Amtskurier November 2012 - Amt Niepars
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<strong>Niepars</strong> – 6 – Nr. 11/<strong>2012</strong><br />
den Bürgern mit entsprechender Bekanntmachung Einsicht in<br />
die vollständige Satzung zu gewähren.<br />
(2) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages<br />
bewirkt. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.<br />
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen<br />
und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.<br />
Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich<br />
etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung<br />
sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel<br />
zu vermerken.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 28.04.1998, zuletzt<br />
geändert am 19.01.2010, außer Kraft.<br />
<strong>Niepars</strong>, 22.10.<strong>2012</strong><br />
<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />
Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />
Bekanntmachung<br />
Der <strong>Amt</strong>sausschuss <strong>Niepars</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
10.09.<strong>2012</strong> die<br />
Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />
beschlossen.<br />
Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> tritt am Tage nach ihrer<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> ist<br />
mit Ablauf des Erscheinungstages des <strong>Niepars</strong>er <strong><strong>Amt</strong>skurier</strong>s<br />
bewirkt.<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und<br />
Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der<br />
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
vom 13.07.2011 nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen<br />
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-<br />
und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
<strong>Niepars</strong>, 23.10.<strong>2012</strong><br />
Im Auftrag<br />
Stiller<br />
Gemeinde Groß Kordshagen<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />
Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />
Bekanntmachung<br />
Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen hat in<br />
ihrer Sitzung am 24.09.<strong>2012</strong> beschlossen:<br />
Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kordshagen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 90-20/12<br />
Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die 1.<br />
Änderung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Groß<br />
Kordshagen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 91-20/12<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kordshagen beschließt<br />
die Annahme von nachfolgenden Spenden:<br />
- 300,00 EUR REWA Stralsund<br />
Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 92-20/12<br />
Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt die 11.<br />
Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Groß Kordshagen<br />
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge<br />
und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/<br />
Küste“.<br />
Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 93-20/12<br />
Sportplatz Groß Kordshagen/Verkleidung Container/Wahl der<br />
Ausführungsvariante<br />
Die Gemeindevertretung Groß Kordshagen beschließt, der Firma<br />
KKA Martensdorf mit einer Gesamthöhe von 12,0 TEUR<br />
einschließlich Zeichnung, Dachrinnen, Statik und Einbau der<br />
vorhandenen Haustüren den Auftrag zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6/5/5/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 94-20/12<br />
Diese Beschlüsse wurden an den Bekanntmachungstafeln<br />
ausgehängt.<br />
<strong>Niepars</strong>, 16.10.<strong>2012</strong><br />
Im Auftrag<br />
Stiller<br />
Impressum<br />
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