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Merkmalsgesteuerter Grammatikerwerb Eine Untersuchung zum

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Prädispositionen für die Kategorisierung sprachlicher Elemente 166<br />

Daher versucht Pinker (1989), zu universellen Abbildungsregeln zu gelangen, die nicht nur<br />

für Basissätze gelten und als Basis für den Einstieg ins Kasussystem fungieren können. Hierzu<br />

nimmt er an, daß Aktiv- und Passivsätze, die dasselbe Ereignis beschreiben, dieselbe konzep-<br />

tuelle Repräsentation haben, sich aber in ihren semantischen Repräsentationen unterscheiden.<br />

Dabei schreibt Pinker Aktivsätzen wie (28a) die Kernbedeutung in (29a) zu und Passivsätzen<br />

wie (28b) die Kernbedeutung in (29b):<br />

(29) (a) X ACTS on Y<br />

(b) X IS in the circumstance characterized by Y's acting on it<br />

Aus semantischen Repräsentationen, die auf Kernbedeutungen wie (29a) und (29b) beruhen,<br />

lassen sich Pinker (1989:74) zufolge mit Hilfe universeller Abbildungsregeln morpho-syntak-<br />

tische Repräsentationen ableiten: Das erste Argument von ACT wird auf die Subjektposition<br />

des Aktivsatzes abgebildet, während das zweite Argument dieses Prädikats als direktes<br />

Objekt realisiert wird. 19 Die semantische Repräsentation für den Passivsatz (28b) involviert<br />

nicht das Prädikat ACT, sondern das Prädikat BE (vgl. (29b)). Dessen erstes Argument<br />

nimmt Pinker zufolge die Subjektposition ein, wenn es nicht aufgrund einer anderen Abbil-<br />

dungsregel als direktes Objekt realisiert wird. Die Variable Y in (29b) wird durch keine Abbil-<br />

dungsregeln erfaßt und daher nicht durch eine Argument-DP mit Defaultkasus realisiert. Im<br />

Deutschen kann sie als Präpositionalphrase erscheinen.<br />

Für die Zuweisung von Kasusmarkierungen an die einzelnen syntaktischen Argumente<br />

postuliert Pinker (1989) angeborene Kasusmarkierungsregeln, wie sie z.B. Chomsky (1981)<br />

vorgeschlagen hat. Dabei unterscheiden sich Akkusativ- und Ergativsprachen Pinker zufolge in<br />

ihren Kasusmarkierungsregeln: In Akksuativsprachen trägt das Subjekt eine Nominativ-<br />

markierung und das direkte Objekt eine Akkusativmarkierung. In Ergativsprachen wird hinge-<br />

gen das Subjekt transitiver Verben mit dem Ergativ markiert, während Subjekte intransitiver<br />

Verben und direkte Objekte Absolutivmarkierungen aufweisen.<br />

Dementsprechend muß ein spracherwerbendes Kind herausfinden, welche Kasusmarkie-<br />

rungsregeln in der betreffenden Zielsprache gelten. Dazu müßte es Kasusmarkierungen an<br />

19 Bei der Einführung der Abbildungsregeln bezieht sich Pinker (1989:74) zuerst nur auf das Prädikat<br />

CAUSE und noch nicht auf das Prädikat ACT. Dies tut er aber bei der späteren Diskussion der<br />

Passivregel (Pinker 1989:91).

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