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N iederschrift ================= über die ... - Stadt Pirmasens

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Der Vorsitzende teilt mit, <strong>die</strong> Straße befinde sich in einem schlechten Zu-<br />

stand und sei im Ausbauprogramm enthalten. Klar sei, dass im Zusammen-<br />

hang mit der Sanierung der Alten Post eine Anpassung der Straße erforder-<br />

lich sei und darin <strong>die</strong> Priorität für den Ausbau für <strong>die</strong> Verwaltung gesehen<br />

werde. Die Beantwortung der Fragen sagt er zu.<br />

Ratsmitglied Weiner sieht <strong>die</strong> vorgestellte Planung kritisch. Er fragt an, wa-<br />

rum das alte Kopfsteinpflaster unter der Asphaltdecke nicht wieder verwen-<br />

det werde und ob <strong>die</strong> vorgesehenen Stufen vor den Portalen und vier Lam-<br />

pen erforderlich seien.<br />

Herr Thiele teilt mit, Bodenuntersuchungen hätten ergeben, dass unter der<br />

Asphaltdecke kein Kopfsteinpflaster mehr sei. Auch seien Stufen besser als<br />

höhenmäßige Anpassungen. Das von einem Lichtplaner <strong>über</strong>nommene Kon-<br />

zept sehe Bodenstrahler zur Hervorhebung der Portale und <strong>die</strong> vier Leuchten<br />

vor.<br />

Ratsmitglied Stretz kritisiert, dass er heute zum ersten Mal von den Plänen<br />

zur generellen Sperrung der Poststraße höre. Vielmehr jedoch treibe ihn der<br />

Zustand des benachbarten Hotel Matheis um. Er bittet <strong>die</strong> Verwaltung, hier<br />

endlich mit Ordnungsmaßnahmen vorzugehen.<br />

Der Vorsitzende erklärt, <strong>die</strong> Sperrung sei erforderlich, um nicht bei jeder<br />

Veranstaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen zu müssen,<br />

<strong>die</strong> Zeit und Kosten verursache.<br />

Zum Thema Hotel Matheis macht er aus bestimmten Gründen keine Ausfüh-<br />

rungen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:<br />

1. Der Umgestaltung der Poststraße im Zusammenhang mit der Sanie-<br />

rung der Alten Post erfolgt im Rahmen des Straßenausbauprogramms<br />

2011 – 2015 für <strong>die</strong> Abrechnungseinheit „<strong>Stadt</strong>gebiet im Übrigen“.<br />

Die Abrechnung erfolgt <strong>über</strong> wiederkehrende Beiträge für Verkehrs-<br />

anlagen und wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> Inv.Nr. 5416080033 und 5416080099 ab-<br />

gerechnet.<br />

2. Die Durchführung der Maßnahme wird nach der vorliegenden Planung

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