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Netznutzungsvertrag Kunde (Strom) - Netz plus Service GmbH

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Anlage 2 zum <strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> (<strong>Strom</strong>)<br />

Lastprofilverfahren/ Prognose<br />

1. Das Lastprofilverfahren erfolgt nach Maßgabe des § 12 <strong>Strom</strong>NZV. Sofern die Regulierungsbehörde<br />

gemäß § 27 Abs. 3 <strong>Strom</strong>NZV von § 12 Abs. 1 Satz 1 <strong>Strom</strong>NZV im Einzelfall<br />

abweichende Grenzwerte für standardisierte Lastprofile festlegt, teilt der <strong>Netz</strong>betreiber dies<br />

dem <strong>Netz</strong>kunden unverzüglich mit.<br />

2. Zur Ermittlung der ¼-h-Leistungsmittelwerte bei Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h-<br />

Leistungsmessung verwendet der <strong>Netz</strong>betreiber eigene Lastprofile mit ¼-h-<br />

Leistungsmittelwerten, die er dem <strong>Netz</strong>kunden bei Vertragsschluss bzw. nach einer Aktualisierung<br />

unverzüglich elektronisch im von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Format,<br />

bis zum Vorliegen des Formats als Excel-Datei, übermittelt. Für das Bereitstellen der Lastprofile<br />

berechnet der <strong>Netz</strong>betreiber keine Kosten. Davon sind insbesondere umfasst:<br />

− Daten zur Behandlung von Entnahmestellen ohne ¼-h-Leistungsmessung in elektronischer<br />

Form:<br />

• Typtageinteilung und Feiertagszuordnung<br />

• Saisondefinition<br />

• Lastprofile je <strong>Kunde</strong>ngruppe und Typtag gemäß § 12 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NZV<br />

• Anteilsfaktoren je <strong>Kunde</strong>ngruppe und Tag (z-Faktoren).<br />

3. Die Ermittlung der ¼-h-Leistungsmittelwerte bei Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h-<br />

Leistungsmessung erfolgt nach dem erweiterten analytischen Verfahren (nachfolgend 4.).<br />

Der <strong>Netz</strong>betreiber kann einen Wechsel, eine Modifikation des Verfahrens oder Anpassungen<br />

einzelner Lastprofile vornehmen. Dies ist dem <strong>Netz</strong>kunden schriftlich mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Monatsende anzuzeigen. Änderungen der Zuordnung von Lastprofilen zu einzelnen<br />

Entnahmestellen teilt der <strong>Netz</strong>betreiber mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden<br />

der Änderung als Stammdatenänderung im von der Regulierungsbehörde vorgegebenen<br />

Format mit, bis zum Vorliegen des Formats elektronisch im marktgängigen Excelkompatiblen<br />

CSV-Format der Best-Practice-Empfehlung „Datenformate und Vorlagen von<br />

Originaldokumenten – Mit Schnittstellenbeschreibung“ (Fassung vom 24.09.2003).<br />

4. Analytisches Verfahren<br />

Das analytische Verfahren wird als erweitertes analytisches Lastprofilverfahren angewendet.<br />

Zur Abwicklung des erweiterten analytischen Verfahrens stellt der <strong>Netz</strong>betreiber dem <strong>Netz</strong>kunden<br />

Prognose- und Kontrolldaten vor Inbetriebnahme des Verfahrens, spätestens aber<br />

10 Werktage vor Lieferbeginn, elektronisch im Excel-kompatiblen CSV-Format zur Verfügung<br />

und teilt ihm den auf 1000 kWh/a normierten Restlastanteil der vergangenen 12 Monate je<br />

<strong>Kunde</strong>ngruppe mit.<br />

<strong><strong>Netz</strong>nutzungsvertrag</strong> nach EnWG Vers.02_Anlage 2 Seite 1 von 3

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