />

1.1. Der <strong>Netz</strong>betreiber stellt dem <strong>Netz</strong>kunden das Versorgungsnetz und die <strong>Netz</strong>infrastruktur –<br />

einschließlich des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz, d. h. zu allen<br />

vorgelagerten <strong>Netz</strong>en bis zur Höchstspannungsebene – zum Zwecke der Durchleitung<br />

elektrischer Energie zu Entnahmestellen des <strong>Netz</strong>kunden zur Verfügung und erbringt die<br />

Systemdienstleistungen (<strong>Netz</strong>zugang).<br />

1.2. Stellt ein <strong>Netz</strong>kunde Anforderungen an die <strong>Strom</strong>qualität, die über die vertraglichen<br />

Verpflichtungen des <strong>Netz</strong>betreibers gegenüber dem <strong>Netz</strong>kunden oder dem<br />

Anschlussnehmer hinausgehen, obliegt es diesem selbst, auf eigene Kosten Vorkehrungen<br />

zum störungsfreien Betrieb von Geräten und Anlagen zu treffen oder entsprechende<br />

Vorkehrungen durch seinen <strong>Kunde</strong>n sicherzustellen.<br />

1.3. Die Parteien sind sich einig, dass auch das Vertragsverhältnis über die Anschlussnutzung<br />

und dasjenige zwischen <strong>Netz</strong>betreiber und Anschlussnehmer Auswirkungen auf den diesen<br />

Bedingungen zugrunde liegenden Vertrag haben kann.<br />

2. Störung, Einschränkung und Unterbrechung des <strong>Netz</strong>zugangs<br />

2.1. Eventuelle Fehler oder Störungen des <strong>Netz</strong>es oder Störungen, die die Entnahme<br />

beeinträchtigen können und die dem <strong>Netz</strong>kunden bekannt werden, sind dem<br />

<strong>Netz</strong>betreiber unverzüglich zu melden.<br />

2.2. Sollte der <strong>Netz</strong>betreiber durch höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei dem<br />

eigenen Unternehmen oder Zulieferbetrieben, Beschädigungen von Übertragungs- oder<br />

Verteilungsanlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch Umstände, die abzuwenden<br />

nicht in seiner Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen<br />

und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, eine Entnahme<br />

von Elektrizität durch den <strong>Netz</strong>kunden zu gewährleisten, so ruhen die vertraglichen<br />

Verpflichtungen des <strong>Netz</strong>betreibers, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind.<br />

<strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> nach EnWG Vers.02_Anlage 5 Seite 1 von 7

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