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Seite 4 Heimatrundschau 09/2005 Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung Reichenbach/OL, Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach/OL einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). gez. Böer, Bürgermeister Wahlhelfer für Bundestagswahl gesucht! Für die Bundestagswahl am 18.9.2005 werden dringend Wahlhelfer für die Gemeinde Vierkirchen und die Stadt Reichenbach gesucht. Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Vierkirchen bzw. in der Stadtverwaltung Reichenbach. Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain hat in seiner Sitzung am 29.6.2005 folgende Beschlüsse gefasst: Blutspende Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Reichenbach und den Nachbargemeinden, folgende Termine für die Blutspende werden bekanntgegeben: Königshain Freitag, 16.9.2005, 15.00 – 18.30 Uhr Arztpraxis Frau Dr. Zillinger, Dorfstraße 76 c Reichenbach Dienstag, 4.10.2005, 14.00 – 18.30 Uhr Grundschule Reichenbach, Gersdorfer Straße 9 12. Görlitzer Wandertag – 18. September 2005 Obwohl der Görlitzer Wandertag – als eine mittlerweile traditionelle Veranstaltung für die wandersportlich interessierte Familie in diesem Jahr seine 12. Auflage erlebt, gastiert er erstmals mit Start und Ziel im idyllischen Schöpstal. Von 8.00 bis 11.00 Uhr können sich alle interessierten Wanderer am Gasthaus »Gerichtskretscham« in Kunnersdorf für eine der fünf Strecken entscheiden. Das Hauptwandergebiet liegt in diesem Jahr zwischen dem Weißen Schöps, den Königshainer Bergen und den Ullersdorfer Teichen. Distanzen von 12, 16, 20, 27 und 33 km stehen zur Auswahl. Der Start erfolgt individuell, das heißt, jeder Wanderer, jede Familie oder Wandergemeinschaft kann sich ihren Tag ganz nach eigenen zeitlichen Vorstellungen gestalten. Lediglich der »Zieleinlauf« muss bis 18.00 Uhr erfolgt sein. Übrigens ein lohnendes Ziel, zum einen wurde der Platz um den »Gerichtskretscham« und die Kirche in den letzten Jahren zu einem sehr schönen Platz in der Mitte von Kunnersdorf gestaltet und zum zweiten dürfte die gute Hausmannskost im Gasthaus selbst eine Möglichkeit bieten, um den Wandertag auch kulinarisch abzurunden. Sicher sind sich die Organisatoren um den Tourismusverein Görlitz e.V. darin, dass auch in diesem Jahr keine Wanderer verloren gehen. So erhält jeder Starter eine umfangreiche Beschreibung seines Weges und an den einzelnen Kontrollpunkten entlang der Strecken neben einem Stempel auch die eine oder andere Orientierungshilfe. Vom Relief gestalten sich nur die längeren Strecken etwas bergiger, da, wo der Wanderer u.a. auch den Hochstein erklimmen muss. Dafür gilt Beschluss Nr. 19/05 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain beschließt die Gültigkeit des Betriebsgutachtens zum Kommunalwald wie folgt: – Die aufgenommenen Daten der Forsteinrichtung werden anerkannt. – Die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldflurstücke erfolgt unter Beachtung des die Streckenauswahl als äußerst lohnend für das Auge. Neben einer herrlichen Landschaft, durch welche die Teilnehmer wandern, gibt es immer wieder wunderschöne Ausblicke in die nähere und weitere Umgebung. Anfragen und Information: Matthias Buchwald, Tel. 0 35 81 / 47 57 29 Zweckverband Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer Schöps« Einladung Die nächste öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer Schöps« findet am Montag, dem 19.9.2005, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Reichenbach, Görlitzer Straße 4, statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gäste – Festsetzung der ordnungsgemäßen Einladung – Feststellung der Beschlussfähigkeit – Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.3.2005 3. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.3.2005 4. Bekanntgabe Jahresrechnung ZVOSS 2004 und Jahresabschluss WOSS GmbH 2004 – Jahresrechnung des ZVOSS 2004 – Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss der WOSS GmbH 5. Umwidmungsbeschluss Abwasserbeiträge in Schmutzwasserbeiträge nach SächsKAG 6. Beschluss der Kalkulation der Einheitssätze für Kostenerstattungen (Hausanschlüsse) 7. Beschluss der Neufassung der Abwassersatzung 8. Beschluss der Satzung über die Erhebung einer Abgabe für Kleineinleitungen 9. Änderung des Gesellschaftervertrages der WOSS GmbH 10. Beschluss des Rahmengestattungsvertrages 11. Sonstiges Nicht öffentlicher Teil 1. Stundungsangelegenheiten gez. Böer, Verbandsvorsitzender »Landschaftsschutzgebietes Königshainer Berge«. – Insbesondere sollte die Erholungs- und Schutzfunktion der Waldflurstücke gesichert werden. – Die nachhaltige Bewirtschaftung soll ohne finanzielle Zuschüsse der Gemeinde erfolgen.

Heimatrundschau 09/2005 Seite 5 – Die Pflegen in Jungwüchsen und Jungbeständen werden erfüllt. – Die Beachtung der Forstschutzsituation steht im Vordergrund. – Bei der Hiebsmenge des jährlichen Holzeinschlages wird eine Toleranz von plus 20 % bis minus 50% (Plan 177,00 fm = 88,00 fm – 200,00 fm) beschlossen. Beschluss Nr. 20/05 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt der Vereinbarung über die Ausführung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen zur Übernahme des Eigenleistungsanteiles der Teilnehmergemeinschaft durch die Gemeinde Königshain in Höhe von 17,21 TEUR für die Baumaßnahme »Weg zu Schenke« im Jahr 2005 zu. Beschluss Nr. 21/05 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt der Vereinbarung über die Ausführung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen zur Übernahme des Eigenleistungsanteiles der Teilnehmergemeinschaft durch die Gemeinde Königshain in Höhe von insgesamt 65.64 TEUR für die Baumaßnahmen »Weg am Gemeindeamt«, »Weg hinterm Firstenstein« und »Weg Nr. 12« einschließlich Baunebenkosten im Jahr 2006 zu. Beschluss Nr. 22/05 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt der Erweiterung des Eigenheimes und der Errichtung eines Pavillons auf den Flurstücken 189/1 und 189/6 sowie eines Teilstückes aus 213/1 zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 28.9.2005, um 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort befindet: Gemeindeamt, Dorfstraße 82. gez. Lange, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Königshain – Der Vorstandsvorsitzende – Öffentliche Bekanntmachung und Ladung Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Neuordnungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung. Versammlungsort: Gaststätte »Zum Firstenstein« Königshain Versammlungszeit: Donnerstag, 29. September 2005, 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Stand und Ausblick der Ländlichen Neuordnung Königshain 2. Informationen zu Teilnehmerbeiträgen 3. Informationen zur Ortslagenvermessung 4. Allgemeine Aussprache gez. Adler, Vorstandsvorsitzender Informationen Die Gemeinde Königshain bietet nachfolgende Grundstücke zum Verkauf an: Oberdorf, Flur 12, Flurstück 27/1 und 28/9 Grundstück ist unbebaut und ortsüblich erschlossen, Größe: 1.116 m2 Flurstücke werden insgesamt veräußert, Gasleitung liegt in Verkehrsfläche Oberdorf, Flur 4, Teilstücke des Flurstückes 12/12 Grundstücksfläche unbebaut, nach Absprache teilbar, ortsüblich erschlossen, Gasleitung in Verkehrsfläche Oberdorf, Flur 4, Teilstück des Flurstückes 12/12 Wohngrundstück (Vierseithof) ortsüblich erschlossen Oberdorf, Flur 2, Teilstück des Flurstückes 25/5 Wohngrundstück ortsüblich erschlossen, erbaut um 1900 mit zweigeschossigem massiven Gebäude, Grundstücksfläche noch teilbar, ca. 2.760 m2 Niederdorf, Flur 8, Flurstück 119 Zweigeschossiger Massivbau und Scheune ortsüblich erschlossen, Grundstücksgröße 4.330 m 2 Anfragen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Königshain, Dorfstraße 82, 02829 Königshain, Tel. 03 58 26 /602 89 Die Gemeinde gratuliert: 12.9. Frau Waltraut Linke zum 70. Geburtstag 16.9. Frau Erna Lätsch zum 83. Geburtstag 16.9. Frau Elsbeth Vogt zum 77. Geburtstag 17.9. Frau Irmgard Pinkert zum 77. Geburtstag 20.9. Herrn Hans Jäkel zum 74. Geburtstag 21.9. Frau Liddy Raschke zum 82. Geburtstag 23.9. Frau Hilda Altus zum 81. Geburtstag 26.9. Frau Irmgard Lange-Luge zum 75. Geb. 26.9. Herrn Helmut Junge zum 70. Geburtstag Vierte Aufführung der Sagenspiele rund um Königshain Nun ist es bald wieder so weit, die Vorbereitungen für die 4. Aufführung der Königshainer Sagenspiele sind bereits in vollem Gange. Erste Proben liegen hinter uns, neue Ideen für Requisiten und Bühnenbild sind entstanden. Zwei Stücke werden in diesem Jahr im wahrsten Sinne Premiere haben und eine bereits aufgeführte Sage vom ersten Jahr wurde etwas aufgepeppt. Na, haben wir Sie jetzt etwas neugierig gemacht, dann schauen Sie doch einfach am 10. und 11. September 2005, jeweils 20.00 Uhr auf dem Kirchvorplatz in Königshain vorbei. Der Königshainer Heimatverein und alle Laiendarsteller laden Sie zu diesem mittelalterlichen Spektakel recht herzlich ein und wünschen gute Unterhaltung. Der Eintritt ist frei. DEUTSCHES ROTES KREUZ Das Familienund Seniorenbüro Königshain informiert über Veranstaltungen im Monat September Donnerstag, 1.9.; 14.00 Uhr – »Kaffeekränzchen« Montag, 5.9.; 13.30 Uhr – »Handarbeitstreff« Dienstag, 6.9.; 13.30 Uhr – »Skatnachmittag« Dienstag, 13.9.; 13.30 Uhr – »Skatnachmittag« Donnerstag, 15.9.; 14.00 Uhr – »Kaffeekränzchen« Montag, 19.9.; 13.30 Uhr – »Handarbeitstreff« Dienstag, 20.9.; 13.30 Uhr – »Skatnachmittag« Mittwoch, 21. 9.; 8.00 Uhr – Abfahrt Tagesausflug zum Findlingspark nach Nochten und zum Senftenberger See Dienstag, 27.9.; 13.30 Uhr – »Skatnachmittag« Mittwoch, 28.9.; 13.30 Uhr – »Rommeenachmittag« Donnerstag, 29.9.; 14.00 Uhr – »Kaffeekränzchen« Alle Veranstaltungen finden im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Trödelmarkt Von einer rundum gelungenen Veranstaltung sprachen die Organisatoren, Aussteller und Gäste des 1. Königshainer Antik- und Trödelmarktes am 19. Juni. »Der Schlossgarten bietet ein wirklich herrliches Ambiente«, waren sich alle einig. Und auch Klärchen meinte es gut und schickte zum strahlenden Blau des Himmels die passenden Temperaturen. Wie und ob dieser erste Markt überhaupt angenommen wird, war bis zum Sonntagmorgen eine Überraschung. Aber schon lange vor der vereinbarten Zeit standen die ersten Händler am Einlass und wollten sich die besten Standplätze sichern. »Also dass das hier so schön ist, hätte ich nicht gedacht«, waren die Ersten gleich mal baff, nachdem sie die kleine Gemeinde im Tal der Königshainer Berge erreicht hatten. Bis aus Dresden und Hoyerswerda waren sie angereist. Hochwertigen Trödel suchte man vergeblich, vieles war bei Haushaltsauflösungen einfach nur übrig und sollte nun in klingende Münze umge-

Seite 4 Heimatrundschau 09/2005<br />

Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer<br />

Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem<br />

besonderen Nebenraum gekennzeichnet und<br />

in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />

Stimmabgabe nicht erkennb<strong>ar</strong> ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an<br />

die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und<br />

Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />

sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,<br />

soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können<br />

an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein<br />

ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich<br />

von der Stadtverwaltung <strong>Reichenbach</strong>/OL,<br />

Görlitzer Straße 4, 02894 <strong>Reichenbach</strong>/OL<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen<br />

Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief<br />

mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage<br />

bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann<br />

auch bei der angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht<br />

nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14<br />

Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges<br />

Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

Der Versuch ist strafb<strong>ar</strong> (§ 107a Abs. 1<br />

und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

gez. Böer, Bürgermeister<br />

Wahlhelfer<br />

für Bundestagswahl gesucht!<br />

Für die Bundestagswahl am 18.9.2005 werden<br />

dringend Wahlhelfer für die Gemeinde Vierkirchen<br />

und die Stadt <strong>Reichenbach</strong> gesucht.<br />

Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung<br />

Vierkirchen bzw. in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Reichenbach</strong>.<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain<br />

hat in seiner Sitzung am 29.6.2005<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Blutspende<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner<br />

von <strong>Reichenbach</strong> und<br />

den Nachb<strong>ar</strong><strong>gemeinden</strong>, folgende<br />

Termine für die Blutspende<br />

werden bekanntgegeben:<br />

Königshain<br />

Freitag, 16.9.2005, 15.00 – 18.30 Uhr<br />

Arztpraxis Frau Dr. Zillinger, Dorfstraße 76 c<br />

<strong>Reichenbach</strong><br />

Dienstag, 4.10.2005, 14.00 – 18.30 Uhr<br />

Grundschule <strong>Reichenbach</strong>, Gersdorfer Straße 9<br />

12. Görlitzer Wandertag –<br />

18. September 2005<br />

Obwohl der Görlitzer Wandertag – als eine mittlerweile<br />

traditionelle Veranstaltung für die wandersportlich<br />

interessierte Familie in diesem<br />

Jahr seine 12. Auflage erlebt, gastiert er erstmals<br />

mit St<strong>ar</strong>t und Ziel im idyllischen Schöpstal. Von<br />

8.00 bis 11.00 Uhr können sich alle interessierten<br />

Wanderer am Gasthaus »Gerichtskretscham« in<br />

Kunnersdorf für eine der fünf Strecken entscheiden.<br />

Das Hauptwandergebiet liegt in diesem Jahr<br />

zwischen dem Weißen Schöps, den Königshainer<br />

Bergen und den Ullersdorfer Teichen. Distanzen<br />

von 12, 16, 20, 27 und 33 km stehen zur Auswahl.<br />

Der St<strong>ar</strong>t erfolgt individuell, das heißt, jeder<br />

Wanderer, jede Familie oder Wandergemeinschaft<br />

kann sich ihren Tag ganz nach eigenen<br />

zeitlichen Vorstellungen gestalten. Lediglich der<br />

»Zieleinlauf« muss bis 18.00 Uhr erfolgt sein.<br />

Übrigens ein lohnendes Ziel, zum einen wurde<br />

der Platz um den »Gerichtskretscham« und die<br />

Kirche in den letzten Jahren zu einem sehr schönen<br />

Platz in der Mitte von Kunnersdorf gestaltet<br />

und zum zweiten dürfte die gute Hausmannskost<br />

im Gasthaus selbst eine Möglichkeit bieten, um<br />

den Wandertag auch kulin<strong>ar</strong>isch abzurunden.<br />

Sicher sind sich die Organisatoren um den Tourismusverein<br />

Görlitz e.V. d<strong>ar</strong>in, dass auch in diesem<br />

Jahr keine Wanderer verloren gehen. So erhält jeder<br />

St<strong>ar</strong>ter eine umfangreiche Beschreibung seines<br />

Weges und an den einzelnen Kontrollpunkten<br />

entlang der Strecken neben einem Stempel auch<br />

die eine oder andere Orientierungshilfe.<br />

Vom Relief gestalten sich nur die längeren Strecken<br />

etwas bergiger, da, wo der Wanderer u.a.<br />

auch den Hochstein erklimmen muss. Dafür gilt<br />

Beschluss Nr. 19/05<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain beschließt<br />

die Gültigkeit des Betriebsgutachtens<br />

zum Kommunalwald wie folgt:<br />

– Die aufgenommenen Daten der Forsteinrichtung<br />

werden anerkannt.<br />

– Die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldflurstücke<br />

erfolgt unter Beachtung des<br />

die Streckenauswahl als äußerst lohnend für das<br />

Auge. Neben einer herrlichen Landschaft, durch<br />

welche die Teilnehmer wandern, gibt es immer<br />

wieder wunderschöne Ausblicke in die nähere<br />

und weitere Umgebung.<br />

Anfragen und Information:<br />

Matthias Buchwald, Tel. 0 35 81 / 47 57 29<br />

Zweckverband Abwasserbeseitigung<br />

»Oberer<br />

Schw<strong>ar</strong>zer Schöps«<br />

Einladung<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Zweckverbandes<br />

Abwasserbeseitigung »Oberer Schw<strong>ar</strong>zer<br />

Schöps« findet am Montag, dem 19.9.2005, um<br />

19.00 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung<br />

<strong>Reichenbach</strong>, Görlitzer Straße 4, statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der<br />

Gäste<br />

– Festsetzung der ordnungsgemäßen Einladung<br />

– Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

– Bestätigung der Tagesordnung<br />

2. Bestätigung der Niederschrift der letzten<br />

Sitzung vom 21.3.2005<br />

3. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen<br />

Sitzung vom 21.3.2005<br />

4. Bekanntgabe Jahresrechnung ZVOSS 2004<br />

und Jahresabschluss WOSS GmbH 2004<br />

– Jahresrechnung des ZVOSS 2004<br />

– Zustimmung zum Gesellschafterbeschluss<br />

der WOSS GmbH<br />

5. Umwidmungsbeschluss Abwasserbeiträge<br />

in Schmutzwasserbeiträge nach SächsKAG<br />

6. Beschluss der Kalkulation der Einheitssätze<br />

für Kostenerstattungen (Hausanschlüsse)<br />

7. Beschluss der Neufassung der Abwassersatzung<br />

8. Beschluss der Satzung über die Erhebung<br />

einer Abgabe für Kleineinleitungen<br />

9. Änderung des Gesellschaftervertrages der<br />

WOSS GmbH<br />

10. Beschluss des Rahmengestattungsvertrages<br />

11. Sonstiges<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

1. Stundungsangelegenheiten<br />

gez. Böer, Verbandsvorsitzender<br />

»Landschaftsschutzgebietes Königshainer<br />

Berge«.<br />

– Insbesondere sollte die Erholungs- und<br />

Schutzfunktion der Waldflurstücke gesichert<br />

werden.<br />

– Die nachhaltige Bewirtschaftung soll ohne<br />

finanzielle Zuschüsse der Gemeinde erfolgen.

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