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Merkmalsgesteuerter Grammatikerwerb Eine Untersuchung zum

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Das logische Problem 475<br />

können in einer Sprache, die nur die Kontrolleigenschaften von Partizipanten grammatikalisiert,<br />

höchstens zwei Argumente Defaultkasus- oder Kongruenzmarkierungen tragen bzw. positional<br />

lizensiert werden.<br />

In einem System, bei dem die Abhängigkeitsbeziehungen zwischen Ereignispartizipanten<br />

kodiert werden, können hingegen maximal drei Argumente eines lexikalischen Elements durch<br />

Defaultkasusmarkierungen oder Kongruenzmarkierungen unterschieden werden: das höchste<br />

Argument ([-hr,+lr]), das niedrigste Argument ([+hr,-lr]) sowie ein mittleres Argument, das<br />

über zwei positive Merkmalsspezifikationen verfügt (vgl. Abb.II-1).<br />

Somit können Prädikate natürlicher Sprachen höchstens drei Argumente mit Defaultkasus-<br />

bzw. Kongruenzmarkierungen aufweisen (zur Diskussion vgl. z.B. Comrie 1976, Joppen<br />

1999). Dies läßt sich nicht einfach auf Beschränkungen der Verarbeitungskomplexität zurück-<br />

führen. Wie Sprachen mit reichen Kasussystemen zeigen (z.B. Russisch), können Sprecher<br />

natürlicher Sprachen nämlich durchaus mehr als nur drei Kasus voneinander unterscheiden.<br />

Diese Kasusmarkierungen dienen aber nicht zur Unterscheidung von mehr als drei DP-Argu-<br />

menten; sie werden vielmehr als semantische Kasusmarkierungen verwendet. Solche Markie-<br />

rungen (z.B. Lokativmarkierungen) gehen mit einer bestimmten semantischen Rolle einher,<br />

können keine Kongruenz am Verb auslösen und werden durch syntaktische Operationen wie<br />

Passivierung nicht affiziert.<br />

Außerdem sind Sprecher natürlicher Sprachen durchaus in der Lage, Sätze mit mehr als<br />

drei Argumentnominalphrasen zu produzieren: Zum einen kann man Argument-DPs mit den-<br />

selben Θ-Rollen koordinieren (vgl. (7)); <strong>zum</strong> anderen besteht in vielen Sprachen die Möglich-<br />

keit, Strukturen mit mehr als drei Argumenten zu erzeugen. Dabei kann allerdings nicht allen<br />

drei Argumenten eine Defaultkasusmarkierung zugewiesen werden. Statt dessen müssen die<br />

zusätzlichen Argumente mit einem semantischen Kasus markiert werden. 6 So erlaubt z.B. das<br />

6 Semantische Kasusmarkierungen - insbesondere Instrumentalmarkierungen und die verschiedenen<br />

lokalen Kasusmarkierungen - lassen sich durch die relationalen Merkmale [±c], [±hr] und [±lr] nicht<br />

erfassen. Beschränkungen für die entsprechenden Distinktionen lassen sich möglicherweise -<br />

ähnlich wie bei Tempusmerkmalen - aus Beschränkungen der entsprechenden Domänen ableiten.<br />

Diese Beschränkungen muß man ohnehin annehmen, um den Erwerb der korrespondieren Präpositionen<br />

oder relationalen Nomina zu erfassen, mit deren Hilfe man in anderen Sprachen die entsprechenden<br />

Konzepte ausdrückt (vgl. u.a. Bierwisch/Lang 1987). Der Erwerb der zielsprachlichen<br />

Distinktionen sollte dabei ebenso wie bei anderen grammatischen Distinktionen nicht durch die<br />

Suche nach bestimmten Konzepten ausgelöst werden, sondern durch die Entdeckung von Formkontrasten<br />

gesteuert werden (vgl. Choi/Bowerman 1991 zur Diskussion).

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