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Seite 8 Heimatrundschau 09/2005 Renner Projektmanagement GmbH Co. KG 04509 Delitzsch für 2005 ein Pauschalhonorar in Höhe von 15.000 Euro zzgl. MwSt. zu vereinbaren. Drucksache 43/2005 Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Erschließung des 2. BA »Am Bad«, OT Zoblitz vom 13.5.1998 (Drucksache Nr. 46/98). Drucksache 47/2005 1. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) nach DIN 14350 Teil 16 an die Firma Daimler Chrysler Vertriebsgesellschaft mbH Kesselsdorf vom Typ Mercedes DC Sprinter 314/ 3550 zu vergeben. 2. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die Lieferung und den Aufbau der feuerwehrtechnischen Beladung eines TSF nach DIN 14350 Teil 16 an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH zu vergeben. 3. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die Lieferung einer Tragkraftspritze TS 8/8 an die Firma PF Pumpen- und Feuerlöschtechnik GmbH Jöhstadt zu vergeben. Drucksache 48/2005 Der Stadtrat stimmt der Änderung des feuerwehrtechnischen Konzeptes vom 15.10.1997 dahingehend zu, dass für die Ortsfeuerwehr Mengelsdorf/Biesig ein Feuerwehrfahrzeug vom Typ TSF-WZ angeschafft wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Anschaffung des Fahrzeuges über das EU-Förderprogramm Interreg III A erfolgt. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 6.7.2005 Drucksache Nr. 24/05 Der Technische Ausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 4. Mai 2005 Drucksache 18/05, (Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Flurstück 22/4 der Flur 2) auch nach der Aufforderung der Bauaufsicht vom 21. Juni 2005, die Verweigerung des Einvernehmens zum Bauvorhaben zu überprüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Gespräch mit der Baugenehmigungsbehörde und insbesondere mit der Immissionsschutzbehörde nochmals auf die zu erwartende Belastung des Kindergartens und seiner Freifläche hinzuweisen bzw. auseinanderzusetzen. Weiterhin sind in einem Gespräch gemeinsam mit dem LRA und dem Antragsteller Alternativen zum beantragten Standort zu suchen. Im Falle, das gemeindliche Einvernehmen wird durch das LRA ersetzt, wird die Verwaltung beauftragt, die Inanspruchnahme rechtlicher Möglichkeiten gegen die Entscheidung des Landratsamtes zu prüfen. Drucksache Nr. 25/05 Der Technische Ausschuss bestätigt die Absicht des Eigentümers des Alten Ringes 7 zur Sanierung des hofseitigen Nebengebäudes mit folgenden Maßnahmen: – Neudeckung des Daches – Einbau von 4 Stück Oberlichtern in die Dachhaut – Ersatz der Glasbausteine und einer Holzluke durch Terrassentüren mit Schutzgittern und beauftragt die Verwaltung, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Reichenbach (Baumschutzsatzung) Auf der Grundlage der § 25 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – Sächs- NatSchG) vom in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 GVBl. S. 1601, ber. 1995 S. 106, geändert durch Gesetze vom 18. März 1999 GVBl. S. 86, ber. S. 186, vom 28. Juni 2001 GVBl. S. 426, vom 14. Dezember 2001 GVBl. S. 725, vom 6. Juni 2002 GVBl. S. 168, vom 14. November 2002 GVBl. S. 307, vom 11. Dezember 2002 GVBl. S. 312, vom 1. September 2003 GVBl. S. 418, vom 5. Mai 2004 GVBl. S. 148 und § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 GVBl. S. 55, ber. S. 159, geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2002 GVBl. S. 333, hat der Stadtrat der Stadt Reichenbach am 13.7.2005 folgende Satzung über die 1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Reichenbach (Baumschutzsatzung) beschlossen: § 1 Änderung von § 7 Abs. 1 und 2 (1) Genehmigungen zur Befreiung entsprechend dieser Satzung werden innerhalb der Zeit vom 1.10. bis 28.2. (29.2.) durch die Stadtverwaltung Reichenbach erteilt. Anträge dazu sind an die Stadtverwaltung Reichenbach zu stellen. (2) Genehmigung zur Befreiung entsprechend dieser Satzung ab dem 1.3. bis 30.9. kann in Ausnahmefällen die Untere Naturschutzbehörde in Absprache mit der Stadt Reichenbach erteilen. Anträge dazu sind an die Untere Naturschutzbehörde zu stellen. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. ausgefertigt am 14.7.2005 gez. Böer, Bürgermeister Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz für Telekommunikationsanlagen (Erdkabel) in der Stadt Reichenbach / OL beantragt hat. Betroffen sind in der Gemarkung Reichenbach die Flurstücke 352/3 und 352/4. Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an die Antragsunterlagen bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Erfurt, Z 22-9 B 283/04, Zimmer 403, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Vereinbarung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (03 61) 73 98-145 möglich. Erfurt, 10.8.2005 Bundesnetzagentur Sitzungen der Räte im September 2005 Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Mittwoch, 7.9.2005, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Straße 4, statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Zoblitz, Dorfstraße 13 Meuselwitz, Hauptstraße 41 Biesig, Am Dorfteich Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116 Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch, 31.8.2005, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Straße 4, statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Zoblitz, Dorfstraße 13 Meuselwitz, Hauptstraße 41 Biesig, Am Dorfteich Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116

Heimatrundschau 09/2005 Seite 9 Die nächsten Ortschaftsratssitzungen finden am Mittwoch, 14.9.2005, jeweils wie folgt statt: Dittmannsdorf um 18.00 Uhr, im Dorfzentrum Biesig Mengelsdorf um 19.30 Uhr, im Ortschaftssamt Mengelsdorf Meuselwitz um 19.00 Uhr, im Ortschaftssamt Meuselwitz Zoblitz um 17.00 Uhr, im Ortschaftssaal Zoblitz Zu Beginn der Ortschaftsratssitzungen findet jeweils eine Bürgerfragestunde statt. Informationen Quartiere gesucht Vom 29.10. bis 1.11.2005 suchen wir Quartiere für Gäste aus Seckach. Wir wollen in diesen Tagen das 15-jährige Bestehen unserer Städtepartnerschaft feiern. Bitte überlegen Sie, ob Sie an diesen Tagen (oder besser Nächten) Schlafgelegenheiten zur Verfügung stellen können. Damit wir disponieren können, bitten wir Sie, baldmöglichst Bescheid zu geben, wenn Sie Gäste aufnehmen können. Ihre Meldungen erwarten Frau Mischke, Stadtverwaltung Reichenbach, Tel. 74311 oder Frau Gloger, Stadtinformation, Tel. 88790. Für Ihre Bereitschaft dankt Ihnen im Voraus Ihr Bürgermeister Andreas Böer Suchtberatung in Reichenbach umgezogen Die Außenstelle Reichenbach der diakonischen Suchtberatungsstelle ist Anfang Mai innerhalb von Reichenbach vom Altenheim, Nieskyer Straße, in die Geschwister-Scholl-Straße 2 (ehem. Kindergarten, jetzt Hort und Jugendhilfeagentur) umgezogen. Unsere Öffnungszeiten: jeden Montag von 13.00 bis 17.00 Uhr in Reichenbach, Geschwister-Scholl-Straße 2 Als Beraterinnen stehen im Wechsel Frau Putzler (jeweils am 2. und 4. Montag) und Frau Pickelmann (jeweils am 1., 3. und 5. Montag) zur Verfügung. Terminvereinbarungen sind unter Tel. 0 35 76 / 20 00 07 möglich. Während der Sprechzeit sind wir vorerst nur über die Jugendhilfeagentur 03 58 28 /884 30 erreichbar. Die Selbsthilfegruppe »Leben ohne Alkohol« trifft sich jeden 2. und 4. Montag im Monat um 16.30 Uhr im Büro der Suchtberatungsstelle. Interessenten können sich persönlich montags nachmittags oder telefonisch unter 0 35 76 / 20 00 07 bei Frau Putzler informieren oder anmelden. Zivilcourage Zivilcourage fängt bereits im Kleinen an und ist immer dann nötig, wenn man feststellt, dass ungerecht oder falsch gehandelt wird, ohne dass jemand dagegen einschreitet. Wer dann mit Worten oder Taten aktiv wird, ohne sich von möglichen Nachteilen abschrecken zu lassen, der beweist Zivilcourage. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen oder Erlebnisse auf, in denen Zivilcourage erfolgte. Die Bewertung der Einsendungen erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die eindrucksvollsten Arbeiten werden prämiert. Anhand ausgewählter Beiträge soll ein Lesebuch entstehen. Das können Sie gewinnen: 15 erste Preise: Teilnahme an einer Studienreise 15 zweite Preise: je ein Buch im Wert von 25 Euro 15 dritte Preise: je ein Buch im Wert von 15 Euro Jeder Teilnehmer erhält kostenlos das Lesebuch. Schriftliche Beiträge sollen maschinengeschrieben und höchstens drei DIN-A4-Seiten umfassen. Sie müssen bisher unveröffentlicht sein. Mit Einreichung einer Arbeit übertragen Sie dem Veranstalter die Nutzungsrechte. Rechtsansprüche bestehen keine. Jeder Einsender darf nur einen Beitrag einreichen. Es erfolgt keine Rücksendung der Arbeiten. Bitte richten Sie Ihre Einsendungen bis zum 10. Dezember 2005 an die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung Frau Dr. Eva-Maria Zehrer Schützenhofstraße 36 01129 Dresden Sie können Ihren Beitrag auch per E-Mail schicken: doris.pantuschky@slpb.smk.sachsen.de Neuerwerbungen durch Spenden Der Sammler Hans Peter Reisse hat dem Schlesischen Museum eine jährliche Spende bis 3.000 Euro in Aussicht gestellt – wenn andere Spender eine Summe in gleicher Höhe aufbringen. Im Jahr 2004 ist es dem Förderverein des Museums gelungen, diesen stattlichen Betrag einzuwerben. Mit einem Teil der Spenden konnte eine kleine Privatsammlung angekauft werden, die Günther Opitz über viele Jahrzehnte im süddeutschen Raum zusammentrug. Der gebürtige Schlesier zählt unter anderem Johann Gottlieb Urban

Seite 8 Heimatrundschau 09/2005<br />

Renner Projektmanagement GmbH Co. KG 04509<br />

Delitzsch für 2005 ein Pauschalhonor<strong>ar</strong> in Höhe<br />

von 15.000 Euro zzgl. MwSt. zu vereinb<strong>ar</strong>en.<br />

Drucksache 43/2005<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong> beschließt<br />

die Aufhebung des Beschlusses zur Erschließung<br />

des 2. BA »Am Bad«, OT Zoblitz vom 13.5.1998<br />

(Drucksache Nr. 46/98).<br />

Drucksache 47/2005<br />

1. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die<br />

Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau<br />

eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF)<br />

nach DIN 14350 Teil 16 an die Firma Daimler<br />

Chrysler Vertriebsgesellschaft mbH Kesselsdorf<br />

vom Typ Mercedes DC Sprinter 314/<br />

3550 zu vergeben.<br />

2. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die<br />

Lieferung und den Aufbau der feuerwehrtechnischen<br />

Beladung eines TSF nach DIN<br />

14350 Teil 16 an die Firma Brandschutztechnik<br />

Görlitz GmbH zu vergeben.<br />

3. Der Stadtrat beschließt die Vergabe für die<br />

Lieferung einer Tragkraftspritze TS 8/8 an<br />

die Firma PF Pumpen- und Feuerlöschtechnik<br />

GmbH Jöhstadt zu vergeben.<br />

Drucksache 48/2005<br />

Der Stadtrat stimmt der Änderung des feuerwehrtechnischen<br />

Konzeptes vom 15.10.1997 dahingehend<br />

zu, dass für die Ortsfeuerwehr Mengelsdorf/Biesig<br />

ein Feuerwehrfahrzeug vom Typ<br />

TSF-WZ angeschafft wird. Voraussetzung dafür<br />

ist, dass die Anschaffung des Fahrzeuges über<br />

das EU-Förderprogramm Interreg III A erfolgt.<br />

Bekanntgabe der Beschlüsse<br />

aus der öffentlichen Sitzung<br />

des Technischen Ausschusses<br />

vom 6.7.2005<br />

Drucksache Nr. 24/05<br />

Der Technische Ausschuss bestätigt seinen Beschluss<br />

vom 4. Mai 2005 Drucksache 18/05,<br />

(Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen<br />

Gebäudes auf dem Flurstück 22/4<br />

der Flur 2) auch nach der Aufforderung der Bauaufsicht<br />

vom 21. Juni 2005, die Verweigerung<br />

des Einvernehmens zum Bauvorhaben zu überprüfen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, im Gespräch mit<br />

der Baugenehmigungsbehörde und insbesondere<br />

mit der Immissionsschutzbehörde nochmals<br />

auf die zu erw<strong>ar</strong>tende Belastung des Kinderg<strong>ar</strong>tens<br />

und seiner Freifläche hinzuweisen bzw. auseinanderzusetzen.<br />

Weiterhin sind in einem Gespräch<br />

gemeinsam mit dem LRA und dem Antragsteller<br />

Alternativen zum beantragten Standort<br />

zu suchen. Im Falle, das gemeindliche Einvernehmen<br />

wird durch das LRA ersetzt, wird die<br />

Verwaltung beauftragt, die Inanspruchnahme<br />

rechtlicher Möglichkeiten gegen die Entscheidung<br />

des Landratsamtes zu prüfen.<br />

Drucksache Nr. 25/05<br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Absicht<br />

des Eigentümers des Alten Ringes 7 zur Sanierung<br />

des hofseitigen Nebengebäudes mit folgenden<br />

Maßnahmen:<br />

– Neudeckung des Daches<br />

– Einbau von 4 Stück Oberlichtern in die<br />

Dachhaut<br />

– Ersatz der Glasbausteine und einer Holzluke<br />

durch Terrassentüren mit Schutzgittern<br />

und beauftragt die Verwaltung, die sanierungsrechtliche<br />

Genehmigung zu erteilen.<br />

Öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

Satzung über die 1. Änderung<br />

der Satzung zum Schutz des<br />

Gehölzbestandes auf dem Gebiet<br />

der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

(Baumschutzsatzung)<br />

Auf der Grundlage der § 25 des Sächsischen Gesetzes<br />

über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Sächsisches Naturschutzgesetz – Sächs-<br />

NatSchG) vom in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 11. Oktober 1994 GVBl. S. 1601, ber.<br />

1995 S. 106, geändert durch Gesetze vom<br />

18. März 1999 GVBl. S. 86, ber. S. 186, vom<br />

28. Juni 2001 GVBl. S. 426, vom 14. Dezember<br />

2001 GVBl. S. 725, vom 6. Juni 2002 GVBl. S. 168,<br />

vom 14. November 2002 GVBl. S. 307, vom<br />

11. Dezember 2002 GVBl. S. 312, vom 1. September<br />

2003 GVBl. S. 418, vom 5. Mai 2004 GVBl.<br />

S. 148 und § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates<br />

Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 GVBl. S. 55, ber. S. 159,<br />

geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2002<br />

GVBl. S. 333, hat der Stadtrat der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

am 13.7.2005 folgende Satzung über die<br />

1. Änderung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes<br />

auf dem Gebiet der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

(Baumschutzsatzung) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Änderung von § 7 Abs. 1 und 2<br />

(1) Genehmigungen zur Befreiung entsprechend<br />

dieser Satzung werden innerhalb der Zeit<br />

vom 1.10. bis 28.2. (29.2.) durch die Stadtverwaltung<br />

<strong>Reichenbach</strong> erteilt. Anträge dazu<br />

sind an die Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />

zu stellen.<br />

(2) Genehmigung zur Befreiung entsprechend<br />

dieser Satzung ab dem 1.3. bis 30.9. kann in<br />

Ausnahmefällen die Untere Naturschutzbehörde<br />

in Absprache mit der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

erteilen. Anträge dazu sind an die Untere<br />

Naturschutzbehörde zu stellen.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

ausgefertigt am 14.7.2005<br />

gez. Böer, Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die<br />

unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

zustandegekommen sind, ein Jahr nach<br />

ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft<br />

erfolgt ist<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,<br />

die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52<br />

Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />

hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder<br />

Formvorschrift gegenüber der Stadt unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend<br />

gemacht, so kann auch nach Ablauf der im<br />

§ 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die<br />

Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung<br />

einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

für Telekommunikationsanlagen (Erdkabel) in<br />

der Stadt <strong>Reichenbach</strong> / OL beantragt hat.<br />

Betroffen sind in der Gem<strong>ar</strong>kung <strong>Reichenbach</strong><br />

die Flurstücke 352/3 und 352/4. Betroffene<br />

können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser<br />

Bekanntmachung an die Antragsunterlagen<br />

bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Erfurt,<br />

Z 22-9 B 283/04, Zimmer 403, Zeppelinstraße 16,<br />

99096 Erfurt, einsehen und schriftlich bzw. zur<br />

Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende<br />

Formul<strong>ar</strong>e sind dort erhältlich.<br />

Die Vereinb<strong>ar</strong>ung eines Termins oder ggf. eines<br />

anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter<br />

der Telefonnummer (03 61) 73 98-145 möglich.<br />

Erfurt, 10.8.2005 Bundesnetzagentur<br />

Sitzungen der Räte<br />

im September 2005<br />

Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses<br />

findet am Mittwoch, 7.9.2005, um 17.00<br />

Uhr im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Görlitzer Straße 4, statt.<br />

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen<br />

Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung,<br />

die sich an folgenden Standorten<br />

befinden:<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Görlitzer Straße 4<br />

Zoblitz, Dorfstraße 13<br />

Meuselwitz, Hauptstraße 41<br />

Biesig, Am Dorfteich<br />

Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates<br />

findet am Mittwoch, 31.8.2005, um 19.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Reichenbach</strong>,<br />

Görlitzer Straße 4, statt.<br />

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen<br />

Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung,<br />

die sich an folgenden Standorten<br />

befinden:<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Görlitzer Straße 4<br />

Zoblitz, Dorfstraße 13<br />

Meuselwitz, Hauptstraße 41<br />

Biesig, Am Dorfteich<br />

Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116

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