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Netznutzungsvertrag Kunde (Strom) - Netz plus Service GmbH

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Die z-Faktoren werden auf Basis folgender synthetischer Lastprofile berechnet:<br />

• LP Haushaltskunden: Städtische Werke – Haushalt (HH)<br />

• LP Gewerbekunden: Städtische Werke – Gewerbe (GW)<br />

• LP Sonderkunden: Städtische Werke – Sonderkunden (S0)<br />

• LP Speicherheizung vorw.gesteuert: Städtische Werke – Sp.H.vorw. (SHV)<br />

• LP Speicherheizung rückw.gesteuert: Städtische Werke – Sp.H.rückw. (SHR)<br />

Die Ganglinie des Absatzes einer <strong>Kunde</strong>ngruppe ergibt sich durch Multiplikation der z-<br />

Faktoren der <strong>Kunde</strong>ngruppe mit der Kleinkundenlast:<br />

P<strong>Kunde</strong>ngruppe, k<br />

k<br />

( t)<br />

= PKleinkunden(<br />

t)<br />

⋅ z<strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />

( t)<br />

c) Ermittlung des <strong>Kunde</strong>nbedarfs<br />

Die Ganglinie des <strong>Kunde</strong>nbedarfs P<strong>Kunde</strong>(t) wird ermittelt, indem die Ganglinie der <strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />

zu der der Endkunde zugeordnet ist, mit seinem Anteil am prognostizierten<br />

Jahresenergieverbrauch der <strong>Kunde</strong>ngruppe skaliert wird.<br />

P<br />

<strong>Kunde</strong><br />

W<br />

( t)<br />

= P<strong>Kunde</strong>ngruppe(<br />

t)<br />

⋅<br />

W<br />

6. Prognose über den Jahresverbrauch<br />

<strong>Kunde</strong>,<br />

Pr og<br />

<strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />

Pr og<br />

a) Für jede Lastprofilentnahmestelle legt der <strong>Netz</strong>betreiber eine Prognose über den Jahresverbrauch,<br />

i. d. R. auf Basis des Vorjahresverbrauches, fest und teilt diese dem<br />

<strong>Netz</strong>kunden mit. Der <strong>Netz</strong>kunde kann unplausiblen Prognosen widersprechen und dem<br />

<strong>Netz</strong>betreiber eine eigene Prognose unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande,<br />

legt der <strong>Netz</strong>betreiber die Prognose über den Jahresverbrauch fest.<br />

b) Die Anpassung der Prognose über den Jahresenergieverbrauch einer Entnahmestelle<br />

wird nach erfolgter Ablesung innerhalb eines Monats nach der Übermittlung des Zählerstandes<br />

durch den <strong>Netz</strong>betreiber angepasst. Satz 2 und 3 von Ziffer 5 lit a) gelten<br />

entsprechend. Die Mitteilung erfolgt unter Verwendung des von der Regulierungsbehörde<br />

vorgegebenen Formats; bis zum Vorliegen des Formats elektronisch im Excelkompatiblen<br />

CSV-Format. Die Anpassung wird ab dem folgenden Monat berücksichtigt<br />

und entsprechend in die Zuordnungsliste aufgenommen, die am 16. Werktag eines<br />

Monats versandt wird. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose<br />

vom <strong>Netz</strong>kunden und dem <strong>Netz</strong>betreiber einvernehmlich auch unterjährig<br />

angepasst werden.<br />

<strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> nach EnWG Vers.02_Anlage 2 Seite 3 von 3

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