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Amtskurier November 2012 - Amt Niepars

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<strong>Niepars</strong> – 4 – Nr. 11/<strong>2012</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> beschließt, den <strong>Amt</strong>sbauhof<br />

in seiner bisherigen Struktur weiterzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14/12/12/-/-/<br />

Beschluss-Nr.: 44-7/12<br />

Diese Beschlüsse werden somit bekannt gegeben.<br />

<strong>Niepars</strong>, 02.10.<strong>2012</strong><br />

Im Auftrag<br />

Stiller<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />

Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />

Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> hat auf seiner Sitzung<br />

am 18.06.<strong>2012</strong> aufgrund des § 144 Abs. 1 KV M-V i. V. m. §§<br />

45 ff. KV M-V nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und<br />

dem Finanzplan 2011 - 2015 erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird<br />

1. Im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Erträge auf 1.872.400 Euro<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />

Aufwendungen auf 1.872.400 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf 0 Euro<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Erträge auf 0 Euro<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />

Aufwendungen auf 0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf 0 Euro<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der<br />

Rücklagen auf 0 Euro<br />

die Einstellung in Rücklagen auf 0 Euro<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 Euro<br />

das Jahrsergebnis nach Veränderung der<br />

Rücklagen auf 0 Euro<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.842.900 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.830.700 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 12.200 Euro<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0 Euro<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 0 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf 28.600 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf - 28.600 Euro<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 0 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

auf 0 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

3. der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung<br />

der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 183.000 Euro<br />

§ 5<br />

<strong>Amt</strong>sumlage<br />

Die <strong>Amt</strong>sumlage wird auf 18,84 v. H. festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Stellen gemäß Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />

24,975 Vollzeitäquivalente (VZÄ).<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des<br />

Haushaltsvorvorjahres betrug ......... Euro<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />

des Haushaltsvorjahres beträgt ......... Euro<br />

Und zum 31.12 . des Haushaltsjahres ......... Euro<br />

<strong>Niepars</strong>, 19.06.<strong>2012</strong><br />

gez. Basinski<br />

<strong>Amt</strong>svorsteherin<br />

Der Beschluss wird gemäß § 47 KV M-V bekanntgemacht.<br />

Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen in der Zeit vom<br />

13.11.<strong>2012</strong> bis 13.12.<strong>2012</strong> öffentlich im <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong>, Zimmer<br />

2.6, zu den Öffnungszeiten aus.<br />

Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach<br />

Beschluss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> vom 10.09.<strong>2012</strong> und nach Anzeige<br />

bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Name/Gemeinden/Dienstsiegel<br />

(1) Das <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong> besteht aus den Gemeinden <strong>Niepars</strong>, Pantelitz,<br />

Kummerow, Groß Kordshagen, Lüssow, Neu Bartelshagen,<br />

Steinhagen, Jakobsdorf, Wendorf und Zarrendorf.<br />

(2) Das <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong> führt ein Dienstsiegel mit dem Wappenbild<br />

des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit<br />

aufgeworfenem Schweif, und der Umschrift „<strong>Amt</strong> NIEPARS •<br />

LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN“.<br />

(3) Das Siegel erhält<br />

- in seiner großen Ausführung die Nummern 2 und 5,<br />

- in seiner kleinen Ausführung die Nummern 1 und 6,<br />

- in seiner kleinsten Ausführung die Nummer 9.

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