N iederschrift ================= über die ... - Stadt Pirmasens
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Der Vorsitzende teilt mit, <strong>die</strong> Straße befinde sich in einem schlechten Zu-<br />
stand und sei im Ausbauprogramm enthalten. Klar sei, dass im Zusammen-<br />
hang mit der Sanierung der Alten Post eine Anpassung der Straße erforder-<br />
lich sei und darin <strong>die</strong> Priorität für den Ausbau für <strong>die</strong> Verwaltung gesehen<br />
werde. Die Beantwortung der Fragen sagt er zu.<br />
Ratsmitglied Weiner sieht <strong>die</strong> vorgestellte Planung kritisch. Er fragt an, wa-<br />
rum das alte Kopfsteinpflaster unter der Asphaltdecke nicht wieder verwen-<br />
det werde und ob <strong>die</strong> vorgesehenen Stufen vor den Portalen und vier Lam-<br />
pen erforderlich seien.<br />
Herr Thiele teilt mit, Bodenuntersuchungen hätten ergeben, dass unter der<br />
Asphaltdecke kein Kopfsteinpflaster mehr sei. Auch seien Stufen besser als<br />
höhenmäßige Anpassungen. Das von einem Lichtplaner <strong>über</strong>nommene Kon-<br />
zept sehe Bodenstrahler zur Hervorhebung der Portale und <strong>die</strong> vier Leuchten<br />
vor.<br />
Ratsmitglied Stretz kritisiert, dass er heute zum ersten Mal von den Plänen<br />
zur generellen Sperrung der Poststraße höre. Vielmehr jedoch treibe ihn der<br />
Zustand des benachbarten Hotel Matheis um. Er bittet <strong>die</strong> Verwaltung, hier<br />
endlich mit Ordnungsmaßnahmen vorzugehen.<br />
Der Vorsitzende erklärt, <strong>die</strong> Sperrung sei erforderlich, um nicht bei jeder<br />
Veranstaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen zu müssen,<br />
<strong>die</strong> Zeit und Kosten verursache.<br />
Zum Thema Hotel Matheis macht er aus bestimmten Gründen keine Ausfüh-<br />
rungen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:<br />
1. Der Umgestaltung der Poststraße im Zusammenhang mit der Sanie-<br />
rung der Alten Post erfolgt im Rahmen des Straßenausbauprogramms<br />
2011 – 2015 für <strong>die</strong> Abrechnungseinheit „<strong>Stadt</strong>gebiet im Übrigen“.<br />
Die Abrechnung erfolgt <strong>über</strong> wiederkehrende Beiträge für Verkehrs-<br />
anlagen und wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> Inv.Nr. 5416080033 und 5416080099 ab-<br />
gerechnet.<br />
2. Die Durchführung der Maßnahme wird nach der vorliegenden Planung