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Leitfaden für die Internet - Bundesnetzagentur

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<strong>Leitfaden</strong>: <strong>Internet</strong>-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Gesetz / Verordnung<br />

� Adressaten<br />

1 § 8 Abs. 5 EnWG<br />

� ÜNB<br />

� VNB sind dann davon ausgenommen,<br />

wenn - unter Berücksichtigung<br />

der Verbundklausel<br />

(§ 3 Nr. 38 EnWG) - weniger als<br />

100.000 Kunden unmittelbar<br />

oder mittelbar angeschlossen<br />

sind<br />

2 § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG<br />

� VNB<br />

3 § 19 Abs. 1 EnWG<br />

� ÜNB / VNB<br />

Kurzbeschreibung<br />

Veröffentlichungspflicht<br />

Bericht über <strong>die</strong> Maßnahmen nach dem<br />

Gleichbehandlungsprogramm (neben der<br />

<strong>Internet</strong>veröffentlichung kommt auch eine<br />

Veröffentlichung in einem anderen Veröffentlichungsmedium<br />

in Betracht)<br />

Inhaltliche Definition Einheit Datenformat / Genauigkeit<br />

E n W G<br />

Mindestinhalte gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Regulierungsbehörden<br />

des Bundes und der Länder zur Umsetzung der<br />

informatorischen Entflechtung nach § 9 EnWG vom 13.6.2007 und<br />

gemäß der Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden<br />

des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen<br />

vom 01.03.2006<br />

Allgemeine Bedingungen <strong>für</strong> Netzan- Mindestinhalte:<br />

schluss von Letztverbrauchern in Nieder- - Netzanschlussvertrag<br />

spannung und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anschlussnutzung in - allgemeine und ergänzende Bedingungen <strong>für</strong> den Netzanschluss<br />

Niederspannung durch Letztverbraucher und <strong>die</strong> Anschlussnutzung<br />

(neben der <strong>Internet</strong>veröffentlichung kommt - Preisblatt, insbesondere <strong>für</strong> Netzanschlusskosten und den Baukos-<br />

auch eine Veröffentlichung in einem tenzuschuss<br />

anderen Veröffentlichungsmedium in<br />

Betracht; <strong>die</strong> Konkretisierung des § 18<br />

EnWG durch <strong>die</strong> NAV sieht jedoch auch<br />

eine <strong>Internet</strong>veröffentlichung vor.)<br />

Technische Mindestanforderungen Technische Mindestanforderungen <strong>für</strong> den Netzanschluss von<br />

Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt<br />

angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen<br />

an Elektrizitätsversorgungsnetze<br />

Ein Verweis auf Verbandsdokumente reicht solange aus, wie es den<br />

Adressaten der Veröffentlichungspflichten sowie der <strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

möglich ist, über eine einfache Suche auf den <strong>Internet</strong>seiten<br />

des Netzbetreibers oder durch einen elektronischen Verweis auf <strong>die</strong><br />

entsprechende Verbandsinternetseite <strong>die</strong>se Dokumente zu finden<br />

und einzusehen. Wenn <strong>die</strong> Veröffentlichung auf einer Verbandsseite<br />

erfolgt, hat der Netzbetreiber auf seiner <strong>Internet</strong>seite einen konkre-<br />

1 Wenn nichts zur Dauer der Vorhaltung von Veröffentlichungen steht, ist ausschließlich der aktuelle Stand der Veröffentlichung ständig vorzuhalten.<br />

Zeitpunkt und Dauer<br />

der Vorhaltung von<br />

Veröffentlichungen 1<br />

Text Jährlich zum 31. März<br />

i: C:\Dokumente und Einstellungen\606-1a\Lokale Einstellungen\Temporary <strong>Internet</strong> Files\OLK18\080623 <strong>Leitfaden</strong> Veröffentlichungspflichten Version 1 1 _ ohne Kopierschutz.doc<br />

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Text<br />

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