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Amtskurier November 2012 - Amt Niepars

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<strong>Niepars</strong> – 6 – Nr. 11/<strong>2012</strong><br />

den Bürgern mit entsprechender Bekanntmachung Einsicht in<br />

die vollständige Satzung zu gewähren.<br />

(2) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages<br />

bewirkt. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.<br />

(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen<br />

und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.<br />

Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich<br />

etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung<br />

sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel<br />

zu vermerken.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 28.04.1998, zuletzt<br />

geändert am 19.01.2010, außer Kraft.<br />

<strong>Niepars</strong>, 22.10.<strong>2012</strong><br />

<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />

Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />

Bekanntmachung<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss <strong>Niepars</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

10.09.<strong>2012</strong> die<br />

Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />

beschlossen.<br />

Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> tritt am Tage nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> ist<br />

mit Ablauf des Erscheinungstages des <strong>Niepars</strong>er <strong><strong>Amt</strong>skurier</strong>s<br />

bewirkt.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />

Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

vom 13.07.2011 nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese<br />

Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />

und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

<strong>Niepars</strong>, 23.10.<strong>2012</strong><br />

Im Auftrag<br />

Stiller<br />

Gemeinde Groß Kordshagen<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />

Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />

Bekanntmachung<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen hat in<br />

ihrer Sitzung am 24.09.<strong>2012</strong> beschlossen:<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen.<br />

Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 90-20/12<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die 1.<br />

Änderung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Groß<br />

Kordshagen.<br />

Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 91-20/12<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen beschließt<br />

die Annahme von nachfolgenden Spenden:<br />

- 300,00 EUR REWA Stralsund<br />

Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 92-20/12<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die 11.<br />

Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Groß Kordshagen<br />

über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge<br />

und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/<br />

Küste“.<br />

Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 93-20/12<br />

Sportplatz Groß Kordshagen/Verkleidung Container/Wahl der<br />

Ausführungsvariante<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt, der Firma<br />

KKA Martensdorf mit einer Gesamthöhe von 12,0 TEUR<br />

einschließlich Zeichnung, Dachrinnen, Statik und Einbau der<br />

vorhandenen Haustüren den Auftrag zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 94-20/12<br />

Diese Beschlüsse wurden an den Bekanntmachungstafeln<br />

ausgehängt.<br />

<strong>Niepars</strong>, 16.10.<strong>2012</strong><br />

Im Auftrag<br />

Stiller<br />

Impressum<br />

Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung<br />

Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

Röbeler Straße 9, 17209 Sietow<br />

Druck: Druckhaus WITTICH<br />

An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster<br />

Tel. 03535/489-0<br />

Telefon und Fax:<br />

Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30<br />

Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45<br />

Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de<br />

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Verantwortlich:<br />

<strong>Amt</strong>licher Teil: Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)<br />

Anzeigenteil: Jan Gohlke<br />

Erscheinungsweise: monatlich<br />

Auflage: 4.045 Exemplare<br />

VERLAG + DRUCK<br />

LINUS WITTICH KG<br />

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