Netznutzungsvertrag Kunde (Strom) - Netz plus Service GmbH
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Die z-Faktoren werden auf Basis folgender synthetischer Lastprofile berechnet:<br />
• LP Haushaltskunden: Städtische Werke – Haushalt (HH)<br />
• LP Gewerbekunden: Städtische Werke – Gewerbe (GW)<br />
• LP Sonderkunden: Städtische Werke – Sonderkunden (S0)<br />
• LP Speicherheizung vorw.gesteuert: Städtische Werke – Sp.H.vorw. (SHV)<br />
• LP Speicherheizung rückw.gesteuert: Städtische Werke – Sp.H.rückw. (SHR)<br />
Die Ganglinie des Absatzes einer <strong>Kunde</strong>ngruppe ergibt sich durch Multiplikation der z-<br />
Faktoren der <strong>Kunde</strong>ngruppe mit der Kleinkundenlast:<br />
P<strong>Kunde</strong>ngruppe, k<br />
k<br />
( t)<br />
= PKleinkunden(<br />
t)<br />
⋅ z<strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />
( t)<br />
c) Ermittlung des <strong>Kunde</strong>nbedarfs<br />
Die Ganglinie des <strong>Kunde</strong>nbedarfs P<strong>Kunde</strong>(t) wird ermittelt, indem die Ganglinie der <strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />
zu der der Endkunde zugeordnet ist, mit seinem Anteil am prognostizierten<br />
Jahresenergieverbrauch der <strong>Kunde</strong>ngruppe skaliert wird.<br />
P<br />
<strong>Kunde</strong><br />
W<br />
( t)<br />
= P<strong>Kunde</strong>ngruppe(<br />
t)<br />
⋅<br />
W<br />
6. Prognose über den Jahresverbrauch<br />
<strong>Kunde</strong>,<br />
Pr og<br />
<strong>Kunde</strong>ngruppe,<br />
Pr og<br />
a) Für jede Lastprofilentnahmestelle legt der <strong>Netz</strong>betreiber eine Prognose über den Jahresverbrauch,<br />
i. d. R. auf Basis des Vorjahresverbrauches, fest und teilt diese dem<br />
<strong>Netz</strong>kunden mit. Der <strong>Netz</strong>kunde kann unplausiblen Prognosen widersprechen und dem<br />
<strong>Netz</strong>betreiber eine eigene Prognose unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande,<br />
legt der <strong>Netz</strong>betreiber die Prognose über den Jahresverbrauch fest.<br />
b) Die Anpassung der Prognose über den Jahresenergieverbrauch einer Entnahmestelle<br />
wird nach erfolgter Ablesung innerhalb eines Monats nach der Übermittlung des Zählerstandes<br />
durch den <strong>Netz</strong>betreiber angepasst. Satz 2 und 3 von Ziffer 5 lit a) gelten<br />
entsprechend. Die Mitteilung erfolgt unter Verwendung des von der Regulierungsbehörde<br />
vorgegebenen Formats; bis zum Vorliegen des Formats elektronisch im Excelkompatiblen<br />
CSV-Format. Die Anpassung wird ab dem folgenden Monat berücksichtigt<br />
und entsprechend in die Zuordnungsliste aufgenommen, die am 16. Werktag eines<br />
Monats versandt wird. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose<br />
vom <strong>Netz</strong>kunden und dem <strong>Netz</strong>betreiber einvernehmlich auch unterjährig<br />
angepasst werden.<br />
<strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> nach EnWG Vers.02_Anlage 2 Seite 3 von 3