Amtskurier November 2012 - Amt Niepars
Amtskurier November 2012 - Amt Niepars
Amtskurier November 2012 - Amt Niepars
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Niepars</strong> – 4 – Nr. 11/<strong>2012</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> beschließt, den <strong>Amt</strong>sbauhof<br />
in seiner bisherigen Struktur weiterzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14/12/12/-/-/<br />
Beschluss-Nr.: 44-7/12<br />
Diese Beschlüsse werden somit bekannt gegeben.<br />
<strong>Niepars</strong>, 02.10.<strong>2012</strong><br />
Im Auftrag<br />
Stiller<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong><br />
Die <strong>Amt</strong>svorsteherin<br />
Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>sausschuss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> hat auf seiner Sitzung<br />
am 18.06.<strong>2012</strong> aufgrund des § 144 Abs. 1 KV M-V i. V. m. §§<br />
45 ff. KV M-V nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und<br />
dem Finanzplan 2011 - 2015 erlassen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird<br />
1. Im Ergebnishaushalt<br />
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />
Erträge auf 1.872.400 Euro<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen<br />
Aufwendungen auf 1.872.400 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf 0 Euro<br />
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />
Erträge auf 0 Euro<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen<br />
Aufwendungen auf 0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf 0 Euro<br />
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der<br />
Rücklagen auf 0 Euro<br />
die Einstellung in Rücklagen auf 0 Euro<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 Euro<br />
das Jahrsergebnis nach Veränderung der<br />
Rücklagen auf 0 Euro<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.842.900 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.830.700 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 12.200 Euro<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0 Euro<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 0 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf 28.600 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf - 28.600 Euro<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 0 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf 0 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
3. der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung<br />
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 183.000 Euro<br />
§ 5<br />
<strong>Amt</strong>sumlage<br />
Die <strong>Amt</strong>sumlage wird auf 18,84 v. H. festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Stellen gemäß Stellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt<br />
24,975 Vollzeitäquivalente (VZÄ).<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des<br />
Haushaltsvorvorjahres betrug ......... Euro<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />
des Haushaltsvorjahres beträgt ......... Euro<br />
Und zum 31.12 . des Haushaltsjahres ......... Euro<br />
<strong>Niepars</strong>, 19.06.<strong>2012</strong><br />
gez. Basinski<br />
<strong>Amt</strong>svorsteherin<br />
Der Beschluss wird gemäß § 47 KV M-V bekanntgemacht.<br />
Die Haushaltssatzung und Anlagen liegen in der Zeit vom<br />
13.11.<strong>2012</strong> bis 13.12.<strong>2012</strong> öffentlich im <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong>, Zimmer<br />
2.6, zu den Öffnungszeiten aus.<br />
Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong><br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das<br />
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach<br />
Beschluss des <strong>Amt</strong>es <strong>Niepars</strong> vom 10.09.<strong>2012</strong> und nach Anzeige<br />
bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Name/Gemeinden/Dienstsiegel<br />
(1) Das <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong> besteht aus den Gemeinden <strong>Niepars</strong>, Pantelitz,<br />
Kummerow, Groß Kordshagen, Lüssow, Neu Bartelshagen,<br />
Steinhagen, Jakobsdorf, Wendorf und Zarrendorf.<br />
(2) Das <strong>Amt</strong> <strong>Niepars</strong> führt ein Dienstsiegel mit dem Wappenbild<br />
des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit<br />
aufgeworfenem Schweif, und der Umschrift „<strong>Amt</strong> NIEPARS •<br />
LANDKREIS VORPOMMERN-RÜGEN“.<br />
(3) Das Siegel erhält<br />
- in seiner großen Ausführung die Nummern 2 und 5,<br />
- in seiner kleinen Ausführung die Nummern 1 und 6,<br />
- in seiner kleinsten Ausführung die Nummer 9.